Lehrgangsbroschüre Bewährungsaufstieg 1. Informationen zum Bewährungsaufstieg Rechtliche Grundlage des Bewährungsaufstiegs Rechtliche Grundlage für den Bewährungsaufstieg ist § 14 Abs. 2 LfbG i. V. m. § 18 LVO-AVD (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst) [1] , das Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (LfbG)  [2] sowie das Rundschreiben I Nr. 3/2015 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26. Januar 2015. An wen richtet sich der Bewährungsaufstieg? Beamtinnen und Beamte in Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 8  können zum Bewährungsaufstieg in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 zugelassen werden, wenn sie geeignet sind und sich in einer laufbahnrechtlichen Dienstzeit (§ 12 des Laufbahngesetzes) von mindestens fünf Jahren auf Dienstposten verschiedener Aufgabengebiete bewährt haben, ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 zu Beginn des Lehrgangs vorliegt. Die Zulassung zur Einführung in die Aufgaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 10 setzt voraus, dass ein dienstliches Bedürfnis den Einsatz der Beamtin oder des Beamten in diesem Amt rechtfertigt.   Gemäß § 18 Abs. 3 LVO-AVD und LPA-Beschluss 7882 vom 03.03.2019 ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden am Bewährungsaufstieg bereits zu Beginn des Lehrgangs durch ein Stellenbesetzungsverfahren einen Dienstposten (entsprechend freie Planstelle) der Besoldungsgruppe A 10 für die zweijährige Einführungszeit innehaben müssen, um sich erfolgreich vor dem Landespersonalausschuss vorstellen zu können. Anmeldung und Zulassung zum Lehrgang Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn der Einführungszeit erfüllt sein. Der Meldeschluss kann der Lehrgangsausschreibung entnommen werden. Die Meldung mit Priorität ist nur mit Kopie des Zulassungsschreibens vollständig, das bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn der VAk zugestellt werden muss. Dauer des Lehrgangs Die Aufstiegsfortbildung durch die Teilnahme an nachfolgenden Lehrveranstaltungen der Verwaltungsakademie dauert ca. ein Jahr und umfasst in der Regel 154 Doppelstunden. Sie findet an einem Tag in der Woche mit meist 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) statt. Bei der Urlaubsplanung muss darauf Rücksicht genommen werden, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien unterrichtsfrei sind. Fachgebiete des Bewährungsaufstiegs Gemäß Rundschreiben I Nr. 3 / 2015 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26. Januar 2015 sollen die zum Bewährungsaufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Aufstiegsfortbildung nach § 17 Absatz 2 LVO-AVD an folgenden Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen: Fachgebiet Anzahl der Unterrichtsdoppelstunden Doppelstundenzahl für den schriftllichen Leistungsnachweis (Klausur) Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln 12 kein Leistungsnachweis vorgesehen Staatsrecht / Verfassung von Berlin 32 2 Verwaltungsrecht 32 2 Haushaltswesen 36 2 Führung und Personalmanagement 36 kein Leistungsnachweis vorgesehen Insgesamt: 148  6 In jedem Fach (mit Ausnahme von „Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln“ und „Führung und Personalmanagement“) ist ein schriftlicher Leistungsnachweis zu erbringen. Im Fach „Staatsrecht/ Verfassung von Berlin“ gibt es einen gemeinsamen Leistungsnachweis mit Elementen aus beiden Fachgebieten. Voraussetzung für die Ablegung des schriftlichen Leistungsnachweises ist, dass der Hörer/die Hörerin mindestens zwei Drittel der Unterrichtsstunden in dem jeweiligen Fachgebiet besucht hat. Andernfalls ist (im Rahmen des organisatorisch Möglichen), das versäumte Fach nachzuholen und der Leistungsnachweis zu erbringen. Versäumen Hörer/Hörerinnen wegen Krankheit oder nachweisbarer anderer Verhinderungen einen Leistungsnachweis, so wird ihnen Gelegenheit gegeben, diesen in Absprache mit der Verwaltungsakademie Berlin schnellstmöglich - spätestens bis zur Beendigung des Lehrgangs - nachzuholen. Ein mit „mangelhaft“ (4,5) oder schlechter bewerteter Leistungsnachweis ist einmal zu wiederholen. Nachteilsausgleich Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist. Zeugnis Über die erfolgreiche Teilnahme stellt die Verwaltungsakademie Berlin ein Zeugnis aus, das das Gesamtergebnis und die Noten der erbrachten Leistungsnachweise ausweist. Der Lehrgang Bewährungsaufstieg ist erfolgreich absolviert, wenn alle Fachgebiete besucht und alle vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht wurden. Fehlzeiten Den Dienstbehörden werden in regelmäßigen Abständen etwaige Fehlzeiten gemeldet. Prüfung Es ist keine Prüfung vorgesehen. Landespersonalausschuss (LPA) Anstelle einer Laufbahnprüfung, mit der in der Regel die Befähigung für eine Laufbahn erworben wird, stellt der LPA den erfolgreichen Abschluss der Einführungszeit fest und erkennt die Befähigung für die Ämter der BesGr. A 9 und A 10 der Laufbahn in der Fachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst Laufbahngruppe 2 erstes Einsteigsamt zu.     Der Antrag auf Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Einführungszeit und Zuerkennung der Befähigung ist nach dem Ablauf der Einführungszeit mit Vordruck und den nachfolgend aufgeführten Anlagen zu stellen und enthält zur Begründung eine Darstellung der Inhalte der Einführung und eine Darlegung der vorgesehenen Verwendung. Es handelt sich stets um individuell zu formulierende Anträge zur Vorbereitung von personenbezogenen und aufgrund der Rechtslage in der jeweiligen individuellen Eignung der Beamtin oder des Beamten begründeten Einzelfallentscheidungen des LPA. die vollständige Personalakte, insbesondere dienstliche Beurteilungen bis zur Zulassung zum Aufstieg und während sowie nach Ablauf der Einführungszeit das Lehrgangszeugnis der VAk mit den während der Einführungszeit dort erbrachten Leistungsnachweisen andere Unterlagen, wie etwa während der Einführungszeit im dienstlichen Zusammenhang verfasste größere Ausarbeitungen oder sogenannte Arbeitsproben, aus denen die Urheberschaft hervorgeht, z. B. gefertigte Vermerke über eine gutachterliche Prüfung, schlussgezeichnete oder maßgeblich entworfene Verfügungen, Arbeitsanweisungen oder andere Texte aller Art Der Umfang der Arbeitsproben ist individuell abhängig vom Inhalt der während der Einführungszeit wahrgenommenen Aufgabengebiete. Der Inhalt der Arbeitsproben ergibt sich aus der Beschreibung des wahrgenommenen Aufgabengebiets oder der Aufgabengebiete bzw. aus dem Anforderungsprofil. Aus allen Unterlagen muss die Urheberschaft eindeutig erkennbar sein. Personenbezogene Daten Dritter oder andere vertrauliche Daten müssen unkenntlich gemacht sein („schwärzen“). Ziel des Antrags und der Anlagen ist es, dass sich die Mitglieder des LPA vor der persönlichen Vorstellung einen Eindruck über Person und Eignung im Beamtenverhältnis sowie über die erbrachten dienstlichen Leistungen, insbesondere während der Einführungszeit, verschaffen können.  [1]  LVO-AVD vom 5. März 2013 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.05.2021 (GVBl. S. 495). [2] Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (LfbG) vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 05.07.2021 (GVBl. S. 842). Auf Beamtinnen und Beamte, denen bereits vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels II des Dienstrechtsänderungsgesetztes vom 19. März 2009 ein Amt verliehen war, finden die Bestimmung des § 15 Absatz 5 in der bis zum Inkrafttreten des Artikels II des Dienstrechtsänderungsgesetzes geltenden Fassung weiterhin Anwendung (§ 37 Abs. 3 LfbG). 2. Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Bewährungsaufstieges Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes - LVO AVD Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst - LVO-AVD) Ausfertigungsdatum: 5. März 2013 Letzte berücksichtigte Änderung: Zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.05.2021 (GVBl. S. 495). Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz - LfbG) Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz - LfbG) Ausfertigungsdatum: 21. Juni 2011 Letzte Änderung: Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 05.07.2021 (GVBl. S. 842). Rundschreiben von SenInnSport Nr. 3 / 2015 Rundschreiben I Nr. 3 / 2015 Ausfertigungsdatum: 26. Januar 2015   3. Lehrpläne Bewährungsaufstieg 1. Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln (einschließlich Grundzüge der Sozialpsychologie) - 12 DStd. Alle Inhalte werden unter Einbeziehung von Diversity, migrationsgesellschaftlicher Kompetenz und Gender Mainstreaming vermittelt. 1.1 Verwaltungshandeln als soziale Interaktion 1.2 Soziale Wahrnehmung und Eigenwahrnehmung 1.3 Bürgernahes Verhalten 1.4 Einstellungen, Vorurteile und Konflikte 1.5 Kundenorientierung 1.6 Qualitätsmanagement Leistungsnachweis: ohne 2. Staatsrecht - 18 DStd. 2.1 Grundlagen der staatlichen Ordnung nach dem GG Staatsfundamentalnormen Prinzip und Instrumente der wehrhaften Demokratie 2.2 Grundrechtslehre 2.2.1 Geschichte der Grundrechte 2.2.2 System der Grundrechte Bürger und Menschenrechte Freiheits- und Gleichheitsrechte Einrichtungsgarantien Institutionelle Garantie 2.2.3 Funktionen der Grundrechte Abwehrrechte Mitwirkungsrechte Teilhaberechte Leistungsrechte Elemente objektiver Werteordnung Schutzbereich und Schranken Wesensgehaltsgarantie 2.3 Fallbeispiele mit Prüfung der Begründetheit, Bearbeitung ausgewählter Grundrechte an Bespielfällen, insbesondere: Meinungsfreiheit Religionsfreiheit Versammlungsfreiheit Berufsfreiheit Auffangnorm Art. 2 GG 2.4 Rechtsschutzsystem, Rechtsweggarantie 2.5 Europäische Union Geschichte Organe Aufgaben Verhältnis EU-Recht – Deutsches Recht Leistungsnachweis:  Klausur 180 min. - 2 DStd. gemeinsam mit Verfassung von Berlin   3. Berliner Verfassung - 14 DStd. 3.1 Stellung der Länder im Bund 3.2 Einführung in das Gemeinderecht 3.3 Berliner Verfassungsrecht Verfassungsgeschichte Organe (Abgeordnetenhaus, Senat, Verfassungsgericht, Rat der Bürgermeister) Grundrechte der Berliner Verfassung 3.4 Bezirksverwaltungsrecht Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung Rechtsstellung der Bezirke Reformbestrebungen Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd. gemeinsam mit Staatsrecht 4. Allgemeines Verwaltungsrecht - 32 DStd. 4.1 Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht 4.1.1 Verwaltungsverfahren Begriff Arten Ablauf 4.1.2 Der Verwaltungsakt Begriff Arten Der rechtswidrige Verwaltungsakt Bestandskraft Rücknahme Widerruf Nebenbestimmungen 4.1.3 Ermessen und bestimmte Rechtsbegriffe 4.1.4 Zustellung 4.1.5 Verwaltungsvollstreckung Voraussetzungen Zwangsmittel Verfahrensgang 4.1.6 Widerspruchsverfahren Aufschiebende Wirkung Ablauf Sofortige Vollziehung 4.1.7 Erstellung von Erst- und Widerspruchsbescheiden 4.1.8 Der öffentlich-rechtliche Vertrag 4.2 Verwaltungsprozessrecht 4.2.1 Rechtsbehelfe und Rechtsmittel 4.2.2 Klagearten 4.2.3 Verfahren 4.2.4 Vorläufiger Rechtsschutz Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd. 5. Haushaltswesen - 36 DStd. 5.1 Einführung in die öffentliche Finanzwirtschaft 5.2 Stellung der öffentlichen Finanzwirtschaft im Verwaltungshandeln Rechtsgrundlagen Struktur und Aufbau des Berliner Haushaltsplans 5.3 Aufstellungsverfahren des Haushaltsplans und Veranschlagungsgrundsätze Zuständigkeiten Haushaltsgrundsätze Haushaltsvermerke Ergebnisorientierte Budgetierung 5.4 Ausführung des Haushaltsplans Bewirtschaftung der Einnahmen Bewirtschaftung der Ausgaben, Beschaffungen 5.5 Steuerungsmaßnahmen Deckungsfähigkeit Sponsoring 5.6 Kontrolle Rechnungshof Parlament Kostenrechnung, Berichtswesen Leistungsnachweis: Klausur 180 min. - 2 DStd. 6. Führung und Personalmanagement - 36 DStd. 6.1 Personalmanagement Handlungsfelder des Personalmanagements Personalpolitik im demografischen Wandel Maßnahmen der Personalbedarfsplanung, Personalgewinnung