Lehrgangsbroschüre Aufstiegslehrgang (AL AVD)

1. Informationen zum Aufstiegslehrgang

Rechtliche Grundlage des Aufstiegslehrgangs


An wen richtet sich der Aufstiegslehrgang?

Zum Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe 2 im ersten Einstiegsamt können gem. § 17 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst – LVO‐AVD) zugelassen werden:

       Beamtinnen und Beamte in Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 8, wenn sie:

  1. geeignet sind (gemäß § 2 Abs. 1 AOgD AL Beurteilung der Leistungen in den letzten vier Jahren mit mindestens Buchstabe B oder mit Note 2),
  2. sich in einer Dienstzeit (§ 12 des Laufbahngesetzes) von mindestens sechs Jahren auf Dienstposten verschiedener Aufgabengebiete in Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 6 bewährt haben

Anmeldung und Zulassung zum Lehrgang

Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn der Einführungszeit erfüllt sein. Der Zulassung zum Lehrgang geht eine Teilnahme am Auswahlverfahren voraus, dessen Bestehen gemäß § 3 AOgD AL zwingend erforderlich ist. Unter Berücksichtigung des Testergebnisses und der dienstlichen Beurteilungen wird über die Zulassung entschieden.

Die Meldeschlüsse können der Lehrgangsausschreibung entnommen werden. Die Meldung mit Priorität ist nur mit Kopie des Zulassungsschreibens vollständig, das bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn der VAk zugestellt werden muss. Vor der Zulassung zum Aufstieg und damit der Teilnahme an theoretischen Lehrveranstaltungen (AL AVD) ist kein Stellenbesetzungsverfahren zulässig.


Dauer des Aufstiegslehrgangs

Die Aufstiegsfortbildung durch die Teilnahme an nachfolgenden Lehrveranstaltungen der Verwaltungsakademie dauert ca. 2,5 Jahre und umfasst in der Regel 360 Doppelstunden. Sie findet an einem Tag in der Woche mit meist 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) statt.

Bei der Urlaubsplanung muss darauf Rücksicht genommen werden, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien unterrichtsfrei sind.


[1] LVO-AVD vom 5. März 2013 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.05.2021 (GVBl. S. 495).
[2] AOgD AL vom 5. März 2004 (GVBl. S. 125), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. September 2020 (GVBl. S. 683).
fn3 [3] Laufbahngesetz vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 05.07.2021 (GVBl. S. 842).
Auf Beamtinnen und Beamte, denen bereits vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels II des Dienstrechtsänderungsgesetztes  
vom 19. März 2009 ein Amt verliehen war, finden die Bestimmung des § 15 Absatz 5 in der bis zum Inkrafttreten des Artikels II des  
Dienstrechtsänderungsgesetzes geltenden Fassung weiterhin Anwendung (§ 37 Abs. 3 LfbG).

Fachgebiete und Leistungsnachweise im Aufstiegslehrgang (Nr. 2 + 3 AV AOgD AL)

Fachgebiet

Anzahl der Unterrichtsdoppelstunden

Doppelstundenzahl für den schriftllichen Leistungsnachweis (Klausur)

Staatsrecht/Verfassung von Berlin

32

2

Allgemeines Verwaltungsrecht

32

2

Volkswirtschaftslehre

22

2

Betriebswirtschaftslehre

22

2

Haushaltswesen

36

2

Führung und Personalmanagement

36

kein Leistungsnachweis vorgesehen

Planung und Organisation

24

2 (Projektpräsentation)

Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln

12

kein Leistungsnachweis vorgesehen

Öffentliches Dienstrecht

32

2

Sozial- und Jugendhilferecht

34

2

Polizei- und Ordnungsrecht

24

2

Zivilrecht

16

2

Informations- und Kommunikationstechnik

17

1

Insgesamt:

339

 21


Die Leistungsnachweise werden in Form von Klausuren mit einem Umfang von 2 Doppelstunden (180 Minuten) abgelegt. Ausnahmen stellen die Leistungsnachweise in Informations- und Kommunikationstechnik (1 Doppelstunde Klausur) und Planung und Organisation (Projektarbeit und Projektpräsentation) dar.

Voraussetzung für die Ablegung des schriftlichen Leistungsnachweises ist, dass der Hörer/die Hörerin mindestens zwei Drittel der Unterrichtsstunden in dem jeweiligen Fachgebiet besucht hat. Andernfalls ist (im Rahmen des organisatorisch Möglichen), das versäumte Fach nachzuholen und der Leistungsnachweis zu erbringen.

