Lehrgangsbroschüre Sekretäranwärter/Sekretäranwärterin
- 1. Informationen zum Ausbildungslehrgang (fachtheoretische Ausbildung)
- 2. Laufbahnprüfung
- 3. Unterrichtsergänzende Ausbildungsmaßnahmen
- 4. APOallgVerwD, LfbGr. 1
- 5. AV APOallgVerwD, LfbGr. 1
- 6. Rechtsgrundlagen für die Lehrveranstaltungen der fachtheoretischen Ausbildung
- 7. Stoffverteilung in der fachtheoretischen Ausbildung
- 8. Lernzielstufen
- 9. Kriterien zur Benotung von mündlichen Leistungen
- 10. Lehrpläne
- 11. Allgemeine Hinweise
- 12. Standort der Verwaltungsakademie Berlin
1. Informationen zum Ausbildungslehrgang (fachtheoretische Ausbildung)
Rechtliche Grundlage
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst im Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst (APOallgVerwD, LfbGr. 1), GVBl. Nr. 22 vom 29.08.2019, S. 519
Ausführungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst im Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst (AV APOallgVerwD, LfbGr. 1) vom 21.11.2019, SenFin IV D 21
Ziel der fachtheoretischen Ausbildung
Gem. § 11 Abs. 2 APOallgVerwD dient die fachtheoretische Ausbildung in Ergänzung und Reflexion der berufspraktischen Ausbildung dem Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz für Tätigkeiten des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1, sie vermittelt die erforderliche Methoden-, Kommunikations- und Lernkompetenz und bereitet auf die Laufbahnprüfung vor. Sie ist praxisbezogen und anwendungsorientiert durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Anwärterin oder der Anwärter eine Übersicht über Aufbau und Aufgaben der Verwaltung sowie hinreichende Kenntnisse der Rechtsgrundlagen der Verwaltungstätigkeiten erhält. Das Erkennen von Zusammenhängen und die Fähigkeit zu bürgernahem Verhalten sind zu fördern.
Gliederung der fachtheoretischen Ausbildung
Gem. § 11 Abs. 3 und 4 APOallgVerwD gliedert sich die fachtheoretische Ausbildung an der Verwaltungsakademie Berlin sich in Haupt- und Abschlusslehrgang.
Der Hauptlehrgang beginnt spätestens nach Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts und findet in Abhängigkeit des jeweiligen Fachgebiets ein- bis zweimal wöchentlich oder blockweise statt. Der Unterricht umfasst insgesamt 306 Doppelstunden.
Der Abschlusslehrgang beginnt nach dem letzten Ausbildungsabschnitt und dauert bis zu drei Monate. Er dient in erster Linie der Wiederholung und Vertiefung des im Hauptlehrgang in den Prüfungsfächern erworbenen Wissensstoffes. Der Unterricht umfasst insgesamt 122 Doppelstunden.
Zum Abschlusslehrgang ist zugelassen, wer
- in der berufspraktischen Ausbildung eine Ausbildungsnote erreicht hat, die weniger als 4,50 beträgt,
- in den Leistungsnachweisen der fachtheoretischen Ausbildung des Hauptlehrgangs eine Durchschnittsnote erreicht hat, die weniger als 4,50 beträgt und
- im Hauptlehrgang nicht mehr als ein Fünftel mit mangelhaft oder schlechter bewertete schriftliche Leistungsnachweise erbracht hat.
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht findet in Abhängigkeit des jeweiligen Fachgebiets ein- bis zweimal wöchentlich oder blockweise mit in der Regel 4 Doppelstunden (je 90 Minuten) statt.
Die Unterrichtszeiten sind:
- A-Zeit: 08:00 – 11:10 Uhr
- B-Zeit: 11:40 – 14:50 Uhr
- C-Zeit: 15:00 – 18:10 Uhr (in Einzelfällen)
Die Berliner Schulferien sind unterrichtsfrei.
Fachgebiete
Die Inhalte der einzelnen Fachgebiete basieren auf den Lehrplänen der VAk und können der Übersicht „Stoffverteilung“ entnommen werden.
Leistungsnachweise
Die zu erbringenden schriftlichen Leistungsnachweise sind den Lehrplänen zu entnehmen. Neben der schriftlichen erhalten die Anwärterinnen und Anwärter auch eine mündliche Bewertung.
Gem. § 13 APOallgVerwD, LfbGr.1 sind die Leistungsnachweise mit einer in § 28 des Gesetzes über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz) vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2017 (GBVl. S. 695) geändert worden ist, genannten Noten zu bewerten. Es können die Zwischennoten 1-2 (1,5), 2-3 (2,5), 3-4 (3,5), 4-5 (4,5) und 5-6 (5,5) erteilt werden.
Die Bewertung der Leistungen erfolgt nach dem 100-Punkte-Schlüssel. Den Punkten sind folgende Noten bzw. Prädikate zugeordnet:
Punkte | Note | Prädikat |
---|---|---|
100 – 92 |
1 |
sehr gut |
91 – 90 |
1-2 |
gut |
89 – 81 |
2 |
gut |
80 – 77 |
2-3 |
befriedigend |
76 – 67 |
3 |
befriedigend |
66 – 61 |
3-4 |
ausreichend |
60 – 50 |
4 |
ausreichend |
49 – 45 |
4-5 |
mangelhaft |
44 – 30 |
5 |
mangelhaft |
29 – 21 |
5-6 |
ungenügend |
20 - 0 | 6 | ungenügend |
Wird ein schriftlicher Leistungsnachweis versäumt, so ist dieser auf Verlagen der Ausbildungsbehörde nachzuholen.
Mit mangelhaft oder schlechter bewertete schriftliche Leistungsnachweise sollen einmal wiederholt werden (§ 12 Abs. 2 APOallgVerwD, LfbGr.1).
Berichtsheft
Gem. Nr. 7 Abs. 2 AV APOallgVerwD, LfbGr. 1 haben Anwärterinnen und Anwärter ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen, aus dem die Inhalte und Dauer der praktischen Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten hervorgehen. Sie haben das Berichtsheft mindestens einmal monatlich den Praxisanleiterinnen oder Praxisanleitern zur Bestätigung und nach Abschluss der Ausbildung in dem Ausbildungsabschnitt der Ausbildungsleitung zur Kenntnis vorzulegen.
Ein Muster findet sich in der Anlage 2 der AV APOallgVerwD, LfbGr. 1.
2. Laufbahnprüfung
In der Laufbahnprüfung ist festzustellen, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst im Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst erworben hat.
Die Prüfung ist an den Inhalten der berufspraktischen Ausbildung und den Lehrplänen für die fachtheoretische Ausbildung aus- zurichten. Die Kandidatin oder der Kandidat soll nachweisen, dass sie oder er gründliche Fachkenntnisse erworben hat und fähig ist, Dienstgeschäfte der Laufbahn selbstständig zu erledigen und auch schwierige Aufgaben nach Anleitung zu erfüllen. Insoweit ist die Prüfung auch auf die Feststellung von Einzelkenntnissen gerichtet.
Die Prüfung findet nach dem Abschlusslehrgang und regelmäßig vor Ablauf der Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes statt.
Die Anwärterin oder der Anwärter ist zur Prüfung zugelassen, wenn die Durchschnittsnote für den Abschlusslehrgang weniger als 4,50 beträgt und die Leistungen im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung (Leistungsbeurteilung nach § 10 Absatz 2) nicht schlechter als 4 beurteilt wurden.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; der schriftliche Teil geht dem mündlichen voraus.
Schriftliche Prüfung
In der schriftlichen Prüfung sind vier Prüfungsarbeiten in schriftlicher oder elektronischer Form anzufertigen, und zwar
- eine Aufgabe nach Wahl aus drei verschiedenen Themen des Staats- und Verfassungsrechts, des Bezirksverwaltungsrechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts,
- je eine praktische Aufgabe aus den Tätigkeitsfeldern der mittleren Funktionsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes aus
- dem Haushaltswesen,
- dem Beamtenrecht oder Arbeitsrecht und
- dem Polizei- und Ordnungsrecht oder dem Sozialhilfe- und Jugendhilferecht.
Die Prüfungsarbeiten sind an vier Tagen zu fertigen. Für die Anfertigung der Prüfungsarbeiten sind je drei Stunden anzusetzen.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung kann nachfolgende Themenkomplexe umfassen, wobei mindestens drei dieser Themenkomplexe Bestandteil der Prüfung sein müssen:
- a) Staats- und Verfassungsrecht einschließlich Bezirksverwaltungsrecht,
b) Grundzüge des Zivilrechts, - Haushaltswesen,
- Beamtenrecht, Arbeitsrecht,
- Informations- und Kommunikationstechnik, Verwaltungstechnik,
- Allgemeines Verwaltungsrecht und
a) Sozial- und Jugendhilferecht sowie Grundzüge der Sozialversicherung oder
b) Polizei- und Ordnungsrecht.
Die Prüfung zu Nummer 5 erstreckt sich für Anwärterinnen und Anwärter der Bezirksverwaltungen auf die Kombination mit dem unter Buchstabe a) genannten Fach, für Anwärterinnen und Anwärter der übrigen Behörden auf die Kombination mit dem unter Buchstabe b) genannten Fach.
Die mündliche Prüfung wird durch den Prüfungsausschuss in geeigneter Weise als Einzel- oder als Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen durchgeführt. Die Prüfungszeit soll für jede Kandidatin und jeden Kandidaten insgesamt regelmäßig dreißig Minuten betragen.
Entscheidung über das Ergebnis der Laufbahnprüfung
Für die Festsetzung der Abschlussnote sind die Prüfungsnoten der schriftlichen und mündlichen Prüfung im Verhältnis drei zu zwei zu gewichten. Die Abschlussnote ist auf zwei Dezimalstellen zu errechnen.
Die Prüfung ist bei einer Abschlussnote von
- 1,00 bis 1,74 sehr gut bestanden,
- 1,75 bis 2,49 gut bestanden,
- 2,50 bis 3,49 befriedigend bestanden und
- 3,50 bis 4,49 ausreichend bestanden.
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn
- von den schriftlichen oder elektronischen Arbeiten einer Kandidatin oder eines Kandidaten zwei oder mehr Arbeiten nicht mit mindestens „ausreichend (4)“ bewertet worden sind oder eine Arbeit mit „ungenügend (6)“ bewertet worden ist oder
- a) die Prüfungsnote der schriftlichen Prüfung,
b) die Prüfungsnote der mündlichen Prüfung oder
c) die Abschlussnote
mehr als 4,49 beträgt.
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.
Die für die Ordnung der Laufbahn zuständige Senatsverwaltung kann auf Antrag der Ausbildungsbehörde in begründeten Ausnahmefällen eine zweite Wiederholung der Prüfung zulassen, wenn hinreichende Aussicht auf ein Bestehen der Prüfung besteht. Der Antrag ist mit den wesentlichen Erwägungen, die eine zweite Wiederholungsprüfung rechtfertigen, zu versehen.
Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich
- auf die Wiederholung der mit schlechter als „ausreichend (4)“ bewerteten Arbeiten und die mündliche Prüfung, wenn von den schriftlichen oder elektronischen Arbeiten einer Kandidatin oder eines Kandidaten zwei oder mehr Arbeiten nicht mit mindestens „ausreichend (4)“ bewertet worden sind oder eine Arbeit mit „ungenügend (6)“ bewertet worden ist oder die Prüfungsnote der schriftlichen Prüfung mehr als 4,49 beträgt,
- auf die Wiederholung der mündlichen Prüfung, wenn die Prüfungsnote der mündlichen Prüfung mehr als 4,49 beträgt und
- auf die Wiederholung der gesamten Prüfung, wenn die Abschlussnote mehr als 4,49 beträgt und bei einer zweiten Wiederholungsprüfung.
Prüfungszeugnis
Nach bestandener Prüfung erhält die Kandidatin oder der Kandidat ein Prüfungszeugnis.
Hilfsmittelregelungen für Prüfungen in dem Ausbildungsberuf Sekretäranwärter/in
Zugelassene Hilfsmittel:
Zugelassen sind ausschließlich jene Hilfsmittel, die in den Zulassungs- und Einladungsschreiben der Zuständigen Stelle / des Prüfungsamtes aufgeführt werden. Die hier genannten Gesetzes-
texte sind von den Auszubildenden zur entsprechenden Prüfung selbst mitzubringen. Alle be nötigten Hilfsmittel wurden sowohl in den Prüfungsausschüssen als auch mit den Prüfungsauf-
gaben erstellenden Dozenten/innen abgestimmt und beschlossen.
Unter Umständen werden aus Gründen der Praktikabilität Hilfsmittel und Auszüge von z.B. sel ten gebrauchten Normen zur Verfügung gestellt, welche nicht im Einladungsschreiben erwähnt wurden. Hier gilt, dass ausschließlich jene von der Zuständigen Stelle bzw. dem Prüfungsam ausgegebenen Gesetzestexte während der Prüfung herangezogen werden dürfen. Andere als die in der Prüfungseinladung aufgeführten bzw. von der Zuständigen Stelle oder dem Prüfungsamt ausgegeben Hilfsmittel stellen eine Täuschungshandlung gemäß § 19 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. § 20 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwal tungsdienst im Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst (APOallgVerwD, LfbGr. 1) dar, was in schwerwiegenden Fällen zum Ausschluss von der Prüfung führen kann.
Während der Prüfung darf nur das von der Verwaltungsakademie Berlin ausgegebene Schreib- und Konzeptpapier benutzt werden. Sämtliche nicht benötigte Bögen sind im Anschluss an die
Prüfung bei den Prüfaufsichten abzugeben.
Behandlung der zugelassenen Hilfsmittel:
Sämtliche zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine zusätzlichen Bemerkungen und Erläuterungen enthalten.
Hiervon ausgenommen sind:
- handschriftliche Unterstreichungen (auch Durchstreichungen),
- Hervorhebungen (Farbmarkierungen, Einrahmungen, Einklammerungen, Anführungs-, Aurufe- und Fragezeichen sowie die nachfolgenden mathematischen Zeichen: +, -, *, :, >, <,
=, ≠) - Verweisungen auf z.B. andere Normen in Form von Zahlenhinweisen (Bsp.: i.V.m. § XY). - ein, maximal zwei Verweise
Im Zusammenhang mit Verweisungen sind die Zusätze: „vergleiche“, „siehe“, „auch“, „aber“, „oder“, „und“, „analog“ sowie Verweisungspfeile zulässig. Jede andere Kommentierung der
Hilfsmittel ist nicht gestattet. Beigaben jeder Art, insbesondere eingeschobene und einge klebte Blätter sind nicht zulässig.
Trennblätter und Reiter (Post it ́s oder ähnliches) dürfen nur mit der Bezeichnung der Vorschrift versehen sein oder aber innerhalb einer Vorschrift mit den Paragraphen und Originalüber-
schriften.1
Seiten ohne Text in den Gesetzestexten oder sonstigen Hilfsmitteln dürfen nicht be schrieben werden.
Verbotene Hilfsmittel:
- Handy´s (Bitte ausschalten und vom Tisch nehmen!)
- Smartwatches, Pc´s, Laptops,Tablets
- Taschenrechner (wenn sie nicht ausdrücklich im Einladungsschreiben zugelassen sind)
- Korrekturroller bzw. -flüssigkeit (z.B.: Tipp-Ex)
Weitere Informationen:
Selbstverständlich können Sie Federtaschen, Getränke und Glücksbringer, die Ihnen noch Platz zum schreiben lassen, gern auf dem Tisch behalten.
1 Gem. des Beschlusses der Prüfungsausschüsse „Verwaltungsfachangestellte/r“ vom 08.04.2013 ist das Notieren von Paragraphen (ggf. mit Absatz und Kurzbezeichnung der Vorschrift, z. B. § 17 (1) ASOG) auf Trennblättern und Reitern erlaubt, nicht jedoch von Verweisungen auf andere Normen. Verweisungen dürfen nur direkt an der Norm angebracht werden.
Prüfungserleichterungen
Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen sowie anderen Kandidatinnen und Kandidaten sind auf Antrag durch den Prüfungsausschuss die ihrer Prüfungsbehinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren. Der Antrag soll spätestens einen Monat vor Beginn der schriftlichen Prüfung gestellt werden. Blinde und hochgradig in ihrer Sehkraft beeinträchtigte Kandidatinnen und Kandidaten können von der schriftlichen Prüfung aus dem Tätigkeitsfeld Haushaltsrecht befreit werden. In Zweifelsfällen sind Art und Ausmaß der Prüfungsbehinderung durch ein ärztliches Gutachten, auf Verlangen des Vorsitzes des Prüfungsausschusses durch ein ärztliches Gutachten einer oder eines von ihm beauftragten Ärztin oder Arztes nachzuweisen.
3. Unterrichtsergänzende Ausbildungsmaßnahmen
In den Themenbereichen Politik, Europa und Diversity werden neben dem regulären Unterricht Projekte (i.d.R. ein Tag) sowie Studienfahrten (mehrtägig – in Deutschland oder dem nahen Ausland) durchgeführt.
Die Projekte werden in Kooperation mit themenrelevanten Partnern durchgeführt (u.a. mit dem Deutschen Bundestag, dem Abgeordnetenhaus Berlin, der Europäischen Kommission, der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, sowie Gedenkstätten in Berlin und Brandenburg).
Die Ausschreibungen und Anmeldungen für die Projekte und Fahrten erfolgen über die Ausbildungsleitungen.
4. APOallgVerwD, LfbGr. 1
5. AV APOallgVerwD, LfbGr. 1
6. Rechtsgrundlagen für die Lehrveranstaltungen der fachtheoretischen Ausbildung
Allgemeines Verwaltungsrecht / Einführung in das juristische Denken
- AZG inkl. ZustKat AZG | Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz inkl. Allgemeiner Zuständigkeitskatalog)
- FörmVfVO | Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren
- GG | Grundgesetz
- VvB | Verfassung von Berlin
- VwGO | Verwaltungsgerichtsordnung
- VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz
- VwVfG BE | Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
- VwVG | Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
- VwZG | Verwaltungszustellungsgesetz
Arbeitsrecht
- AGG | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- ARbZG | Arbeitszeitgesetz
- BGB | Bürgerliches Gesetzbuch (Dienstvertrag) - §§ 611 - 630
- BUrlG | Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
- EntgFG | Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
- GG | Grundgesetz
- KSchG | Kündigungsschutzgesetz
- LGG | Landesgleichstellungsgesetz (Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterin) - §17
- MuSchG | Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz)
- NachwG | Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz)
- PersVG | Personalvertretungsgesetz
- SGB IX | Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (Begriffsbestimmung Menschen mit Behinderung) - § 2
- SGB IX | Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) - § 178
- TV L | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - Teil A §§ 1- 39
- TV L | Entgelttabelle für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 (Entgelttabelle)
- TVG | Tarifvertragsgesetz
- TzBfG | Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz )
- VvB | Verfassung von Berlin
Beamtenrecht
- AGG | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- AV-Ernennung | Ausführungsvorschriften über die Ernennung, Vereidigung und Verabschiedung der Beamtinnen und Beamten
- BBesG BE | Bundesbesoldungsgesetz (Überleitungsfassung für Berlin) - §§ 1- 47
- BeamtStG | Beamtenstatusgesetz
- DiszG | Diziplinargesetz - § 5
- GG | Grundgesetz
- LfbG | Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz)
- LBG Bln | Landesbeamtengesetz Berlin
- LGG | Landesgleichstellungsgesetz (Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterin) - §17
- PersVG | Personalvertretungsgesetz
- SGB IX | Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (Begriffsbestimmung Menschen mit Behinderung) - § 2
- SGB IX | Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (Aufgaben der Schwerbehinderung) - § 178
- LVO-AVD | Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst)
- VvB | Verfassung von Berlin
Berliner Verfassungsrecht
Haushaltsrecht
- BerlAVG | Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
- GWB | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - §§ 97 - 135
- HG 2024/2025 | Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz)
- GG | Grundgesetz
- LHO und AV LHO | Landeshaushaltsordnung und Ausführungen zur Landeshaushaltsordnung
- HtR | Haushaltstechnischen Richtlinien
- UVgO | Unterschwellenvergabeordnung
- VgV | Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - § 3
- VvB | Verfassung von Berlin
Informationstechnik
- BlnDSG | Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz)
- EGovG Bln | Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin)
- IFG | Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz | IFG)
- IT-Organisationsgrundsätze | Verwaltungsvorschrift über die IT-Organisationsgrundsätze der Berliner Verwaltung
- IVG | Gesetz über die Informationsverarbeitung bei der allgemeinen Verwaltungstätigkeit (Informationsverarbeitungsgesetz)
- OZG | Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleitungen (Onlinezugangsgesetz)
Polizei- und Ordnungsrecht
- ASOG Bln | Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz + ZustKat Ord)
- AZG inkl. ZustKat AZG | Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz inkl. Allgemeiner Zuständigkeitskatalog)
- BauO Bln | Bauordnung für Berlin
- BerlStrG | Berliner Straßengesetz
- FörmVfVO | Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren
- GG | Grundgesetz
- OWiG | Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- UZwG Bln | Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin
- VvB | Verfassung von Berlin
- VwGO | Verwaltungsgerichtsordnung
- VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz
- VwVfG BE | Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
- VwVG | Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
- VwZG | Verwaltungszustellungsgesetz
- ZustVO-OWiG | Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Sozialhilferecht
- GA-ESH | Gemeinsame Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter - Sozialämter - über den Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII
- AV-GAE | Ausführungsvorschriften über die Durchführung des Vierten Kapitels SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- AV-VSH | Ausführungsvorschriften über Einsatz von Vermögen nach dem SGB XII
- Vermögensschongrenzen
- AV-Wohnen | Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII
- Rundschreiben über Festsetzung der Regelsätze nach § 28 i.V.m. § 29 SGB XII
- SGB II | Sozialgesetzbuch, Zweites Buch
- SGB X | Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch
- SGB XII | Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch
Staatsrecht
Verwaltungstechnik
- BezVwG | Bezirksverwaltungsgesetz
- EGovG Bln | Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin)
- GGO I | Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung
Zivilrecht
7. Stoffverteilung in der fachtheoretischen Ausbildung
Fachgebiete Hauptlehrgang |
Unterrichts-format * |
Doppelstunden |
Leistungs-nachweis *² |
---|---|---|---|
Einführung in die Ausbildung (einschließlich Lern-, Arbeitstechniken) |
|
8 |
- |
Einführung in das juristische Denken |
|
8 |
- |
Diversity (einschließlich Inklusion, interkulturelle Kompetenz) |
T |
12 |
- |
Kommunikation |
T |
16 |
- |
Projekt „Berliner Verwaltung“ |
P |
16 |
P |
Politik und Verwaltung |
U |
18 |
P |
Berliner Verfassungsrecht |
U |
18 |
H |
Verwaltungstechnik / Verwaltungsorganisation 1 |
U |
20 |
K (elektronisch) |
Informationstechnik (einschließlich Ergonomie, Datenschutz, Datensicherheit) 1 |
U |
24 |
K (elektronisch) |
Staatsrecht 1 |
U |
18 |
K |
Allgemeines Verwaltungsrecht 1 |
U |
18 |
K |
Polizei- und Ordnungsrecht 1 |
U |
18 |
K |
Haushaltsrecht (einschließlich Vergaberecht) 1 |
U |
30 |
K |
Verwaltungs-Betriebswirtschaft |
U |
10 |
K |
Beamtenrecht 1 |
U |
16 |
K |
(öffentliches) Arbeitsrecht 1 |
U |
16 |
K |
Sozialhilferecht (SGB I, X, XII), Grundzüge der Sozialversicherung 1 |
U |
18 |
K |
Zivilrecht 1 |
U |
22 |
K |
gesamt |
|
306 |
2 x P, 1 x H, |
Fachgebiete Abschlusslehrgang |
Unterrichts-format * |
Doppelstunden |
Leistungs-nachweis *² |
---|---|---|---|
Prüfungsverfahren, -technik (schriftlich, mündlich) |
T |
2 |
- |
Verwaltungstechnik / Verwaltungsorganisation 2 |
U |
8 |
- |
Informations- und Kommunikationstechnik 2 |
U |
8 |
- |
Allgemeines Verwaltungsrecht 2 |
U |
12 |
- |
Sozialhilferecht (SGB I, X, XII), Grundzüge der Sozialversicherung 2 |
U |
12 |
- |
Staatsrecht 2 |
U |
16 |
K |
Polizei- und Ordnungsrecht 2 |
U |
16 |
K |
Haushaltsrecht (einschließlich Vergaberecht) 2 |
U |
16 |
K |
Beamtenrecht 2 |
U |
12 |
K |
(öffentliches) Arbeitsrecht 2 |
U |
12 |
K |
Zivilrecht 2 |
U |
8 |
- |
gesamt |
|
122 |
5 x K |
* T = Training, P = Projekt, U = fachlicher Unterricht
*² P = Präsentation (10 Minuten + 2 Seiten Thesenpapier), K = Klausur (2 DStd.), H = Hausarbeit (10 Seiten)
8. Lernzielstufen
Lernzielstufen
Die im Rahmenstoffplan angegebenen Lernzielstufen orientieren sich am Strukturplan des Deutschen Bildungsrates [1] , der diese in Anlehnung an die Taxonomie von Lernzielen im kognitiven Bereich hinsichtlich der vermittelten Wissenstiefe entwickelte.
