Lehrgangsbroschüre Basisqualifikation II (BQ II)
- 1. Informationen zur Basisqualifikation II (BQ II)
- 2. Lehrpläne
- 3. Rechtsgrundlagen für die Durchführung des BQ II
- 4. Allgemeine Hinweise
- 5. Standort der Verwaltungsakademie Berlin
1. Informationen zur Basisqualifikation II (BQ II)
Grundlage der BQ II
Der Akademievorstand der VAk hat am 11. November 2021 die Einführung der Ba sisqualifikation als Regelangebot an der VAk beschlossen .
An wen richtet sich die BQ II?
Teilnehmen können tariflich Beschäftigte der allgemeinen nichttechnischen Verwaltung- ohne Verwaltungsqualifikation.
Dauer und Ziel der BQ II
Die Qualifikation dauert ca. 6 Monate und umfasst ca. 86 Doppelstunden. Sie findet in der Regel wöchentlich mit 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 14.50 Uhr an einem bis max. zwei gleichbleibenden Wochentagen st att.
Die Basisqualifikation II hat zum Ziel, den Teilnehmenden Verwaltungsfachkenntnisse zu vermitteln.
Fachgebiete und Leistungsnachweise
Fachgebiet |
Anzahl der Doppelstunden |
Praxistag (Doppelstunden) |
Leistungsnachweis (schriftlich -180 Minuten) |
Einführung in das juristische Denken (EjD) |
4 |
|
kein Leistungsnachweis vorgesehen |
Staatsrecht (StR) |
14 |
4 |
Klausur |
Allgemeines Verwaltungsrecht (VR) Polizei-und Ordnungsrecht (POR) |
12 14 |
4 |
Klausur (VR einschl. POR) |
Haushaltsrecht (HHR) |
16 |
|
Klausur |
Öffentliches Dienstrecht (ÖDR) |
18 |
|
Klausur |
Insgesamt: |
78 |
8 |
|
In jedem Fach gebiet (mit Ausnahme von Einführung in das juristische Denken ) ist ein schriftlicher Leistungsnachweis von 180 Minuten vorgesehen.
Die Praxistage dienen der Vertiefung des im Unterricht erworbenen Wissens. Sie werden von den jeweiligen Lehrkräften geplant und begleitet.
Nachteilsausgleich
Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Ein entspre chender Antrag ist zu stellen: https://www.berlin.de/vak/lernen - und - qualifizieren/lehrgaenge/ (Antrag auf Nachteilsausgleich). Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist.
Zertifikat
Die BQ II ist erfolgreich absolviert, wenn das arithmetische Mittel aller Leistungsnachweise mindestens 50/100 Punkten beträgt.
Über die erfolgreiche Teilnahm e vergibt die VAk ein Zertifikat.
2. Lehrpläne
2.1 Einführung ins juristische Denken (EjD)
Lernziel:
Lernzielstufe: 1/2
Die Teilnehmenden sollen:
Lerninhalte - 4 DStd.
1. Grundlagen
- Bedeutung von Recht und Ordnung
- Gesetze lesen und zitieren
- Normarten
2. Rechtsquellen und Gesetzgebungszuständigkeiten; Normenhierarchie
3. Grundsätze des Verwaltungshandelns
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Grundsatz der Gleichbehandlung
- Grundsatz der Ermessensausübung
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Leistungsnachweis: ohne
2.2 Staatsrecht (StR)
Lernziel:
Lernzielstufe: 2/3
Die Teilnehmenden:
Rechtsnormen: GG, Vertrag von Lissabon (Auszug)
Lerninhalte - 12 DStd.
1. Grundgesetz - Entstehung und Aufbau
2. Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen Art. 20 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG
3. Freiheitliche demokratische Grundordnung
4. Überblick Bundesorgane
5. Gesetzgebung des Bundes
6. Menschen- und Bürgerrechte
7. Europäische Integration - EU-Recht / GG
Leistungsnachweis: Klausur
180 Minuten = 2 DStd.
"Praxistag"
Besuch: Deutscher Bundestag oder Deutscher Dom (Ausstellung Bundestag) oder Deutsches Historisches Museum (Dauerausstellung) = 4 DStd.
2.3 Allgemeines Verwaltungsrecht (VR)
Lernziel:
Lernzielstufe: 2
Die Teilnehmenden:
Rechtsnormen: insbesondere: VwVfG, VwGO, VwZG
Lerninhalte - 12 DStd.
1. Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung
2. Abgrenzung öffentliches Recht ./. Privatrecht
3. Rechtsquellen
4. Verwaltungsverfahren
5. Ermessensausübung, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. Lehre vom Verwaltungsakt
7. Rechtsbehelfsverfahren
2.4 Polizei- und Ordnungsrecht (POR)
Lernziel:
Lernzielstufe: 2/3
Die Teilnehmenden:
Rechtsnormen: insbesondere ASOG, VwVfG, VwGO, VwVG
Lerninhalte - 12 DStd.
1. Grundbegriffe des Polizeirechts, insbes.: Gefahrenabwehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zuständigkeiten
2. Ermessensausübung, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Verantwortlichkeit
3. Ermächtigungsgrundlagen
4. Verwaltungszwang
5. Fälle praktischer Rechtsanwendung (Grundzüge der Bescheidtechnik / inkl. Vorgaben der GGO I)
Leistungsnachweis: VR und POR-Klausur
180 Minuten = 2 DStd.
"Praxistag"
Besuch: Gerichtsverhandlung = 4 DStd.
2.5 Haushaltsrecht (HHR)
Lernziel:
Lernzielstufe: 1/2
Die Teilnehmenden:
Rechtsnormen: VvB, LHO, HtR
Lerninhalte - 14 DStd.