Versäumen Hörer/Hörerinnen wegen Krankheit oder nachweisbarer anderer Verhinderungen einen Leistungsnachweis, so wird ihnen Gelegenheit gegeben, diesen in Absprache mit der Verwaltungsakademie Berlin schnellstmöglich - spätestens bis zur Beendigung des Lehrgangs - nachzuholen.

Ein mit „mangelhaft“ (4,5) oder schlechter bewerteter Leistungsnachweis ist einmal zu wiederholen.


Nachteilsausgleich

Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist.


Zeugnis (Nr. 4 Abs. 3 + 4 AV AOgD AL)

Über die erfolgreiche Teilnahme stellt die Verwaltungsakademie Berlin ein Zeugnis aus, das das Gesamtergebnis und die Noten der erbrachten Leistungsnachweise ausweist.

Gemäß Nr. 4 Abs. 3 AV AOgD AL vom 12.10.2016 (AB. Nr.47/28.10.2016) ist der Lehrgang erfolgreich absolviert, wenn alle Leistungsnachweise erbracht wurden, nicht mehr als drei Leistungsnachweise mit „mangelhaft (4,5)“ erbracht worden sind und das Gesamtergebnis mindestens ausreichend ist.  


Fehlzeiten

Den Dienstbehörden werden in regelmäßigen Abständen etwaige Fehlzeiten gemeldet.


Prüfung

Es ist keine Laufbahnprüfung vorgesehen. Die Befähigung wird durch Beschluss des Landespersonalausschusses (LPA) wirksam.


Landespersonalausschuss (LPA)

Anstelle einer Laufbahnprüfung, mit der in der Regel die Befähigung für eine Laufbahn erworben wird, stellt der LPA den erfolgreichen Abschluss der Einführungszeit fest und erkennt die Befähigung für die Laufbahn in der Fachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst Laufbahngruppe 2 erstes Einsteigsamt zu.  

Der Antrag auf Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Einführungszeit und Zuerkennung der Befähigung ist nach dem Ablauf der Einführungszeit mit Vordruck und den nachfolgend aufgeführten Anlagen zu stellen und enthält zur Begründung eine Darstellung der Inhalte der Einführung und eine Darlegung der vorgesehenen Verwendung. Es handelt sich stets um individuell zu formulierende Anträge zur Vorbereitung von personenbezogenen und aufgrund der Rechtslage in der jeweiligen individuellen Eignung der Beamtin oder des Beamten begründeten Einzelfallentscheidungen des LPA.

Der Umfang der Arbeitsproben ist individuell abhängig vom Inhalt der während der Einführungszeit wahrgenommenen Aufgabengebiete. Der Inhalt der Arbeitsproben ergibt sich aus der Beschreibung des wahrgenommenen Aufgabengebiets oder der Aufgabengebiete bzw. aus dem Anforderungsprofil. Aus allen Unterlagen muss die Urheberschaft eindeutig erkennbar sein. Personenbezogene Daten Dritter oder andere vertrauliche Daten müssen unkenntlich gemacht sein („schwärzen“).

Ziel des Antrags und der Anlagen ist es, dass sich die Mitglieder des LPA vor der persönlichen Vorstellung einen Eindruck über Person und Eignung im Beamtenverhältnis sowie über die erbrachten dienstlichen Leistungen, insbesondere während der Einführungszeit, verschaffen können.


SenFin Rundschreiben mit weiterführenden Informationen

Rundschreiben SenFin IV Nr. 47/2020

Rundschreiben SenFin IV Nr. 69/2020

Anlage 1 zum Rundschreiben SenFin IV Nr. 69/2020

Rundschreiben SenFin IV Nr. 46/2021

Rundschreiben SenFin IV Nr. 05/2022

2. Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Aufstiegslehrgangs

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes - LVO AVD

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst - LVO-AVD)

Ausfertigungsdatum: 5. März 2013 
Letzte berücksichtigte Änderung: Zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.05.2021 (GVBl. S. 495)


Verordnung über die Ausbildung für den Aufstieg und den Laufbahnwechsel in den gehobenen nichttechnischen Dienstder allgemeinen Verwaltung - AOgD AL

Verordnung über die Ausbildung für den Aufstieg und den Laufbahnwechsel in den gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (AOgD AL)

Ausfertigungsdatum: 5. März 2004
Letzte berücksichtigte Änderung: Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 01.09.2020 (GVBl. S. 683)


Ausführungsvorschriften über die Fortbildungsveranstaltungen für den Praxisaufstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (AV AOgD AL)

Ausführungsvorschriften über die Fortbildungsveranstaltungen für den Praxisaufstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (AV AOgD AL)

Ausfertigungsdatum: 12. Oktober 2016


Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz - LfbG)

Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz - LfbG)

Ausfertigungsdatum: 21. Juni 2011
Letzte Änderung: Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 05.07.2021 (GVBl. S. 842).

