# Lehrgangsbroschüre "Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte" # 1. Informationen zum Ausbildungslehrgang (dienstbegleitende Unterweisung) ### Rechtliche Grundlage - **(Bundes-) Verordnung über die Berufsausbildung** zum/zur Verwaltungsfachangestellten - **(Landes-) Verordnung über die Berufsausbildung** zum/zur Verwaltungsfachangestellten (AO VFA) - **Prüfungsordnung** für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz - **Lehrgangsordnung** für die dienstbegleitende Unterweisung in den Ausbildungsberufen an der VAk --- ### Dauer der dienstbegleitenden Unterweisung Gemäß § 4 Absatz 5 (Bundes-) VO VFA sind den Auszubildenden zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung die Fertigkeiten und Kenntnisse in einer „dienstbegleitenden Unterweisung“ zu vermitteln. Sie wird in der Abteilung I der VAk durchgeführt und umfasst **294 Doppelstunden** in drei Unterrichtsblöcken:
1. Ausbildungsjahr - Block IDezember bis Mitte Februar
2. Ausbildungsjahr - Block IISeptember bis Ende November
3. Ausbildungsjahr - Block IIIMitte Februar bis Ende April
*(Ein Ausbildungsjahr dauert i.d.R. vom 1. September bis 31. August des Folgejahres)* --- ### Unterrichtsorganisation Der Unterricht findet in Abhängigkeit des jeweiligen Fachgebiets ein- bis zweimal wöchentlich oder blockweise mit in der Regel 4 Doppelstunden (je 90 Minuten) statt. Die Unterrichtszeiten sind: - A-Zeit: 08:00 – 11:10 Uhr - B-Zeit: 11:40 – 14:50 Uhr - *C-Zeit: 15:00 – 18:10 Uhr (in Einzelfällen)* --- ### Fachgebiete Die Inhalte der einzelnen Fachgebiete basieren auf den Lehrplänen der VAk. Ziel ist die Vermittlung und Vertiefung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen für eine qualifizierte Tätigkeit im mittleren nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung. Die einzelnen Fachgebiete können Sie der Übersicht „Stoffverteilung“ entnehmen. --- ### Leistungsnachweise Grundsätzlich schließt jedes Fachgebiet mit einem schriftlichen Leistungsnachweis ab. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Lehrplänen der VAk und § 4 der Lehrgangsordnung. --- ### Zeugnis Die Auszubildenden erhalten nach Abschluss der dienstbegleitenden Unterweisung ein Zeugnis, dem die schriftlichen Bewertungen zu entnehmen sind. Eine Zweitschrift erhält die Ausbildungsbehörde. # 2. Unterrichtsergänzende Ausbildungsmaßnahmen In den Themenbereichen **Politik, Europa und Diversity** werden neben dem regulären Unterricht **Projekte** (i.d.R. ein Tag) sowie **Studienfahrten** (mehrtägig – in Deutschland oder dem nahen Ausland) durchgeführt. Die Projekte werden in Kooperation mit themenrelevanten Partnern durchgeführt (u.a. mit dem Deutschen Bundestag, dem Abgeordnetenhaus Berlin, der Europäischen Kommission, der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, sowie Gedenkstätten in Berlin und Brandenburg). Die Ausschreibungen und Anmeldungen für die Projekte und Fahrten erfolgen über die Ausbildungsleitungen. # 3. Informationen der zuständigen Stelle nach BBiG ### Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die **Zwischenprüfung** findet im 2. Ausbildungsjahr (i.d.R. im Januar/Februar), die **Abschlussprüfung** im 3. Ausbildungsjahr (i.d.R. schriftlich im Mai/Juni und praktisch im August) statt. Die Anmeldung zur Prüfung hat, unter Beachtung der Anmeldefrist, schriftlich durch den Ausbildenden unter Mitwirkung des Auszubildenden zu erfolgen. --- ### Nachteilsausgleich Gem. § 14 Abs. 3 der Prüfungsordnung sind Prüfungsteilnehmern, die aufgrund ihrer Behinderung anderen Prüfungsteilnehmern gegenüber wesentliche Nachteile haben, auf Antrag durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Der Antrag sollte spätestens einen Monat vor Beginn der Prüfung gestellt werden. Art und Umfang der im Einzelfall zu gewährenden Erleichterungen sind rechtzeitig mit dem behinderten Prüfungsteilnehmer, auf seinen Wunsch unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, zu erörtern. --- ### Schlichtungsausschuss Für den Fall einer **arbeitsrechtlichen Streitigkeit** zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbehörde hat die zuständige Stelle einen Schlichtungsausschuss berufen, der zwischen den Parteien vermittelnd wirken soll. --- ### Weiterbildungsstipendium Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren. Damit unterstützt das Bundesbildungsministerium junge Menschen, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit zu entdecken. Nähere Informationen: [https://www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-883.html](https://www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-883.html) --- ### Berichtsheft Auszubildende haben gem. § 6 (Bundes-)VO VFA ein Berichtsheft zu führen, welchem der inhaltliche und zeitliche Verlauf der Ausbildung zu entnehmen ist. Es dient dem Nachweis des Ausbildungsfortschritts und ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung der zuständigen Stelle vorzulegen. Ziel des Berichtsheftes ist es, – zumindest stichpunktartig – den sachlichen sowie zeitlichen Ablauf der Ausbildung wiederzugeben. Es dient der Systematisierung der Berufsausbildung, um allen Beteiligten (Azubi, Ausbilder/innen, Praxisanleiter/innen, Berufsschule, zuständiger Stelle – ggf. auch den gesetzlichen Vertretern) einen nachvollziehbaren kurzen Überblick – aber auch Nachweis - über den ordnungsgemäßen Ausbildungsverlauf zu geben. Darüber hinaus sollen die Auszubildenden durch die regelmäßige Führung des Berichtsheftes zur Reflexion über die wesentlichen fachlichen und berufspraktischen Inhalte des Ausbildungsberufes angeregt werden. **Wesentliche Empfehlungen und Hinweise** sind: - Auszubildende führen das Berichtsheft während der Ausbildungszeit - Eine Bewertung des Berichtsheftes – z.B. für die Abschlussprüfung – erfolgt nicht - Das Berichtsheft ist vom Azubi mindestens wöchentlich zu führen - Zumindest stichwortartig sind die konkreten Arbeitstätigkeiten in den Praxisstationen, Themen des Berufsschulunterrichts, ggf. Themen der dienstbegleitenden Unterweisung (Verwaltungsakademie) und/oder sonstige Schulungen / Ausbildungsmaßnahmen - getrennt voneinander - zu dokumentieren - Das Berichtsheft wird durch den Ausbildenden mindestens monatlich geprüft (insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit) und abgezeichnet. Die zuständige Stelle empfiehlt, das Berichtsheft nicht handschriftlich, sondern rechnergestützt führen zu lassen, da somit ein typisches Arbeitsmittel routinemäßige Verwendung findet und die regelmäßige Verwendung dem allgemeinen Ausbildungsziel förderlich ist. [![vfa.png](https://wiki.vak.online/uploads/images/gallery/2024-08/scaled-1680-/Uy5hUHvwvJJdsHNu-vfa.png)](https://wiki.vak.online/uploads/images/gallery/2024-08/Uy5hUHvwvJJdsHNu-vfa.png) --- ### Hilfsmittelregelungen für die dienstbegleitende Unterweisung, die Zwischen- und die Abschlussprüfung **Behandlung der zugelassenen Hilfsmittel** Sämtliche zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine zusätzlichen Bemerkungen und Erläuterungen enthalten. Hiervon ausgenommen sind - handschriftliche Unterstreichungen (auch Durchstreichungen), - Hervorhebungen (Farbmarkierungen, Einrahmungen, Einklammerungen, Anführungs-, Ausrufe- und Fragezeichen sowie die nachfolgenden mathematischen Zeichen: +, -, \*, :, >, <, =, ≠) - Verweisungen auf z.B. andere Normen in Form von Zahlenhinweisen (Bsp.: i.V.m. § XY). Im Zusammenhang mit Verweisungen sind die Zusätze: „vergleiche“, „siehe“, „auch“, „aber“, „oder“, „und“, „analog“ sowie Verweisungspfeile zulässig. Jede andere Kommentierung der Hilfsmittel ist nicht gestattet. Beigaben jeder Art, insbesondere eingeschobene und eingeklebte Blätter sind nicht zulässig. Trennblätter und Reiter (Post it´s oder ähnliches) dürfen nur mit der Bezeichnung der Vorschrift versehen sein oder aber innerhalb einer Vorschrift mit den Paragraphen und Originalüberschriften. (Gem. des Beschlusses der Prüfungsausschüsse „Verwaltungsfachangestellte/r“ vom 08.04.2013 ist das Notieren von Paragraphen (ggf. mit Absatz und Kurzbezeichnung der Vorschrift, z.B. § 17 (1) ASOG) auf Trennblättern und Reitern erlaubt, nicht jedoch von Verweisungen auf andere Normen. Verweisungen dürfen nur direkt an der Norm angebracht werden.) Seiten ohne Text in den Gesetzestexten oder sonstigen Hilfsmitteln dürfen nicht beschrieben werden. --- **Verbotene Hilfsmittel** - Handy´s (Bitte ausschalten und vom Tisch nehmen!) - PC´s, Laptops, Tablets, Smartwatches --- **Weitere Informationen** Selbstverständlich können Sie Federtaschen, Getränke und Glücksbringer, die Ihnen noch Platz zum Schreiben lassen, gern auf dem Tisch behalten. --- ### Prüfungsarbeiten Auf der [Internet-Seite der Verwaltungsakademie Berlin](https://www.berlin.de/vak/downloads/pruefungsarbeiten/verwaltungsfachangestellte-r/) finden Sie Prüfungsarbeiten (ohne Lösungen) zum Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter aus vergangenen Jahren als pdf-Dateien zum Herunterladen. [![vfa2.png](https://wiki.vak.online/uploads/images/gallery/2024-08/scaled-1680-/d5R4gcWRshrvi6JJ-vfa2.png)](https://wiki.vak.online/uploads/images/gallery/2024-08/d5R4gcWRshrvi6JJ-vfa2.png) # 4. Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten / zur Verwaltungsfachangestellten

**[Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten / zur Verwaltungsfachangestellten](http://www.gesetze-im-internet.de/vwfangausbv_1999/) **vom 19. Mai 1999

# 5. Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten (AO VFA)

[**Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (AO VFA)**](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwFAngAusbVBErahmen) vom 26. August 1999

# 6. Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz

**Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz **vom 19. November 2013 ABZ L Telefon: 90229 – 8040, intern: 9229 – 8040

Erlass der Prüfungsordnung erfolgt durch die zuständige Stelle aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses des öffentlichen Dienstes vom 19. November 2013 gemäß § 47 Absatz 1 in Verbindung mit § 79 Absatz 4 BBiG – in der der durch Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 7. Mai 2015 geänderten Fassung.

### Prüfungsordnung #### Erster Abschnitt - Allgemein **§ 1 - Verwendete Bezeichnungen** Die in dieser Prüfungsordnung verwendeten Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer. --- #### Zweiter Abschnitt - Prüfungsausschüsse **§ 2 - Errichtung** (1) Für die Abnahme der Abschluss- und Umschulungsprüfung errichtet die VAk als zuständige Stelle einen oder mehrere Prüfungsausschüsse. (2) Der Prüfungsausschuss kann auch als gemeinsamer Prüfungsausschuss mehrerer zuständiger Stellen errichtet werden. --- **§ 3 - Zusammensetzung und Berufung** (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft des beruflichen Schulwesens angehören. Die Mitglieder haben Stellvertreter. In geeigneten Fällen soll dem Prüfungsausschuss ein Dozent der Verwaltungsakademie angehören. (3) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen. Die Arbeitnehmervertreter werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen. Der Lehrer einer berufsbildenden Schule wird im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle berufen. Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft diese insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden. Die Sätze 1 bis 5 gelten für die stellvertretenden Mitglieder entsprechend. (4) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 3 hat die zuständige Stelle das Vorschlagsrecht. (5) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle festgesetzt wird. --- **§ 4 - Befangenheit** (1) Bei der Prüfung dürfen Prüfungsausschussmitglieder nicht mitwirken, die mit dem Prüfungsbewerber verheiratet oder verheiratet gewesen oder ihm/ihr in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder durch Annahme an Kindes Statt verbunden oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grade verschwägert sind, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht. Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes dürfen nicht mitwirken. (2) Prüfungsausschussmitglieder, die sich befangen fühlen oder Prüfungsteilnehmer, die die Besorgnis der Befangenheit geltend machen wollen, haben dies der zuständigen Stelle bzw. während der Prüfung dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. (3) Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Stelle während der Prüfung der Prüfungsausschuss. (4) Wenn infolge der Befangenheit eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die zuständige Stelle die Durchführung der Prüfung einem anderen Prüfungsausschuss übertragen; erforderlichenfalls kann sie eine Kammer um die Durchführung der Prüfung ersuchen. Das gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen Gründen nicht gewährleistet scheint. --- **§ 5 - Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung** (1) Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. (2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dabei werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Bei der Wahl des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. (3) Zur Sicherstellung eines geordneten Prüfungsablaufs können erforderliche Beschlüsse auch im Umlaufverfahren gefasst werden. --- **§ 6 - Geschäftsführung** (1) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Prüfungsausschusses. In der Durchführung des Geschäftsbetriebes wird er von der zuständigen Stelle unterstützt. (2) Über den Verlauf der Beratungen des Prüfungsausschusses ist ein Protokoll zu führen. Der zuständigen Stelle ist eine Durchschrift des Protokolls zu übersenden. --- **§ 7 - Verschwiegenheit** Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt nicht gegenüber dem Berufsbildungsausschuss. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung der zuständigen Stelle. --- #### Dritter Abschnitt - Vorbereitung der Prüfung **§ 8 - Prüfungstermine** (1) Prüfungen werden nach Bedarf, in der Regel zweimal im Jahr, angesetzt. Die zuständige Stelle legt unter Berücksichtigung der organisatorischen Rahmenbedingungen die Termine fest. Die Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein. (2) Die Prüfungstermine sowie die Anmeldefristen werden in der Regel mindestens 3 Monate vorher in geeigneter Weise bekannt gegeben. (3) Wird die Prüfung mit einheitlichen überregionalen Prüfungsaufgaben durchgeführt, werden einheitliche Prüfungstage angesetzt, soweit die Durchführbarkeit sichergestellt werden kann. --- **§ 9 - Zulassungsvoraussetzungen** (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. (2) Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen sind auch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 nicht vorliegen. --- **§ 10 - Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen** (1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das 1,5-fache (eineinhalbfache) der Zeit, die gemäß § 45 BBiG als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. --- **§ 11 - Anmeldungen zur Prüfung** (1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich unter Beachtung der Anmeldefrist durch den Ausbildenden unter Mitwirkung des Auszubildenden zu erfolgen. (2) In besonderen Fällen kann der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen gemäß § 10 und bei Wiederholungsprüfungen, falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht. (3) Der Anmeldung sollen beigefügt werden 1. in den Fällen des § 9 und § 10 Abs. 1 - Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen - vorgeschriebene Berichtshefte und Ausbildungsnachweise - das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten berufsbildenden Schule - ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise 2. in den Fällen des § 10 Abs. 2 und Abs. 3 - Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten i. S. des § 10 Abs. 2 oder Ausbildungsnachweise i. S. des § 10 Abs. 3 - das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten berufsbildenden Schule - ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise In den Fällen des § 11 Abs. 3 Ziffer 1 ist auch eine Bestätigung des Ausbilders über das Vorliegen der erforderlichen Nachweise ausreichend. --- **§ 12 - Entscheidung über die Zulassung** (1) Über die Zulassung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Die Entscheidung über die Zulassung ist dem Prüfungsbewerber rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mitzuteilen. (3) Die Zulassung kann vom Prüfungsausschuss bis zum ersten Prüfungstage, wenn sie auf Grund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen wird, widerrufen werden. --- ### Vierter Abschnitt - Durchführung der Prüfung **§ 13 - Prüfungsgegenstand** Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen. --- **§ 14 - Prüfungsgegenstand** (1) Soweit die Ausbildungsordnung die Gliederung der Prüfung und die Prüfungsanforderungen nicht bereits regelt, sind sie in einer Anlage zu dieser Prüfungsordnung zu bestimmen, die die zuständige Stelle nach Maßgabe des § 47 BBiG erlässt. (2) Die Anlage soll enthalten: 1. die Inhalte der Prüfung 2. die Gliederung der Prüfung 3. die anzufertigenden schriftlichen Arbeiten 4. die Anforderungen in der Fertigungsprüfung 5. die Anforderungen in der mündlichen/praktischen Prüfung (3) Prüfungsteilnehmern, die aufgrund ihrer Behinderung anderen Prüfungsteilnehmern gegenüber wesentliche Nachteile haben, sind auf Antrag durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Der Antrag sollte spätestens einen Monat vor Beginn der Prüfung gestellt werden. Art und Umfang der im Einzelfall zu gewährenden Erleichterungen sind rechtzeitig mit dem behinderten Prüfungsteilnehmer, auf seinen Wunsch unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, zu erörtern. --- **§ 15 - Prüfungsaufgaben** (1) Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung die Prüfungsaufgaben. (2) Prüfungsaufgaben, die von einem Gremium bei der zuständigen Stelle erstellt oder ausgewählt werden, das entsprechend § 40 Absatz 2 BBiG zusammengesetzt ist, gelten von dem Prüfungsausschuss/den Prüfungsausschüssen als übernommen. --- **§ 16 - Nichtöffentlichkeit** (1) Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der obersten Landesbehörden und der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und stellvertretenden Mitglieder können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. (2) An den praktischen / mündlichen Prüfungen können bei Bediensteten des Landes Berlin ein Mitglied des Hauptpersonalrats, im Übrigen ein Mitglied der zuständigen Ausbildungsbehörde sowie der örtlichen Personalvertretung / Jugend- und Auszubildendenvertretung – soweit es sich nicht um Auszubildende des entsprechenden Ausbildungsberufes handelt - teilnehmen. (3) Bei der Beschlussfassung über das Prüfungsergebnis dürfen neben den Mitgliedern des Prüfungsausschusses nur die Vertreter der zuständigen Stelle in Ausübung ihrer Aufgabenwahrnehmung als Geschäftsstelle anwesend sein. --- **§ 17 - Leitung, Aufsicht und Organisation** (1) Die Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzenden vom gesamten Prüfungsausschuss abgenommen. (2) Bei schriftlichen Prüfungen regelt die zuständige Stelle im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung, welche sicherstellen soll, dass der Prüfungsteilnehmer selbstständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln arbeitet. (3) Die den Prüflingen mit der Einladung mitgeteilten Prüfungskennziffern sollen bei den schriftlichen Prüfungen zur Anonymisierung aller Arbeiten verwendet werden. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen. --- **§ 18 - Ausweispflicht und Belehrung** Die Prüfungsteilnehmer haben sich auf Verlangen des Vorsitzenden oder des Aufsichtführenden über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsverlauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren. --- **§ 19 - Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße** (1) Prüfungsteilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung schuldig machen, kann der Aufsichtführende die weitere Teilnahme an der Prüfung unter Vorbehalt gestatten. Bei einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufs kann der Aufsichtsführende den Prüfungsteilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. (2) Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das Gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung nachträglich festgestellten Täuschungen. --- **§ 20 - Rücktritt, Nichtteilnahme** (1) Der Prüfungsbewerber kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgabe) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Falle gilt die Prüfung als nicht abgelegt. (2) Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt (z. B. im Krankheitsfalle durch Vorlage eines ärztlichen Attestes). (3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsbewerber nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Nicht erbrachte Prüfungsleistungen werden mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet. (4) Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prüfungsausschuss. --- ### Fünfter Abschnitt - Prüfungsergebnis **§ 21 - Bewertung** (1) Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:
eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung100 - 92 PunkteNote 1sehr gut
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistungunter 92 - 81 PunkteNote 2gut
eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistungunter 81 - 67 PunkteNote 3befriedigend
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entsprichtunter 67 - 50 PunkteNote 4ausreichend