Hierbei baut die jeweils höhere Stufe auf den unteren Stufen auf.
Die festgelegten Lernziele beinhalten hinsichtlich des erwarteten Lernerfolgs:
Lernziele | Lernerfolg |
Stufe 1 |
WISSEN/ KENNEN als gedächtnismäßige Wiedergabe des Gelernten (Reproduktion) z.B. angeben, aufzählen, bezeichnen, nennen |
Stufe 2 |
VERSTEHEN als selbständige Verarbeitung/Anordnung des Gelernten (Reorganisation) z.B. abgrenzen, aufzeigen, begreifen, begründen, beschreiben, darlegen, darstellen, definieren, erfassen, erkennen, erklären, erläutern, unterscheiden, verstehen |
Stufe 3 |
ANWENDEN als Übertragung des Gelernten auf andere Zusammenhänge (Transfer) z.B. anwenden, bedienen, beherrschen, berechnen, durchführen, erarbeiten, ermitteln, führen, herausfinden, lösen, nutzbar machen, überprüfen, verwenden |
Stufe 4 |
ANALYSIEREN als kritische Bewertung des Gelernten sowie Finden neuer Lösungsansätze (Problemlösung) z.B. analysieren, beurteilen, bewerten, einschätzen, einordnen, entnehmen, entwickeln, finden, gegenüberstellen, herausstellen, würdigen, vergleichen |
[1] Deutscher Bildungsrat (1970): Strukturplan für das Bildungswesen, Stuttgart, S. 78 ff.
9. Kriterien zur Benotung von mündlichen Leistungen
In die Benotung fließt neben den mündlichen Leistungen die Mitarbeit des Einzelnen in allen Phasen des Unterrichts ein. Dazu zählen das Engagement bei Einzelarbeiten, in Gruppen- und Paararbeit ebenso wie die gezeigten Kenntnisse und Transferüberlegungen bei direkter Ansprache und Aufforderung eines Lernenden. Ebenso können fachspezifische Leistungen einbezogen werden, wie z.B. Tests, Projektarbeiten, Hausaufgaben, Präsentationen etc. Für die Benotung der Mitarbeit ist die Qualität von größerer Bedeutung als die reine Quantität der Beiträge. Die Benotungsmatrix kann im Unterricht auch zur Selbsteinschätzung der Mitarbeit durch die Lernenden eingesetzt werden.
10. Lehrpläne
10.1 Einführung in die Ausbildung - 8 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- lernen geeignete Methoden für ihr persönliches Zeit- und Selbstmanagement sowie kreative Merktechniken kennen und wenden diese an,
- reflektieren ihr persönliches Stressverhalten und entwickeln eine geeignete Strategie zum Umgang mit Druck, Stress und Prüfungsangst.
Einführung in die Ausbildung (einschließlich Lern-, Arbeitstechniken) - 8 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Zeit- und Selbstmanagement |
2 | 1 |
1.1 |
Störfaktoren ermitteln und ausschalten Persönliche Leistungskurve ermitteln |
||
1.2 |
Planungsinstrumente kennen lernen (z.B. Eisenhower-Prinzip, ALPEN-Modell, Kanban-Board, Pomodoro-Methode) |
||
1.3 |
Persönlichen Lernplan erstellen |
||
2 |
Grundlagen des Lernens und kreative Merktechniken |
2 | 2 |
2.1 |
Eigenen Wahrnehmungstypus/Lerntypus ermitteln Linke und rechte Gehirnhälfte gleichzeitig im Lernprozess zu nutzen lernen |
||
2.2 |
Konzentrationsübungen gezielt einsetzen, z.B. per Smartphone-App |
||
2.3 |
Merktechniken mit Übungen (z.B. Lernkartei, Lernen mit Symbolen, Loci-Methode, Mindmap) kennen lernen |
||
3 |
Umgang mit besonderen Situationen |
2 |
1 |
3.1 |
Lernblockaden verhindern bzw. lösen |
|
|
3.2 |
Mit Druck, Stress und Prüfungsangst umgehen (präventiv und akut) |
|
|
4 |
Ausbildung für den nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt |
2 | 1 |
4.1 |
Ausbildungsziele |
||
4.2 |
Rechte und Pflichten der Anwärterinnen und Anwärter |
||
4.3 |
Ausbildungsablauf (Praktische Ausbildung, Theoretische Ausbildung, Laufbahnprüfung) |
Leistungsnachweis: ohne
10.2 Einführung in das juristisches Denken (EjD) - 8 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
Hinweis
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Einführung in das juristische Denken“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.
Einführung in das juristische Denken (EjD) - 8 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Wesen und Aufgaben des Rechts |
0,5 | 2 |
1.1 |
Allgemeine Bedeutung des Rechts |
||
1.2 |
Objektives und subjektives Recht |
||
2 |
Die Rechtsordnung |
0,5 | 2 |
2.1 |
Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht und ihre Bedeutung |
||
3 |
Rechtsquellen – Ihre Rechtssetzung und Rangordnung |
1 | 2 |
3.1 |
Formelle Gesetze |
||
3.2 |
Materielle Gesetze |
||
3.3 |
Rechtsverordnungen |
||
3.4 |
Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften |
||
3.5 |
Gewohnheitsrecht, Richterrecht |
||
4 |
Arten von Rechtsnormen |
1 | 3 |
4.1 |
Verbots-/Gebotsnormen |
||
4.2 |
Hilfsnormen |
||
4.3 |
Gegennormen |
||
4.4 |
Sonstige Normen |
||
4.5 |
Antwortnormen |
||
5 |
Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe |
1 | 2 |
5.1 |
Auslegungskriterien |
||
5.2 |
Analogie und ergänzende Auslegung |
||
5.3 |
Teleologische Reduktion |
||
6 |
Ermächtigungsgrundlagen, die Antwortnormen im öffentlichen Recht / Rechtsfolgen |
2 | 3 |
6.1 |
Tatbestandsseite |
||
6.2 |
Rechtsfolgeseite |
||
6.3 |
Muss-, Soll-, Kannvorschriften |
||
6.4 |
Pflichtgemäßes Ermessen |
||
7 |
Der Gutachtenstil |
2 | 3 |
7.1 |
Bedeutung |
||
7.2 |
Sprache |
||
7.3 |
Aufbau |
Leistungsnachweis: ohne
Bewertung mündliche Mitarbeit
10.3 Diversity, einschließlich Inklusion, interkulturelle Kompetenz (Div) - 12 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- reflektieren ihre eigenen Wertvorstellungen und Normen,
- lernen, andere wahrzunehmen und einzuordnen,
- entwickeln ein angemessenes Handeln im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit
Diversity, einschließlich Inklusion, interkulturelle Kompetenz (Div) - 12 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | |
---|---|---|
Interkulturelle Kompetenz im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, Kundinnen und Kunden |
||
Umgang mit Unterschiedlichkeit – Diversity Management als Herausforderung für Gesellschaft und Verwaltung |
1 | 2 |
Geschichte und Aktualität der interkulturellen Fragestellungen in Deutschland |
1 | 2 |
Auswirkungen interkultureller Konflikte auf das Verwaltungshandeln anhand von Fallbeispielen |
2 | 2 |
Grundlagen bürger-/kundenorientierten Verwaltungshandelns anhand interkultureller Fragestellungen |
2 | 2 |
Kommunikationstheoretische Modelle im Blick auf interkulturell unterschiedliche Wahrnehmungen und Reaktionsweisen anhand eigener Fallbeispiele und Erfahrungen |
2 | 3 |
Techniken der bürger-/kundenorientierten Gesprächsführung insbesondere bei eingeschränkten Sprachkenntnissen |
1 | 3 |
Bedeutung der Körpersprache in der interkulturellen Kommunikation |
1 | 3 |
Prävention von Konflikten |
2 | 4 |
Leistungsnachweis: ohne
10.4 Kommunikation (Komm) - 16 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
10.4 Kommunikation (Komm)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Grundlagen der Kommunikation |
4 | |
1.1 |
Einführung in grundlegende Kommunikationsmodelle, beispielsweise - Eigen- und Fremdwahrnehmung (Johari-Fenster) - Eisbergmodell - Sender-Empfänger-Modell - Verbale, non-verbale und paraverbale Botschaften - Explizite und implizite Botschaften - Selektive Wahrnehmung / Informationsverluste |