3. Lehrpläne AL AVD

Staatsrecht - 18 DStd.

1.1 Grundlagen der staatlichen Ordnung nach dem GG


1.2 Grundrechtslehre


1.2.1 Geschichte der Grundrechte


1.2.2 System der Grundrechte


1.2.3 Funktionen der Grundrechte


1.3 Fallbeispiele mit Prüfung der Begründetheit, Bearbeitung ausgewählter Grundrechte an Bespielfällen, insbesondere:


1.4 Rechtsschutzsystem, Rechtsweggarantie


1.5 Europäische Union


Leistungsnachweis:  Klausur 180 min. - 2 DStd.
gemeinsam mit Verfassung von Berlin

 

Berliner Verfassungsrecht - 14 DStd.

2.1 Stellung der Länder im Bund


2.2 Einführung in das Gemeinderecht


2.3 Berliner Verfassungsrecht

  • Verfassungsgeschichte
  • Organe (Abgeordnetenhaus, Senat, Verfassungsgericht, Rat der Bürgermeister)
  • Grundrechte der Berliner Verfassung

2.4 Bezirksverwaltungsrecht

  • Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung
  • Rechtsstellung der Bezirke
  • Reformbestrebungen

Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd.
gemeinsam mit Staatsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht - 32 DStd.

3.1 Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht


3.1.1 Verwaltungsverfahren

  • Begriff
  • Arten
  • Ablauf

3.1.2 Der Verwaltungsakt

  • Begriff
  • Arten
  • Der rechtswidrige Verwaltungsakt
  • Bestandskraft
  • Rücknahme
  • Widerruf
  • Nebenbestimmungen

3.1.3 Ermessen und bestimmte Rechtsbegriffe


3.1.4 Zustellung


3.1.5 Verwaltungsvollstreckung

  • Voraussetzungen
  • Zwangsmittel
  • Verfahrensgang

3.1.6 Widerspruchsverfahren

  • Aufschiebende Wirkung
  • Ablauf
  • Sofortige Vollziehung

3.1.7 Erstellung von Erst- und Widerspruchsbescheiden


3.1.8 Der öffentlich-rechtliche Vertrag


3.2 Verwaltungsprozessrecht


3.2.1 Rechtsbehelfe und Rechtsmittel


3.2.2 Klagearten


3.2.3 Verfahren


3.2.4 Vorläufiger Rechtsschutz



Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd.

Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaften - 22 DStd.

4.1 Grundlagen

  • Makro‐ und Mikroökonomie
  • Wirtschaftssysteme

4.2 Wirtschaftspolitik

  • Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
  • Stabilitätspolitik
  • Soziale Marktwirtschaft

4.3 Staat und Verteilung

  • Steuer‐ und Abgabenrecht
  • Einführung in die Steuerlehre

4.4 Geld und Währung


4.5 Europäische und internationale Wirtschaftsordnung



Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd.

Betriebswirtschaftslehre - 22 DStd.

5.1 Grundbegriffe

  • Wirtschaftlichkeitsdenken
  • Betriebstypen
  • Standortwahl
  • Rechtsformwahl
  • Betriebliches Management
  • Marketing

5.2 Investition und Finanzierung

  • Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Investitionsplanung
  • Finanzierungsarten
  • Finanzierungssurrogate

5.3 Kosten‐Leistungsrechnung und Controlling

  • Aufbau und Ablauf der Kostenrechnung
  • Kostenrechnung als Steuerungsinstrument (Kostenmanagement)
  • Neue Entwicklungen der Kostenrechnung + Operatives und strategisches Controlling


Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd.

Haushaltswesen - 36 DStd.

6.1 Einführung in die öffentliche Finanzwirtschaft


6.2 Stellung der öffentlichen Finanzwirtschaft im Verwaltungshandeln

  • Rechtsgrundlagen
  • Struktur und Aufbau des Berliner Haushaltsplans

6.3 Aufstellungsverfahren des Haushaltsplans und Veranschlagungsgrundsätze

  • Zuständigkeiten
  • Haushaltsgrundsätze
  • Haushaltsvermerke
  • Ergebnisorientierte Budgetierung

6.4 Ausführung des Haushaltsplans

  • Bewirtschaftung der Einnahmen
  • Bewirtschaftung der Ausgaben, Beschaffungen

6.5 Steuerungsmaßnahmen

  • Deckungsfähigkeit
  • Sponsoring

6.6 Kontrolle

  • Rechnungshof
  • Parlament
  • Kostenrechnung, Berichtswesen

Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd.