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sindunter 50 - 30 PunkteNote 5mangelhaft
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlenunter 30 - 0 PunkteNote 6ungenügend
(2) Die Prüfungsleistungen sind mit ganzen Punkten zu bewerten. (3) Jede schriftlich zu erbringende Prüfungsleistung ist von mindestens zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses nacheinander und selbstständig zu beurteilen und zu bewerten. Bei abweichenden Beurteilungen soll eine Einigung erfolgen. Kommt eine Einigung nicht zustande und weichen die Bewertungen um nicht mehr als zehn Punkte voneinander ab, gilt der ganzzahlig aufgerundete Durchschnitt als gemeinsame Bewertung. Bei größeren Abweichungen entscheidet der Prüfungsausschuss. --- **§ 22 - Feststellung des Prüfungsergebnisses** (1) Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen sowie das Gesamtergebnis der Prüfung fest. (2) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in den einzelnen Prüfungsteilen – soweit die Ausbildungsordnung nichts anderes bestimmt – mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Bei der Feststellung des Gesamtergebnisses ist die Punktsumme aus den jeweils erteilten Prüfungsleistungen durch die Anzahl der Prüfungsfächer zu teilen – soweit die Ausbildungsordnung nichts anderes bestimmt. Aus der durchschnittlichen Punktsumme ist das Gesamtergebnis zu ermitteln. Hierbei sind folgende den Punktwerten entsprechenden Noten zu berücksichtigen:
100 bis 92 Punkte=sehr gut (1)
unter 92 – 81 Punkte =gut (2)
unter 81 – 67 Punkte=befriedigend (3)
unter 67 – 50 Punkte=ausreichend (4)
unter 50 – 30 Punkte =mangelhaft (5)
unter 30 – 0 Punkte =ungenügend (6)
(3) Unbeschadet des § 25 Abs. 2 Satz 1 kann der Prüfungsausschuss bestimmen, dass in bestimmten Prüfungsfächern oder Prüfungsgebieten eine Wiederholungsprüfung nicht erforderlich ist. (4) Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. (5) Der Prüfungsausschuss soll dem Prüfungsteilnehmer am letzten Prüfungstag mitteilen, ob die Prüfung „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ wurde. --- **§ 23 - Prüfungszeugnis** (1) Über die Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer von der zuständigen Stelle ein Zeugnis. (2) Das Prüfungszeugnis enthält - die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 BBiG“ - die Personalien des Prüfungsteilnehmers - den Ausbildungsberuf - das Gesamtergebnis der Prüfung (unter Benennung der erreichten Punktsumme), - das Datum des Bestehens der Prüfung - die Unterschriften des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und des Beauftragten der zuständigen Stelle mit Siegel. Im Prüfungszeugnis soll darüber hinaus ein Hinweis auf die Zuordnung des Abschlusses im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) enthalten sein. (3) Eine Ausfertigung des Prüfungszeugnisses ist dem Ausbildenden zu übersenden. (4) Über die Ergebnisse einzelner Prüfungsleistungen wird eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt. --- **§ 24 - Nicht bestandene Prüfung** (1) Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer, sein gesetzlicher Vertreter und der Ausbildende von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, in welchen Prüfungsteilen ausreichende Leistungen nicht erbracht worden sind und welche Prüfungsleistungen in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt werden müssen. (2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß § 25 ist hinzuweisen. --- **§ 25 - Wiederholungsprüfung** (1) Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. (2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den Prüfungsfächern zu befreien, in denen er mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Das Gleiche gilt, wenn nach Bestimmung des Prüfungsausschusses gemäß § 22 Abs. 3 in bestimmten Prüfungsfächern eine Wiederholung nicht erforderlich ist. (3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. (4) Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung (§§ 9 bis 12) gelten sinngemäß. Bei der Anmeldung sind außerdem Ort und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzugeben. --- ### Sechster Abschnitt - Vorbereitung und Durchführung der Zwischenprüfung **§ 26 - Prüfungstermin** Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden – soweit die Ausbildungsordnung nichts anderes bestimmt. --- **§ 27 - Anmeldung, Ladung zur Prüfung** (1) Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist von dem Ausbildenden nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nach Unterrichtung des Auszubildenden bei der zuständigen Stelle schriftlich vorzunehmen. (2) Der Anmeldung sind eine Bestätigung des Ausbildenden, dass das Berichtsheft / der Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt worden ist, und eine Kopie der Zeugniskarte der Berufsschule beizufügen. (3) Die zuständige Stelle lädt die Auszubildenden zur Prüfung ein. --- **§ 28 - Prüfungszweck, Prüfungsgegenstand** (1) Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes des Auszubildenden, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können. (2) Durch die Zwischenprüfung ist festzustellen, ob der Auszubildende die im Ausbildungsrahmenplan für das erste Ausbildungsjahr, soweit die Ausbildungsordnung nichts anderes vorsieht, aufgeführten Fertigkeiten beherrscht, die insoweit notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und insoweit mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. --- **§ 29 - Gliederung und Dauer der Prüfung** Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausbildungsordnung. --- **§ 30 - Prüfungsaufgaben** Der § 15 findet entsprechende Anwendung. --- **§ 31 - Feststellung des Ausbildungsstandes** Der Prüfungsausschuss stellt anhand der bearbeiteten Prüfungsaufgaben den Ausbildungsstand, insbesondere etwaige Mängel, fest. Die Bewertung der Prüfungsaufgaben richtet sich nach § 21. --- **§ 32 - Prüfungsbescheinigung** (1) Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung stellt die zuständige Stelle eine Prüfungsbescheinigung aus. (2) Die Prüfungsbescheinigung enthält die Feststellung über den Ausbildungsstand, insbesondere Angaben über Mängel, die bei der Prüfung festgestellt wurden. (3) Die Prüfungsbescheinigung erhalten der Auszubildende, der gesetzliche Vertreter, der Ausbildende und die Berufsschule. --- ### Siebter Abschnitt - Umschulung **§ 33 - Umschulungsprüfungen** (1) Für Umschulungsprüfungen ist diese Prüfungsordnung mit Ausnahme des sechsten Abschnitts entsprechend anzuwenden. Die Prüfung erfolgt nach der jeweiligen Ausbildungsordnung. (2) Der Prüfling wird auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle befreit, wenn er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Prüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. --- ### Achter Abschnitt - Schlussbestimmungen **§ 34 - Rechtsbehelf** Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der zuständigen Stelle sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsbewerber bzw. -teilnehmer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung. --- **§ 35 - Prüfungsunterlagen** Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei, die Anmeldung und die Niederschrift gemäß § 22 Abs. 4 sind zehn Jahre nach Abschluss aufzubewahren. --- **§ 36 - Inkrafttreten** Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft. --- **§ 37 - Außerkrafttreten** Mit In-Kraft-Treten dieser Prüfungsordnung tritt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss und Umschulungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz vom 27. Mai 2010 (ABl. S. 2006) außer Kraft. # 7. Lehrgangsordnung für die dienstbegleitende Unterweisung in den Ausbildungsberufen an der Verwaltungsakademie Berlin

**Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz **vom 12. Juni 2017 ABZ 1 Telefon: 90229 – 8041, intern: 9229 – 8041 erlassen durch Beschluss des Vorstandes der Verwaltungsakademie Berlin vom 15.02.2018 gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 6 der VAkVO

### Abschnitt I **§ 1 - Allgemeines** Die Verwaltungsakademie Berlin vermittelt zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung in einer dienstbegleitenden Unterweisung. --- **§ 2 - Anmeldung** Die Ausbildungsbehörden des Landes Berlin melden – soweit die Ausbildungsordnung es vorsieht – zur dienstbegleitenden Unterweisung an der Verwaltungsakademie Berlin alle Auszubildenden der Ausbildungsberufe, mit denen sie einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben. --- **§ 3 - Lehrpläne** Die Verwaltungsakademie Berlin stellt für die einzelnen Fachgebiete der dienstbegleitenden Unterweisung Lehrpläne auf. In den Lehrplänen ist vorzusehen, in welchen Fachgebieten ein Leistungsnachweis zu erbringen ist. --- **§ 4 - Leistungsnachweise** (1) Voraussetzung für die Ablegung eines Leistungsnachweises ist, dass der/die Auszubildende mindestens 2/3 der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Fachgebiets besucht hat. (2) Ein erbrachter Leistungsnachweis kann nicht wiederholt werden. Ein Leistungsnachweis gilt grundsätzlich als erbracht, wenn der/die Auszubildende zum Leistungsnachweis antritt. (3) Versäumen Auszubildende wegen Krankheit oder nicht in ihrer Person liegender Gründe einen Leistungsnachweis, so ist ihnen Gelegenheit zu geben, diesen zu einem anderen Zeitpunkt zu erbringen (Nachschreibetermin). Dies muss innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Hinderungsgründe erfolgen. (4) Fehlzeiten bei Nachschreibeterminen werden nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder durch schriftliche Mitteilung der Auszubildenden entschuldigt. Andernfalls gilt die Leistung als verweigert und wird mit der Note ungenügend bewertet. (5) Haben Auszubildende eine 2/3 Anwesenheit nicht erreicht, so ist ihnen Gelegenheit zu geben, das Fachgebiet nachzuholen. Dies muss innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Hinderungsgründe erfolgen. (6) Möchte ein Auszubildender/eine Auszubildende, der/die die 2/3 Anwesenheit nicht erreicht hat, dennoch am Leistungsnachweis teilnehmen, hat er seine/sie ihre Gründe zur Teilnahme sowie den Erwerb des erforderlichen Fach- und Methodenwissens darzulegen. Der schriftliche – formlose – Antrag muss neben diesen Darlegungen eine Erklärung enthalten, dass auf die Möglichkeit zur Nachholung des Fachgebietes verzichtet wird. Der Antrag ist in jedem Einzelfall von den Lehrgangsverantwortlichen – unter Anhörung der Antragstellerin/des Antragstellers – zu entscheiden. (7) Auszubildende, die infolge einer Behinderung anderen Lehrgangsteilnehmenden gegenüber wesentlich im Nachteil sind, ist auf Antrag durch die VAk eine angemessene Erleichterung zu bewilligen. Der Antrag ist rechtzeitig vor Durchführung des Leistungsnachweises zu stellen. Auf Verlangen der VAk ist ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dem ausschließlich die zu gewährende Erleichterung zu entnehmen ist. Art und Umfang der zu gewährenden Erleichterung ist für den konkreten Einzelfall durch die Verwaltungsakademie Berlin festzulegen. (8) Die Verwaltungsakademie Berlin teilt nach Beendigung eines Unterrichtsblockes den Ausbildungsbehörden die Ergebnisse der Leistungsnachweise mit. --- **§ 5 - Bewertung der Leistungsnachweise** Die Leistungsnachweise sind wie folgt zu bewerten:
eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung100 - 92 PunkteNote 1sehr gut
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistungunter 92 - 81 PunkteNote 2gut
eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistungunter 81 - 67 PunkteNote 3befriedigend
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entsprichtunter 67 - 50 PunkteNote 4ausreichend
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sindunter 50 - 30 PunkteNote 5mangelhaft
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlenunter 30 - 0 PunkteNote 6ungenügend
Der 100-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller schriftlichen und mündlichen Leistungen zugrunde zu legen. ### Abschnitt II **§ 6 - Lehrgangsdauer** (1) Die dienstbegleitende Unterweisung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r umfasst ca. 300 Doppelstunden und wird über drei Ausbildungsjahre auf drei Blöcke verteilt. (2) Die dienstbegleitende Unterweisung an der VAk findet zu folgenden Zeiten statt: 1\. Unterrichtsblock: 1\. Ausbildungsjahr – Dezember bis Mitte Februar 2\. Unterrichtsblock: 2\. Ausbildungsjahr – Mitte September bis Ende November 3\. Unterrichtsblock: 3\. Ausbildungsjahr – Mitte Februar bis Ende April (3) Der Unterricht findet in der Regel an drei Tagen pro Woche statt. (4) Die Planung der dienstbegleitenden Unterweisung der Verwaltungsfachangestellten mit Doppelqualifikation kann abweichend von den Absätzen 2 und 3 erfolgen. --- **§ 7 - Lehrgangsinhalte** (1) Die dienstbegleitende Unterweisung besteht mindestens aus folgenden Fachgebieten:
Verwaltungstechnik
Haushaltsrecht
Berliner Verfassungsrecht
Informationstechnik
Kommunikation
Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Sozialhilferecht
Polizei- und Ordnungsrecht
Staatsrecht – Repetitorium
Allgemeines Verwaltungsrecht
Einführung in das juristische Denken
Projekt Politik
--- **§ 8 - Zeugnis** Die Auszubildenden erhalten nach Abschluss der dienstbegleitenden Unterweisung ein Zeugnis, dem die schriftlichen Bewertungen der absolvierten Fachgebiete zu entnehmen sind. --- ### Abschnitt III - Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (KfBM) **§ 9 - Lehrgangsdauer** (1) Die dienstbegleitende Unterweisung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement umfasst ca. 280 Doppelstunden und wird über drei Ausbildungsjahre auf drei Blöcke verteilt. (2) Der Unterricht findet in den Blockzeiten in der Regel an drei Tagen pro Woche statt. --- **§ 10 - Lehrgangsinhalte** (1) Die dienstbegleitende Unterweisung besteht mindestens aus folgenden Fachgebieten:
Berliner Verfassungsrecht
Verwaltungstechnik
Informationstechnik
Kommunikation
Personalwesen
Besonderes Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzwirtschaft
Allgemeines Verwaltungsrecht
Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
Öffentlichkeitsarbeit
Personal- und Organisationsentwicklung
Staatsrecht
Verwaltungsbetriebswirtschaft
--- **§ 11 – Zeugnis** Die Auszubildenden erhalten nach Abschluss der dienstbegleitenden Unterweisung ein Zeugnis, dem die schriftlichen und mündlichen Bewertungen der absolvierten Fachgebiete zu entnehmen sind. --- ### Abschnitt IV - Schlussbestimmungen **§ 12 - Inkrafttreten** Diese Lehrgangsordnung tritt einen Tag nach Bekanntgabe im Amtsblatt von Berlin in Kraft. # 8. Rechtsgrundlagen für die Lehrveranstaltungen der dienstbegleitenden Unterweisung **Allgemeines Verwaltungsrecht / Einführung in das juristische Denken** - [AZG inkl. ZustKat AZG | Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz inkl. Allgemeiner Zuständigkeitskatalog)](https://gesetze.berlin.de/perma?a=VwZustG_BE) - [FörmVfVO | Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren](https://gesetze.berlin.de/perma?a=F%C3%B6rmVfV_BE) - [GG | Grundgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/) - [VvB | Verfassung von Berlin](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwVfGBE2016rahmen/part/R) - [VwGO | Verwaltungsgerichtsordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/) - [VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/) - [VwVfG BE | Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung](https://gesetze.berlin.de/perma?a=VwVfG_BE) - [VwVG | Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/) - [VwZG | Verwaltungszustellungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/) --- **Arbeitsrecht** - [AGG | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/) - [ARbZG | Arbeitszeitgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/) - [BGB | Bürgerliches Gesetzbuch (Dienstvertrag) - §§ 611 - 630](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BGB.pdf) - [BUrlG | Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)](https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html) - [EntgFG | Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html) - [GG | Grundgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/) - [KSchG | Kündigungsschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/) - [LGG | Landesgleichstellungsgesetz (Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterin) - §17](https://gesetze.berlin.de/perma?a=GleichstG_BE) - [MuSchG | Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz)](https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/) - [NachwG | Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) ](https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/) - [PersVG | Personalvertretungsgesetz](https://gesetze.berlin.de/perma?a=PersVG_BE) - [SGB IX | Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (Begriffsbestimmung Menschen mit Behinderung) - § 2](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html) - [SGB IX | Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) - § 178 ](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html) - [TV L | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - Teil A §§ 1- 39](https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT_komprimiert.pdf) - [TV L | Entgelttabelle für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 (Entgelttabelle)](https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT_komprimiert.pdf#page=443) - [TVG | Tarifvertragsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/) - [TzBfG | Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz )](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/) - [VvB | Verfassung von Berlin](https://gesetze.berlin.de/perma?a=Verf_BE) --- **Beamtenrecht** - [AGG | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/) - [AV-Ernennung | Ausführungsvorschriften über die Ernennung, Vereidigung und Verabschiedung der Beamtinnen und Beamten](https://www.berlin.de/sen/inneres/service/verwaltungsvorschriften/ernennung.pdf) - [BBesG BE | Bundesbesoldungsgesetz (Überleitungsfassung für Berlin) - §§ 1- 47](https://gesetze.berlin.de/perma?a=BBesG_BE) - [BeamtStG | Beamtenstatusgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/) - [DiszG | Diziplinargesetz - § 5](https://gesetze.berlin.de/perma?a=DiszG_BE) - [GG | Grundgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/) - [LBG Bln | Landesbeamtengesetz Berlin](https://gesetze.berlin.de/perma?a=BG_BE) - [LfbG | Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz)](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LbGBE2011rahmen/part/R) - [LGG | Landesgleichstellungsgesetz (Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterin) - §17](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-GleichstGBE2010rahmen/part/R) - [LVO-AVD | Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst)](https://gesetze.berlin.de/perma?a=AVwDLbV_BE) - [PersVG | Personalvertretungsgesetz](https://gesetze.berlin.de/perma?a=PersVG_BE) - [SGB IX | Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (Begriffsbestimmung Menschen mit Behinderung) - § 2](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html) - [SGB IX | ](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html)[Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html)[ (Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) - § 178](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html) - [VvB | Verfassung von Berlin](https://gesetze.berlin.de/perma?a=Verf_BE) --- **Berliner Verfassungsrecht** - [GO Abghs | Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LTGOBE2023rahmen/part/R) - [VvB | Verfassung von Berlin](https://gesetze.berlin.de/perma?a=Verf_BE) --- **Haushaltsrecht** - [BerlAVG | Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VergabeGBE2020rahmen/part/R) - [GWB | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - §§ 97 - 135](https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/) - [HG 2024/2025 | Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz)](https://gesetze.berlin.de/perma?a=HG_BE) - [HtR | Haushaltstechnischen Richtlinien](https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsrecht/haushaltstechnische_richtlinien_-_htr.pdf) - [GG | Grundgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/) - [LHO und AV LHO | Landeshaushaltsordnung und Ausführungen zur Landeshaushaltsordnung](https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsrecht/241202_lho_und_av.pdf?ts=1734692929) - [UVgO | Unterschwellenvergabeordnung](https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_02022017_IB6261902.htm) - [VgV | Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - § 3](https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__3.html) - [VvB | Verfassung von Berlin](https://gesetze.berlin.de/perma?a=Verf_BE) --- **Informationstechnik** - [BlnDSG | Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz)](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-DSGBE2018rahmen/part/R) - [EGovG Bln | Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin)](https://gesetze.berlin.de/perma?a=EGovG_BE) - [IFG | Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz](https://gesetze.berlin.de/perma?a=InfFrG_BE)) - [IT-Organisationsgrundsätze (Verwaltungsvorschrift über die IT-Organisationsgrundsätze der Berliner Verwaltung) ](https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4323033) - [IVG | Gesetz über die Informationsverarbeitung bei der allgemeinen Verwaltungstätigkeit (Informationsverarbeitungsgesetz)](https://gesetze.berlin.de/perma?a=InfoVG_BE) - [OZG | Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleitungen (Onlinezugangsgesetz)](https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html) --- **Polizei- und Ordnungsrecht** - [ASOG Bln | Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz + ZustKat Ord)](https://gesetze.berlin.de/perma?a=ASOG_BE) - [AZG inkl. ZustKat AZG | Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz inkl. Allgemeiner Zuständigkeitskatalog)](https://gesetze.berlin.de/perma?a=VwZustG_BE) - [FörmVfVO | Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren](https://gesetze.berlin.de/perma?a=F%C3%B6rmVfV_BE) - [GG | Grundgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/) - [OWiG | Gesetz über Ordnungswidrigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/) - [UZwG Bln | Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin](https://gesetze.berlin.de/perma?a=UZwG_BE) - [VvB | Verfassung von Berlin](https://gesetze.berlin.de/perma?a=Verf_BE) - [VwGO | Verwaltungsgerichtsordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/) - [VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwVfGBE2016rahmen/part/R) - [VwVfG BE | Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung](https://gesetze.berlin.de/perma?a=VwVfG_BE) - [VwVG | Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/) - [VwZG | Verwaltungszustellungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/) - [ZustVO-OWiG | Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten](https://gesetze.berlin.de/perma?a=OwiZustV_BE) --- **Sozialhilferecht** - [GA-ESH | Gemeinsame Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter - Sozialämter - über den Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII](https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/sonstige/ga_esh-573385.php) - [AV-GAE | Ausführungsvorschriften über die Durchführung des Vierten Kapitels SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)](https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_grundsicherung-571914.php) - [AV-VSH | Ausführungsvorschriften über Einsatz von Vermögen nach dem SGB XII](https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_vsh-571931.php) - [Vermögensschongrenzen](https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_vsh_anlage-571922.php) - [AV-Wohnen | Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII](https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_wohnen-571939.php) - [Rundschreiben über Festsetzung der Regelsätze nach § 28 i.V.m. § 29 SGB XII](https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/rundschreiben-zur-festsetzung-der-regelsaetze-nach-28-i-v-m-29-sgb-xii-ab-1-januar-2023-vom-20-dezember-2022-1280391.php) - [SGB II | Sozialgesetzbuch, Zweites Buch](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/) - [SGB X | Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/) - [SGB XII | Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/) --- **Verwaltungstechnik** - [BezVwG | Bezirksverwaltungsgesetz](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BezVwGBE2011rahmen/part/R) - [EGovG Bln | Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin )](https://gesetze.berlin.de/perma?a=EGovG_BE) - [GGO I | Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung](https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungs-und-verwaltungsrecht/geschaeftsordnung-der-berliner-verwaltung/ggo-i/ggo_eins.pdf?ts=1649931238) # 9a. Stoffverteilung in der dienstbegleitenden Unterweisung - Jahrgang 2022/2023 ### Block I - 1. Ausbildungsjahr
FachgebietDStd.Leistungsnachweis \*
Allgemeines Verwaltungsrecht (VR) 12 T
Berliner Verfassungsrecht (VvB) 16 K
Einführung in das Berufsbild (Einf) 2 \--
Einführung in das juristische Denken (EjD) 8 \--
Haushaltsrecht 1 (Haush 1) 16 K
Informationstechnik (IT) 12 T
Kommunikation 1 (Komm 1) 16 P
Verwaltungstechnik 1 (VT 1) 16 K
**Stundenzahl Block I****98**
--- ### Block II - 2. Ausbildungsjahr
FachgebietDStd.Leistungsnachweis \*
Arbeitsrecht 1 (ArbR 1) 16 K
Beamtenrecht 1 (BR 1) 16 K
Haushaltsrecht 2 (Haush 2) 18 K
Kommunikation 2 (Komm 2) 8 \--
Polizei- und Ordnungsrecht 1 (POR 1) 18 K
Projekt Politik (Pol) 16 P
Sozialhilferecht 1 (Soz 1) 14 K
Verwaltungstechnik 2 (VT 2) 8 T
**Stundenzahl Block II****114**
--- ### Block III - 3. Ausbildungsjahr
FachgebietDStd.Leistungsnachweis \*
Arbeitsrecht 2 (ArbR 2) 16 K
Beamtenrecht 2 (BR 2) 16 K
Haushaltsrecht 3 (Haush 3) 14 K
Polizei- und Ordnungsrecht 2 (POR 2) 18 K
Sozialhilferecht 2 (Soz 2) 10 T
Staatsrecht – Repetitorium (StR) 6 \--
Verwaltungstechnik 3 (VT 3) 2 \--
**Stundenzahl Block III****82**
**Gesamtstundenzahl Block I bis III****294**
\* K = Klausur (in Block I und II: 180 Minuten, in Block III: 120 Minuten) T = schriftlicher Test (90 Minuten) P = Präsentation (Gruppenpräsentation mit nachprüfbarer Einzelleistung) # 9b. Stoffverteilung in der dienstbegleitenden Unterweisung - ab Jahrgang 2024 ### Block I - 1. Ausbildungsjahr / Hauptlehrgang
FachgebietDStd.Leistungsnachweis\*
Allgemeines Verwaltungsrecht (VR) 16 K
Berliner Verfassungsrecht (VvB) 16 K
Einführung in das Berufsbild einschließlich Lerntechniken (Einf) 4 \--
Einführung in die juristische Methodenlehre (EjM) 8 \--
Haushaltsrecht 1 (Haush 1) 14 K
Informationstechnik (IT) 20 K
Kommunikation 1 (Komm 1) 16 P
Verwaltungstechnik 1 (VT 1) 16 K
Zentrale Begrüßung 2 \--
**Stundenzahl Block I****112**
--- ### Block II - 2. Ausbildungsjahr / Hauptlehrgang
FachgebietDStd.Leistungsnachweis\*
Arbeitsrecht 1 (ArbR 1) 16 K
Beamtenrecht 1 (BR 1) 16 K
Haushaltsrecht 2 (Haush 2) 16 K
Kommunikation 2 (Komm 2) 8 \--
Polizei- und Ordnungsrecht 1 (POR 1) 18 K
Politik (Pol) 8 \--
Sozialhilferecht 1 (Soz 1) 16 K
Staatsrecht (StR) 14 K
Verwaltungstechnik 2 (VT 2) 12 K
**Stundenzahl Block II****124**
--- ### Block III - 3. Ausbildungsjahr
FachgebietDStd.Leistungsnachweis \*
Arbeitsrecht 2 (ArbR 2) 18 K
Beamtenrecht 2 (BR 2) 18 K
Haushaltsrecht 3 (Haush 3) 18 K
Polizei- und Ordnungsrecht 2 (POR 2) 18 K
Sozialhilferecht 2 (Soz 2) 14 K
**Stundenzahl Block III****86**
**Gesamtstundenzahl Block I bis III****322**
\* K = Klausur (in Block I und II: 180 Minuten, in Block III: 120 Minuten) P = Präsentation (Gruppenpräsentation mit nachprüfbarer Einzelleistung) # 10. Lernzielstufen
Lernzielstufen Die im Rahmenstoffplan angegebenen Lernzielstufen orientieren sich am Strukturplan des Deutschen Bildungsrates[ \[1\] ](https://wiki.vakservice.de/confluence/display/LBVLII/7.+Lernzielstufen#_ftn1), der diese in Anlehnung an die Taxonomie von Lernzielen im kognitiven Bereich hinsichtlich der vermittelten Wissenstiefe entwickelte. Hierbei baut die jeweils höhere Stufe auf den unteren Stufen auf.
[![lzst.png](https://wiki.vak.online/uploads/images/gallery/2024-08/scaled-1680-/yxgUMvb4nJqaSAm3-lzst.png)](https://wiki.vak.online/uploads/images/gallery/2024-08/yxgUMvb4nJqaSAm3-lzst.png)
Die festgelegten Lernziele beinhalten hinsichtlich des erwarteten Lernerfolgs:
**Lernziele****Lernerfolg**
**Stufe 1** **WISSEN/ KENNEN** als gedächtnismäßige Wiedergabe des Gelernten (Reproduktion) z.B. angeben, aufzählen, bezeichnen, nennen
**Stufe 2** **VERSTEHEN** als selbständige Verarbeitung/Anordnung des Gelernten (Reorganisation) z.B. abgrenzen, aufzeigen, begreifen, begründen, beschreiben, darlegen, darstellen, definieren, erfassen, erkennen, erklären, erläutern, unterscheiden, verstehen
**Stufe 3** **ANWENDEN** als Übertragung des Gelernten auf andere Zusammenhänge (Transfer) z.B. anwenden, bedienen, beherrschen, berechnen, durchführen, erarbeiten, ermitteln, führen, herausfinden, lösen, nutzbar machen, überprüfen, verwenden
**Stufe 4** **ANALYSIEREN** als kritische Bewertung des Gelernten sowie Finden neuer Lösungsansätze (Problemlösung) z.B. analysieren, beurteilen, bewerten, einschätzen, einordnen, entnehmen, entwickeln, finden, gegenüberstellen, herausstellen, würdigen, vergleichen
--- [\[1\] ](https://wiki.vakservice.de/confluence/display/LVII24/7.+Lernzielstufen#_ftnref1)Deutscher Bildungsrat (1970): Strukturplan für das Bildungswesen, Stuttgart, S. 78 ff. # 11a. Lehrpläne - Jahrgang 2022/2023
11.1 Allgemeines Verwaltungsrecht (VR) - 12 DStd. **Lernziel:** Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.
Die Auszubildenden kennen die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und verstehen das Verwaltungsverfahren.
Hinweis Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht. Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DSt.
**1. Die öffentliche Verwaltung** 1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung 1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden Die Auszubildenden - können die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren - können die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen 1**1**
**2. Träger und Gliederung der öffentlichen Verwaltung** 2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und Landesebene 2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger Die Auszubildenden - können den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger - können deren Befugnisse definieren und erläutern 1**1**
**3. Die Rechtgrundlagen der öffentlichen Verwaltung**3.1 Übersicht über das öffentliche Recht 3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen Die Auszubildenden - können die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen - können verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern 1**1**
**4. Die Grundsätze des** **Verwaltungshandelns**4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung 4.2 Gleichheitsgrundsatz 4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung 4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Die Auszubildenden - können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern - kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern 1**2**
**5. Die Grundsätze des** **Verwaltungsverfahrens**5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens 5.2 Zuständigkeit und Form 5.3 Untersuchungsgrundsatz 5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe 5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung 5.6 Amtssprache und Akteneinsicht Die Auszubildenden - können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern 1**2**
**6. Die Lehre vom Verwaltungsakt**6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts 6.2 Inhalt und Form 6.3 Wirksamkeit 6.4 Nebenbestimmungen 6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung Die Auszubildenden - können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen - kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden - können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern 2**2**
**7. Der Rechtsschutz**7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten 7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs 7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung Die Auszubildenden - können die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung - können die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen 2**1**
**8. Das Vollstreckungsverfahren**8.1 Voraussetzungen 8.2 Verfahren 8.3 Zwangsmittel Die Auszubildenden - können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten ( mit und ohne Grund-VA ) darstellen - können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden 2**1**
**Leistungsanchweis schriftlich (Test)** **1**
11.2 Arbeitsrecht (ArbR) - 32 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- können Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden - kennen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis - können die Arbeitsgerichtsbarkeit aufzeigen - können die Beteiligungsrechte darstellen - können die Regelungen zum Datenschutz aufzeigen
Stand: 02/2019 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel) --- ### Arbeitsrecht 1 - 16 DStd.
LerninhaltStoffgliederungLernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DStd.
**1.Begriff und Aufgaben des Arbeitsrechts** 1.1 Begriff 1.2 Privatrecht 1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht 1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit 1.5 Arbeitnehmendenschutz 1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts 1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und Normenkollisionen ( Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-, Spezialitätsprinzip Die Auszubildenden - kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts, - kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen - können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen 1 **1**
**2.Tarifvertragsrecht** 2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition 2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände 2.3 Tarifvertrag 2.4 Tariffähigkeit 2.5 Inhalt des Tarifvertrages Die Auszubildenden - lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen 1 **1**
**3.Die Begründung des Arbeitsverhältnisses** 3.1 Stellenausschreibung 3.2 Auswahlverfahren 3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages 3.4 Einwendungen Die Auszubildenden - wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft - haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte - kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB 2 **2**
**4.Befristete Arbeitsverhältnisse** 4.1 Zeitbefristung (Befristung ohne Sachgrund) 4.2 Zweckbefristung (Befristung mit Sachgrund) 4.3 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses 4.4 Weiterbeschäftigung nach Fristablauf 4.5 Anrufung des Arbeitsgerichtes 4.6 tarifliche Regelung Die Auszubildenden - kennen die Voraussetzungen und Grenzen von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere die §§ 14-17 TzBfG, § 30 TV-L - können kleine Fälle lösen 2 **1**
**5.Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis**5.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden 5.2 Arbeit gegen Entgelt 5.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden 5.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden Die Auszubildenden - kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG - können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen 2 **2**
**6.Nebentätigkeit** 6.1 Berufsfreiheit 6.2 Anzeige 6.3 Untersagung, Auflagen 6.4 Beteiligungsrechte Die Auszubildenden - kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe - können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen 2 **1**
**7.Personelle Einzelmaßnahmen**7.1 Umsetzung 7.2 Abordnung 7.3 Versetzung 7.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen )Die Auszubildenden - kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L - können entsprechende Fälle bearbeiten 2 **2**
8.Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall**8.1 Voraussetzungen 8.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht 8.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet 8.4 vorübergehende Verhinderung 8.5 Erkrankung im Ausland Die Auszubildenden - kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und - können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen 2 **1**
**9.Erholungsurlaub** Die Auszubildenden 9.1 Dauer 9.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs 9.3 Urlaubszeitpunkt 9.4 Übertragbarkeit 9.5 Urlaubsabgeltung Die Auszubildenden - können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub) - kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung 2 **1**
**10.Beendigung von Arbeitsverhältnissen**10.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung 10.2 Erreichen der Altersgrenze 10.3 Auflösungsvertrag 10.4 Abmahnung 10.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung 10.6 Anfechtung 10.7 Arbeitsgerichtsbarkeit Die Auszubildenden - kennen die wichtigsten Beendigungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen - können anhand eines Prüfungsschemas Kündigungsfälle lösen - können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben 2 **2**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
--- ### Arbeitsrecht 2 - 16 DStd.
LerninhaltStoffgliederungLernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DStd.
**Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I** - Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen - Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu - personellen Einzelmaßnahmen - Entgelt - Urlaub - krankheitsbedingten Fehlzeiten - Nebentätigkeit - Beendigung von Arbeitsverhältnissen Die Auszubildenden - können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen ( Fallbezogene Rechtsanwendung ) 3 **16**
**Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)** **2**
11.3 Beamtenrecht (BR) - 32 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- kennen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtenrechts - können das Beamtenverhältnis als Rechtsverhältnis darstellen - können verschiedene Arten von Beamtenverhältnissen aufzeigen und voneinander unterscheiden - kennen Ernennungsfälle und deren Voraussetzungen - kennen Ernennungsfehler und deren Rechtsfolgen darstellen - können Grundzüge des Laufbahnrechts beschreiben - kennen die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten - können die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten benennen - kennen Beendigungsgründe und deren Rechtsfolgen
Stand: 02/2019Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)
--- ### Beamtenrecht 1 - 16 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DStd.
**1.Grundlagen**1.1 Einführung in das Stoffgebiet 1.2 wichtige Rechtsvorschriften 1.3 hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums 1.4 Einteilung der Beamten 1.5 übergeordnete Stellen Die Auszubildenden - kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten - können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO) - kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG - können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO) - kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte\*n, die/den (Fach)Vorgesetzte\*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB) 1**2**
**2.Ernennung**2.1 Stellenausschreibung 2.2 Auswahlverfahren, Landespersonal- ausschuss 2.3 Ernennung 2.4 Ernennungsfälle 2.5 Ernennungsurkunden 2.6 fehlerhafte Ernennungen 2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts Die Auszubildenden - wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG) - kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden - kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG - können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden - können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen - kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten - kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin 2**4**
**3.Pflichten der Beamtinnen und Beamten** 3.1 Pflichten 3.2 Folgen von Pflichtverletzungen Die Auszubildenden - kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken - kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59 LBG, § 9 BBesG Berlin) 2**2-3**
**4.Rechte der Beamtinnen und Beamten** 4.1 Rechte 4.2 Alimentation ( Grundlagen der Besoldung ) Die Auszubildenden - kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht - können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) *nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht* - kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen - kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung 2**2-3**
**5.Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis** 5.1 Umsetzung 5.2 Abordnung 5.3 Versetzung 5.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen )Die Auszubildenden - kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG - können entsprechende Fälle bearbeiten 1**2**
**6.Beendigung des Beamtenverhältnisses** 6.1 Entlassung 6.2 Verlust der Beamtenrechte 6.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis 6.4 Ruhestand Die Auszubildenden - kennen die Beendigungsgründe der §§ 21 ff BeamtStG, §§ 33, 34 LBG - können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzung der Beendigung von B.a.W. und B.a.P. prüfen 2**1**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
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### Beamtenrecht 2 - 16 DStd.
RichtlernzielGroblernzielEläuterung GroblernzieleLernzielstufeZeitrichtwert in DSt.
**Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I** - Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen - Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu den Themen - Einstellungsverfahren - fehlerhafte Ernennungen - Nebentätigkeiten - Pflichtverletzungen ( Dienstvergehen ) und Folgen - *Urlaubsberechnung nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht* - Bezügebestandteile - Beendigung Die Auszubildenden - können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung) 3**14**
**Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzzüglich Nachbereitung )** **2**
11.4 Berliner Verfassungsrecht (VvB) - 16 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden - kennen die verfassungsrechtliche Stellung der Kommunen und deren Aufgaben - können die Wahlen zum Abgeordnetenhaus, die wichtigsten Organe und ihre wesentlichen Aufgaben sowie die Organisation und Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses erläutern - können die Stellung des Regierenden Bürgermeisters, die Wahl und Abwahl des Senats sowie die Aufgaben der Regierung darstellen - können die Stellung und die Aufgaben der Hauptverwaltung sowie der Bezirksverwaltung beschreiben, die Aufgabenverteilung abgrenzen sowie die Aufgaben und Stellung der mittelbaren Landesverwaltung darstellen und ihren Zweck begründen Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel) ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZeitwert in Dst.