1 | |
1.2 |
Übungen zum sender- und empfängerorientierten Umgang mit den Modellen anhand praktischer Beispiele |
3 | |
2 |
Relevanz und gesellschaftlich-politischer Rahmen von Bürger-/ |
2 | |
2.1 |
Bürger-/Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung – Ausgangspunkt und Zielsetzung |
2 | |
2.2 |
Verwaltung als Dienstleistung – Historische und politische Rahmenbedingungen |
2 | |
2.3 |
Rolle der Bürgerinnen und Bürger als externe Kundeninnen und Kunden |
2 | |
2.4 |
Vorteile der Bürger-/Kundenorientierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung |
2 | |
2.5 |
Ebenen der Bürger-/Kundenorientierung - Verwaltungszugang - Verwaltungsinhalte - Verwaltungsverfahren und Möglichkeiten der praktischen Umsetzung |
3 | |
3 |
Bürger-/kundenorientierte Gestaltung von Texten |
2 | |
3.1 |
Verständlichkeitsregeln |
3 | |
3.2 |
Lösungsorientierte Formulierungen |
4 | |
4 |
Techniken der praktischen Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern/Kundeninnen und Kunden anhand von Rollenspielen, Praxissimulationen, Reflektionen und Fallbeispielen |
3 | |
4.1 |
Techniken professioneller Gesprächsführung und Übungen |
3 | |
4.2 |
Strukturierter Gesprächsaufbau |
3 | |
4.3 |
Lösungsorientierung im Gespräch |
4 | |
4.4 |
Umgang mit Konflikten |
4 | |
4.5 |
Umgang mit schwierigen Bürgerinnen und Bürgern, Kundeninnen und Kunden; Entwicklung von kommunikationsbezogenen Deeskalationsstrategien |
4 | |
5 |
Grundlagen des Telefongesprächs |
2 |
|
5.1 |
Stimme und Sprechweise als Wirkungsmittel im telefonischen Kontakt |
|
1 |
5.2 |
Struktur eines Telefongesprächs |
|
2 |
5.3 |
Übungen zum Umgang mit schwierigen Anruferinnen und Anrufern |
|
3 |
6 |
Bürger-/Kundenorientierung durch professionelles Telefonieren |
1 | |
6.1 |
Telefonische Dienstleistung als Schnittstelle zu Bürgerinnen und Bürgern/Kundinnen und Kunden |
3 | |
6.2 |
Bedeutung und Spezifika des telefonischen Kontaktes |
3 | |
6.3 |
Adressatenorientierung am Telefon |
3 | |
6.4 |
Erstellen eines „Telefonknigge“ |
3 | |
Leistungsnachweis - Aktive Teilnahme am Unterricht (Rollenspiele, Bearbeiten von Fallbeispielen, Recherche und Transfer) - Ausarbeiten und Durchführen einer Präsentation |
2 | 4 |
10.5 Projekt „Berliner Verwaltung“ - 18 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- erarbeiten eigenständig ein Thema in Kleingruppen (bis zu 6 Anwärterinnen und Anwärter),
- dokumentieren Arbeitsabläufe und Arbeitsergebnisse,
- lernen die Vielschichtigkeit der Berliner Verwaltung kennen.
Projekt "Berliner Verwaltung" - 18 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Einführung |
1 | 1/2 |
1.1 |
Grundbegriffe der öffentlichen Verwaltung – insbes.: wie handelt die Verwaltung (hoheitliches / privates Recht; Aufgaben; Behörden) |
||
1.2 | Projektablauf und -organisation | ||
2 |
Themenfestlegung, Gruppenbildung |
1 | 2 |
3 |
Themenbearbeitung, Recherche, Besuch von Behörden, Gespräche mit Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeitern etc. |
12 | 3 |
4 |
Präsentation, Diskussion und Verteidigung |
4 | 2 |
Leistungsnachweis: Präsentation (10 Minuten + 2 Seiten Thesenpapier)
10.6 Politik und Verwaltung (Pol) - 18 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- kennen wesentliche Prinzipien und Funktionsbedingungen des politischen Systems in Deutschland,
- können grundlegende politische Begriffe erläutern,
- können politische Probleme aufzeigen,
- können zwischen konkurrierenden Interessen unterscheiden.
Politik und Verwaltung (Pol) - 18 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Politische Theorie |
2 | 2 / 3 |
1.1 |
Grundbegriffe der Politischen Theorien (Macht, Herrschaft, Konflikt, Legitimation) |
||
1.2 |
Politische Ideen: Sozialismus - Liberalismus - Konservatismus |
||
1.3 |
Regierungsformen (republikanisch – monarchistisch – diktatorisch) |
||
2 |
Politikbereiche in Deutschland |
6 | 2 / 3 |
2.1 |
Rechtlicher Rahmen von Politik (FDGO, wehrhafte Demokratie) |
||
2.2 |
Parteienstaat (Art. 21 GG, PartG, Parteienfinanzierung, Parteien im Bundestag, Parteinahe Stiftungen) |
||
2.3 |
Interessenverbände / Einfluss auf politische Prozesse |
||
2.4 |
Europäische Zusammenarbeit (EU) – EU im Spannungsbogen zwischen Bundesstaat und Staatenbund; europäische Solidarität; EU in der Krise? –Migrationspolitik, Euro-Finanzpolitik, Erweiterung und Austritt (Brexit) |
||
2.5 |
Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit (UNO, NATO) |
||
3 |
Aktuelle politische Entwicklungen/Schwerpunktsetzung |
2 | |
4 |
Präsentationsvorbereitung Bearbeitung der Themen (Vertiefung von ausgewählten Themen aus 2.) |
6 | |
Leistungsnachweis (Präsentation*) | 2 |
Präsentation
Basis: Kleingruppenarbeit (3- 4 Anwärterinnen und Anwärter) zur Vertiefung - mit der Lehrkraft - abgestimmter Themen.
Thesenpapier (pro Anwärterin und Anwärter) 3 Seiten / A 4 / Schriftart: Arial; Schriftgrad 11) und gemeinsame Präsentation: 10 Minuten.
Notenzusammensetzung: 50% Präsentation, 50 % Thesenpapier
10.7 Berliner Verfassungsrecht (VvB) - 18 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
Berliner Verfassungsrecht (VvB) - 18 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 | Grundzüge des Gemeinderechts | 1,5 | 1 |
1.1 | Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung | ||
1.2 | Stellung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände | ||
1.3 | Innere Gemeindeverfassung | ||
2 | Verfassungsentwicklung Berlins von 1920 bis heute | 1 | 1 |
3 | Grundlagen der Verfassung von Berlin | 1 | 2 |
3.1 | Berlin als Stadtstaat | ||
3.2 | Berlin als Bundesland | ||
3.3 | Grundlagen der inneren Verfassung | ||
4 | Grundrechte und Staatsziele | 1 | 2 |
5 | Das Abgeordnetenhaus von Berlin | 4 | 3 |
5.1 | Wahl | ||
5.2 | Stellung, Aufgaben und Befugnisse | ||
5.3 | Organisation und Arbeitsweise | ||
6 | Plebiszite | 1 | 3 |
6.1 | Ziele | ||
6.2 | Wege | ||
7 | Rechtsetzung | 1 | 3 |
7.1 |
Gesetzgebung |
||
7.2 |
Erlass von Rechtsvorschriften |
||
8 |
Der Senat von Berlin |
1 | 2 |
8.1 |
Bildung |
||
8.2 |
Stellung, Aufgaben und Befugnisse |
||
8.3 |
Organisation und Arbeitsweise |
||
9 |
Der Verfassungsgerichtshof |
0,5 | 2 |
10 |
Die Verwaltung |
4 | 3 |
10.1 |
Unmittelbare Landesverwaltung |
||
10.1.1 |
Die Hauptverwaltung |
||
10.1.2 |
Die Bezirksverwaltungen |
||
10.1.3 |
Aufgabenverteilung |
||
10.1.4 |
Verhältnis Hauptverwaltung – Bezirksverwaltung (u.a. Eingriffsrecht, Aufsicht, Verwaltungsvorschriften) |
||
10.1.5 |
Rat der Bürgermeister |
||
10.2 |
Mittelbare Landesverwaltung |
||
11 |
Schwerpunktsetzung |
2 | |
|
|
||
|
Leistungsnachweis schriftlich (Hausarbeit) Bewertung mündliche Mitarbeit |
Ein Besuch des Abgeordnetenhauses von Berlin ist integraler Bestandteil dieses Lehrplans.
Der Besuch muss im 1. Ausbildungsjahr erfolgen, nicht aber zwingend im Zeitraum der Lehrveranstaltung.