Führung und Personalmanagement - 36 DStd.

7.1 Personalmanagement

  • Handlungsfelder des Personalmanagements
  • Personalpolitik im demografischen Wandel
  • Maßnahmen der Personalbedarfsplanung, Personalgewinnung und Personalrekrutierung
  • Instrumente der lebensphasenorientierten Personalentwicklung
  • Aktuelle Herausforderungen (insb. Gesundheitsmanagement, Diversity-Management, Arbeitsflexibilisierungsmanagement) und Führung im Land Berlin

7.2 Wahrnehmung und soziale Kognition

  • Soziale Wahrnehmung
  • Wahrnehmung als Prozess der Informationsgewinnung
  • Soziale Kognition
  • Wahrnehmungsfehler
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung (Johari-Fenster)

7.3 Grundlagen der Kommunikation

  • Kommunikationsmodelle (z.B. Sender-Empfänger-Modell, Eisberg-Modell, 5-Axioms-Modell, 4-Ohren-Modell, Transaktionsanalyse)
  • Verbale und nonverbale Kommunikation
  • Techniken der Kommunikation

7.4 Grundlagen der Gesprächsführung

  • Elemente der Gesprächsführung
  • Regeln der Gesprächsführung
  • Häufige Fehler in Gesprächen
  • Phasen der Gesprächsführung
  • Grundsätze der Gesprächsführung (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback)
  • Gesprächsformen in verschiedenen Arbeitsphasen (Orientierungsgespräch, Jahresgespräch, Ausstiegs- und Veränderungsgespräch, Beurteilungsgespräch, Konfliktgespräch)

7.5 Soziale Gruppen und Gruppenprozesse

  • Merkmale und Formen sozialer Gruppen
  • Formelle Gruppen im Arbeitsleben (Arbeitsgruppe, Team, Projektteam)
  • Rollen- und Rollenfunktionen
  • Grundlagen der Gruppendynamik
  • Maßnahmen der Teamentwicklung

7.6 Konflikte in Gruppen & Mobbing

  • Begriffsabgrenzung Konflikt / Mobbing
  • Ursachen von Konflikten
  • Konfliktarten
  • Folgen von Konflikten
  • Konfliktklärungsstrategien
  • Konflikt- und Kooperationsmodelle
  • Umgang mit Mobbing

7.7 Motivation

  • Inhalts- und Prozesstheorien (Maslow, Herzberg, McGregor)
  • Motivation am Arbeitsplatz
  • Faktoren der Arbeitszufriedenheit

7.8 Grundlagen der Personalführung

  • Führungsaufgaben
  • Führungsinstrumente
  • Führungsstile
  • Führungskompetenzen
  • Aktuelle Führungsansätze (Führen auf Distanz, Gesundes Führen, Agiles Führen,Diversityorientiertes Führen
  • Personalauswahl, -entwicklung, -beurteilung

Leistungsnachweis: ohne

Planung und Organisation - 24 DStd.

8.1 Öffentliche Aufgaben und Planung


8.1.1 Aufgabenplanung


8.1.2 Aufgabenkritik, Privatisierung


8.1.3 Ressourcenplanung


8.2 Aufbau‐ und Ablauforganisation


8.2.1 Aufbauorganisation

  • Verwaltungsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland
  • Aufgabenstruktur dezentrale Fach‐ und Ressourcenverantwortung
  • Kommunikationsstruktur
  • Autoritätsstruktur
  • Bürokratiemodell
  • Hierarchie
  • Team‐Organisation

8.2.2 Ablauforganisation

  • Geschäftsgang
  • Grundzüge der GGO I

Das Fachgebiet Planung und Organisation mit 26 Doppelstunden umfasst die Durchführung eines Projekts mit Anfertigung eines schriftlichen Projektberichts und abschließender Projektpräsentation. Das Projektthema wird von der Unterrichtsgemeinschaft selbständig definiert und durchgeführt.

Die/der Dozent/in führt die Teilnehmenden in das Thema „Projektmanagement“ ein, unterstützt sie bei der Konkretisierung der organisatorischen Details (u.a. Projektleitung, Aufgabenverteilung und Zeitplanung), vermittelt die Anforderungen für wissenschaftliches Arbeiten (Zitierweisen, Quellenangaben etc. siehe beigefügtes Merkblatt) und fungiert als projektbegleitende/r Ansprechpartner/in (Projektcoach/in).

Zur Präsentation können Fachexperten hinzugezogen werden.