**1.Grundzüge des Gemeinderechts** **( \*siehe auch Richtlernziel: Die Verwaltung )** 1.1 Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung 1.2 Stellung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände 1.3 Innere Gemeindeverfassung Die Auszubildenden - können den demokratischen Grundgedanken der kommunalen Selbstverwaltung ( Art. 28 GG ) darstellen - können die Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung nennen - können 1**1,5**
**2.Verfassungsentwicklung Berlins von 1920 bis heute**2.1 Der Weg zur Verfassung von Berlin 1995Die Auszubildenden - können das Groß-Berlin-Gesetz", dessen Entstehung und die grundsätzliche Bedeutung für das heutige Berlin darstellen - kennen die Entwicklung nach 1945 und 1990 zur Verfassung von Berlin von 1950 und 1995 - kennen die besondere Rechtsstellung Berlins als "Viermächtestadt" in der Zeit von 1945-1990 1**1**
**3.Grundlagen der Verfassung von Berlin**3.1 Berlin als Stadtstaat 3.2 Berlin als Bundesland 3.3 Grundlagen der inneren Verfassung Die Auszubildenden - begreifen Berlin als Gemeinde und Bundesland - können den Inhalt der Art. 1 bis 5 VvB darstellen, isnbesodnere - Träger staatlicher Gewalt - Gewaltenteilung - Gesetzgebung durch das Volk - Einteilung in Bezirke 2**0,5**
**4.Grundrechte und Staatsziele**4.1 Grundrechte 4.2 Staatsrechte Die Auszubildenden - kennen die Grundrechte und Staatsziele der Verfassung von Berlin - können diese im Verhältnis zum Grundgesetz einordnen 1**0.5**
**5.Das Abgeordnetenhaus von Berlin**5.1 Wahl 5.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse\*\* 5.3 Organisation und Arbeitsweise *(\*\* siehe auch Richtlernziel:"Rechtsetzung/Plebizite")* Die Auszubildenden - können die Wahlgrundsätze beschreiben - kennen die grundsätzlichen Wahlsysteme ( Mehrheitswahlsystem und Verhältniswahlsystem) und können die Merkmale, die Unterschiede und jeweils Vor- und Nachteile erläutern - können die Begriffe - Überhangmandate - Ausgleichsmandate - 5%- Klausel - Grundmandatsklausel erläutern - kennen die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten und können diese im Spannungsverhältnis zur Franktionsdisziplin bewerten - kennen die Bedeutung der Fraktionen - können die Aufgaben des Abgeordnetenhauses - Wahlaufgaben - Gesetzgebung\*\* - Kontrolle der Exekutive beschreiben - können die innere Organisation und die sich daraus ergebende Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses beschreiben 3**3**
**6.Rechtsetzung / Plebiszite**6.1 Gesetzgebung\*\* 6.2 Plebiszite\*\* 6.3 Erlass von Rechtsvorschriften *(\*\* siehe auch Richtlernziel:"Das Abgeordnetenhaus von Berlin")* Die Auszubildenden - können das Gesetzgebungsverfahren im AH erläutern (auch bezogen auf Plebiszite)\*\* - können die Möglichkeiten und Verfahrensweisen der Elemente der direkten Demokratie nennen und darstellen - können Bedeutung und Erlass von Rechtsverordnungen erklären 3**2**
**7.Der Senat von Berlin**7.1 Bildung 7.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse 7.3 Organisation und Arbeitsweise Die Auszubildenden - können die Bildung des Senats erläutern - können das Instrument des Misstrauensantrages darstellen - können die Aufgaben ( politische Leitung / unpolitische Leitung der Hauptverwaltung ) darstellen - können die Arbeitsweise ( Richtlinienkompetenz / Ressortprinzip / Kollegialprinzip ) definieren 2**1**
**8. Der Verfassungsgerichtshof**8.1 Bildung und Organisation 8.2 Aufgaben Die Auszubildenden - kennen die Bildung sowie die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes - können die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes nennen 1**0,5**
**9.Die Verwaltung**9.1 Unmittelbare Landesverwaltung - - die Hauptverwaltung - die Bezirksverwaltung - Aufgabenverteilung - Verhältnis (Hauptverwaltung - Bezirksverwaltung u.a. Eingriffsrecht, Aufsicht, Verwaltungsvorschriften) - Rat der Bürgermeister 9.2 Mittelbare Landesverwaltung 9.3 Verwaltungsreform Die Auszubildenden - können die Grundsätze der zweistufigen Verwaltung - Zuständigkeiten - Aufsicht - Konflikte / Zusammenarbeit darstellen und erläutern - können die Bezirke als Teil der zweistufigen Verwaltung mit ihrer besonderen Rechtsstellung, den Prinzipien der Selbstverwaltung und Organen ( BVV und BA ) beschrieben \* - können die mittelbare Landesverwaltung als Form der Selbstverwaltung beschreiben und Beispiele nennen - kennen den aktuellen Stand der Reformdiskussion *( \* siehe auch Richtlernziel: "Grundzüge des Gemeinderechts" )* 3 2 1 **4**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
11.5 Einführung in das juristische Denken (EjD) - 8 DStd. **Lernziel:** Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, dass die Auszubildenden eine einheitliche Wissensbasis für die in der Ausbildung zu vermittelnden Rechtsfächer erhalten. Juristische Grundsätze werden verwaltungsnah dargestellt. Die Auszubildenden
- erkennen, welche Aufgaben das Recht hat - können zwischen öffentlichem und privatem Recht, formellem Recht und materiellem Recht sowie zwischen Rechtsquellen und bloßen Weisungen ohne Außenwirkung unterscheiden - erkennen die verschiedenen Arten von Rechtsnormen und können diese anwenden - erkennen unbestimmte Rechtsbegriffe und können diese auslegen - erkennen gebundene Verwaltung und Ermessensverwaltung und können pflichtgemäßes Ermessen ausüben - beherrschen die schriftliche Darstellung einer juristischen Begutachtung nach Verwaltungsmaßstäben
Hinweis Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Einführung in das juristische Denken“ in der aktuellen Auflage. Begleitende Fallkonstellationen werden von der Dozentin/dem Dozenten eingebracht. Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DStd.
**1.Wesen und Aufgaben des Rechts, die Rechtsordnung**1.1 Allgemeine Bedeutung des Rechts 1.2 Objektives und subjektives Recht Die Auszubildenden - können den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit, Recht und Gesetz beschreiben und unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge darstellen 2**1**
**2.Rechtsquellen - Ihre Rechtsetzung und Rangordnung**2.1 Formelle Gesetze 2.2 Materielle Gesetze 2.3 Rechtsverordnungen 2.4 Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften 2.5 Gewohnheitsrecht, Richterrecht Die Auszubildenden - können formelle von materiellen Gesetzen unterscheiden und diese von verwaltungsinternen Regelungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen abgrenzen - können die Bedeutung von Gewohnheits- und Richterrecht für Rechtsanwendung der Exekutive erläutern - können die verschiedenen Regelungen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern 2**1**
**3.Arten von Rechtsnormen**3.1 Verbots- / Gebotsnormen 3.2 Hilfsnormen 3.3 Gegennormen 3.4 Sonstige Normen 3.5 Antwortnormen Die Auszubildenden - können die verschiedenen Normarten erläutern und voneinander abgrenzen - können diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft identifizieren 3**1**
**4.Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe**4.1 Auslegungskriterien 4.2 Analogie und ergänzende Auslegung 4.3 Teleologische Reduktion Die Auszubildenden - können mithilfe der Auslegungskriterien unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren, definieren und diese sachverhaltsbezogen anwenden 2**1**
**5.Ermächtigungsgrundlagen, die Antwortnormen im öffentlichen Recht / Rechtsfolgen**5.1 Tatbestandsseite 5.2 Rechtsfolgeseite 5.3 Muss-, Soll- und Kannvorschriften 5.4 Pflichtgemäßes Ermessen 5.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Die Auszubildenden - können gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten darstellen und Ermächtigungsgrundlagen benennen /bilden - können die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung erläutern und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen pflichtgemäß Ermessen ausüben und fallbezogen verhältnismäßige Entscheidungen treffen 3**2**
**6.Der Gutachtenstil**6.1 Bedeutung 6.2 Sprache 6.3 Aufbau Die Auszubildenden - können einen Sachverhalt in Form einer juristischen Begutachtung verwaltungsbezogen lösen - können die Ergebnisse in einem Vermerk darstellen 3**2**
**Kein schriftlicher Leistungsanchweis**
11.6 Haushaltsrecht (Haush) - 48 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- haben umfassende Kenntnisse in der Haushalts- und Finanzwirtschaft in Berlin, insbesondere - Inhalt und Charakter des Haushaltsgesetzes sowie Begriff, Wirkung und Funktion des Haushaltsplans - Verfahren der Aufstellung des Haushaltsplans mit den maßgeblichen Entscheidungsprozessen der politischen Institutionen - Bestandteile des Haushaltsplans mit Gliederung und Haushalts-systematik einschließlich Bezirksverwaltungen - kennen die Verantwortung in der Haushaltswirtschaft - kennen die Grundsätze zur Erhebung von Einnahmen - kennen die Bewirtschaftungsgrundsätze für Ausgaben - kennen die Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge und gehen damit rechtssicher um - kennen die Steuerungsinstrumente im Rahmen einer flexiblen Haushalts-wirtschaft
Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 --- ### Haushaltsrecht 1 (16 DStd.)
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Der Landeshaushalt** 1.1 Zielstellung und Wirkungen des Haushaltsplans 1.2 Bedeutung des Haushaltsgesetzes 1.3 Haushaltskreislauf einschließlich Aufstellungsverfahren und Kontrolle 1.4 Bestandteile des Haushaltsplans 1.5 Haushaltsgliederung 1.6 Stellenplan Die Auszubildenden - kennen die wesentlichen Aufgaben und Wirkungen als Steuerelement - verstehen die Planungsmethoden für die Ermittlung des Finanzbedarfs - kennen die Bedeutung und Wirkung des Haushaltsgesetzes - verstehen die Feststellungswirkung ( einschließlich der vorläufigen Haushaltswirtschaft ) - kennen und verstehen die wichtigsten Verfahrensschritte im Zuge des Aufstellungsverfahrens - verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleich - kennen und verstehen die Aufgaben von Revision, Abgeordnetenhaus / BVV und Landesrechnungshof bei der Haushaltsplankontrolle - verstehen die Gliederung und Haushaltssystematik des Landeshaushaltsplans und der Bezirkshaushaltspläne einschließlich der Stellenpläne - kennen die Einahme- und Ausgabearten - können anhand von Übungsfällen aus der beruflichen Praxis selbstständig Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zuordnen - verstehen die Unterschiede der haushaltstechnischen Regelungen für Einnahmen, konsumtiven Ausgaben, Investitionsausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen - können Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben und Investitionen differenzieren - verstehen die herausgehobene Bedeutung von Investitionen - verstehen die Bedeutung von Verpflichtungsermächtigungen für die Transparenz und parlamentarische Kontrollfunktion - kennen die Regelungen zur Kreditermächtigung - verstehen die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen - können zwischen Grob- und Feingliederung mit Einzelplan, Kapitel und Titeln unterscheiden - kennen die Unterschiede zwischen Landeshaushalt und den Bezirkshaushaltsplänen - kennen exemplarische Haushaltszahlen im Zahlen- und Erläuterungsteil und können diese erläutern - verstehen die Bedeutung und Wirkung von Haushaltsvermerken - kennen den Aufbau und die Funktion eines Stellenplans und können zwischen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen differenzieren - kennen die Unterschiede zu freien Mitarbeitern 2 2 2 2 2 2 **1** **0,5** **1** **3** **2** **1**
**2.Haushaltsgrundsätze** 2.1 Bedeutung und Wirkungen von Haushaltsgrundsätzen und deren Ausnahmen Die Auszubildenden - verstehen die Bedeutung des Kassenwirksamkeits-prinzips für die zeitliche Bindung - kennen die Voraussetzungen für die Bildung von Haushaltsresten - verstehen den Unterschied zwischen sachlicher Bindung und Zweckbindung und können diesen erläutern - kennen die herausgehobene Bedeutung der Grundsätze der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und können diese anhand konkreter Einzelfälle erläutern - verstehen wie die ordnungsgemäße Beachtung der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden kann - kennen die Bedeutung der Gesamtdeckung u.a. für den Haushaltsausgleich 2 **2**
**3.Bildung von Ansätzen** 3.1 Anmelden von Maßnahmen 3.2 Erstellen von Voranschlägen Die Auszubildenden - können Titelgruppen und Ansatzhöhe unter Anwendung und Berücksichtigung von Rundungsvorschriften und der haushaltstechnischen Vorschriften für Einnahmen (inkl. Zweckgebundene Mittel) sowie Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben (inkl. Zuwendungen) und Investitionsausgaben selbständig ermitteln - erkennen erforderliche Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen anhand praktischer Übungsfälle 2 **3**
**4.Globalsumme** 4.1 Bestandteile der Globalsumme 4.2 Ermittlung der Globalsumme im Zuge des Aufstellungsverfahrens Die Auszubildenden - kennen die Unterschiede bei der Ermittlung der Finanzbedarfe zwischen Hauptverwaltung und der Globalzuweisung an die Bezirke auf Basis von Produkten - kennen die wesentlichen Bestandteile einer Globalsumme - kennen wesentliche Vor- und Nachteile der Globalsummensystematik 1 **0,5**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
--- ### Haushaltsrecht 2 (18 DStd.)
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielZuordnung der Dat.Lernzielstufe
**1.Dezentrale Fach- und Ressourcenverordnung** 1.1 Bedeutung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Haushaltsführung 1.2 Funktionsträger 1.3 Befugnisse Die Auszubildenden - können Vor- und Nachteile erläutern - können die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung zur zentralen Steuerung abgrenzen - kennen die Aufgaben und Funktionen der Funktionsträger (Leitende der Verwaltungszweige, Beauftragte für den Haushalt, Titelverwaltende, Leitende von Organisationseinheiten) und können diese unterscheiden - kennen die Wirkungen der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, Feststellungsbefugnisse und Anordnungsbefugnis und können selbständig unterscheiden, wann diese auszuüben sind 2 3 2 **0,5** **1** **1**
**2.Haushaltsüberwachung** 2.1 Methoden des Haushaltscontrollings 2.2 Instrumente des Haushaltscontrollings Die Auszubildenden - kennen die Aufgaben des Landesfinanzservice (einschließlich Landeshauptkasse und zentrale Verfahrensbetreuung HKR) und Bezirkskassen bei der Haushaltsführung und -überwachung - kennen und verstehen verschiedene Methoden und Instrumente des Haushaltscontrollings bei der Überwachung der Haushaltsführung. - können die verschiedenen Arten der Haushaltsüberwachungslisten unterscheiden und berechnen 2**1**
**3. Bewirtschaftung von Einnahmen** 3.1 Grundlagen der Einnahmebewirtschaftung 3.2 Formale Voraussetzungen für die Veränderung von Ansprüchen Die Auszubildenden - die Anforderungen einer rechtzeitigen und vollständigen kassenwirksamen Einnahmeerhebung unterscheiden - die haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Auswahl von Stundung, Niederschlagungen und Erlass bei der Veränderung von Ansprüchen des Landes Berlins selbständig anwenden 3**2,5**
**4.Bewirtschaftung von Ausgaben** 4.1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen 4.2 Abweichungen vom Haushaltsplan Die Auszubildenden - kennen und verstehen die Grundlagen bei der Bewirtschaftung von Ausgaben - kennen die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechts - verstehen die Vergabegrundsätze - kennen die Unterschiede der Unter- und Oberschwellenverfahren einschließlich der Vergabearten können Auftragswerte berechnen - können die zulässigen Vergabearten bei Unterschwellenverfahren auswählen - können selbständig die wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabereife eines Verfahrens prüfen - kennen die regulären verfahrensvorbereitenden Maßnahmen (Vorüberlegungen) und können diese erläutern - können Angebote anhand von Übungsfällen formal prüfen und werten - können die Voraussetzungen der Verfahrensaufhebung prüfen - kennen die haushaltsrechtlichen Regelungen zur E-Vergabe - kennen die Aufgabe von Nachtragshaushalten und Ergänzungsplänen - kennen und verstehen die Unterschiede von höheren und neuen Ausgaben bei zusätzlichen Finanzbedarfen innerhalb der Haushaltswirtschaft - können die Mehrbedarfe korrekt ermitteln und die formalen Voraussetzungen (u.a. Deckungsfähigkeit und über- und außerplanmäßige Ausgaben) für einen Ausgleich prüfen und anwenden 3 3 **7** **3**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
--- ### Haushaltsrecht 3 (14 DStd.)
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielZuordnung der Dstd.Lernzielstufe
**Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte aus Haushaltsrecht I und II** Die Prüfungsreife für die schriftliche und praktische Abschlussprüfung Die Auszubildenden - können die Lerninhalte von Haushaltsrecht 1 und 2 selbständig anhand von Übungsfällen bearbeiten und die einschlägigen rechtlichen Vorschriften lösungsgerecht anwenden 3 **10**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
11.7 Informationstechnik (IT) - 12 DStd. **Lernziel:**
Die Auszubildenden verstehen die Gründe für den zunehmenden Einsatz der Informationstechnik und können sie auf ihr eigenes Umfeld übertragen. Dabei werden sie sicher in der Handhabung der Themen Ergonomie, Datenschutz und Präsentation. Im Abschluss können die Auszubildenden die weitere Entwicklung einschätzen und denkbare Modelle entwickeln.
Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Allgemeine Grundlagen** 1.1 Gründe und Ziele für die Anwendung der IT 1.2 Probleme der Automatisierung von Aufgaben 1.3 Grundbegriffe der IT 1.4 Elementare Funktion der Informationsverarbeitung Die Auszubildenden - kennen Grundlagen von Software (z.B. Betriebssystem, Standardsoftware, Fachanwendungen) - kennen Anforderungen und Schwierigkeiten für den Einsatz von IT Anwendungen - können die Sachverhalte auf aktuelle Situationen in der Berliner Verwaltung übertragen 2 **1**
**2. Ergonomie** 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Modelle der Risikobewertung 2.3 Ergonomischer Arbeitsplatz Die Auszubildenden - kennen rechtliche Grundlagen die für einen Bildschirmarbeitsplatz anzuwenden sind - können Aussagen und Beispiele auf Ihre Sachlichkeit hin überprüfen und bewerten - kennen wesentliche Kriterien, die für gute Arbeitsbedingungen notwendig sind. - kennen Möglichkeiten sind laufend auf den aktuellen Stand der Technik zu halten 3 **1**
**3.Datenschutz / Datensicherheit** 3.1 Grundlagen der EU DatenschutzGrundverordnung 3.2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht 3.3 Rechtlicher Rahmen der Verwaltung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten 3.4 Datensicherheit 3.5 Sicherheitsvorfall 3.6 Regeln für sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz und Mobil (Passwörter, Signaturen, CyberAngriffe) Die Auszubildenden - kennen die Grundlagen der EUDSGVO - können die Rahmenbedingungen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung prüfen und bewerten - kennen die Abgrenzung Datenschutz / Datensicherheit - kennen den Begriff Sicherheitsvorfall und können ein richtiges Verhalten zuordnen - können sichere Passwörter erzeugen - kennen die Gefahren und Bedrohungen beim digitalen Arbeiten 2 **4**
**4.Präsentation** 4.1 Grundlagen einer guten Powerpoint Präsentation 4.2 Inhalte, Gliederung, Animation 4.3 Präsentieren in Online Meetings Die Auszubildenden - kennen die Anwendungsmöglichkeiten von Powerpoint - können einfache Präsentationen jederzeit erstellen 3 **2**
**5.E-Government** 5.1 Ziele des Einsatzes 5.2 EGovernment Gesetz Berlin 5.3 Aktuelle Entwicklungen 5.4 OZG Die Auszubildenden - kennen die Gründe und Ziele für eine elektronische Verwaltung - kennen die wesentlichen Inhalte des Berliner EGovernment Gesetzes - kennen das OZG - können Fragen zum aktuellen Sachstand ihrer Ausbildungsbehörde strukturell und inhaltlich richtig beantworten 2 **2**
**6.Auswirkungen der IT** 6.1 Auf den Arbeitsplatz 6.2 Auf die Verwaltung 6.3 Auf den Bürger/die Bürgerin im Umgang mit der Verwaltung Die Auszubildenden - können die aktuellen Lehrinhalte auf ihr Arbeitsumfeld übertragen - können technische Entwicklungen oder Restriktionen öffentlicher Verwaltung aus ihrer Sicht kritisch bewerten - können die Entwicklungen und Veränderungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, einordnen und bewerten 2 **1**
Leistungsnachweis schriftlich **1**
11.8 Kommunikation (Komm) - 24 DStd. **Lernziel:**
Mit der Integration der Kommunikationsthemen in einem mehrgliedrigen, aufeinander aufbauenden Seminarkonzept ist das Ziel verbunden, die Auszubildenden mit praktischen Anleitungen zu unterstützen und während ihrer Ausbildung kontinuierlich zu begleiten. Aktuelle Beispiele aus der Gruppe sollen hierbei für den Lernprozess herangezogen werden.
Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 --- ### Kommunikation 1 - 16 DStd. - Grundlagen der Kommunikation & Kommunikation am Telefon
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnungderDStd.