10.8 Verwaltungs-/ Organisationstechnik (VT) - 28 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
Verwaltungs-/ Organisationstechnik - 20 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Einführung / Die öffentliche Verwaltung |
4 | 2 |
1.1 |
Begriff der öffentlichen Verwaltung |
||
1.2 |
Funktionen der öffentlichen Verwaltung |
||
1.3 |
Träger öffentlicher Verwaltung |
||
1.4 |
Aufbau der Berliner Landesverwaltung |
||
1.5 |
Allgemeine Grundsätze für das Verwaltungshandeln |
||
1.6 |
Rechtsgrundlagen/Verwaltungsvorschriften |
||
2 |
Allgemeine Grundlagen für das Geschäftsverfahren |
1 | 1 |
2.1 |
Die GGO I (Fassung vom 18. Oktober 2011) |
||
2.2 |
Allgemeines (§§ 1-5) |
||
3 |
Die Organisation der Behörden |
2 | 2 |
3.1 |
Begriff, Grundlagen und Ziele der Organisation |
||
3.2 |
Institutionelle Organisation |
||
3.3 |
Funktionelle Organisation |
||
3.4 |
Leitungs- und Handlungsverantwortung |
||
4 |
Bürgerinnen/Bürger und Verwaltung |
1 | 1 |
4.1 |
Verwaltung aus der Sicht der Bürgerin und des Bürgers |
||
4.2 |
Bürgernahe Verwaltung / Bürgerämter |
||
4.3 |
Verkehr mit der Bevölkerung |
||
4.4 |
Öffentlichkeitsarbeit |
||
5 |
Verkehr mit anderen Stellen |
1 | 1 |
5.1 |
Verkehr mit dem Petitionsausschuss |
||
5.2 |
Akteneinsicht durch Abgeordnete |
||
5.3 |
Verkehr zwischen nachgeordneten Behörden |
||
5.4 |
Öffentlichkeitsarbeit |
||
5.5 |
Bekanntmachungen/Veröffentlichungen |
||
5.6 |
Verkehr mit den Medien |
||
6 |
Geschäftsverfahren |
6 | 2 |
6.1 |
Dienstpost |
||
6.1.1 |
Aufgaben der Verteilungsstellen |
||
6.1.2 |
Behandlung der Eingänge |
||
6.1.3 |
Postversand |
||
6.2 |
Bearbeitung der Eingänge |
||
6.2.1 |
Durchsicht und Weiterleitung |
||
6.2.2 |
Sicht- und Geschäftsgangvermerke |
||
6.2.3 |
Bearbeitungsgrundsätze |
||
6.3 |
Förmliche Behandlung / Schriftverkehr |
||
6.3.1 |
Verfügungstechnik |
||
6.3.2 |
Zeichnung |
||
6.3.3 |
Vermerke |
||
6.3.4 |
Reinschriften |
||
7 |
Weitere Bürotätigkeiten |
1 | 1 |
7.1 |
Urschriftliche Erledigung |
||
7.2 |
Partei- und Vertretungsbezeichnungen, Vollmachten |
||
7.3 |
Verhandlungen, Versicherung an Eides Statt |
||
7.4 |
Beglaubigung, Bescheinigungen |
||
7.5 |
Sitzungsniederschriften |
||
7.6 |
Arbeitsmittel |
||
8 |
Verwaltung des Schriftgutes |
1 | 1 |
8.1 |
Verwahrung und Mitnahme |
||
8.2 |
Aktenführung |
||
8.3 |
Aktenplan |
||
8.4 |
Aussonderung und Vernichtung von Altakten |
||
9 |
Digitalisierung in der Verwaltung (aktueller Stand) |
1 | 2 |
|
|
||
|
Leistungsnachweis elektronisch (Klausur) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
Verwaltungs-/ Organisationstechnik - 8 DStd. (Abschlusslehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Allgemeine Wiederholung und Vertiefung |
2 | 2 |
2 |
Übungen zur Verfügungstechnik |
4 |
|
3 |
Führung und Zusammenarbeit in der Verwaltung; Verwaltungsmodernisierung |
2 | |
Bewertung mündliche Mitarbeit |
10.9 Informations- und Kommunikationstechnik (IT) - 32 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- erwerben eine digitale Kompetenz,
- verstehen allgemeine Grundlagen, den Aufbau und das Zusammenwirken der einzelnen Komponenten eines IT-Arbeitsplatzes,
- verstehen die Gründe für den zunehmenden Einsatz der Informationstechnik, können sie auf das eigene Umfeld übertragen und die Risiken einschätzen,
- kennen die wesentlichen Standardanwendungen der IT, können deren Einsatz im eigenen Arbeitsgebiet einschätzen und können diese bedienen,
- kennen die wesentlichen Regelungen zu Ergonomie, Datenschutz und Datensicherheit sowie zum Urheberrecht, können sie auf das eigene Arbeitsgebiet übertragen und anwenden,
- können die weitere Entwicklung einschätzen.
Informations- und Kommunikationstechnik - 24 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Allgemeine Grundlagen |
2 | 2 |
1.1 |
Gründe und Ziele für die Anwendung der IT |
||
1.2 |
Probleme der Automatisierung von Aufgaben |
||
1.3 |
Grundbegriffe der IT |
||
1.4 |
Elementare Funktion der Informationsverarbeitung |
||
2 |
Ergonomie |
1 | 3 |
2.1 |
Rechtliche Grundlagen |
||
2.2 |
Ergonomischer Arbeitsplatz |
||
3 |
Datenschutz und Datensicherheit, Urheberrecht |
2 | 3 |
3.1 |
Rechtliche Grundlagen |
||
3.2 |
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit |
||
4 |
E-Government |
2 | 2 |
4.1 |
Rechtliche Grundlagen |
||
4.2 |
Gründe und Ziele des E-Government |
||
4.3 |
Wesentliche Vorhaben und aktuelle Entwicklung |
||
5 |
Auswirkung der IT |
0,5 | 2 |
5.1 |
auf den Arbeitsplatz |
||
5.2 |
auf die Verwaltung |
||
5.3 |
auf die Bürgerin und den Bürger im Umgang mit der Verwaltung |
||
6 |
Umgang mit Anwendungen der Informationstechnik - Textverarbeitung |
6 | 3 |
6.1 |
Grundlagen der Anwendung eines Textverarbeitungsprogramms |
||
6.2 |
Formularerstellung |
||
6.3 |
Serienbrieferstellung |
||
7 |
Umgang mit Anwendungen der Informationstechnik - Tabellenkalkulation |
4 | 3 |
7.1 |
Grundlagen der Anwendung eines Tabellenkalkulationsprogramms insb. Unterscheidung von Formeln und Funktionen sowie absoluten und relativen Zellbezügen |
||
7.2 |
Erstellung einfacher statistischer Tabellen |
||
7.3 |
Erstellung von Diagrammen |
||
8 |
Umgang mit Anwendungen der Informationstechnik - Präsentation |
4 | 3 |
8.1 |
Grundlagen der Anwendung eines Präsentationsprogramms |
||
8.2 |
Layout-Bearbeitung, Corporate Design (CD) des Landes Berlin |
||
8.3 |
Erstellung einfacher, auf dem CD basierender Präsentationen |
||
9 |
E-Learning |
0,5 | 2 |
9.1 |
Grundzüge des E-Learning |
||
9.2 |
Risiken |
||
9.3 |
Überblick über vorhandene Angebote |
||
Leistungsnachweis schriftlich (elektronisch) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
Informations- und Kommunikationstechnik - 8 DStd. (Abschlusslehrgang)
Lernziele
Die Anwärterinnen und Anwärter sollen die im Hauptlehrgang gewonnen Kenntnisse auffrischen und vertiefen und dabei
- die wesentlichen Regelungen zu Ergonomie, Datenschutz und Datensicherheit sowie zum Urheberrecht kennen, auf das eigene Arbeitsgebiet übertragen und anwenden,
- die weitere Entwicklung insbesondere im Bereich des E-Governments einschätzen können.
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Wiederholung und Vertiefung – Datenschutz und Datensicherheit, Urheberrecht |
2 | 3 |
1.1 |
Auffrischung der rechtlichen Grundlagen |
||
1.2 |
Bearbeitung von Fallbeispielen |
||
2 |
Wiederholung und Vertiefung – E-Government |
2 | 2 |
2.1 |
Auffrischung der rechtlichen Grundlagen insb. zu den Gründen und Zielen des E-Governments |
||
2.2 |
Aktueller Stand wesentlicher Vorhaben und aktuelle Entwicklungen |
||
3
|
Wiederholung und Vertiefung – Umgang mit Anwendungen der Informationstechnik Präsentation |
4 | 3 |
3.1 |
Auffrischung zur Anwendung eines Präsentationsprogramms |
||
3.2 |
Erstellung einer Präsentation zu einem ausgewählten Vorhaben des E-Governments |
||
Bewertung mündliche Mitarbeit |
10.10 Staatsrecht (StR) - 34 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
Staatsrecht (StR) - 18 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen |
4 |
2 |
1.1 |
Historische Einführung (1848, 1871, 1919, 1933, 1949, 1990) |
||
1.2 |
Art. 20 und 1 GG |
||
1.3 |
Ewigkeitsklausel / Struktursicherungsklausel / Homogenitätsprinzip Art. 79 Abs. 3 GG / Art. 23 Abs. 1 GG / Art. 28 Abs. 1 GG |
||
1.4 |
Die Bundesrepublik als wehrhafte Demokratie |
||
2 |
Der deutsche Rechtsstaat |
1 |
2 |
2.1 |
Rechtsquellen („Normenpyramide“) |
||
2.2 |
Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU, Bund, Ländern |
||
2.3 |
Inhalt und Bedeutung der Rechtswegegarantie |
||
3 |
Bundesorgane |
2 |
2 |
4 |
Grundrechte |
4 |
3 |
4.1 |
Geltung / Wirkung von Grundrechten |
|
|
4.2 |
Grundrechtseinteilung |
|
|
4.3 |
Einschränkung von Grundrechten |
|
|
4.4 |
Bedeutung des „Auffanggrundrechtes“ – Art. 2 Abs. 1 GG |
|
|
4.5 |
Ausgewählte Grundrechte |
|
|
5 |
Bundesgesetzgebung |
1 |
2 |
|
|
|
|
6 |
Europäische Integration |
4 |
2 |
6.1 |
Art. 23 GG |
||
6.2 |
Grundzüge EUV/AEUV |
||
6.2.1 |
Werte / Ziele |
||
6.2.2 |
Organe der EU |
||
6.2.3 |
Rechtsnormen |
||
6.3 |
Verhältnis EUGH – BVerfG |
||
6.4 |
Finanzierung der EU |
||
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
Staatsrecht (StR) - 16 DStd. (Abschlusslehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Wiederholung und Vertiefung |
14 |
2 / 3 |
1.1 |
Wiederholung, Vertiefung, Aktualisierung, Anwendung der im Hauptlehrgang vermittelten Inhalte |
||
1.2 |
Schwerpunktsetzung auf - aktuelle politische Ereignisse (z.B. Wahlen/Regierungsbildungen/Entwicklung der europäischen Union) - aktuelle Urteile des EUGH oder des BVerfG - Erweiterung des Spektrums der im Hauptlehrgang behandelten Grundrechte |
||
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
10.11 Allgemeines Verwaltungsrecht (VR) - 30 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- Grundlagen des Verwaltungsrechts wissen,
- Grundbegriffe kennen und das Verwaltungsverfahren verstehen,
- Aufgaben des Rechts kennen,
- zwischen formellem und materiellem Recht sowie zwischen Rechtsquellen und bloßen Weisungen ohne Außenwirkung unterscheiden können,
- unbestimmte Rechtsbegriffe erkennen und diese auslegen können,
- gebundene und Ermessensverwaltung unterscheiden und pflichtgemäßes Ermessen ausüben können.
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.