Projektanforderungen

 Ablauf:

  1. Orientierungstag
  2. Kick-off-Veranstaltung (zu Beginn des Projektes) mit Projektcoach/Projektcoachin
  3. Einreichung des Projektthemas (wird von der Unterrichtsgemeinschaft vorgeschlagen und in Absprache mit dem Projektcoach/der Projektcoachin festgelegt)
  4. der Projektleiter/die Projektleiterin teilt dem/der zuständige/n Lehrgangskoordinator/Lehrgangskoordinatorin der VAk das Thema mit (muss einen Bezug zur Berliner Verwaltung haben)
  5. Projektbezogene Gruppenarbeit
  6. Abgabe des Projektberichts
  7. Abgabe der Präsentation
  8. Projektpräsentation mit Verteidigung

Projektthema:

Das Thema wird von der Unterrichtsgemeinschaft vorgeschlagen und in Absprache mit dem Projektcoach/der Projektcoachin festgelegt. Im Anschluss erfolgt eine Mitteilung an den verantwortlichen Lehrgangskoordinator/Lehrgangskoordinatorin durch den Projektcoach/die Projektcoachin. Das Thema muss einen Bezug zur Berliner Verwaltung haben.


Kick-off-Veranstaltung:

Zu Beginn des Projektes werden das gewählte Thema sowie die organisatorischen Details (u.a. Projektleitung, Aufgabenverteilungen und Zeitplanung) konkretisiert und weitere Fragen mit dem Projektcoach/der Projektcoachin geklärt. Während des Projektes begleitet der Projektcoach/die Projektcoachin die Unterrichtsgemeinschaft im Rahmen von insgesamt 26 Doppelstunden.


Umfang und Form des Projektberichts:

Der Projektbericht muss mindestens 40 Seiten (reiner Text, ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis etc.). Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt für die Erstellung der Projektarbeit.


Projektvereinbarung:

Sofern eine Behörde als Projektauftraggeber auftritt, erarbeitet die Projektgruppe eine Projektvereinbarung, die sie mit dem Auftraggeber abstimmt. Nach Unterzeichnung erhält die VAk Abteilung I – Ausbildung – eine Ausfertigung der Vereinbarung.


Vorlage des Projektberichts:

Der Endzeitpunkt des Projektes wird durch die VAk Abteilung I – Ausbildung – festgelegt. Der Projektbericht ist der VAk Abteilung I – Ausbildung – vorzulegen.


Abschlusspräsentation/Bewertung des Projekts:

Es erfolgt eine Projektpräsentation mit Verteidigung.

Fachleute bzw. Experten können als Gäste zur Präsentation eingeladen werden.


Leistungsnachweis:
Der Leistungsnachweis besteht aus dem Gesamtergebnis des Projektes (Präsentation und Projektbericht mit der Gewichtung 40% und 60 %). Die gesamte Projektgruppe erhält sowohl für die Präsentation als auch für die Dokumentation (Projektbericht) eine einheitliche Note.

Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln - 12 DStd.

9.1 Verwaltungshandeln als soziale Interaktion


9.2 Soziale Wahrnehmung und Eigenwahrnehmung


9.3 Bürgernahes Verhalten


9.4 Einstellungen, Vorurteile und Konflikte


9.5 Kundenorientierung


9.6 Qualitätsmanagement


Leistungsnachweis: ohne

Öffentliches Dienstrecht - 32 DStd.

10.1 Beamtenrecht


10.1.1 Grundlagen des Beamtenrechts


10.1.2 Übersicht und Einteilung der Beamtenverhältnisse


10.1.3 Ernennungsfälle und Voraussetzungen


10.1.4 Pflichten und Rechte der Beamten


10.1.5 Beamtenbesoldung


10.1.6 Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung


10.1.7 Beendigung des Beamtenverhältnisses


10.1.8 Versorgung der Beamten


10.1.9 Antrags‐ und Beschwerderecht, Rechtsschutz


10.2 Arbeitsrecht


10.2.1 Individualarbeitsrecht

  • Begründung von Arbeitsverträgen
  • Pflichten von Arbeitnehmern und ‐gebern
  • Arbeitnehmerschutzrechte
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsschutz

10.2.2 Kollektives Arbeitsrecht

  • Tarifvertragsrecht
  • Personalvertretungsrecht

Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd.

Sozialhilferecht - 34 DStd.