**1.Kommunikationsmodelle** 1.1 Einführung in grundlegende Kommunikationsmodelle, beispielsweise - - Eigen- und Fremdwahrnehmung (Johari-Fenster) - Eisbergmodell - Sender-Empfänger-Modelle - Verbale, nonverbale und paraverbale Botschaften - Explizite und implizite Botschaften - Selektive Wahrnehmung / Informationsverluste 1.2 Übungen zum sender- und empfängerorientierten Umgang mit den Modellen anhand praktischer Beispiele Die Auszubildenden - Kommunikation beeinflussen - können ihr eigenes Kommunikationsverhalten auf der Grundlage der Lehrinhalte reflektieren - können das grundlegende Kommunikationsverständnis in Bezug zum beruflichen Kontext bringen 1 **4**
**2.Relevanz und gesellschaftlich-politischer Rahmen von Kundenorientierung** 2.1 Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung – Ausgangspunkt und Zielsetzung 2.2 Verwaltung als Dienstleistung – Historische und politische Rahmenbedingungen 2.3 Rolle der Bürgerinnen und Bürger als externe Kundinnen und Kunden 2.4 Vorteile der Kundenorientierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung 2.5 Ebenen der Kundenorientierung - - Verwaltungszugang - Verwaltungsinhalte - Verwaltungsverfahren Die Auszubildenden - können die Entwicklung und aktuellen Zielsetzungen zum Thema Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung wiedergegeben - können die Rollen von Bürgerinnen und Bürgern als externe Kundinnen und Kunden reflektieren und beschreiben - können reflektieren, wie individuelle und vielfältige Lebenslagen und daraus resultierende Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden in der Kundenorientierung berücksichtigt werden können 2 **2**
**3.Kundenorientierte Gestaltung von Texten** 3.1 Verständlichkeitsregeln 3.2 Adressatenbezogene, gendergerechte und lösungsorientierte Formulierungen Die Auszubildenden - können Texte adressatengerecht formulieren - kennen gendergerechte Formulierungen für Verwaltungstexte 2 **2**
4.**Techniken der praktischen Kommunikation mit dem Kunden/der Kundin anhand von Rollenspielen, Praxissimulationen, Reflektionen und Fallbeispielen** 4.1 Techniken professioneller Gesprächsführung und Übungen 4.2 Strukturierter Gesprächsaufbau 4.3 Lösungsorientierung im Gespräch 4.4 Umgang mit Konflikten 4.5 Umgang mit schwierigen Situationen; Entwicklung von kommunikations-bezogenen Deeskalationsstrategien Die Auszubildenden - können den Aufbau und Ablauf eines strukturierten Gesprächs wiedergeben - kennen Formulierungsbespiele für ein kundenorientiertes und lösungsorientiertes Gespräch - kennen kommunikationsbezogene Deeskalationsstrategien und können sie anwenden 3 **4**
**5**.**Grundlagen des Telefongesprächs** 5.1 Stimme und Sprechweise als Wirkungsmittel im telefonischen Kontakt 5.2 Struktur des Telefongesprächs 5.3 Zielorientierte Steuerung eines Telefongesprächs 5.4 Übungen zum Umgang mit (schwierigen) Anruferinnen und Anrufern Die Auszubildenden - können die Einflussfaktoren von Stimme und Sprechweise auf die telefonische Kommunikation wiedergeben - können den strukturierten Aufbau und Ablauf eines Telefongespräches wiedergeben 1 **2**
**6.Kundenorientierung durch professionelles Telefonieren** 6.1 Telefonische Dienstleistung als Schnittstelle zum Kunden/zur Kundin6.2 Bedeutung und Spezifika des telefonischen Kundenkontaktes 6.3 Adressatenorientierung am Telefon Erstellen eines „Telefonknigge“ Die Auszubildenden - kennen die speziellen Merkmale des telefonischen Kundenkontaktes - können die Bedeutung des kundenorientierten telefonischen Kundenkontakts als Dienstleistung wiedergeben - können einen „Telefonknigge“ erstellen 2 **2**
**Leistungsnachweis** - **Aktive Teilnahme am Unterricht (Rollenspiele, Bearbeiten von Fallbeispielen, Recherche und Transfer)** - **Ausarbeiten und Durchführen einer Präsentation**
--- ### Kommunikation 2 - 8 DStd, - Interkulturelle Kompetenz und Diversitymanagement
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der Doppelten
**1.**Diversity-Kompetenz im Umgang mit den Kunden und Kundinnen**** 1.1 Umgang mit Unterschiedlichkeiten – Diversity Management als Herausforderung für Gesellschaft und Verwaltung 1.2 Geschichte und Aktualität der *diversity-orientierten und* interkulturellen Fragestellungen in Deutschland 1.3 Auswirkungen interkultureller Konflikte auf das Verwaltungshandeln anhand von Fallbeispielen 1.4 Vertiefung der wesentlichen Grundlagen kundenorientierten Verwaltungshandelns anhand diversity-orientierter und interkultureller Fragestellungen Die Auszubildenden - können die Begriffe Diversity und Diversity Management definieren - können die Aufgabe und Bedeutung für die Öffentliche Verwaltung hierzu darstellen - kennen das Diversity-Leitbild und dessen Umsetzung in der Berliner Verwaltung - können die Auswirkungen/Herausforderungen für das Verwaltungshandeln im migrationsgesellschaftlichen/ interkulturellen Kontext wiedergeben 2 **2**
**2.**A**nwendung und Vertiefung der Kommunikationstechniken anhand interkultureller Fragestellungen** 2.1 Vertiefung der kommunikationstheoretischen Modelle im Blick auf interkulturell unterschiedliche Wahrnehmungen und Reaktionsweisen anhand eigener Fallbeispiele und Erfahrungen 2.2 Vertiefung von Techniken der kundenorientierten Gesprächsführung insbesondere bei eingeschränkten Sprachkenntnissen 2.3 Bedeutung der Körpersprache in der interkulturellen Kommunikation 2.4 Prävention von Konflikten Die Auszubilden - können das eigene Kommunikationsverhalten in Bezug auf interkulturelle und diversity-bezogene Zusammenhänge/Konflikte reflektieren - können Unterschiede/Gemeinsamkeiten und Handlungsoptionen im interkulturellen Kundenkontakt zur Prävention/Deeskalation von Konflikten und in der adressaten- und kundenorientierten Kommunikation einbinden 3**6**
**Kein schriftlicher Leistungsnachweis**
11.9 Polizei- und Ordnungsrecht (POR) - 36 DStd. **Lernziel:** Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, durch Anwendung der Rechtsnormen des Gefahrenabwehrrechts materiell überschaubare Sachverhalte nach der Methodik der Rechtsanwendung zu prüfen und dabei verwaltungsrechtlich korrekt zu handeln. Die Auszubildenden
- verstehen die Wandlung des Polizeibegriffs von der vorabsolutistischen Zeit bis zur heutigen Zeit - können die Besonderheiten des Polizei- und Ordnungsrechts innerhalb des Verwaltungsrechts hinsichtlich seiner Instrumentarien und Zuständigkeitsregelungen darlegen - verstehen die Ausbildungsinhalte „Kommunikation“, „Verwaltungstechnik“, „Einführung in das juristische Denken“ und „Allgemeines Verwaltungsrecht“ als Grundlagen der Fallbearbeitung des Polizei- und Ordnungsrechts - erarbeiten ein Rechtsgutachten (Vermerk) sowie ein Urteil (schriftlicher belastender Verwaltungsakt)
Hinweis Die Behandlung der Themen erfolgt unter Verwendung des Lehrbriefes „Polizei- und Ordnungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Begleitende Fallkonstellationen werden von der Dozentin/dem Dozenten eingebracht. Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 --- ### Polizei- und Ordnungsrecht 1 - 18 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der Dstd.
****1.Der Wandel des formellen und materiellen Polizeibegriffs**** 1.1 Der Staat als Friedens- und Ordnungsmacht 1.2 Zur Geschichte des Polizeibegriffs 1.3 Die heutige Funktion des Polizei- und Ordnungsrechts Die Auszubildenden - können den Wandel der Polizei als „Wächterin“ über Recht, Sitte und Moral zur heutigen Aufgabendefinition darstellen - können den Unterschied zwischen der heutigen Vollzugspolizei und den für Gefahrenabwehr zuständigen Ordnungsbehörden skizzieren 2 1
**2. Ein Grundbegriff des POR – Gefahrenabwehr** 2.1 Ein weiter Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrecht – „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ Die Auszubildenden - können die verschiedenen Gefahrenarten voneinander abgrenzen und definieren - können die Bestandteile der öffentlichen Sicherheit erläutern und diese in Abgrenzung zur öffentlichen Ordnung fallbezogen anwenden 2 **2**
**3.Zuständigkeiten bei der Gefahrenabwehr** 3.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der Gefahrenabwehr Die Auszubildenden - kennen die einschlägigen Regelungen (AZG, ASOG, ZustKatOrd, VwVfG (Bln), VvB) zur Zuständigkeitsverteilung im Land Berlin und können diese fallbezogen bestimmen 2 **0,5**
**4.Die Ermessensausübung der Verwaltung** 4.1 Ermessensarten: Entschließungs- und Auswahlermessen 4.2 Ermessensreduzierung auf Null 4.3 Ermessensfehler Die Auszubildenden - kennen die Möglichkeiten der Ermessensausübung und mögliche Ermessensfehler - können die Möglichkeit einer Ermessensreduzierung auf Null, dem jeweiligen Sachverhalt angemessen, anwenden 2 **0,5**
**5. Das Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)** 5.1 Ablauf der Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand praktischer Beispiele Die Auszubildenden - kennen die Voraussetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese fallbezogen erörtern 2 **0,5**
**6.Verantwortliche Personen (Adressaten)** 6.1 Begriffsbestimmungen 6.2 Weitere Probleme der Adressatenregelung 6.3 Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme 6.4 Voraussetzungen der Inanspruchnahme des sog. Nicht-Störers nach § 16 ASOG Die Auszubildenden - können die verschiedenen Verantwortlichen definieren und behördliche Maßnahmen anwendungsbezogen gegen diese ergreifen - kennen die besonderen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sog. Nicht-Störer und können diese in den Kontext der verantwortlichen Personen einordnen - können die unmittelbare Ausführung gem. § 15 ASOG als Besonderheit der Adressatenregelung einordnen 2 **1,5**
**7.**Di**e Generalklausel im Polizei- und Ordnungsrecht** 7.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich Die Auszubildenden - können die Voraussetzungen der Generalklausel definieren - können den Anwendungsbereich der Norm im Rahmen der Subsidiaritätskette des Gefahren abwehrenden Rechts erfassen und erörtern 2 **1**
**8.Die Standardmaßnahmen** 8.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich Die Auszubildenden - können den Unterschied der Standardmaßnahmen zur Generalklausel (eindeutig festgelegter Zweck des immer gleichen Eingriffs in bestimmte Grundrechte) darlegen und die Maßnahmen in die Subsidiaritätskette einordnen 2 **1**
**9.Grundlagen der Ordnungsverfügung sowie die ordnungsbehördliche Erlaubnis** 9.1 Abschluss zur gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung und kurze Darstellung der Erlaubnis mit Verweis auf Vertiefung in VR – Band 2 Die Auszubildenden - können das bisher gelernte in Form einer gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung darstellen und kennen die Grundzüge der ordnungsbehördlichen Erlaubnis 2 **1**
**10.**D**er Verwaltungszwang** 10.1 Die Rechtsgrundlagen und Mittel des Verwaltungszwanges 10.2 Weitere Grundlagen des Verwaltungszwanges 10.3 Weitere Voraussetzungen des Verwaltungszwanges 10.4 Zwangsmittelandrohung Die Auszubildenden - können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten (mit und ohne Grund-VA) darstellen - können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden 2 **2**
**11. **D**ie Ordnungsverfügung in der Praxis** 11.1 Darstellung von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln anhand praxisnaher Verfügungen Die Auszubildenden - können den Zusammenhang von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Hilfe von Zwangsmitteln darstellen - können eine praxisgerechte Verfügung erstellen und behördenspezifische Besonderheiten berücksichtigen 3 **2** **(mit ½ aus polizeilicher Erlaubnis, s.u.)**
**12. **Grundsätze des Ordn**ungswidrigkeitenrechts in Stichworten** 12.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich 12.2 Abgrenzung zum Gefahrenabwehrrecht Die Auszubildenden - kennen den Unterschied zwischen Verfügungen zur Gefahrenabwehr und dem Sanktionscharakter des Ordnungswidrigkeitsverfahrens für vergangene Rechtsverstöße und können diese voneinander abgrenzen 2 **1**
**13.Vertiefende Übungen nach Maßgabe der Dozentin/ des Dozenten** 13.1 Beispiele aus der Praxis anhand verschiedener Spezialgesetze aus dem Gefahrenabwehrrecht Die Auszubildenden - können fallbezogen Vermerke und ordnungsrechtliche Verfügungen formulieren und dabei auch Spezialgesetzen anwenden 3 **2**
**Leistungsnachweis schriftlich ( Klausur)** **2**
--- ### Polizei- und Ordnungsrecht 2 - 18 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte Polizei- und Ordnungsrecht 1**- Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen - Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung / Bescheid) insbesondere zu folgenden Bereichen des Eingriffsrechts - ASOG Bln - BerlLadÖffG - GastG - GrünanlG - JuSchG - HundeG Bln - LImSchG Bln - NiSG - NRSG Bln Die Auszubildenden - können - unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen (fallbezogene Rechtsanwendung) 3 **16**
**Lesitungsnachweis** **schriftlich** (praktischer Fall: Vermerk, Verfügung analog Beispiel im Lehrbrief) **(120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)** **2**
11.10 Projekt Politik (Pol) - 16 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- kennen die Grundlagen der Projektarbeit und Präsentationstechniken - stärken anhand praxisbezogener Projektarbeit ihre Selbstlernkompetenz und die Teamfähigkeit
Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Politische Theorie** 1.1 Grundbegriffe der Politischen Theorie 1.2 Politische Ideen 1.3 Regierungsformen Die Auszubildenden - kennen „Was ist Politik?“ - kenne die Begriffe Macht, Herrschaft, Konflikt, Legitimation - kennen die drei Dimensionen des Politischen (Polity, policy, politcs) - kennen die politischen Ideen Sozialismus - kennen die politischen Ideen Liberalismus - kennen die politischen IdeenKonservatismus - kennen „Was bedeutet politisch: links – rechts?“ - kennen die Regierungsformen - republikanisch - monarchistisch - diktatorisch - demokratische / diktatorische Systeme 1/2 1/2 1/2 **1** **1** **1**
**2. Ausgewählte Politikfelder**2.1 Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit 2.2 Europäische Integration Die Auszubildenden - kennen die Institutionen - UNO - NATO - KSZE - kennen den Weg von den Europäischen Gemeinschaften (EWG) zur Europäischen Union (EU) - kennen Deutschlands Rolle in der EU: Staatsziel europäische Integration (Art. 23 GG) - kennen die Grundfreiheiten in der EU - kennen bürgerschaftliche Partizipation an Entscheidungen der EU - können die Frage: EU – Staatenbund oder Bundesstaat? erläutern - diskutieren zum Thema „EU in der Krise? – Migrationspolitik, Euro-Finanzpolitik, Erweiterungs-politik und Austritt Großbritanniens (Brexit) 1/2 **1**
**3. Politik in Deutschland** 3.1 Vier staatliche Ebenen 3.2 Rechtlicher Rahmen von Politik 3.3 Parteienstaat 3.4 Interessenverbände / Einfluss auf politische Prozesse 3.5 Bürgerliches Engagement Die Auszubildenden - kennen die vier staatlichen Ebenen - Gemeinden - Länder - Bund - Europäische Union - kennen - 79 Absatz 3 GG - Ewigkeitsklausel - die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO) - politische Teilhaberechte (des GG) in der Praxis - kennen das Parteienprivileg (Art. 21 GG) - kennen das Parteiengesetz (PartG) mit den Schwerpunkten: - - - - Was ist eine Partei - Chancengleichheit der Parteien - Parteifinanzierung - kennen die Parteien im Bundestag - kennen die Bedeutung von parteinahen Stiftungen - kennen die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 GG - kennen Arten von Verbänden: Wirtschafts-, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Berufs-, Verbraucherverbände - kennen NGOs - kennen Lobbyismus im demokratischen Prozess - kennen Beispiele direkter Demokratie: Volksbegehren, Volksabstimmungen etc. - kennen Bürgerinitiativen 1 2 2 2 2 **0,5** **2** **2** **1,5** **2**
**4.**Aktuelles** / Exkursion / Schwerpunktsetzung** 4.1 Politik aktuell Die Auszubildenden - diskutieren aktuelle politische Ereignisse 1 **0,5**
**Leistungsnachweis schriftlich** - **Klausur (180 min.) oder** - **Präsentation (Kleingruppenpräsentation von 2-3 Personen) während des Unterrichts zuzüglich Thesenpapier zu ausgewählten Themen; Abstimmung und Festlegung erfolgen durch die Lehrkraft** **2**
*Hinweis: Die Auszubildenden sind berechtigt – abweichend von den genannten Themenvorschlägen – in Abstimmung mit dem Dozenten / der Dozentin weitere Themen eigenständig festzulegen.*
11.11 Staatsrecht (StR) - Repetitorium - 6 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden kennen die grundlegenden Begriffe und können sie eigen-ständig darlegen und erläutern. Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.**Ve**rfassungsrechtliche Grundentscheidungen** 1.1 Art 20 und 1 GG 1.2 Ewigkeitsklausel – Art. 79 Abs. 3 GG 1.3 Die Bundesrepublik als sozialer Rechtsstaat 1.4 Die Bundesrepublik in der Europäischen Union – Art. 23 GG Die Auszubildenden - können die Bedeutung der Art. 1 und 20 GG als Gegenentwurf zur Weimarer Reichsverfassung darstellen - können die 5 Staatsstrukturprinzipien, insbesondere „Sozialstaat“ und „Rechtsstaat“ erläutern \* - begreifen die Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Union - können die Abgrenzungen und Mitwirkungs-möglichkeiten – auch der Bundesländer – gegenüber der EU darstellen \*\* *\* / \*\* siehe auch Richtlernziel: „Der deutsche Rechtsstaat“)* 2 **1**
**2.Der deutsche Rechtsstaat** 2.1 Rechtsquellen („Normenpyramide“) 2.2 Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU, Bund und Ländern 2.3 Inhalte und Bedeutung der Rechtswegegarantie Die Auszubildenden - können die Rechtsquellen und deren Zustandekommen und Rangfolge darstellen und erläutern - können die Basics der Zusammenarbeit in der EU (insbesondere „Subsidiarität“ und „begrenzte Einzelermächtigung“) erklären \*\* - können die umfassende Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Bundesverfassungs-gericht) erfassen \* *(\* / \*\* siehe auch Richtlernziel: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“)* 2 **1**
**3.Grundrechte** 3.1 Geltung/ Wirkung von Grundrechten 3.2 Grundrechtseinteilung 3.3 Einschränkung von Grundrechten 3.4 Bedeutung des „Auffanggrundrechtes“ – 2 Abs. 1 GG Die Auszubildenden - können die Bedeutung der Grundrechte für das Menschenbild darstellen - können die Grundrechte in Menschen- und Bürger:innenrechte unterscheiden - kennen die Notwendigkeit und Möglichkeit der Grundrechtseinschränkung und können sie unterscheiden (Schrankenarten) - können den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezogen auf das legislative und exekutive Verhalten darstellen - können Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht für Ausländer und Ausländerinnen und als subsidiär anzuwendendes Grundrecht beschreiben - können den umfassenden Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit – Allgemeines Persönlichkeitsrecht) definieren 2 **2**
**4.Mitwirkung der Bundesländer** Die Auszubildenden - können als Ausprägung des Bundesstaatprinzips die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer auf allen Ebenen staatlicher Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) darstellen - die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bezogen auf die EU-Ebene darstellen \* *(\* / \*\* siehe auch Richtlernziele: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“, „Der deutsche Rechtsstaat“)* 2 **1**
**5.Aktuelle Entwicklungen/ Schwerpunktsetzung** Die Auszubildenden - können aktuelle Entwicklungen/Ereignisse (z.B. Urteile des BVerfG‘es, bevorstehende Wahlen, besonders wichtige Gesetzesvorhaben etc.) in vorhandenes staatsrechtliches Wissen einordnen 2 **1**
**kein schriftlicher Leistungsnachweis**
11.12 Sozialhilferecht (Soz) - 24 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- können das Sozialstaatsprinzip und das System der sozialen Sicherung darstellen - kennen die Grundsätze, Träger und Zuständigkeiten der Sozialhilfe - können die Anspruchsvoraussetzungen für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung definieren, das Spektrum der Selbsthilfemöglichkeiten erkennen und die Bewilligung von laufenden und einmaligen Leistungen darlegen - können die Begrifflichkeiten Einkommen und Vermögen erläutern, verstehen den Einsatz von Einkommen und können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen
Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 --- ### Sozialhilferecht 1 - 14 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Der Sozialstaat** 1.1 Historisch Entwicklung des sozialen Systems 1.2 Das Sozialstaatsprinzip 1.3 BestandsgarantieDie Auszubildenden - können den Begriff und den Inhalt des Sozialstaates beschreiben - können die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialstaates benennen - können die historische Entwicklung hin zum Sozialstaat beschreiben - können die Strukturprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland benennen 1 **1**
**2.Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland** 2.1 Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland 2.2 Die Sozialversicherung 2.3 Die Ausgabe der sozialen Sicherung 2.4 Finanzierung der Sozialleistungen 2.5 Drei-Säulen-Theorie 2.6 Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher (SGB) Die Auszubildenden - können den Begriff und den Inhalt des sozialen Netzes beschreiben - können die Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher sowie insbesondere die für die Sozialhilfegewährung wesentlichen Bestimmungen des SGB I und X benennen - können die Bereiche benennen, die innerhalb der Sozialhilfe besonders kostenintensiv sind 2 **1**
**3.Grundsätze der Sozialhilfe** 3.1 Aufgabe der Sozialhilfe 3.2 Nachrang der Sozialhilfe (Subsidiaritätsprinzip) 3.3 Besonderheiten des Einzelfalls (Individualprinzip) 3.4 Rechtsanspruch auf Sozialhilfe 3.5 Einsetzen der Hilfe 3.6 Vorbeugende, nachgehende Hilfe 3.7 Formen der Sozialhilfe 3.8 Rechte und Pflichten der Leistungsbezieher 3.9 Träger der Sozialhilfe 3.10 Örtliche und sachliche Zuständigkeit 3.11 Verhältnis zu freien Wohlfahrtsverbänden 3.12 Hilfe in besonderen Lebenslagen - - Persönliche und sachliche Voraussetzungen - Wirtschaftliche Voraussetzungen - Die Einkommensgrenzen Die Auszubildenden - können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen - können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären - können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen 2 **4**
**4.Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung** 4.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen 4.2 Überprüfung der Selbsthilfemöglichkeiten der/ des Hilfesuchenden 4.3 Ermittlungen des sozialrechtlichen Bedarfs 4.4 Laufende und einmalige Hilfen zum Lebensunterhalt 4.5 Sozialhilfe an Ausländer/ innen 4.6 Besonderheiten der Grundsicherung Die Auszubildenden - können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen, - können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären, - können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen, - können die Unterscheidung zwischen den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII treffen und - können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen 3 **3**
**5.Bedarfsdeckungsmöglichkeiten** 5.1 Einsatz der Arbeitskraft 5.2 Einkommen und Vermögen - - Begriff des Einkommens - Einkommensarten - Nicht anzurechnende Einkommen - Bereinigung von Einkommen - Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen 5.3 Begriff des Vermögens - - Verwertung - Geschütztes Vermögen - Darlehensweise Gewährung der Hilfe Die Auszubildenden - können den Einsatz von Einkommen verstehen und hierbei auch nicht einzusetzende Einkommen erkennen, - können Freibeträge bei einer Erwerbstätigkeit sicher anwenden - können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen und hierbei auch nicht verwertbares oder auch geschütztes Vermögen erkennend - können die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe bei nicht verwertbarem Vermögen anwenden 3 **2**
**6. Ansprüche der Sozialhilfeempfänger/ innen, Rückzahlbarkeit von Leistungen** 6.1 Kostenersatz (schuldhaftes Verhalten, Erben, Doppelleistung) 6.2 Rückforderung zu Unrecht bezogener Sozialhilfe 6.3 Überleitung von Ansprüchen bzw. Übergang von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen 6.4 Erstattungen zwischen Sozialhilfeträgern 6.5 Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern Die Auszubildenden - können das System der Aufhebung von Verwaltungsakten fehlerfrei anwenden - können Kostenersatzansprüche gegen Hilfesuchende sowie ggf. gegen deren Erben durchsetzen - können zivilrechtliche Ansprüche der Leistungsbeziehenden, die durch den Träger übergeleitet werden könnten, benennen 2 **1**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)**Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland **2**
--- ### Sozialhilferecht 2 - 10 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd
****1.Wiederholung und Vertiefung**** 1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen; Einfache Fallbeispielbearbeitung (Vermerk, Bescheid)Die Auszubildenden - können Leistungsansprüche nach den SGB II und XII sicher zuordnen - können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen - können Bescheide über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII fertigen 3 **8**
**2. **Arbeitslosengeld II**** 2.1 Grundsätze 2.2 Ziele 2.3 Adressaten 2.4 Angebote 2.5 Verhältnis zu anderen Hilfen **Die Auszubildenden** - können die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nennen und beschreiben - könnendie Motive des Gesetzgebers für die Einführung des SGB II nennen - können die Organisationsform der Jobcenter benennen - können die einzelnen Adressaten der Leistung nennen - können Rechte und Pflichten der Leistungsbeziehenden benennen 1 **1**
**Leistungsnachweis schriftlich (Test)** **1**
11.13 Verwaltungstechnik (VT) - 26 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- erlangen Grundkenntnisse über Rechtsformen, Aufbau und Strukturen sowie das Geschäftsverfahren in der Berliner Verwaltung anhand der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO I) als „Rüstzeug“ für die täglichen Arbeitsabläufe - können auf dieser Grundlage Verfügungsentwürfe anfertigen und zeichnen bzw. zeichnen lassen sowie die Verfügungen ausführen (Verfügungstechnik
Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 --- ### Verwaltungstechnik 1 - 16 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnungderDStd.