Allgemeines Verwaltungsrecht (VR) - 18 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Die öffentliche Verwaltung |
1 |
1 |
1.1 |
Der Begriff der öffentlichen Verwaltung |
|
|
1.2 |
Einteilung nach den Mitteln, mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden |
|
|
|
|
|
|
2 |
Träger und Gliederung der öffentlichen Verwaltung |
1 |
1 |
|
|
|
|
3 |
Die Rechtsgrundlagen der öffentlichen Verwaltung |
1 |
1 |
3.1 |
Übersicht über das öffentliche Recht |
|
|
3.2 |
Der Stufenaufbau der Rechtsnormen |
|
|
|
|
|
|
4 |
Die Grundsätze des Verwaltungshandelns |
1 |
1 |
|
|
|
|
5 |
Die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens |
2 |
1 |
|
|
|
|
6 |
Die Lehre vom Verwaltungsakt |
3 |
2 |
|
|
|
|
7 |
Die Zustellung |
1 |
2 |
|
|
|
|
8 |
Fehlerhafte Verwaltungsakte |
1 |
2 |
|
|
|
|
9 |
Die Rücknahme oder der Widerruf des Verwaltungsaktes |
1 |
2 |
10 |
Der Rechtsschutz |
2 |
2 |
|
|
|
|
11 |
Das Vollstreckungsverfahren |
2 |
2 |
|
|
|
|
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) |
2 |
|
Allgemeines Verwaltungsrecht (VR) - 12 DStd. (Abschlusslehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Die Grundsätze des Verwaltungshandelns (Vertiefung) |
2 |
2 |
|
|
|
|
2 |
Die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens (Vertiefung) |
1 |
2 |
|
|
|
|
3 |
Die Lehre vom Verwaltungsakt (Vertiefung, Übungen) |
3 |
3 |
|
|
|
|
4 |
Die Zustellung (Vertiefung, Übungen) |
1 |
3 |
|
|
|
|
5 |
Fehlerhafte Verwaltungsakte (Vertiefung) |
1 |
2 |
|
|
|
|
6 |
Die Rücknahme oder der Widerruf des Verwaltungsaktes (Vertiefung) |
1 |
2 |
|
|
|
|
7 |
Der Rechtsschutz (Vertiefung, Übungen) |
2 |
3 |
|
|
|
|
8 |
Das Vollstreckungsverfahren (Vertiefung, Übungen) |
1 |
3 |
|
|
|
|
Bewertung mündliche Mitarbeit |
|
|
10.12 Polizei- und Ordnungsrecht (POR) - 34 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- können durch Anwendung der Rechtsnormen des Gefahrenabwehrrechts materiell überschaubare Sachverhalte nach der Methodik der Rechtsanwendung prüfen und dabei verwaltungsrechtlich korrekt handeln,
- verstehen die Wandlung des Polizeibegriffs von der vorabsolutistischen Zeit bis zur heutigen Zeit,
- können die Besonderheiten des Polizei- und Ordnungsrechts innerhalb des Verwaltungsrechts hinsichtlich seiner Instrumentarien und Zuständigkeitsregelungen darlegen,
- verstehen die Ausbildungsinhalte „Kommunikation“, „Verwaltungstechnik“, „Einführung in das juristische Denken“ und „Allgemeines Verwaltungsrecht“ als Grundlagen der Fallbearbeitung des Polizei- und Ordnungsrechts,
- erarbeiten ein Rechtsgutachten (Vermerk) sowie ein Urteil (schriftlicher belastender Verwaltungsakt).
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Polizei- und Ordnungsrechts“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.
Polizei- und Ordnungsrecht (POR) - 18 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Der Wandel des formellen und materiellen Polizeibegriffs |
1 |
2 |
1.1 |
Der Staat als Friedens- und Ordnungsmacht |
|
|
1.2 |
Zur Geschichte des Polizeibegriffs |
|
|
1.3 |
Die heutige Funktion des Polizei- und Ordnungsrechts |
|
|
|
|
|
|
2 |
Ein Grundbegriff des POR - Gefahrenabwehr |
2 |
2 |
2.1 |
Ein weiter Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrecht – „Die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ |
|
|
|
|
|
|
3 |
Zuständigkeiten bei der Gefahrenabwehr |
0,5 |
2 |
|
|
|
|
4 |
Die Ermessensausübung der Verwaltung |
0,5 |
2 |
|
|
|
|
5 |
Das Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) |
0,5 |
2 |
6 |
Verantwortliche Personen (Adressaten) |
1 |
2 |
6.1 |
Begriffsbestimmungen |
|
|
6.2 |
Weitere Probleme der Adressatenregelung |
|
|
6.3 |
Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme |
|
|
|
|
|
|
7 |
Die Inanspruchnahme von nicht verantwortlichen Personen |
0,5 |
2 |
|
|
|
|
8 |
Die Generalklausel im Polizei- und Ordnungsrecht |
1 |
2 |
|
|
|
|
9 |
Die Standardmaßnahmen |
1 |
2 |
|
|
|
|
10 |
Grundlagen der Ordnungsverfügung |
1 |
2 |
|
|
|
|
11 |
Die ordnungsbehördliche / polizeiliche Erlaubnis |
0,5 |
2 |
|
|
|
|
12 |
Der Verwaltungszwang: Die zwangsweise Durchsetzung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen |
2 |
2 |
12.1 |
Die Rechtsgrundlagen und Mittel des Verwaltungszwanges |
|
|
12.2 |
Weitere Grundlagen des Verwaltungszwanges |
|
|
12.3 |
Weitere Voraussetzungen des Verwaltungszwanges |
|
|
12.4 |
Zwangsmittelandrohung |
|
|
|
|
|
|
13 |
Die Ordnungsverfügung in der Praxis |
1,5 |
3 |
|
|
|
|
14 |
Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts in Stichworten |
1 |
2 |
|
|
|
|
15 |
Vertiefende Übungen nach Maßgabe der Lehrkraft |
2 |
3 |
|
|
|
|
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) aus den Punkten 1. bis 13. (praktischer Fall: Vermerk, Verfügung analog Beispiel im Lehrbrief) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
|
Polizei- und Ordnungsrecht (POR) - 16 DStd. (Abschlusslehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Wiederholung und Vertiefung |
14 |
3 |
1.1 |
Wiederholung des Lösungsschemas und Übungen anhand von Fällen, die insbesondere folgenden Bereichen des Eingriffsrechts – ohne dass damit eine ins einzelne gehende Vermittlung dieser Vorschriften verbunden ist – entnommen sind: - ASOG Bln - BerlLadÖffG - GastG - GrünanlG - JuSchG - HundeG Bln - LImSchG Bln - NiSG - NRSG Bln |
|
|
|
|
||
1.2 |
Das Verhältnis zum Ordnungswidrigkeitenrecht wird veranschaulicht. |
|
|
|
|
|
|
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) aus den Punkten 1. bis 13. (praktischer Fall: Vermerk, Verfügung analog Beispiel im Lehrbrief) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
|
10.13 Öffentliche Finanzwirtschaft / Haushaltsrecht (Haush) - 46 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
Öffentliche Finanzwirtschaft / Haushaltsrecht - 30 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Einführung |
2 |
2 |
1.1 |
Begriff, Bedeutung und Wirkung des Haushaltsplanes |
|
|
1.2 |
Haushaltskreislauf mit Haushaltsplankontrolle (Rechnungslegung, Rechnungsprüfung und Entlastung) |
|
|
|
|
|
|
2 |
Rechts- und Verwaltungsvorschriften |
1 |
1 |
|
|
|
|
3 |
Aufstellung des Haushaltsplans mit Strukturdaten und Gliederung |
11 |
3 |
3.1 |
Allgemeine Deckungsmittel |
|
|
3.1.1 |
Steuern, Gebühren, Beiträge |
|
|
3.1.2 |
Finanzausgleich |
|
|
3.1.3 |
Darlehensaufnahmen |
|
|
3.1.4 |
Finanzzuweisungen der EU bzw. des Bundes |
|
|
3.1.5 |
Sonstige Einnahmen |
|
|
3.2 |
Besonderheiten bei der Bildung von Ansätzen |
|
|
3.2.1 |
Ausgaben mit Abgrenzung, insbesondere - Personalausgaben mit Stellenplan - Konsumtive Sachausgaben - Investitionen |
|
|
3.2.2 |
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
3.2.3 |
Zuwendungen |
|
|
3.3 |
Bestandteile und Gliederung des Haushaltsplans |
||
3.3.1 |
Gesamtplan |
||
3.3.2 |
Einzelplan, Kapitel (Grobgliederung) |
||
3.3.3 |
Gruppen, Titel (Feingliederung) |
||
3.3.4 |
Anlagen |
||
3.4 |
Inhalt und Bedeutung der Haushaltsgrundsätze sowie deren Ausnahmen |
||
3.5 |
Inhalt und Bedeutung der Haushaltsvermerke |
||
3.6 |
Verfahren der Aufstellung des Haushaltsplanes |
|
|
3.6.1 |
Hauptverwaltung |
|
|
3.6.2 |
Bezirke einschließlich Globalsummen |
|
|
3.7 |
Neue Steuerungsmodelle einschließlich Budgetierung |
|
|
|
|
|
|
4 |
Zuständigkeiten im Haushaltsrecht |
2 |
3 |
4.1 |
Dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung |
||
4.2 |
Leiterin/Leiter der Verwaltungszweige |
||
4.3 |
Beauftragte/Beauftragter für den Haushalt |
||
4.4 |
Titelverwalterin/Titelverwalter |
||
4.5 |
Bestellbefugnis (rechtsgeschäftliche Vertretung) |
||
4.6 |
Anordnungsbefugnis |
||
4.7 |
Feststellungsbefugnisse |
||
|
|
|
|
5 |
Ausführung des Haushaltsplans |
12 |
3 |
5.1 |
Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben |
|
|
5.1.1 |
Erhebung von Einnahmen |
|
|
5.1.2 |
Forderungsmanagement mit Veränderung von Ansprüchen |
|
|
5.1.3 |
Bewirtschaftung der Ausgaben mit Grundsätzen |
|
|
5.1.4 |
Haushaltsüberwachung |
|
|
5.2 |
Auftragsvergabe und Bestellwesen |
|
|
5.2.1. |
Vergaberecht im Unterschwellenbereich (national) |
|
|
5.2.2 |
Vergaberecht im Oberschwellenbereich (EU-weit) |
||
5.2.3 |
Prüfung und Wertung von Angeboten |
||
5.2.4 |
Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots |
||
5.3 |
Anordnungswesen mit Buchungsverfahren Profiskal |
||
5.4 |
Steuerungsmaßnahmen im Rahmen des Haushaltsvollzugs |
||
5.4.1 |
Verfügungsbeschränkungen |
||
5.4.2 |
Nachtragshaushaltsplan / Ergänzungsplan |
||
5.4.3 |
Rücklagen |
||
5.5 |
Abweichungen vom Haushaltsplan |
||
5.5.1 |
Mehrausgaben, insbesondere Deckungsfähigkeit |
||
5.5.2 |
Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen |
||
|
|
||
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
Öffentliche Finanzwirtschaft / Haushaltsrecht - 16 DStd. (Abschlusslehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Wiederholung und Vertiefung |
14 |
|
1.1 |
Die Anwärterinnen und Anwärter sind in der Lage, konkrete, fundierte Qualifizierungen in haushaltswirtschaftlichen Problemstellungen mit selbstständiger und eigenverantwortlicher Lösungskompetenz abzuleiten. |
|
|
1.2 |
Erwerb und Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen des klassischen Haushaltsrechts sowie neuen Konzepten und Methoden zur Steuerung einer modernen Haushaltswirtschaft (Ausführung des Haushaltsplans) |
|
|
1.3 |
Praktische Fallstudien zu den Themen
|
||
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
10.14 Verwaltungs-Betriebswirtschaft (VBW) - 10 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- kennen die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre,
- können das System der öffentlichen Wirtschaft beschreiben,
- können rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens aufzeigen,
- kennen betriebswirtschaftliche Methoden in der öffentlichen Verwaltung und können deren Anwendung beschreiben.