11.1 Sozialhilferecht


11.1.1 Grundlagen


11.1.2 Sozialhilfe im System der sozialen Leistungen des Staates


11.1.3 Leistungen der Sozialhilfe


11.1.4 Inanspruchnahme anderer Verpflichteter


11.1.5 Kostenersatz, Kostenerstattung


11.1.6 Sozialdatenschutz


11.2 Arbeitslosengeld II


11.2.1 Grundsätze


11.2.2 Ziele


11.2.3 Adressaten


11.2.4 Angebote


11.2.5 Verhältnis zu anderen Hilfen


Leistungsnachweis:
Klausur 180 min. - 2 DStd.

Polizei- und Ordnungsrecht - 24 Dstd.

12.1 Einführung in das Polizei‐ und Ordnungsrecht


12.1.1 Geschichtliche Entwicklung


12.1.2 Gesetzgebung und Verwaltung


12.1.3 Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation von Ordnungsbehörden und Polizei


12.1.4 Grundbegriffe


12.2 Maßnahmen und Befugnisse zur Gefahrenabwehr


12.2.1 Rechtsgrundlagen


12.2.2 Ermessen


12.2.3 Verhältnismäßigkeit und Verantwortlichkeit


12.2.4 Maßnahmen des Verwaltungszwanges


12.3 Instrumentarien der Gefahrenabwehr


12.3.1 Verordnungen


12.3.2 Erlaubnisse, Verfügungen


12.4 Ordnungswidrigkeiten‐ und Strafrecht


12.4.1 Grundbegriffe


12.4.2 Grundlagen der Ahndung und Folgen einer Ordnungswidrigkeit


12.4.3 Bußgeldverfahren


12.5 Strafverfahren


12.5.1 Verfolgungsorgane


12.5.2 Sonstige Verfahrensbeteiligte


12.5.3 Verlauf des Strafverfahrens


12.5.4 Rechtsmittel


Leistungsnachweis:
Klausur 180 min. - 2 Dstd.

Zivilrecht - 16 DStd.

13 Einführung


13.1 Grundbegriffe


13.2 Rechtsquellen


13.3 Bürgerliches Gesetzbuch


13.3.1 Allgemeiner Teil


13.3.2. Natürliche und juristische Personen


13.3.3 Willenserklärungen


13.3.4 Verträge


13.3.5 Anspruch und Verjährung


13.4 Schuldrecht


13.4.1 Leistungspflicht und Leistungsstörungen


13.4.2 Schadenersatz und Haftung


13.4.3 Einzelne Schuldverhältnisse


13.4.4 Verschuldungs‐ und Gefährdungshaftung


13.4.5 Verrichtungsgehilfe


13.4.6 Erfüllungsgehilfe


13.5 Sachenrecht


13.6 Grundzüge des Familien‐ und Erbrechts


13.7 Grundzüge des Zivilprozessrechts


Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd.

Informations- und Kommunikationstechnik - 17 DStd.

14 Allgemeine Grundlagen                                                                                                                   


14.1 Chronologie und IT‐Grundlagen


14.1.1 Aufbau und Funktionsweise


14.1.2 Hardware und Software


14.1.3 Netze


14.1.4 Arbeitsweise von Betriebssystemen und Benutzeroberflächen


14.1.5 Beispielhafte Präsentationen von Standardsoftware                                                            


14.2 Bürokommunikation                                                                                                                         


14.2.1 Begriffsdefinition


14.2.2 Interne und externe Datenbanken


14.2.3 Überblick über Dienste


14.3 Organisatorische und rechtliche Regelungen                                                                           


14.3.1 Tarifrechtliche Regelungen


14.3.2 Beteiligungskonzepte


14.3.3 Datensicherheit und Datenschutz


14.4 Auswirkungen der Informationstechnik / Ergonomie                                                           


14.4.1 Auf den Mitarbeiter


14.4.2 Auf den Bürger


Leistungsnachweis: Klausur 90 min. - 1 DStd.

4. Unterrichtsmaterialien für die Lehrveranstaltungen des Praxisaufstiegs AL AVD

Rechtsgrundlagen für die Lehrveranstaltungen im AL AVD

Das Arbeiten mit einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen ist im Rahmen des AL AVD unerlässlich.

Zumindest die folgenden Rechtsgrundlagen werden i.d.R. in der aktuellen Fassung benötigt (zum Teil finden Sie diese auf unserer Internetseite unter: www.berlin.de/vak/downloads/rechtsgrundlagen):


Staatsrecht


Verfassung von Berlin


Allgemeines Verwaltungsrecht


Zivilrecht


Polizei- und Ordnungsrecht


Haushaltswesen


Öffentliches Dienstrecht (Arbeits- und Beamtenrecht)

Arbeitsrecht:

Beamtenrecht:


Betriebswirtschaftslehre


Sozial- und Jugendhilferecht


Informations- und Kommunikationstechnik


Diversity

5. Merkblatt für die Erstellung einer Projektarbeit

Merkblatt für die Erstellung einer Projektarbeit

1 1. Anforderung an die Dokumentation

Grundlage der Gruppenpräsentation ist die Projektvereinbarung sowie ein Projektbericht.