und Personalrekrutierung Instrumente der lebensphasenorientierten Personalentwicklung Aktuelle Herausforderungen (insb. Gesundheitsmanagement, Diversity-Management, Arbeitsflexibilisierungsmanagement) und Führung im Land Berlin 6.2 Wahrnehmung und soziale Kognition Soziale Wahrnehmung Wahrnehmung als Prozess der Informationsgewinnung Soziale Kognition Wahrnehmungsfehler Selbst- und Fremdwahrnehmung (Johari-Fenster) 6.3 Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle (z.B. Sender-Empfänger-Modell, Eisberg-Modell, 5-Axioms-Modell, 4-Ohren-Modell, Transaktionsanalyse) Verbale und nonverbale Kommunikation Techniken der Kommunikation 6.4 Grundlagen der Gesprächsführung Elemente der Gesprächsführung Regeln der Gesprächsführung Häufige Fehler in Gesprächen Phasen der Gesprächsführung Grundsätze der Gesprächsführung (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback) Gesprächsformen in verschiedenen Arbeitsphasen (Orientierungsgespräch, Jahresgespräch, Ausstiegs- und Veränderungsgespräch, Beurteilungsgespräch, Konfliktgespräch) 6.5 Soziale Gruppen und Gruppenprozesse Merkmale und Formen sozialer Gruppen Formelle Gruppen im Arbeitsleben (Arbeitsgruppe, Team, Projektteam) Rollen- und Rollenfunktionen Grundlagen der Gruppendynamik Maßnahmen der Teamentwicklung 6.6 Konflikte in Gruppen & Mobbing Begriffsabgrenzung Konflikt / Mobbing Ursachen von Konflikten Konfliktarten Folgen von Konflikten Konfliktklärungsstrategien Konflikt- und Kooperationsmodelle Umgang mit Mobbing 6.7 Motivation Inhalts- und Prozesstheorien (Maslow, Herzberg, McGregor) Motivation am Arbeitsplatz Faktoren der Arbeitszufriedenheit 5.8 Grundlagen der Personalführung Führungsaufgaben Führungsinstrumente Führungsstile Führungskompetenzen Aktuelle Führungsansätze (Führen auf Distanz, Gesundes Führen, Agiles Führen,Diversityorientiertes Führen Personalauswahl, -entwicklung, -beurteilung Leistungsnachweis: ohne 4. Unterrichtsmaterialien für die Lehrveranstaltungen des Bewährungsaufstieg Rechtsgrundlagen für die Lehrveranstaltungen im Bewährungsaufstieg Das Arbeiten mit einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen ist im Rahmen des Bewährungsaufstiegs unerlässlich. Zumindest die folgenden Rechtsgrundlagen werden i.d.R. in der aktuellen Fassung benötigt (zum Teil finden Sie diese auf unserer Internetseite unter: www.berlin.de/vak/downloads/rechtsgrundlagen): Staatsrecht Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/ C 83/02) Grundgesetz (GG) Vertrag von Lissabon (EUV und AEUV) Verfassung von Berlin Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG inkl. ZustKat AZG) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Verfassung von Berlin (VvB) Allgemeines Verwaltungsrecht Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG inkl. ZustKat AZG) Verordnung über das förmliche Verwaltungshandeln (FörmVfVO) Grundgesetz (GG) Verfassung von Berlin (VvB) Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Haushaltsrecht Grundgesetz (GG) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB - Abschnitt IV) Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften (LHO und AV LHO) Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Verfassung von Berlin (VvB) Öffentliches Dienstrecht (Arbeits- und Beamtenrecht) Arbeitsrecht: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bürgerliches Gesetzbuch – Dienstvertrag (BGB §§ 610 - 630) Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (BUrlG) Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) (EntgFG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) (NachwG) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz) (TzBfG) Beamtenrecht: Bundesbesoldungsgesetz - Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) Disziplinargesetz (DiszG) Erholungsurlaubsverordnung (EUrlVO) Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Landesbeamtengesetz (LBG) Gesetz über die laufbahnen der Beamtinnen und Beamten - Laufbahngesetz (LfbG) Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst) (LVO-AVD) Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) Personalvertretungsgesetz (PersVG) Diversity Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Bundesteilhabegesetz Charta der Grundrechte der Europäischen Union Deklaration #positiv arbeiten Diversity Landesprogramm Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen Grundgesetz (GG) Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Landesantidiskriminierungsgesetz Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz) (LGBG) Landesgleichstellungsgesetz von Berlin (LGG) Ausführungsvorschriften zum Landesgleichstellungsgesetz von Berlin (AV LGG) Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG BE) Rahmendienstvereinbarung zu den Beschwerdestellen nach § 13 Abs. 1 S. 1 AGG vom 14.09.2021 Rahmendienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz vom 03.12.2020 Richtlinie 2000/43/EG Richtlinie 2000/78/EG Richtlinie 2004/113/EG Richtlinie 2006/54/EG RS IV Nr. 24_2023 Diversity und Fortbildungspflicht.pdf RS IV Nr. 74_2021 Diversity Kompetenz_Migrationsgesellschaf.pdf RS_Integrationsmittel.pdf Sexuelles Gleichberechtigungsgesetz Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Vertrag über die Europäische Union VV Inklusion behinderter Menschen Verfassung von Berlin (VvB) 5. Allgemeine Hinweise Servicebüro / Tagesplan Im Eingangsbereich des Altbaus befindet sich das Servicebüro (Raum 028) der Verwaltungsakademie Berlin. Es ist erste Anlaufstelle für Informationen und Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren. Gegenüber dem Servicebüro befindet sich die Anzeigetafel an der Wand. Dort können Sie dem „Tagesplan“ Zeit und Ort Ihres Unterrichts entnehmen, wenn sich der Stundenplan einmal geändert haben sollte. Für Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren stehen Ihnen in jeder Etage weitere Servicebüros zur Verfügung. Den aktuellen Tagesplan können Sie auf der Homepage der VAk einsehen. Unterrichtszeiten A - Zeit: 8:00 – 11:10 Uhr B - Zeit: 11:40 – 14:50 Uhr C - Zeit: 15:00 – 18:10 Uhr Ferienzeiten Die Weihnachts- und Sommerferien des Landes Berlin sind grundsätzlich unterrichtsfrei. Hörsäle Die Hörsäle befinden sich im Neubau, 1. Etage, sowie im Altbau auf den Etagen 1-3. Fehlzeiten Fehlzeiten melden Sie bitte direkt Ihrer Dienststelle. Cafeteria / „Wasserspender“ Der Pausenraum befindet sich im Neubautrakt des Erdgeschosses. Dort finden Sie Getränke- und Snackautomaten. Darüber hinaus können Sie kostenfrei die „Wasserspender“ im Altbau, auf den Etagen 1 – 3, nutzen. Telefon Von den Wandapparaten im Altbau können kostenfrei Gespräche im internen Netz des Landes Berlin geführt werden. Bibliothek Es wird empfohlen, das Angebot öffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Recht auf dem Gelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums (HWR Berlin, E-Mail: bibliothek-lichtenberg@hwr-berlin.de), der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und des Informationsbüros des Europäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen). Lehrbriefe Auf der Homepage der VAk finden Sie für die unterschiedlichen Fachgebiete unter „Downloads“ die Lehrbriefe der VAk. Die Lehrbriefe dienen insbesondere als Grundlage für das Lehrgangsniveau „mittlere Verwaltungsebene / Verwaltungslehrgang I“. Rauchen Rauchen ist innerhalb der Gebäude nicht gestattet. 6. Standort der Verwaltungsakademie Berlin Verwaltungsakademie Berlin Turmstraße 86 10559 Berlin Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen stehen zehn Parkplätze auf dem Gelände zur Verfügung. In den Gebäuden ist das Rauchen nicht gestattet. Die Verwaltungsakademie Berlin übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände (z.B. Garderobe, Handtaschen etc.). Bitte lassen Sie Ihre Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Verwaltungsakademie Berlin zurück. Bildnachweis: Titelseite // © fovito - Fotolia.com, S. 1 // © Verwaltungsakademie Berlin