Verwaltungs-Betriebswirtschaft (VBW) - 10 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre |
2 |
3 |
1.1 |
Betriebswirtschaftslehre – eine Begriffserklärung |
|
|
1.2 |
Die Bedürfnisse und der Bedarf |
|
|
1.3 |
Güter-Rechte, Sach- und Dienstleistungen |
|
|
1.4 |
Betrieb und Unternehmen als Wirtschaftseinheiten |
|
|
1.5 |
Der Betriebsprozess |
|
|
1.6 |
Produktionsfaktoren und Faktorkombination |
|
|
1.7 |
Ausgewählte Erfolgsgrößen im betriebswirtschaftlichen Prozess |
|
|
1.8 |
Das betriebliche Risiko vor dem Hintergrund des KonTraG |
|
|
|
|
|
|
2 |
Grundsätzliche Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltungswirtschaft |
3 |
3 |
2.1 |
Einführung |
|
|
2.2 |
Das System der öffentlichen Verwaltung |
|
|
2.3 |
Handlungssystem und Zielsystem |
|
|
2.4 |
Die Organisation |
|
|
2.5 |
Wirtschaftlichkeitsberechnungen |
|
|
2.6 |
Beschaffung und Lagerhaltung |
|
|
2.7 |
Buchführung |
|
|
|
|
|
|
3 |
Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens |
1 |
2 |
3.1 |
Das BGB als Grundlage für Privatverhältnisse |
|
|
3.1 |
Schuldverhältnisse |
|
|
3.3 |
Wesen des Vertrages |
|
|
|
|
|
|
4 |
Einzug betriebswirtschaftlicher Methoden in die öffentliche Verwaltung |
3 |
3 |
4.1 |
Einführung |
||
4.2 |
Aufgaben und Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung |
||
4.3 |
Praktische Beispielfälle für den Einsatz der Kosten- und Leistungsrechnung |
||
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) Bewertung mündliche Mitarbeit |
1 |
10.15 Beamtenrecht (BR) - 28 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- kennen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtenrechts,
- können das Beamtenverhältnis als Rechtsverhältnis darstellen,
- können verschieden Arten von Beamtenverhältnissen aufzeigen und voneinander unterscheiden,
- kennen Ernennungsfälle und deren Voraussetzungen,
- kennen Ernennungsfehler und können deren Rechtsfolgen darstellen,
- können Grundzüge des Laufbahnrechts beschreiben,
- kennen die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten,
- können die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten benennen,
- kennen Beendigungsgründe und deren Rechtsfolgen.
Beamtenrecht (BR) - 16 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Grundlagen |
2 |
1 |
1.1 |
Einführung in das Stoffgebiet |
|
|
1.2 |
Wichtige Rechtsvorschriften |
|
|
1.3 |
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums |
|
|
1.4 |
Einteilung der Beamtinnen und Beamten |
|
|
1.5 |
Übergeordnete Stellen |
|
|
|
|
|
|
2 |
Ernennung |
4 |
2 |
2.1 |
Stellenausschreibung |
|
|
2.2 |
Auswahlverfahren, Landespersonalausschuss |
|
|
2.3 |
Ernennung |
|
|
2.4 |
Ernennungsfälle |
|
|
2.5 |
Ernennungsurkunden |
|
|
2.6 |
Fehlerhafte Ernennungen |
|
|
2.7 |
Grundzüge des Laufbahnrechts |
|
|
|
|
|
|
3 |
Pflichten der Beamtinnen und Beamten |
2 |
2 |
3.1 |
Pflichten |
|
|
3.2 |
Folgen von Pflichtverletzungen |
|
|
4 |
Rechte der Beamtinnen und Beamten |
3 |
2 |
4.1 |
Rechte |
|
|
4.2 |
Alimentation (Grundlagen der Besoldung) |
|
|
|
|
|
|
5 |
Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis |
2 |
1 |
5.1 |
Umsetzung |
|
|
5.2 |
Abordnung |
|
|
5.3 |
Versetzung |
|
|
5.4 |
Allgemeingültiges (Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen) |
|
|
|
|
|
|
6 |
Beendigung des Beamtenverhältnisses |
1 |
2 |
6.1 |
Entlassung |
|
|
6.2 |
Verlust der Beamtenrechte |
|
|
6.3 |
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis |
|
|
6.4 |
Ruhestand |
|
|
|
|
|
|
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) |
2 |
|
Beamtenrecht (BR) - 12 DStd. (Abschlusslehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I |
10 |
3 |
1.1 |
Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen |
|
|
1.2 |
Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung/Bescheid) insbesondere zu den Themen - Einstellungsverfahren - Fehlerhafte Ernennungen - Nebentätigkeit - Pflichtverletzungen (Dienstvergehen) und Folgen - Bezügebestandteile - Beendigung |
|
|
|
|
|
|
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) |
2 |
|
10.16 (öffentliches) Arbeitsrecht (ArbR) - 28 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
(öffentliches) Arbeitsrecht (ArbR) - 16 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Begriff und Aufgaben des Arbeitsrechts |
1 |
1 |
1.1 |
Begriff |
|
|
1.2 |
Privatrecht |
|
|
1.3 |
Individual-, Kollektivarbeitsrecht |
|
|
1.4 |
Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit |
|
|
1.5 |
Arbeitnehmendenschutz |
|
|
1.6 |
Rechtsquellen des Arbeitsrechts |
|
|
1.7 |
Auflösung von Normenkonkurrenzen und Normenkollisionen (Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-, Spezialitätsprinzip) |
|
|
|
|
|
|
2 |
Tarifvertragsrecht |
1 |
1 |
2.1 |
Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition |
|
|
2.2 |
Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände |
|
|
2.3 |
Tarifvertrag |
|
|
2.4 |
Tariffähigkeit |
|
|
2.5 |
Inhalt des Tarifvertrages |
|
|
|
|
|
|
3 |
Die Begründung des Arbeitsverhältnisses |
2 |
2 |
3.1 |
Stellenausschreibung |
|
|
3.2 |
Auswahlverfahren |
|
|
3.3 |
Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages |
|
|
3.4 |
Einwendungen |
|
|
4 |
Befristete Arbeitsverhältnisse |
1 |
2 |
4.1 |
Zeitbefristung (Befristung ohne Sachgrund) |
|
|
4.2 |
Zweckbefristung (Befristung mit Sachgrund) |
|
|
4.3 |
Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses |
|
|
4.4 |
Weiterbeschäftigung nach Fristablauf |
|
|
4.5 |
Anrufung des Arbeitsgerichtes |
|
|
4.6 |
Tarifliche Regelung |
|
|
|
|
|
|
5 |
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis |
2 |
2 |
5.1 |
Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden |
|
|
5.2 |
Arbeit gegen Entgelt |
|
|
5.3 |
Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden |
|
|
5.4 |
Treuepflicht der Arbeitnehmenden |
|
|
|
|
|
|
6 |
Nebentätigkeiten |
1 |
2 |
6.1 |
Berufsfreiheit |
|
|
6.2 |
Anzeige |
|
|
6.3 |
Untersagung, Auflagen |
|
|
6.4 |
Beteiligungsrechte |
|
|
|
|
|
|
7 |
Personelle Einzelmaßnahmen |
2 |
2 |
7.1 |
Umsetzung |
|
|
7.2. |
Abordnung |
|
|
7.3 |
Versetzung |
|
|
7.4 |
Allgemeingültiges (Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen) |
|
|
|
|
|
|
8 |
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
1 |
2 |
8.1. |
Voraussetzungen |
|
|
8.2 |
Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht |
|
|
8.3 |
Ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet |
|
|
8.4 |
Vorübergehende Verhinderung |
|
|
8.5 |
Erkrankung im Ausland |
|
|
9 |
Erholungsurlaub |
1 |
2 |
9.1 |
Dauer |
|
|
9.2 |
Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs |
|
|
9.3 |
Urlaubszeitpunkt |
|
|
9.4 |
Übertragbarkeit |
|
|
9.5 |
Urlaubsabgeltung |
|
|
|
|
|
|
10 |
Beendigung von Arbeitsverhältnissen |
2 |
2 |
10.1 |
Zeitablauf oder Zweckerreichung |
|
|
10.2 |
Erreichen der Altersgrenze |
|
|
10.3 |
Auflösungsvertrag |
|
|
10.4 |
Abmahnung |
|
|
10.5 |
Fristgemäße oder fristlose Kündigung |
|
|
10.6 |
Anfechtung |
|
|
10.7 |
Arbeitsgerichtsbarkeit |
|
|
|
|
|
|
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) |
2 |
|
(öffentliches) Arbeitsrecht (ArbR) - 12 DStd. (Abschlusslehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I |
10 |
3 |
1.1 |
Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen |
|
|
1.2 |
Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung/Bescheid) insbesondere zu den Themen - Personelle Einzelmaßnahmen - Urlaub - Krankheitsbedingte Fehlzeiten - Nebentätigkeit |
|
|
|
|
|
|
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) |
2 |
|
10.17 Sozialhilferecht (Soz) - 40 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- können das Sozialstaatsprinzip und das System der sozialen Sicherung darstellen,
- kennen die Grundsätze, Träger und Zuständigkeiten der Sozialhilfe,
- können die Anspruchsvoraussetzungen für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung definieren, das Spektrum der Selbsthilfemöglichkeiten erkennen und die Bewilligung von laufenden und einmaligen Leistungen darlegen,
- können die Begrifflichkeiten Einkommen und Vermögen erläutern, verstehen den Einsatz von Einkommen und können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen.