1_1 1.1 Anforderung an die Projektvereinbarung


1_2 1.2 Anforderungen an den Projektbericht – allgemein


1_3 1.3 Anforderungen an den Projektbericht – formale Gestaltung


1_4 1.4 Anforderungen an den Projektbericht – Reihenfolge der Verzeichnisse

  1. Deck-/Titelblatt

  2. Inhaltsverzeichnis

  3. Abkürzungsverzeichnis
    (Hier werden die verwendeten, nicht allgemein üblichen Abkürzungen - alphabetisch geordnet - aufgeführt, z.B. „BeamtStG“ für Beamtenstatusgesetz)

  4. Tabellenverzeichnis, z. B. Abb. 1 „Name der Tabelle“…………………………. S. 15

  5. Abbildungsverzeichnis z. B. Abb. 1 „Name der Graphik“…………………………. S. 15
    (Im Abbildungsverzeichnis werden die im Text eingebundenen Graphiken u. ä. mit der jeweiligen Seitenangabe aufgeführt.)
  6. Textteil
  7. Literaturverzeichnis
    Die verwendete Literatur wird alphabetisch geordnet (ohne Unterteilung z.B. in Bücher und Zeitschriften). Alle zitierten Quellen sind in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der Autoren aufzuführen. Dazu gehören
    • selbständige Bücher und Schriften,

    • Beitrage in Sammelwerken,

    • Aufsätze in Zeitschriften und Zeitungen,

    • Dissertationen,

    • Internet-Seiten und Artikel aus dem Internet,

    • Vorträge und Präsentationen

  8. Verzeichnis der Gesprächspartnerinnen und –partner
  9. Anhang
    Der Anhang enthält mindestens drei der folgenden fünf Projekt-Dokumente: Liste der Projekt-Beteiligten, Terminplan, Risiko-Liste, Ziel-Liste, Meilenstein-Liste; außerdem die nicht im Text eingebundenen aber verwendeten Graphiken, Datensätze, Gesprächsprotokolle und andere allgemein nicht zugängliche Quellen, ausführliche Statistiken, Auswertungen, Beweise etc. (Im Text selbst sollte sich auf jeden Fall ein Verweis auf jede im Anhang befindliche Darstellung befinden.)

1_5 1.5 Anforderungen an den Projektbericht – Zitation und Literaturangaben

Bei allen Projektarbeiten wird die Auswertung einschlägiger Quellen und Fachliteratur erwartet (hierzu gehören z.B. nicht Lexika allgemeiner Art). Sofern im Text Quellen und Literatur direkt oder indirekt verwendet und zitiert werden, müssen die Quellen angegeben werden. Zur Vermeidung eines Plagiatsvorwurfs sind die nachstehenden Hinweise zur Zitation nach wissenschaftlichen Regeln zu beachten:

Die den Ausführungen zugrundeliegende Quelle und/oder Literatur muss zu jedem dargestellten Aspekt durch Kurzzitat…

Eine Quelle aus dem Internet ist mit Datum des Zugriffs, Uhrzeit und URL anzugeben. Als nicht zitierfähig werden Internetquellen angesehen, die keine Erstquelle darstellen (z.B. die freie Enzyklopädie „Wikipedia“).


1_5_1 1.5.1. Zitation

In der wissenschaftlichen Literatur gibt es unterschiedliche Zitierweisen:

Europäische Zitierweise: Zitation als Fußnote

Diese Art der Zitierweise verwendet für den Beleg jeweils eine Fußnote am Ende der Seite, auf die nach dem Zitat mit fortlaufenden, hochgestellten Ziffern verwiesen wird.

Beispiel

Bereits Niklas Luhmann hat in seinen frühen Werken die zentrale Stellung der Massenmedien für den Informationskenntnisstand der Gesellschaft unterstrichen1.


1 Vgl. Luhmann, N. 1996, S. 10

Amerikanische Zitierweise: Zitation im Text

Beispiel

„In Bezug auf Vertrauens- und Erfahrungsgüter sind industrielle Kunden in einer Kaufsituation, die durch hohe Unsicherheit geprägt ist.“ (Manschwetus 2012, S. 53).