**1.Einführung** 1.1 Begriff der öffentlichen Verwaltung 1.2 Funktion der öffentlichen Verwaltung 1.3 Träger der öffentlichen Verwaltung Die Auszubildenden - können den Begriff der (öffentlichen) Verwaltung als Teil der Exekutive (ausführende Gewalt) begreifen und von privater Verwaltung abgrenzen - können die Funktionen (Aufgaben) der Verwaltung kennen und beispielhaft benennen - kennen die Träger der öffentlichen Verwaltung und deren Organe 1 **2**
**2.Grundlagen für das Büro- und Geschäftsverfahren** 2.1 Grundsätze für das Verwaltungshandeln 2.2 Rechtliche Grundlagen Die Auszubildenden - kennen die Grundsätze des Verwaltungshandelns und können sie erklären sowie mit Beispielen verknüpfen - kennen die rechtlichen Grundlagen und können damit umgehen 2 **1**
**3.Bürger und Verwaltung** 3.1 Verwaltung aus der Sicht des Bürgers/der Bürgerin 3.2 Bürgernahe Verwaltung/ Bürgerämter 3.3 Verkehr mit der Bevölkerung 3.4 Öffentlichkeitsarbeit Die Auszubildenden - kennen sich mit den einschlägigen Vorschriften der GGO I aus - können das Erlernte an eigenen Beispielen aus der Praxis beschreiben - können Beratungen und Hilfen richtig und angemessen anwenden 1 **1**
**4.Die Organisation der Behörden** 4.1 Begriff, Grundlagen und Ziele der Organisation 4.2 Institutionelle Organisation 4.3 Funktionelle Organisation 4.4 Leitungs- und Handlungs-verantwortung Die Auszubildenden - kennen den Behördenaufbau im Land Berlin (unmittelbar/mittelbar) - kennen den Behördenaufbau von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern des Landes Berlin - können Stellenzeichen bilden und Organigramme erstellen - sollen die Funktionsträger in den Behörden nennen und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschreiben können 2 **2**
**5.Geschäftsverfahren**5.1 Dienstpost - - Aufgaben von Verteilungsstellen - Behandlung von Eingängen - Postversand 5.2 Bearbeitung der Eingänge - - Durchsicht und Weiterleitung - Sicht- und Geschäftsgangvermerke - Bearbeitungsgrundsätze 5.3 Förmliche Behandlung/ Schriftverkehr - - Verfügungstechnik - Zeichnung - Vermerke - Reinschrift Die Auszubildenden - sollen das Geschäftsverfahren in der Verwaltung verstehen und in der Praxis anwenden können - können Eingänge richtig behandeln und bearbeiten, Verfügungsentwürfe entwerfen, zeichnen bzw. zeichnen lassen und ausführen - können Reinschriften unterzeichnen und fertigen und abschließend bearbeiten - sollen die unterschiedlichen Arten von Vermerken kennen und können ihr Handeln danach ausrichten 2 **6**
**6.Weitere Bürotätigkeiten** 6.1 Urschriftliche Erledigung 6.2 Partei- und Vertretungsbezeichnungen, Vollmachten 6.3 Verhandlungen, Versicherung an Eides Statt 6.4 Beglaubigung, Bescheinigungen 6.5 Sitzungsniederschriften 6.6 Arbeitsmittel Die Auszubildenden - können die grundlegenden Regelungen über verschiedene Bürotätigkeiten beschreiben 1 **1**
**7.Verwaltung des Schriftgutes** 7.1 Verwahrung und Mitnahme 7.2 Aktenführung 7.3 Aktenplan 7.4 Aussonderung und Vernichtung von Altakten Die Auszubildenden - kennen die Bedeutung der Akten-führung und Aktenaufbewahrung 1 **1**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
--- ### Verwaltungstechnik 2 - 8 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Allgemeine Wiederholung und Vertiefung** 1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen Die Auszubildenden - die Zielsetzung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) auch in Hinblick auf ihre Weiterentwicklung anwenden - komplexe Situationen des Verwaltungsalltages anhand der GGO I sinnvoll einordnen und angemessen agieren 2 **2**
**2.Übungen zur Verfügungstechnik**2.1 Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung)Die Auszubildenden - können auch bei komplizierten Sachverhalten zielgerichtete Verfügungsentwürfe erstellen und die verantwortlichen Zeichnungen korrekt anordnen 3 **4**
**3.**Führung und Zusammenarbeit in der Verwaltung**** 3.1 Reflexion der in den Praxisstellen gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke in Bezug auf die Anwendung der GGO Die Auszubildenden - können die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Behörden darstellen - kennen die Führungsgrundsätze und können ihr eigenen Handeln danach ausrichten 2 **1**
**Leistungsnachweis schriftlich (Test)** **1**
--- ### Verwaltungstechnik 3 - 2 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**Repetitorium**- Allgemeine Wiederholung - Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen Die Auszubildenden - beherrschen das Erlernte - können komplexe Sachverhalte eigenständig lösen - erkennen Weiterentwicklungen und bringen ihre Erfahrungen aktiv in die Diskussion ein 3 **2**
**Kein schriftlicher Leistungsnachweis**
# 11b. Lehrpläne - ab Jahrgang 2024
11.0 Einführung in die Ausbildung einschließlich Lerntechniken) - 4 DStd. **Lernziel:**
Die Auszubildenden
- lernen geeignete Methoden für ihr persönliches Zeit- und Selbstmanagement sowie kreative Merktechniken kennen und wenden diese an - reflektieren ihr persönliches Stressverhalten und entwickeln eine geeignete Strategie zum Umgang mit Druck, Stress und Prüfungsangst
Stand: 08/2024
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DSt.
**1. Zeit- und Selbst-management** 1.1 Störfaktoren ermitteln und ausschalten 1.2 Planungsinstrumente kennen lernen (z.B. Eisenhower-Prinzip, ALPEN-Modell, Kanban-Board, Pomodoro-Methode) und einen persönlichen Lernplan erstellen Die Auszubildenden können - ihr eigenes Lernumfeld analysieren und individuell positiv gestalten - verschiedene Planungsinstrumente nennen und für sich passende auswählen - nach Tages-, Wochen- und Monatslernzielen einen persönlichen Lernplan erstellen 1 (1.1) 2 (1.2) **0,5** **0,5**
**2. Grundlagen des Lernens und kreative Merktechniken** 2.1 Eigenen Wahrnehmungstypus/Lerntypus ermitteln 2.2 Merktechniken (z.B. Lernkartei, Lernen mit Symbolen, Loci-Methode, Mindmap) und Konzentrationsübungen kennenlernern Die Auszubildenden - erkennen den eigenen Lerntypus und können diesen mit Lernstrategien und -techniken in Zusammenhang bringen - können verschiedene Merktechniken und Konzentrationsübungen nennen unf für sich passende auswählen 2 2 **1** **1**
**3. Umgang mit besonderen Situationen** 3.1 Lernblockaden verhindern bzw. lösen und mit Druck, Stress und Prüfungsangst umgehen (praventiv und akut) Die Auszubildenden können Signale zu Lernblockaden nennen und kennen Maßnahmen, diesen zu begegnen. Sie können individuelle Möglichkeiten des Umgangs mit Stress und Prüfungsangst nennen. 1**1**
**kein Leistungsanchweis**
11.1 Allgemeines Verwaltungsrecht - 16 DStd. **Lernziele:**
Die Auszubildenden kennen die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und verstehen das Verwaltungsverfahren. Sie festigen die in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse.
Stand: 03/2024
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DSt.
**1. Die öffentliche Verwaltung** 1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung 1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden Die Auszubildenden können - die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren - die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen 1**1**
**2. Träger und Gliederung der öffentlichen Verwaltung** 2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und Landesebene 2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger Die Auszubildenden können - den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger - deren Befugnisse definieren und erläutern 1**1**
**3. Die Rechtgrundlagen der öffentlichen Verwaltung**3.1 Übersicht über das öffentliche Recht 3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen Die Auszubildenden können - die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen - verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern 1**1**
**4. Die Grundsätze des Verwaltungs-handelns**4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung 4.2 Gleichheitsgrundsatz 4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung 4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Die Auszubildenden - können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern - kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern 1**2**
**5. Die Grundsätze des Verwaltungs-verfahrens**5.1 Beginn eines Verwaltungs-verfahrens 5.2 Zuständigkeit und Form 5.3 Untersuchungsgrundsatz 5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe 5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung 5.6 Amtssprache und Akteneinsicht Die Auszubildenden können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern 1**2**
**6. Die Lehre vom Verwaltungsakt**6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts 6.2 Inhalt und Form 6.3 Wirksamkeit (insbesondere Zustellung) 6.4 Nebenbestimmungen 6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung Die Auszubildenden - können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen - kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden - können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern 2**3**
**7. Der Rechtsschutz**7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten 7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs 7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung Die Auszubildenden können - die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung - die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen 2**2**
**8. Das Vollstreckungs-verfahren**8.1 Voraussetzungen 8.2 Verfahren 8.3 Zwangsmittel Die Auszubildenden können - die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten (mit und ohne Grund-VA) darstellen - die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden 2**2**
**Leistungsanchweis schriftlich (Klausur)** **2**
11.2 Arbeitsrecht (ArbR) - 34 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- können Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden - kennen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis - können die Arbeitsgerichtsbarkeit aufzeigen - können die Beteiligungsrechte darstellen - können die Regelungen zum Datenschutz aufzeigen
Stand: 03/2024 --- ### Arbeitsrecht 1 - 16 DStd.
LerninhaltStoffgliederungLernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DStd.
**1. Begriff und Aufgaben des** **Arbeitsrechts** 1.1 Begriff 1.2 Privatrecht 1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht 1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit 1.5 Arbeitnehmendenschutz 1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts 1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und Normenkollisionen (Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-, Spezialitätsprinzip) Die Auszubildenden - kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts, - kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen - können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen 1 **1**
**2. Tarif-vertragsrecht** 2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition 2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände 2.3 Tarifvertrag 2.4 Tariffähigkeit 2.5 Inhalt des Tarifvertrages Die Auszubildenden lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen 1 **1**
**3. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses** 3.1 Stellenausschreibung 3.2 Auswahlverfahren 3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages 3.4 Einwendungen Die Auszubildenden - wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft - haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte - kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB 2 **2**
**4. Rechte und Pflichten aus dem Arbeits-verhältnis**4.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden 4.2 Arbeit gegen Entgelt 4.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden 4.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden Die Auszubildenden - kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG - können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen 2 **2**
**5. Neben-tätigkeit** 5.1 Berufsfreiheit 5.2 Anzeige 5.3 Untersagung, Auflagen 5.4 Beteiligungsrechte Die Auszubildenden - kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe - können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen 2 **2**
**6. Personelle** **Einzel-maßnahmen** 7.1 Umsetzung 7.2 Abordnung 7.3 Versetzung 7.4 Allgemeingültiges (Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen )Die Auszubildenden - kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L - können entsprechende Fälle bearbeiten 2 **2**
**7. Entgelt-fortzahlung im Krankheitsfall**7.1 Voraussetzungen 7.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht 7.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet 7.4 vorübergehende Verhinderung 7.5 Erkrankung im Ausland Die Auszubildenden - kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und - können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen 2 **2**
**8. Erholungsurlaub** 8.1 Dauer 8.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs 8.3 Urlaubszeitpunkt 8.4 Übertragbarkeit 8.5 Urlaubsabgeltung Die Auszubildenden - können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub) - kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung 2 **2**
**Leistungs-nachweis schriftlich (Klausur)** **2**
--- ### Arbeitsrecht 2 - 18 DStd.
LerninhaltStoffgliederungLernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DStd.
**1. Beendigung von Arbeitsverhältnissen** 1.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung 1.2 Erreichen der Altersgrenze 1.3 Auflösungsvertrag 1.4 Abmahnung 1.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung 1.6 Anfechtung 1.7 Arbeitsgerichtsbarkeit Die Auszubildenden - kennen die wichtigsten Beendigungs-möglichkeiten und deren Voraussetzungen - können anhand eines Prüfschemas Kündigungsfälle lösen - können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben 2 **2**
**2. Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I** Fallbearbeitung in Anwendung von Rechtnormen (Vermerk, Verfügung / Bescheid) insbesondere zu - Begründung von Arbeitsverhältnissen - personellen Einzelmaßnahmen - Entgelt - Urlaub - krankheitsbedingten Fehlzeiten - Nebentätigkeit Die Auszubildenden können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen (Fallbezogene Rechtsanwendung ) 3 **14**
**Leistungs-nachweis schriftlich** **2**
11.3 Beamtenrecht (BR) - 34 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- kennen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtenrechts - können das Beamtenverhältnis als Rechtsverhältnis darstellen - können verschiedene Arten von Beamtenverhältnissen aufzeigen und voneinander unterscheiden - kennen Ernennungsfälle und deren Voraussetzungen - kennen Ernennungsfehler und deren Rechtsfolgen darstellen - können Grundzüge des Laufbahnrechts beschreiben - kennen die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten - können die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten benennen - kennen Beendigungsgründe und deren Rechtsfolgen
Stand: 03/2024
--- ### Beamtenrecht 1 - 16 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DStd.
**1. Grundlagen**1.1 Einführung in das Stoffgebiet 1.2 wichtige Rechtsvorschriften 1.3 hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums 1.4 Einteilung der Beamten 1.5 übergeordnete Stellen Die Auszubildenden - kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten - können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO) - kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG - können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO) - kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte\*n, die/den (Fach)Vorgesetzte\*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB) 1**2**
**2. Ernennung**2.1 Stellenausschreibung 2.2 Auswahlverfahren, Landespersonalausschuss 2.3 Ernennung 2.4 Ernennungsfälle 2.5 Ernennungsurkunden 2.6 fehlerhafte Ernennungen 2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts Die Auszubildenden - wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG) - kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden - kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG - können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden - können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen - kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten - kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin 2**4**
**3. Pflichten der Beamtinnen und Beamten** 3.1 Pflichten 3.2 Folgen von Pflichtverletzungen Die Auszubildenden - kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken - kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59 LBG, § 9 BBesG Berlin) 2**3**
**4. Rechte der Beamtinnen und Beamten** 4.1 Rechte 4.2 Alimentation (Grundlagen der Besoldung) Die Auszubildenden - kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht - können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) *nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht* - kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen - kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung 2**3**
**5. Funktionelle Änderungen im Beamten-verhältnis** 5.1 Umsetzung 5.2 Abordnung 5.3 Versetzung 5.4 Allgemeingültiges (Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen) Die Auszubildenden kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten 1**2**
**Leistungs-nachweis schriftlich** **2**
---
### Beamtenrecht 2 - 18 DStd.
RichtlernzielGroblernzielEläuterung GroblernzieleLernzielstufeZeitrichtwert in DSt.