Sozialhilferecht (Soz) - 18 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Der Sozialstaat |
1 |
1 |
1.1 |
Historische Entwicklung des sozialen Systems |
|
|
1.2 |
Das Sozialstaatsprinzip |
|
|
1.3 |
Bestandsgarantie |
|
|
1.4 |
Rechtsweg und Sozialgerichtsbarkeit (SGB X) |
|
|
|
|
|
|
2 |
Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland |
3 |
2 |
2.1 |
Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland |
|
|
2.2 |
Drei-Säulen-Theorie |
|
|
2.3 |
Aufgaben, Struktur und Ziele des Sozialgesetzbuches (SGB) – Überblick über die unterschiedlichen Leistungen |
|
|
2.4 |
Die Ausgabe der sozialen Sicherung |
|
|
2.5 |
Finanzierung der Sozialleistungen |
|
|
|
|
|
|
3 |
SGB XII - Grundsätze der Sozialhilfe |
3 |
2 |
3.1 |
Aufgabe der Sozialhilfe |
|
|
3.2 |
Nachrang der Sozialhilfe (Subsidiaritätsprinzip) |
|
|
3.3 |
Besonderheit des Einzelfalls (Individualprinzip) |
|
|
3.4 |
Rechtsanspruch auf Sozialhilfe |
|
|
3.5 |
Einsetzen der Hilfe |
|
|
3.6 |
Vorbeugende, nachgehende Hilfe |
|
|
3.7 |
Formen der Sozialhilfe |
|
|
3.8 |
Mitwirkungspflichten der Leistungsbezieher |
|
|
3.9 |
Träger der Sozialhilfe |
|
|
3.10 |
Örtliche und sachliche Zuständigkeit |
|
|
3.11 |
Verhältnis zu freien Wohlfahrtsverbänden |
|
|
3.12 |
Hilfe in besonderen Lebenslagen |
|
|
3.12.1 |
Persönliche und sachliche Voraussetzungen |
|
|
3.12.2 |
Wirtschaftliche Voraussetzungen |
|
|
3.12.3 |
Die Einkommensgrenzen |
|
|
|
|
|
|
4 |
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung |
3 |
3 |
4.1 |
Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen, Zielgruppen |
|
|
4.2 |
Überprüfung der Selbsthilfemöglichkeiten der Hilfesuchenden |
|
|
4.3 |
Ermittlung des sozialhilferechtlichen Bedarfs (incl. praktischer Rechtsanwendung) |
|
|
4.4 |
Laufende und einmalige Hilfen für den Lebensunterhalt |
|
|
4.5 |
Sozialhilfe an Ausländerinnen und Ausländer |
|
|
4.6 |
Besonderheiten der Grundsicherung |
|
|
|
|
|
|
5 |
Bedarfsdeckungsmöglichkeiten |
3 |
3 |
5.1 |
Einsatz der Arbeitskraft |
|
|
5.2 |
Einkommen und Vermögen (incl. praktischer Rechtsanwendung) |
|
|
5.2.1 |
Begriff des Einkommens |
|
|
5.2.2 |
Einkommensarten |
|
|
5.2.3 |
Nicht anzurechnende Einkommen |
|
|
5.2.4 |
Bereinigung von Einkommen |
|
|
5.2.5 |
Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen |
|
|
5.3 |
Begriff des Vermögens |
|
|
5.3.1 |
Verwertung |
|
|
5.3.2 |
Geschütztes Vermögen |
|
|
5.3.3 |
Darlehensweise Gewährung der Hilfe |
|
|
|
|
|
|
6 |
Hilfe in besonderen Lebenslagen |
2 |
2 |
6.1 |
Persönliche und sachliche Voraussetzungen |
|
|
6.2 |
Wirtschaftliche Voraussetzungen |
|
|
6.3 |
Die Einkommensgrenzen |
|
|
|
|
|
|
7 |
Ansprüche der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, Rückzahlbarkeit von Leistungen |
1 |
2 |
7.1 |
Kostenersatz (schuldhaftes Verhalten, Erben, Doppelleistung) |
|
|
7.2 |
Rückforderung zu Unrecht bezogener Sozialhilfe |
|
|
7.3 |
Überleitung von Ansprüchen bzw. Übergang von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen |
|
|
7.4 |
Erstattungen zwischen Sozialleistungsträgern |
|
|
7.5 |
Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern |
|
|
|
|
|
|
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
|
Sozialhilferecht (Soz) - 12 DStd. (Abschlusslehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Aktualisierung, Wiederholung und Vertiefung |
12 |
3 |
1.1 |
Vertiefende Fallbearbeitung (Vermerk, Bescheid); Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen |
|
|
1.2 |
Vertiefungen zu einzelnen Themen aus dem Hauptlehrgang, insbesondere: - Nachrang und Rückzahlbarkeit von Sozialhilfen - Einkommen und Vermögen - Soziales System und Verfassung - Personenkreise und Zuständigkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
Bewertung mündliche Mitarbeit |
|
|
10.18 Zivilrecht - 30 DStd.
Lernziel:
Die Anwärterinnen und Anwärter
- kennen die Systematik des Bürgerlichen Rechts,
- können die Akteure des bürgerlichen Rechts beschreiben,
- können allgemeines Schulrecht abgrenzen,
- setzen sich mit einzelnen Schuldverhältnissen auseinander,
- können Sachenrecht darlegen,
- können die Grundzüge des Familien- und Erbrechts darlegen,
- können das Gerichtsverfahren in Zivilsachen erläutern.
Zivilrecht - 22 DStd. (Hauptlehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Einführung |
1 |
1 |
1.1 |
Grundbegriffe (Ordnungsfunktionen; Recht für das bürgerliche Leben; bürgerliches Recht im Privatrecht; Abgrenzung zum öffentlichen Recht) |
|
|
1.2 |
Entstehung und Grundlagen des BGB |
|
|
1.3 |
Einteilung des BGB (die einzelnen Bücher; das bürgerliche Recht ergänzende Gesetze) |
|
|
|
|
|
|
2 |
Allgemeiner Teil des BGB |
4 |
2 |
2.1 |
Natürliche Personen (Rechts-, Partei-, Handlungs-, Geschäfts-, Delikts- und Prozessfähigkeit; Verbraucher, Wohnsitz, gerichtliche Zuständigkeit) |
|
|
2.2 |
Juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts (Arten; Entstehung; Mitgliedschaft; Organisation; Haftung; Abwicklung) |
|
|
2.3 |
Sachen (bewegliche und unbewegliche Sachen; wesentliche Bestandteile; Scheinbestandteile) |
|
|
2.4 |
Willenserklärung (Form; Auslegung; Wirksamwerden; Vertretung; Vollmacht; Einwilligung und Genehmigung) |
|
|
2.5 |
Verträge (Abschluss; Arten; Formvorschriften; Nichtigkeitsgründe; Beendigung von Schuldverhältnissen) |
|
|
2.6 |
Fristen und Termine |
|
|
2.7 |
Verjährung von Ansprüchen |
|
|
|
|
|
|
3 |
Allgemeines Schuldrecht |
3 |
2 |
3.1 |
Grundsatz der Vertragsfreiheit |
|
|
3.2 |
Leistungspflicht, Leistungsstörungen |
|
|
3.3 |
Schadensersatz, Haftung für eigenes und fremdes Verschulden |
|
|
4 |
Einzelne Schuldverhältnisse |
3 |
2 |
4.1 |
Vertragliche Schuldverhältnisse (Kauf; Schenkung; Miete; Leihe; Darlehen; Dienst- und Werkvertrag; Auftrag; Bürgschaft), Gewährleistungsansprüche |
|
|
4.2 |
Gesetzliche Schuldverhältnisse (Grundzüge der ungerechtfertigten Bereicherung; Geschäftsführung ohne Auftrag; Deliktrecht; Verschuldenshaftung; Gefährdungshaftung; Rechtsfolgen; Verrichtungsgehilfe) |
|
|
|
|
|
|
5 |
Sachenrecht |
3 |
2 |
5.1 |
Besitz (Erwerb; Arten; Verlust; Vorgehen gegen Entzieher/Störer) |
|
|
5.2 |
Eigentum (Inhalt; Grenzen; Verfassungsschranken; Eigentumsschutz; Erwerb und Übertragung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen; Überblick über das Grundbuch; Erwerb vom Nichtberechtigten; Kreditsicherung) |
|
|
|
|
|
|
6 |
Familienrecht |
1 |
|
6.1 |
Verlöbnis, Ehe |
|
|
6.2 |
Verwandtschaft, Unterhalt |
|
|
|
|
|
|
7 |
Erbrecht |
1 |
|
7.1 |
Gesetzliche und testamentarische Erbfolge |
|
|
7.2 |
Pflichtteil, Ehegatten |
|
|
7.3 |
Erbschein |
|
|
|
|
|
|
8 |
Gerichtsverfassung, Verfahren in Zivilsachen |
4 |
2 |
8.1 |
Der Begriff des Zivilprozessrechts (die ordentlichen Gerichte; die am Zivilprozess Beteiligten; Zivil- und Verwaltungsgerichtsweg; Instanzenzüge; örtliche und sachliche Zuständigkeit) |
|
|
8.2 |
Das Verfahren in erster Instanz (Klagearten; Klageschrift; Verhandlung; schriftliches Verfahren; Beweisverfahren; Urteile und andere Arten der Beendigung des Rechtsstreits; Kosten des Rechtsstreits; Prozesskostenhilfe) |
|
|
8.3 |
Das Mahnverfahren |
|
|
8.4 |
Grundzüge der Zwangsvollstreckung |
|
|
|
|
|
|
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) Bewertung mündliche Mitarbeit |
2 |
|
Zivilrecht - 8 DStd. (Abschlusslehrgang)
Zuordnung der DStd. | Lernzielstufe | ||
---|---|---|---|
1 |
Wiederholung und Vertiefung |
|
|
1.1 |
Allgemeiner Teil des BGB - Willenserklärung - Wirksamwerden - Verträge - Abschluss - Formvorschriften - Beendigung von Schuldverhältnissen - Verjährung von Ansprüchen |
3 |
2 |
1.2 |
Allgemeines Schuldrecht - Leistungsstörungen - Kauf - Gewährleistungsansprüche |
3 |
2 |
1.3 |
Sachenrecht - Besitz - Eigentum - Übertragung beweglicher Sachen |
2 |
3 |
|
|
|
|
|
Bewertung mündliche Mitarbeit |
|
|
11. Allgemeine Hinweise
Servicebüro / Tagesplan
Im Eingangsbereich des Altbaus befindet sich das Servicebüro (Raum 028) der Verwaltungsakademie Berlin. Es ist erste Anlaufstelle für Informationen und Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren. Gegenüber dem Servicebüro befindet sich die Anzeigetafel an der Wand. Dort können Sie dem „Tagesplan“ Zeit und Ort Ihres Unterrichts entnehmen, wenn sich der Stundenplan einmal geändert haben sollte.
Für Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren stehen Ihnen in jeder Etage weitere Servicebüros zur Verfügung.
Den aktuellen Tagesplan können Sie auf der Homepage der VAk einsehen.
Unterrichtszeiten
A - Zeit: 8:00 – 11:10 Uhr
B - Zeit: 11:40 – 14:50 Uhr
C - Zeit: 15:00 – 18:10 Uhr
Ferienzeiten
Die Weihnachts- und Sommerferien des Landes Berlin sind grundsätzlich unterrichtsfrei.
Hörsäle
Die Hörsäle befinden sich im Neubau, 1. Etage, sowie im Altbau auf den Etagen 1-3.
Fehlzeiten
Fehlzeiten melden Sie bitte direkt Ihrer Dienststelle.
Cafeteria / „Wasserspender“
Der Pausenraum befindet sich im Neubautrakt des Erdgeschosses. Dort finden Sie Getränke- und Snackautomaten. Darüber hinaus können Sie kostenfrei die „Wasserspender“ im Altbau, auf den Etagen 1 – 3, nutzen.
Telefon
Von den Wandapparaten im Altbau können kostenfrei Gespräche im internen Netz des Landes Berlin geführt werden.
Bibliothek
Es wird empfohlen, das Angebot öffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Recht auf dem Gelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums (HWR Berlin, E-Mail: bibliothek-lichtenberg@hwr-berlin.de), der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und des Informationsbüros des Europäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen).
Lehrbriefe
Auf der Homepage der VAk finden Sie für die unterschiedlichen Fachgebiete unter „Downloads“ die Lehrbriefe der VAk. Die Lehrbriefe dienen insbe sondere als Grundlage für das Lehrgangsniveau „mittlere Verwaltungsebene / Ver waltungslehrgang I“.
Rauchen
Rauchen ist innerhalb der Gebäude nicht gestattet.
12. Standort der Verwaltungsakademie Berlin
Verwaltungsakademie Berlin
Turmstraße 86
10559 Berlin
- Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen stehen zehn Parkplätze auf dem Gelände zur Verfügung.
- In den Gebäuden ist das Rauchen nicht gestattet.
-
Die Verwaltungsakademie Berlin übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände (z.B. Garderobe, Handtaschen etc.). Bitte lassen Sie Ihre Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Verwaltungsakademie Berlin zurück.
Bildnachweis: Titelseite // © fovito - Fotolia.com, S. 1 // © Verwaltungsakademie Berlin