Außerdem ist zwischen direkten und indirekten Zitaten zu unterscheiden:

Beispiel

Meder bemerkt dazu, dass in der Theorie vom „Problemlösen als Informationsverarbeiten“ nach Dörner und Lompscher die „Aufgabenbewältigung streng vom Problemlösen unterschieden (werde)“ (200, S. 205).

Auslassungen mit […] sind zulässig, sofern sie den Sinn des Zitats nicht entstellen oder verfälschen, ebenso wie Ergänzungen, wenn ein Satzteil in den eigenen Satz eingebaut werden soll.

Beispiel

In der Literatur wird vielfach behauptet, dass korrektes Zitieren eine notwendige Voraussetzung für gutes wissenschaftliches Arbeiten ist (vgl. Stickel-Wolf/Wolf 2001, S. 192). Daher gilt es einige Regeln…

Für beide Zitierweisen gelten dieselben Regeln:

Entscheiden Sie sich für eine der beiden Zitierweisen und halten Sie diese konsequent ein.

1_5_2 1.5.2. Literaturangaben

Alle verwendeten Angaben aus der Literatur sind in einem Literaturverzeichnis alphabetisch sortiert anzugeben, z. B.:


2 2. Hinweise zur Bewertung

Es gibt eine Note für das gesamte Projekt für eine Unterrichtsgemeinschaft, die sich wie folgt zusammensetzt:


3 3. Zur Bearbeitung des Projekts

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise:

Das Projektmodul umfasst insgesamt 60 Doppelstunden, welches durch einen Projektcoach/eine Projektcoachin begleitet wird.

Ablauf:

  1. Orientierungstag
  2. Kick-off-Veranstaltung (zu Beginn des Projektes) mit Projektcoach/Projektcoachin
  3. Einreichung des Projektthemas (wird von der Unterrichtsgemeinschaft vorgeschlagen und in Absprache mit dem Projektcoach/der Projektcoachin festgelegt)
  4. der Projektleiter/die Projektleiterin teilt dem/der zuständige/n Lehrgangskoordinator/Lehrgangskoordinatorin der VAk das Thema mit (muss einen Bezug zur Berliner Verwaltung haben)
  5. Projektbezogene Gruppenarbeit
  6. Abgabe des Projektberichts
  7. Abgabe der Präsentation
  8. Projektpräsentation mit Verteidigung

Hinweis
Die genannten Unterlagen und Nachweise verbleiben nach der Projektpräsentation mit Verteidigung in der VAk.

Kontaktdaten des zuständigen Lehrgangskoordinators in der VAk:
Herr Hallmann         
Mail: Thomas.Hallmann@vak.berlin.de
Tel.: 9(0)229 8033


6. Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Servicebüro / Tagesplan

Im Eingangsbereich des Altbaus befindet sich das Servicebüro (Raum 028) der Verwaltungsakademie Berlin. Es ist erste Anlaufstelle für Informationen und Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren. Gegenüber dem Servicebüro befindet sich die Anzeigetafel an der Wand. Dort können Sie dem „Tagesplan“ Zeit und Ort Ihres Unterrichts entnehmen, wenn sich der Stundenplan einmal geändert haben sollte.

Für Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren stehen Ihnen in jeder Etage weitere Servicebüros zur Verfügung.

Den aktuellen Tagesplan können Sie auch auf der Homepage der VAk einsehen.


Unterrichtszeiten

A - Zeit:   8:00 – 11:10 Uhr

B - Zeit:   11:40 – 14:50 Uhr

C - Zeit:   15:00 – 18:10 Uhr


Ferienzeiten

Die Weihnachts- und Sommerferien des Landes Berlin sind grundsätzlich unterrichtsfrei.


Hörsäle

Die Hörsäle befinden sich im Neubau, 1. Etage, sowie im Altbau auf den Etagen 1-3.


Cafeteria / „Wasserspender“

Der Pausenraum befindet sich im Neubautrakt des Erdgeschosses. Dort finden Sie Getränke- und Snackautomaten. Darüber hinaus können Sie kostenfrei die „Wasserspender“ im Altbau, auf den Etagen 1 – 3, nutzen.


Telefon

Von den Wandapparaten im Altbau können kostenfrei Gespräche im internen Netz des Landes Berlin geführt werden.


Bibliothek

Es wird empfohlen, das Angebot öffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Recht auf dem Gelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums (HWR Berlin, E-Mail: bibliothek-lichtenberg@hwr-berlin.de), der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und des Informationsbüros des Europäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen).


Rauchen

Rauchen ist innerhalb der Gebäude nicht gestattet.

7. Standort der Verwaltungsakademie Berlin


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Verwaltungsakademie Berlin
Turmstraße 86
10559 Berlin


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