**1. Beendigung des Beamten-verhältnisses** 1.1 Entlassung 1.2 Verlust der Beamtenrechte 1.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis 1.4 Ruhestand Die Auszubildenden - kennen die Beedigungsgründe der §§ 21 ff BeamtstG, §§ 33, 34 LBG - können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen der Beendigung von B.a.W und B.a.P. prüfen 2 **2**
**2. Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I** Fallbearbeitung in der Anwendung von Rechtsnormen (Vermerk, Verfügung / Bescheid) insbesondere zu den Themen - Ernennung - Nebentätigkeit - Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis - Bezügebestandteile - Pflichtverletzungen (Dienstvergehen) und Folgen Die Auszubildenden können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung) 3**14**
**Leistungsnachweis schriftlich** **2**
11.4 Berliner Verfassungsrecht (VvB) - 16 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden - kennen die verfassungsrechtliche Stellung der Kommunen und deren Aufgaben - können die Wahlen zum Abgeordnetenhaus, die wichtigsten Organe und ihre wesentlichen Aufgaben sowie die Organisation und Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses erläutern - können die Stellung des Regierenden Bürgermeisters, die Wahl und Abwahl des Senats sowie die Aufgaben der Regierung darstellen - können die Stellung und die Aufgaben der Hauptverwaltung sowie der Bezirksverwaltung beschreiben, die Aufgabenverteilung abgrenzen sowie die Aufgaben und Stellung der mittelbaren Landesverwaltung darstellen und ihren Zweck begründen Stand: 05/2016 ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZeitwert in Dst.
**1. Grundzüge des Gemeinderechts** **( \*siehe auch Richtlernziel: Die Verwaltung )** 1.1 Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung 1.2 Stellung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände 1.3 Innere Gemeindeverfassung Die Auszubildenden können - den demokratischen Grundgedanken der kommunalen Selbstverwaltung ( Art. 28 GG ) darstellen - die Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung nennen - beispielhaft Aufgaben der Gemeinden nennen - die Organe der Gemeinden nennen 1**1,5**
**2. Verfassungs-entwicklung Berlins von 1920 bis heute**Der Weg zur Verfassung von Berlin 1995Die Auszubildenden - können das Groß-Berlin-Gesetz", dessen Entstehung und die grundsätzliche Bedeutung für das heutige Berlin darstellen - kennen die Entwicklung nach 1945 und 1990 zur Verfassung von Berlin von 1950 und 1995 - kennen die besondere Rechtsstellung Berlins als "Viermächtestadt" in der Zeit von 1945-1990 1**1**
**3. Grundlagen der Verfassung von Berlin**3.1 Berlin als Stadtstaat 3.2 Berlin als Bundesland 3.3 Grundlagen der inneren Verfassung Die Auszubildenden - begreifen Berlin als Gemeinde und Bundesland - können den Inhalt der Art. 1 bis 5 VvB darstellen, isnbesodnere - Träger staatlicher Gewalt - Gewaltenteilung - Gesetzgebung durch das Volk - Einteilung in Bezirke 2**0,5**
**4. Grundrechte und Staatsziele**4.1 Grundrechte 4.2 Staatsrechte Die Auszubildenden - kennen die Grundrechte und Staatsziele der Verfassung von Berlin - können diese im Verhältnis zum Grundgesetz einordnen 1**0.5**
**5. Das Abgeordnetenhaus von Berlin**5.1 Wahl 5.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse\*\* 5.3 Organisation und Arbeitsweise *(\*\* siehe auch Richtlernziel:"Rechtsetzung/Plebizite")* Die Auszubildenden - können die Wahlgrundsätze beschreiben - kennen die grundsätzlichen Wahlsysteme ( Mehrheitswahlsystem und Verhältniswahlsystem) und können die Merkmale, die Unterschiede und jeweils Vor- und Nachteile erläutern - können die Begriffe - Überhangmandate - Ausgleichsmandate - 5%- Klausel - Grundmandatsklausel erläutern - kennen die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten und können diese im Spannungsverhältnis zur Franktionsdisziplin bewerten - kennen die Bedeutung der Fraktionen - können die Aufgaben des Abgeordnetenhauses - Wahlaufgaben - Gesetzgebung\*\* - Kontrolle der Exekutive beschreiben - können die innere Organisation und die sich daraus ergebende Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses beschreiben 3**3**
**6. Rechtsetzung / Plebiszite**6.1 Gesetzgebung\*\* 6.2 Plebiszite\*\* 6.3 Erlass von Rechtsvorschriften *(\*\* siehe auch Richtlernziel:"Das Abgeordnetenhaus von Berlin")* Die Auszubildenden können - das Gesetzgebungsverfahren im AH erläutern (auch bezogen auf Plebiszite)\*\* - die Möglichkeiten und Verfahrensweisen der Elemente der direkten Demokratie nennen und darstellen - Bedeutung und Erlass von Rechtsverordnungen erklären 3**2**
**7. Der Senat von Berlin**7.1 Bildung 7.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse 7.3 Organisation und Arbeitsweise Die Auszubildenden könne - die Bildung des Senats erläutern - das Instrument des Misstrauensantrages darstellen - die Aufgaben ( politische Leitung / unpolitische Leitung der Hauptverwaltung ) darstellen - die Arbeitsweise ( Richtlinienkompetenz / Ressortprinzip / Kollegialprinzip ) definieren 2**1**
**8. Der Verfassungsgerichtshof**8.1 Bildung und Organisation 8.2 Aufgaben Die Auszubildenden - kennen die Bildung sowie die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes - können die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes nennen 1**0,5**
**9. Die Verwaltung**9.1 Unmittelbare Landesverwaltung - - die Hauptverwaltung - die Bezirksverwaltung - Aufgabenverteilung - Verhältnis (Hauptverwaltung - Bezirksverwaltung u.a. Eingriffsrecht, Aufsicht, Verwaltungsvorschriften) - Rat der Bürgermeister 9.2 Mittelbare Landesverwaltung 9.3 Verwaltungsreform Die Auszubildenden - können die Grundsätze der zweistufigen Verwaltung - Zuständigkeiten - Aufsicht - Konflikte / Zusammenarbeit darstellen und erläutern - können die Bezirke als Teil der zweistufigen Verwaltung mit ihrer besonderen Rechtsstellung, den Prinzipien der Selbstverwaltung und Organen ( BVV und BA ) beschrieben \* - können die mittelbare Landesverwaltung als Form der Selbstverwaltung beschreiben und Beispiele nennen - kennen den aktuellen Stand der Reformdiskussion *( \* siehe auch Richtlernziel: "Grundzüge des Gemeinderechts" )* 3 2 1 **4**
**Leistungsnachweis schriftlich** **2**
11.5 Einführung in die juristische Methodenlehre (EjM) - 8 DStd. **Lernziel:** Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, dass die Auszubildenden eine einheitliche Wissensbasis für die in der Ausbildung zu vermittelnden Rechtsfächer erhalten. Juristische Grundsätze werden verwaltungsnah dargestellt. Die Auszubildenden
- erkennen, welche Aufgaben das Recht hat - können zwischen öffentlichem und privatem Recht, formellem Recht und materiellem Recht sowie zwischen Rechtsquellen und bloßen Weisungen ohne Außenwirkung unterscheiden - erkennen die verschiedenen Arten von Rechtsnormen und können diese anwenden - erkennen unbestimmte Rechtsbegriffe und können diese auslegen - erkennen gebundene Verwaltung und Ermessensverwaltung und können pflichtgemäßes Ermessen ausüben - beherrschen die schriftliche Darstellung einer juristischen Begutachtung nach Verwaltungsmaßstäben
Hinweis Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Einführung in das juristische Denken“ in der aktuellen Auflage. Begleitende Fallkonstellationen werden von der Dozentin/dem Dozenten eingebracht. Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZeitrichtwert in DStd.
**1.Wesen und Aufgaben des Rechts, die Rechtsordnung**1.1 Allgemeine Bedeutung des Rechts 1.2 Objektives und subjektives Recht Die Auszubildenden - können den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit, Recht und Gesetz beschreiben und unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge darstellen 2**1**
**2.Rechtsquellen - Ihre Rechtsetzung und Rangordnung**2.1 Formelle Gesetze 2.2 Materielle Gesetze 2.3 Rechtsverordnungen 2.4 Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften 2.5 Gewohnheitsrecht, Richterrecht Die Auszubildenden - können formelle von materiellen Gesetzen unterscheiden und diese von verwaltungsinternen Regelungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen abgrenzen - können die Bedeutung von Gewohnheits- und Richterrecht für Rechtsanwendung der Exekutive erläutern - können die verschiedenen Regelungen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern 2**1**
**3.Arten von Rechtsnormen**3.1 Verbots- / Gebotsnormen 3.2 Hilfsnormen 3.3 Gegennormen 3.4 Sonstige Normen 3.5 Antwortnormen Die Auszubildenden - können die verschiedenen Normarten erläutern und voneinander abgrenzen - können diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft identifizieren 3**1**
**4.Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe**4.1 Auslegungskriterien 4.2 Analogie und ergänzende Auslegung 4.3 Teleologische Reduktion Die Auszubildenden - können mithilfe der Auslegungskriterien unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren, definieren und diese sachverhaltsbezogen anwenden 2**1**
**5.Ermächtigungsgrundlagen, die Antwortnormen im öffentlichen Recht / Rechtsfolgen**5.1 Tatbestandsseite 5.2 Rechtsfolgeseite 5.3 Muss-, Soll- und Kannvorschriften 5.4 Pflichtgemäßes Ermessen 5.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Die Auszubildenden - können gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten darstellen und Ermächtigungsgrundlagen benennen /bilden - können die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung erläutern und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen pflichtgemäß Ermessen ausüben und fallbezogen verhältnismäßige Entscheidungen treffen 3**2**
**6.Der Gutachtenstil**6.1 Bedeutung 6.2 Sprache 6.3 Aufbau Die Auszubildenden - können einen Sachverhalt in Form einer juristischen Begutachtung verwaltungsbezogen lösen - können die Ergebnisse in einem Vermerk darstellen 3**2**
**Kein schriftlicher Leistungsanchweis**
11.6 Haushaltsrecht (Haush) - 48 DStd.
Stand: 03/2024 --- ### Haushaltsrecht 1 (14 DStd.) **Lernziel Haushaltsrecht 1:** Die Auszubildenden
- kennen die verfassungsrechtlichen und landesrechtlichen Rechtsquellen - kennen die die Funktion und den Aufbau des Haushaltsplans und verstehen seine Bedeutung als Planungs- und Steuerungsinstrument für die staatliche Aufgabenerfüllung - kennen die Verfahrensschritte und Beteiligten im Zuge des Aufstellungsverfahrens und können haushaltsbezogene Verwaltungsprozesse den einzelnen Phasen des Haushaltskreislaufs selbständig zuordnen - kennen die Bestandteile eines Haushaltsplans und können zwischen den verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten sowie Verpflichtungsermächtigungen differenzieren - kennen und verstehen die Haushaltsgrundsätze einschließlich deren Ausnahmen und können diese anhand von konkreten Verwaltungsprozessen selbständig erläutern und anwenden - können für notwendige Maßnahmen zur Aufgabenerfüllung im Zuge des Aufstellungsverfahrens die erforderlichen Kennzahlen, Haushaltsvermerke und Ansätze selbständig bilden - kennen und verstehen die Bedeutung der Globalsummensystematik für die Bezirksverwaltungen bei der Aufstellung und Ausführung der Bezirkshaushaltspläne
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Der Landeshaushalt** 1.1 Zielstellung und Wirkungen des Haushaltsplans 1.2 Bedeutung des Haushaltsgesetzes 1.3 Haushaltskreislauf einschließlich Aufstellungsverfahren und Kontrolle 1.4 Bestandteile des Haushaltsplans 1.5 Haushaltsgliederung 1.6 Stellenplan 1.1 Die Auszubildenden - kennen die wesentlichen Aufgaben und Wirkungen als Steuerelement - verstehen die Planungsmethoden für die Ermittlung des Finanzbedarfs 1.2 Die Auszubildenden - kennen die Bedeutung und Wirkung des Haushaltsgesetzes - verstehen die Feststellungswirkung (einschließlich der vorläufigen Haushaltswirtschaft ) 1.3 Die Auszubildenden - kennen und verstehen die wichtigsten Verfahrensschritte im Zuge des Aufstellungsverfahrens - verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleich - kennen und verstehen die Aufgaben und Funktion von Revision, Abgeordnetenhaus / BVV und Landesrechnungshof bei der Haushaltsplankontrolle 1.4 Die Auszubildenden - verstehen die Gliederung und Haushaltssystematik des Landeshaushaltsplans und der Bezirkshaushaltspläne einschließlich der Stellenpläne - kennen die Einahme- und Ausgabearten - können anhand von Übungsfällen aus der beruflichen Praxis selbstständig Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zuordnen - verstehen die Unterschiede der haushaltstechnischen Regelungen für Einnahmen, konsumtiven Ausgaben, Investitionsausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen - können Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben und Investitionen differenzieren - verstehen die herausgehobene Bedeutung von Investitionen - verstehen die Bedeutung von Verpflichtungsermächtigungen für die Transparenz und parlamentarische Kontrollfunktion - kennen die Regelungen zur Kreditermächtigung - verstehen die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen 1.5 Die Auszubildenden - können zwischen Grob- und Feingliederung mit Einzelplan, Kapitel und Titeln unterscheiden - kennen die Unterschiede zwischen Landeshaushalt und den Bezirkshaushaltsplänen - kennen exemplarische Haushaltszahlen im Zahlen- und Erläuterungsteil und können diese erläutern - verstehen die Bedeutung und Wirkung von Haushaltsvermerken 1.6 Die Auszubildenden - kennen den Aufbau und die Funktion eines Stellenplans und können zwischen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen differenzieren - erkennen die Unterschiede zu freien Mitarbeitern 2 2 2 2 2 2 **1** **0,5** **1** **2,5** **1** **0,5**
**2.Haushalts-grundsätze** 2.1 Bedeutung und Wirkungen von Haushaltsgrundsätzen 2.2 Ausnahmen 2.1 Die Auszubildenden - verstehen die Bedeutung des Kassenwirksamkeitsprinzips für die zeitliche Bindung - kennen die Voraussetzungen für die Bildung von Haushaltsresten - verstehen den Unterschied zwischen sachlicher Bindung und Zweckbindung und können diesen erläutern - kennen die herausgehobene Bedeutung der Grundsätze der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und können diese anhand konkreter Einzelfälle erläutern - verstehen wie die ordnungsgemäße Beachtung der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden kann - kennen die Bedeutung der Gesamtdeckung u.a. für den Haushaltsausgleich 2.2 Die Auszubildenden erkennen die haushaltsrechtlichen Ausnahmen insbesondere der Zweckbindung und der Übertragbarkeit und können diese richtig anwenden. 2 **2**
**3.Bildung von Ansätzen** Anmelden von Maßnahmen und Erstellen von Voranschlägen Die Auszubildenden - können Titelgruppen und Ansatzhöhe unter Anwendung und Berücksichtigung von Rundungsvorschriften und der haushaltstechnischen Vorschriften für Einnahmen (inkl. Zweckgebundene Mittel) sowie Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben (inkl. Zuwendungen) und Investitionsausgaben selbständig ermitteln - erkennen erforderliche Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen anhand praktischer Übungsfälle 2 **3**
**4.Globalsumme** Bestandteile der Globalsumme und die Ermittlung im Zuge des Aufstellungsverfahrens Die Auszubildenden kennen - die Unterschiede bei der Ermittlung der Finanzbedarfe zwischen Hauptverwaltung und der Globalzuweisung an die Bezirke auf Basis von Produkten - die wesentlichen Bestandteile einer Globalsumme - wesentliche Vor- und Nachteile der Globalsummensystematik 1 **0,5**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
--- ### Haushaltsrecht 2 (16 DStd.) **Lernziel Haushaltsrecht 2:** Die Auszubildenden
- kennen die Bedeutung sowie Vor- und Nachteile der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung gegenüber einer zentralorientierten Steuerung für die Haushaltswirtschaft - kennen die Handlungsbefugnisse (RGVM, Feststellungsbefugnisse und Anordnungsbefugnis) und die haushaltsrechtlichen Funktionsträger - kennen und verstehen die Grundlagen bei der Bewirtschaftung von Einnahmen und der Überwachung durch den Landesfinanzservice - kennen die landesrechtlichen Bestimmungen für die Durchführung von öffentlichen Aufträgen (einschließlich Regelungen zur E-Vergabe) - können selbständig, unter Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften, Veränderungen von Ansprüchen des Landes Berlins gegenüber Dritten bearbeiten - verstehen die Bedeutung von Vergabegrundsätzen für eine ordnungsgemäße Durchführung von Vergabeverfahren - können zwischen den Vergabearten des Unterschwellenverfahrens unterscheiden und anhand von Übungsfällen eine zutreffende Auswahl treffen - kennen die vergabe- und haushaltsrechtlichen Verfahrensschritte für die formale und inhaltliche Prüfung und Wertung von Angeboten und können das wirtschaftlichste Angebot anhand von Übungsfällen ermitteln - kennen und verstehen bei Verfahrensstörungen die vergaberechtlichen Voraussetzungen der Verfahrensaufhebung
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielZuordnung der Dat.Lernzielstufe
**1.Dezentrale Fach- und Ressourcenverordnung** 1.1 Bedeutung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Haushaltsführung 1.2 Funktionsträger 1.3 Befugnisse 1.1 Die Auszubildenden können - Vor- und Nachteile erläutern - die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung zur zentralen Steuerung abgrenzen 1.2 Die Auszubildenden kennen die Aufgaben und Funktionen der Funktionsträger (Leitende der Verwaltungszweige, Beauftragte für den Haushalt, Titelverwaltende, Leitende von Organisationseinheiten) und können diese unterscheiden 1.3 Die Auszubildenden kennen die Wirkungen der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, Feststellungsbefugnisse und Anordnungsbefugnis und können selbständig unterscheiden, wann diese auszuüben sind 2 3 2 **0,5** **1** **1**
**2.Haushaltsüberwachung** Methoden und Instrumente des Haushaltscontrollings Die Auszubildenden - kennen die Aufgaben des Landesfinanzservice (einschließlich Landeshauptkasse und zentrale Verfahrensbetreuung HKR) und Bezirkskassen bei der Haushaltsführung und -überwachung - kennen und verstehen verschiedene Methoden und Instrumente des Haushaltscontrollings bei der Überwachung der Haushaltsführung - können die verschiedenen Arten der Haushaltsüberwachungslisten unterscheiden und berechnen 2**1**
**3. Bewirtschaftung von Einnahmen** Grundlagen der Einnahmebewirtschaftung und formale Voraussetzungen für die Veränderung von Ansprüchen Die Auszubildenden können - die Anforderungen einer rechtzeitigen und vollständigen kassenwirksamen Einnahmeerhebung unterscheiden - die haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Auswahl von Stundung, Niederschlagungen und Erlass bei der Veränderung von Ansprüchen des Landes Berlins selbständig anwenden 3**2,5**
**4.Bewirtschaftung von Ausgaben** 4.1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen 4.2 Abweichungen vom Haushaltsplan Die Auszubildenden - kennen und verstehen die Grundlagen bei der Bewirtschaftung von Ausgaben - kennen die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechts - verstehen die Vergabegrundsätze - kennen die Unterschiede der Unter- und Oberschwellenverfahren einschließlich der Vergabearten und können Auftragswerte berechnen - können die zulässigen Vergabearten bei Unterschwellenverfahren auswählen - können selbständig die wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabereife eines Verfahrens prüfen - kennen die regulären verfahrensvorbereitenden Maßnahmen (Vorüberlegungen) und können diese erläutern - können Angebote anhand von Übungsfällen formal prüfen und werten - können die Voraussetzungen der Verfahrensaufhebung prüfen - kennen die haushaltsrechtlichen Regelungen zur E-Vergabe Die Auszubildenden - kennen die Aufgabe von Nachtragshaushalten und Ergänzungsplänen - kennen und verstehen die Unterschiede von höheren und neuen Ausgaben bei zusätzlichen Finanzbedarfen innerhalb der Haushaltswirtschaft - können die Mehrbedarfe korrekt ermitteln und die formalen Voraussetzungen (u.a. Deckungsfähigkeit und über- und außerplanmäßige Ausgaben) für einen Ausgleich prüfen und anwenden 3 3 **6** **2**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
--- ### Haushaltsrecht 3 (18 DStd.)