1. Haushaltsplanaufstellungsverfahren (Haupt- und Bezirksverwaltung)
2. Haushaltsgrundsätze und –vermerke
3. Zuständigkeiten und Haushaltsvollmachten in der Haushaltswirtschaft
4. Grundsatz der Erhebung von Einnahmen mit der Veränderung von Ansprüchen
5. Grundlagen bei der Bewirtschaftung der Ausgaben
6. Haushaltscontrolling
7. Steuerungsinstrumente im Rahmen einer flexiblen Haushaltswirtschaft
Leistungsnachweis: Klausur
180 Minuten = 2 DStd.
2.6 Öffentliches Dienstrecht (ÖDR)
Lernziel:
Lernzielstufe: 2/3
Die Teilnehmenden:
Rechtsnormen: GG, Laufbahngesetz, TV L (Auszüge), PersVG, Datenschutzrechtliche Regelungen, LGG, AGG
Lerninhalte - 16 DStd.
1. Beamtenrecht
-
- Begründung und Beendigung von Beamtenverhältnissen
- Rechte und Pflichten von Beamten
2. Arbeitsrecht
-
- Rechtsquellen des Arbeitsrechts
- Der Arbeitsvertrag
- Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Leistungsnachweis: Klausur
180 Minuten = 2 DStd.
3. Rechtsgrundlagen für die Durchführung des BQ II
Rechtsgrundlagen für die Lehrveranstaltungen im BQ II
Das Arbeiten mit einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen ist im Rahmen des BQ II unerlässlich.
Zumindest die folgenden Rechtsgrundlagen werden i.d.R. in der aktuellen Fassung benötigt (zum Teil finden Sie diese auf unserer Internetseite unter: www.berlin.de/vak/downloads/rechtsgrundlagen):
Allgemeines Verwaltungsrecht
- Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG inkl. ZustKat AZG)
- Verordnung über das förmliche Verwaltungshandeln (FörmVfVO)
- Grundgesetz (GG)
- Verfassung von Berlin (VvB)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
-
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE)
- Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
- Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Staatsrecht
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/ C 83/02)
- Grundgesetz (GG)
- Vertrag von Lissabon (EUV und AEUV)
Einführung in das jursitische Denken
- Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz inkl. Allgemeiner Zuständigkeitskatalog) (AZG inkl. ZustKat AZG)
- Grundgesetz (GG)
- Verfassung von Berlin (VvB)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE)
Haushaltsrecht
Öffentliches Dienstrecht (Arbeits- und Beamtenrecht)
Arbeitsrecht:
-
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (BUrlG)
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Beamtenrecht:
- Landesbeamtengesetz (LBG)
- Gesetz über die laufbahnen der Beamtinnen und Beamten - Laufbahngesetz (LfbG)
Datenschutzrechtliche Regelungen:
Polizei- und Ordnungsrecht
- Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO)
- Grundgesetz (GG)
- Verfassung von Berlin (VvB)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE)
- Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
- Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
4. Allgemeine Hinweise
Servicebüro / Tagesplan
Im Eingangsbereich des Altbaus befindet sich das Servicebüro (Raum 028) der Verwaltungsakademie Berlin. Es ist erste Anlaufstelle für Informationen und Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren. Gegenüber dem Servicebüro befindet sich die Anzeigetafel an der Wand. Dort können Sie dem „Tagesplan“ Zeit und Ort Ihres Unterrichts entnehmen, wenn sich der Stundenplan einmal geändert haben sollte.
Für Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren stehen Ihnen in jeder Etage weitere Servicebüros zur Verfügung.
Den aktuellen Tagesplan können Sie auf der Homepage der VAk einsehen.
Unterrichtszeiten
A - Zeit: 8:00 – 11:10 Uhr
B - Zeit: 11:40 – 14:50 Uhr
C - Zeit: 15:00 – 18:10 Uhr
Ferienzeiten
Die Weihnachts- und Sommerferien des Landes Berlin sind grundsätzlich unterrichtsfrei.
Hörsäle
Die Hörsäle befinden sich im Neubau, 1. Etage, sowie im Altbau auf den Etagen 1-3.
Fehlzeiten
Fehlzeiten melden Sie bitte direkt Ihrer Dienststelle.
Cafeteria / „Wasserspender“
Der Pausenraum befindet sich im Neubautrakt des Erdgeschosses. Dort finden Sie Getränke- und Snackautomaten. Darüber hinaus können Sie kostenfrei die „Wasserspender“ im Altbau, auf den Etagen 1 – 3, nutzen.
Telefon
Von den Wandapparaten im Altbau können kostenfrei Gespräche im internen Netz des Landes Berlin geführt werden.
Bibliothek
Es wird empfohlen, das Angebot öffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Recht auf dem Gelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums (HWR Berlin, E-Mail: bibliothek-lichtenberg@hwr-berlin.de), der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und des Informationsbüros des Europäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen).
Lehrbriefe
Auf der Homepage der VAk finden Sie für die unterschiedlichen Fachgebiete unter „Downloads“ die Lehrbriefe der VAk. Die Lehrbriefe dienen insbe sondere als Grundlage für das Lehrgangsniveau „mittlere Verwaltungsebene / Ver waltungslehrgang I“.
Rauchen
Rauchen ist innerhalb der Gebäude nicht gestattet.
5. Standort der Verwaltungsakademie Berlin
Verwaltungsakademie Berlin
Turmstraße 86
10559 Berlin
- Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen stehen zehn Parkplätze auf dem Gelände zur Verfügung.
- In den Gebäuden ist das Rauchen nicht gestattet.
-
Die Verwaltungsakademie Berlin übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände (z.B. Garderobe, Handtaschen etc.). Bitte lassen Sie Ihre Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Verwaltungsakademie Berlin zurück.
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