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielZuordnung der Dstd.Lernzielstufe
**Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte aus Haushaltsrecht I und II** Die Prüfungsreife für die schriftliche und praktische Abschlussprüfung Die Auszubildenden können die Lerninhalte von Haushaltsrecht 1 und 2 selbständig anhand von Übungsfällen bearbeiten und die einschlägigen rechtlichen Vorschriften lösungsgerecht anwenden. Insbesondere sind zu den Groblernzielen Nr. 3 und Nr. 4 von Haushaltsrecht 2 komplexere Übungsfälle zu bearbeiten und fachlich zu vertiefen. 3 **16**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
11.7 Informationstechnik (IT) - 20 DStd. **Lernziel:**
Die Auszubildenden
- verstehen die Gründe für den zunehmenden Einsatz der Informationstechnik - können die Informationstechnik auf ihr eigenes Umfeld übertragen - sind sie sicher in der Handhabung der Themen Ergonomie, Datenschutz und Präsentation - können die weitere Entwicklung einschätzen und denkbare Modelle entwickeln
Stand: 09/2023 ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Allgemeine Grundlagen** 1.1 Gründe und Ziele für die Anwendung der IT 1.2 Probleme der Automatisierung von Aufgaben 1.3 Grundbegriffe der IT 1.4 Elementare Funktion der Informationsverarbeitung Die Auszubildenden - kennen Grundlagen von Software (z.B. Betriebssystem, Standardsoftware, Fachanwendungen) - kennen Anforderungen und Schwierigkeiten für den Einsatz von IT Anwendungen - können die Sachverhalte auf aktuelle Situationen in der Berliner Verwaltung übertragen 2 **1**
**2. Ergonomie** 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Modelle der Risikobewertung 2.3 Ergonomischer Arbeitsplatz Die Auszubildenden - kennen rechtliche Grundlagen, die für einen Bildschirmarbeitsplatz anzuwenden sind - können Aussagen und Beispiele auf Ihre Sachlichkeit hin überprüfen und bewerten - kennen wesentliche Kriterien, die für gute Arbeitsbedingungen notwendig sind - kennen Möglichkeiten sind laufend auf den aktuellen Stand der Technik zu halten 3 **1**
**3.Datenschutz / Datensicherheit** 3.1 Grundlagen der EU DatenschutzGrundverordnung 3.2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht 3.3 Rechtlicher Rahmen der Verwaltung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten 3.4 Datensicherheit 3.5 Sicherheitsvorfall 3.6 Regeln für sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz und Mobil (Passwörter, Signaturen, CyberAngriffe) Die Auszubildenden - kennen die Grundlagen der EU DSGVO - können die Rahmenbedingungen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung prüfen und bewerten - kennen die Abgrenzung Datenschutz / Datensicherheit - kennen den Begriff Sicherheitsvorfall und können ein richtiges Verhalten zuordnen - können sichere Passwörter erzeugen - kennen die Gefahren und Bedrohungen beim digitalen Arbeiten 2 **4**
**4.Textverarbeitung** 4.1 Grundlagen der Anwendung eines Textverarbeitungsprogramms 4.2 Formularerstellung 4.3 Serienbrieferstellung Die Auszubildenden - wenden die Standard Textverarbeitung des Landes Berlin sicher an - können Dokumente formatieren und gestalten - kennen Schnellbausteine (Autotext) - können Formulare erstellen - wenden Serienbriefe sicher an 3 **6**
**5. Präsentation** 5.1 Grundlagen einer guten Powerpoint-Präsentation 5.2 Inhalte, Gliederung, Animation 5.3 Präsentieren in Online-Meetings Die Auszubildenden - kennen die Anwendungsmöglichkeiten von Powerpoint - können einfache Präsentationen jederzeit erstellen 3 **1**
**6. E-Mail- und Terminverwaltung** 6.1. Grundlagen von Outlook 6.2 Senden, Empfangen, Verwaltung von E-Mails 6.3. Verwaltung von Terminen Die Auszubildenden - können die Standard Software der Berliner Verwaltung bedienen - wenden die wesentlichen Grundlagen für elektronische Terminvereinbarungen und Terminsteurung an 3 **1**
**7. E-Learning** 7.1 Grundzüge des E-Learnings 7.2 Risiken 7.3 Überblick über vorhandene Selbstlernangebote (u.a: MS Office, Datenschutz, DCC) Die Auszubildenden - begreifen die Einsatzmöglichkeiten von E-Learning - kennen die Risiken - kennen die Angebote der VAk Berlin - sind in der Lage, die vorhandenen Angebote zu nutzen 2 **1**
**8. E-Government** 8.1 Ziele des Einsatzes 8.2 EGovernment Gesetz Berlin 8.3 Aktuelle Entwicklungen (u.a.: digitale Akte) 8.4 Onlinezugangsgesetz (OZG) Die Auszubildenden - kennen die Gründe und Ziele für eine elektronische Verwaltung - kennen die wesentlichen Inhalte des Berliner EGovernment Gesetzes - kennen das OZG - können Fragen zum aktuellen Sachstand ihrer Ausbildungsbehörde strukturell und inhaltlich richtig beantworten 2 **2**
**9. Aktuelle Entwicklungen in der Informationstechnik und Informatik** 9.1 Bedeutung der Künstlichen Intelligenz (KI) 9.2. Einsatzgebiete der KI Die Auszubildenden - wissen, was Künstliche Intelligenz (KI) ist - kennen Beispiele für die Nutzung Künstlicher Intelligenz 2 **1**
**Leistungsnachweis schriftlich** **2**
Der IT-Unterricht wird durch die zwei an der VAk zu belegenden E-Learning-Programme "MS Word - Aufbauwissen" (4 DStd.) und "MS Outlook - Basiswissen" (4 DStd.) ergänzt.
11.8 Kommunikation (Komm) - 24 DStd. **Lernziel:**
Mit der Integration der Kommunikationsthemen in einem mehrgliedrigen, aufeinander aufbauenden Seminarkonzept ist das Ziel verbunden, die Auszubildenden mit praktischen Anleitungen zu unterstützen und während ihrer Ausbildung kontinuierlich zu begleiten. Aktuelle Beispiele aus der Gruppe sollen hierbei für den Lernprozess herangezogen werden.
Stand: 09/2022 --- ### Kommunikation 1 (16 DStd.) #### Grundlagen der Kommunikation
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnungderDStd.
**1.Kommunikationsmodelle** 1.1 Einführung in grundlegende Kommunikationsmodelle, beispielsweise - Eigen- und Fremdwahrnehmung (Johari-Fenster) - Eisbergmodell - Sender-Empfänger-Modelle - Verbale, nonverbale und paraverbale Botschaften - Explizite und implizite Botschaften - Selektive Wahrnehmung / Informationsverluste 1.2 Übungen zum sender- und empfängerorientierten Umgang mit den Modellen anhand praktischer Beispiele Die Auszubildenden können - darstellen, welche Faktoren die zwischenmenschliche Kommunikation beeinflussen - ihr eigenes Kommunikationsverhalten auf der Grundlage der Lehrinhalte reflektieren - das grundlegende Kommunikationsverständnis in Bezug zum beruflichen Kontext bringen 1 **4**
**2.Relevanz und gesellschaftlich-politischer Rahmen von Kundenorientierung** 2.1 Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung – Ausgangspunkt und Zielsetzung 2.2 Verwaltung als Dienstleistung – Historische und politische Rahmenbedingungen 2.3 Rolle der Bürgerinnen und Bürger als externe Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Lebenslagen 2.4 Vorteile der Kundenorientierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung 2.5 Ebenen der Kundenorientierung und Möglichkeiten der praktischen Umsetzung - Verwaltungszugang - Verwaltungsinhalte - Verwaltungsverfahren Die Auszubildenden können - die Entwicklung und aktuellen Zielsetzungen zum Thema Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung wiedergegeben - können die Rollen von Bürgerinnen und Bürgern als externe Kundinnen und Kunden reflektieren und beschreiben - können reflektieren, wie individuelle und vielfältige Lebenslagen und daraus resultierende Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden in der Kundenorientierung berücksichtigt werden können 2 **2**
**3.Kundenorientiertes Gestalten von Texten** 3.1 Verständlichkeitsregeln 3.2 Adressatenbezogene, gendergerechte und lösungsorientierte Formulierungen Die Auszubildenden - können Texte adressatengerecht formulieren - kennen gendergerechte Formulierungen für Verwaltungstexte 2 **2**
**4. Techniken der praktischen Kommunikation mit dem Kunden/mit der Kundin anhand von Rollenspielen, Praxissimulationen, Reflexionen und Fallbeispielen** 4.1 Techniken professioneller Gesprächsfühung und Übungen 4.2 Strukturierter Gesprächsaufbau 4.3 Lösungsorientierung im Gespräch 4.4 Umgang mit Konflikten 4,5 Umgang mit schwierigen Situationen; Entwicklung von kommunkationsbezogenen Deeskalationsstrategien Die Auszubildenden - können den Aufbau und Ablauf eines strukturierten Gesprächs wiedergeben - kennen Formulierungsbeispiele für ein kundenorientiertes und lösungsorientiertes Gespräch - kennen kommunikationsbezogene Deeskalationsstrategien und können sie anwenden 2 **4**
**5.Grundlagen des Telefongesprächs** 5.1 Stimme und Sprechweise als Wirkungsmittel im telefonischen Kontakt 5.2 Struktur des Telefongesprächs 5.3 Zielorientierte Steuerung eines Telefongesprächs 5.4 Übungen zum Umgang mit (schwierigen) Anruferinnen und Anrufern Die Auszubildenden - können die Einflussfaktoren von Stimme und Sprechweise auf die telefonische Kommunikation wiedergeben - können den strukturierten Aufbau und Ablauf eines Telefongespräches wiedergeben - kennen zielführende Handlungs-/Forumulierungsmöglichkeiten im Umgang mit (schwierigen) Anruferinnen und Anrufern 1 **2**
**6.Kundenorientierung durch professionelles Telefonieren** 6.1 Telefonische Dienstleistung als Schnittstelle zum Kunden/zur Kundin 6.2 Bedeutung und Spezifika des telefonischen Kundenkontaktes 6.3 Adressatenorientierung am Telefon 6.4 Erstellen eines "Telefonknigge" Die Auszubildenden - kennen die speziellen Merkmale des telefonischen Kundenkontaktes - können die Bedeutung des kundenorientierten telefonischen Kundenkontakts als Dienstleistung wiedergeben - können einen „Telefonknigge“ erstellen 2 **2**
**Leistungsnachweis** - **Aktive Teilnahme am Unterricht (Rollenspiele, Bearbeiten von Fallbeispielen, Recherche und Transfer)** - **Ausarbeiten und Durchführen einer Präsentation**
--- ### Kommunikation 2 (8 DStd) #### Interkulturelle Kompetenz und Diversitymanagement
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der Doppelten
**1.**Diversity-Kompetenz im Umgang mit den Kunden und Kundinnen**** 1.1 Umgang mit Unterschiedlichkeiten – Diversity Management als Herausforderung für Gesellschaft und Verwaltung 1.2 Geschichte und Aktualität der diversity-orientierten und interkulturellen Fragestellungen in Deutschland 1.3 Auswirkungen interkultureller Konflikte auf das Verwaltungshandeln anhand von Fallbeispielen 1.4 Vertiefung der wesentlichen Grundlagen kundenorientierten Verwaltungshandelns anhand diversity-orientierter und interkultureller Fragestellungen Die Auszubildenden - können die Begriffe Diversity und Diversity Management definieren - können die Aufgabe und Bedeutung für die Öffentliche Verwaltung hierzu darstellen - kennen das Diversity-Leitbild und dessen Umsetzung in der Berliner Verwaltung - können die Auswirkungen/Herausforderungen für das Verwaltungshandeln im migrationsgesellschaftlichen/ interkulturellen Kontext wiedergeben 2 **2**
**2.**A**nwendung und Vertiefung der Kommunikationstechniken anhand interkultureller Fragestellungen** 2.1 Vertiefung der kommunikationstheoretischen Modelle im Blick auf interkulturell unterschiedliche Wahrnehmungen und Reaktionsweisen anhand eigener Fallbeispiele und Erfahrungen 2.2 Vertiefung von Techniken der kundenorientierten Gesprächsführung insbesondere bei eingeschränkten Sprachkenntnissen 2.3 Bedeutung der Körpersprache in der interkulturellen Kommunikation 2.4 Prävention von Konflikten Die Auszubilden können - das eigene Kommunikationsverhalten in Bezug auf interkulturelle und diversity-bezogene Zusammenhänge/Konflikte reflektieren - Unterschiede/Gemeinsamkeiten und Handlungsoptionen im interkulturellen Kundenkontakt zur Prävention/Deeskalation von Konflikten und in der adressaten- und kundenorientierten Kommunikation einbinden 3**6**
**Kein schriftlicher Leistungsnachweis**
11.9 Polizei- und Ordnungsrecht (POR) - 36 DStd. **Lernziel:** Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, durch Anwendung der Rechtsnormen des Gefahrenabwehrrechts materiell überschaubare Sachverhalte nach der Methodik der Rechtsanwendung zu prüfen und dabei verwaltungsrechtlich korrekt zu handeln. Die Auszubildenden können
- durch Anwendung der Rechtsnormen des Gefahrenabwehrrechts materiell überschaubare Sachverhalte nach der Methodik der Rechtsanwendung prüfen und dabei verwaltungsrechtslich korrekt handeln - ein Rechtsgutachten (Vermerk) und eine Verfügung (schriftlicher belastender Verwaltungsakt) erarbeiten
Stand: 09/2022 --- ### Polizei- und Ordnungsrecht 1 (18 DStd.)
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der Dstd.
****1.Der Wandel des formellen und materiellen Polizeibegriffs**** 1.1 Der Staat als Friedens- und Ordnungsmacht 1.2 Zur Geschichte des Polizeibegriffs 1.3 Die heutige Funktion des Polizei- und Ordnungsrechts Die Auszubildenden können - den Wandel der Polizei als „Wächterin“ über Recht, Sitte und Moral zur heutigen Aufgabendefinition darstellen - den Unterschied zwischen der heutigen Vollzugspolizei und den für Gefahrenabwehr zuständigen Ordnungsbehörden skizzieren 2 1
**2. Ein Grundbegriff des POR – Gefahrenabwehr** Ein weiter Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrecht – „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ Die Auszubildenden können - die verschiedenen Gefahrenarten voneinander abgrenzen und definieren - die Bestandteile der öffentlichen Sicherheit erläutern und diese in Abgrenzung zur öffentlichen Ordnung fallbezogen anwenden 2 **2**
**3.Zuständigkeiten bei der Gefahrenabwehr** Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der Gefahrenabwehr Die Auszubildenden kennen die einschlägigen Regelungen (AZG, ASOG, ZustKatOrd, VwVfG (Bln), VvB) zur Zuständigkeitsverteilung im Land Berlin und können diese fallbezogen bestimmen 2 **0,5**
**4.Die Ermessensausübung der Verwaltung** 4.1 Ermessensarten: Entschließungs- und Auswahlermessen 4.2 Ermessensreduzierung auf Null 4.3 Ermessensfehler Die Auszubildenden - kennen die Möglichkeiten der Ermessensausübung und mögliche Ermessensfehler - können die Möglichkeit einer Ermessensreduzierung auf Null, dem jeweiligen Sachverhalt angemessen, anwenden 2 **0,5**
**5. Das Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)** Ablauf der Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand praktischer Beispiele Die Auszubildenden kennen die Voraussetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese fallbezogen erörtern 2 **0,5**
**6.Verantwortliche Personen (Adressaten)** 6.1 Begriffsbestimmungen 6.2 Weitere Probleme der Adressatenregelung 6.3 Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme 6.4 Voraussetzungen der Inanspruchnahme des sog. Nicht-Störers nach § 16 ASOG Die Auszubildenden - können die verschiedenen Verantwortlichen definieren und behördliche Maßnahmen anwendungsbezogen gegen diese ergreifen - kennen die besonderen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sog. Nicht-Störer und können diese in den Kontext der verantwortlichen Personen einordnen - können die unmittelbare Ausführung gem. § 15 ASOG als Besonderheit der Adressatenregelung einordnen 2 **1,5**
**7.**Di**e Generalklausel im Polizei- und Ordnungsrecht** Voraussetzungen und Anwendungsbereich Die Auszubildenden können - die Voraussetzungen der Generalklausel definieren - den Anwendungsbereich der Norm im Rahmen der Subsidiaritätskette des Gefahren abwehrenden Rechts erfassen und erörtern 2 **1**
**8.Die Standardmaßnahmen** Voraussetzungen und Anwendungsbereich Die Auszubildenden können den Unterschied der Standardmaßnahmen zur Generalklausel (eindeutig festgelegter Zweck des immer gleichen Eingriffs in bestimmte Grundrechte) darlegen und die Maßnahmen in die Subsidiaritätskette einordnen 2 **1**
**9.Grundlagen der Ordnungsverfügung sowie die ordnungsbehördliche Erlaubnis** Abschluss zur gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung und kurze Darstellung der Erlaubnis mit Verweis auf Vertiefung in VR – Band 2 Die Auszubildenden können das bisher gelernte in Form einer gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung darstellen und kennen die Grundzüge der ordnungsbehördlichen Erlaubnis 2 **1**
**10.**D**er Verwaltungszwang** 10.1 Die Rechtsgrundlagen und Mittel des Verwaltungszwanges 10.2 Weitere Grundlagen des Verwaltungszwanges 10.3 Weitere Voraussetzungen des Verwaltungszwanges 10.4 Zwangsmittelandrohung Die Auszubildenden können - die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten (mit und ohne Grund-VA) darstellen - die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden 2 **2**
**11. **D**ie Ordnungsverfügung in der Praxis** Darstellung von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln anhand praxisnaher Verfügungen Die Auszubildenden können - den Zusammenhang von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Hilfe von Zwangsmitteln darstellen - eine praxisgerechte Verfügung erstellen und behördenspezifische Besonderheiten berücksichtigen 3 **2** **(mit ½ aus polizeilicher Erlaubnis, s.u.)**
**12. **Grundsätze des Ordn**ungswidrigkeitenrechts in Stichworten** 12.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich 12.2 Abgrenzung zum Gefahrenabwehrrecht Die Auszubildenden kennen den Unterschied zwischen Verfügungen zur Gefahrenabwehr und dem Sanktionscharakter des Ordnungswidrigkeitsverfahrens für vergangene Rechtsverstöße und können diese voneinander abgrenzen 2 **1**
**13.Vertiefende Übungen nach Maßgabe der Dozentin/ des Dozenten** Beispiele aus der Praxis anhand verschiedener Spezialgesetze aus dem Gefahrenabwehrrecht Die Auszubildenden können fallbezogen Vermerke und ordnungsrechtliche Verfügungen formulieren und dabei auch Spezialgesetzen anwenden 3 **2**
**Leistungsnachweis schriftlich ( Klausur)** **2**
--- ### Polizei- und Ordnungsrecht 2 (18 DStd.)
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte Polizei- und Ordnungsrecht 1**1\. Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen 2\. Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung / Bescheid) insbesondere zu folgenden Bereichen des Eingriffsrechts - ASOG Bln - BerlLadÖffG - GastG - GrünanlG - JuSchG - HundeG Bln - LImSchG Bln - NiSG - NRSG Bln Die Auszubildenden können - unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen (fallbezogene Rechtsanwendung) 3 **16**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
11.10 Projekt Politik (Pol) - 8 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- kennen die Grundlagen der Projektarbeit und Präsentationstechniken - stärken anhand praxisbezogener Projektarbeit ihre Selbstlernkompetenz und die Teamfähigkeit
Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Politische Theorie** 1.1 Grundbegriffe der Politischen Theorie 1.2 Politische Ideen 1.3 Regierungsformen Die Auszubildenden - kennen „Was ist Politik?“ - kenne die Begriffe Macht, Herrschaft, Konflikt, Legitimation - kennen die drei Dimensionen des Politischen (Polity, policy, politcs) - kennen die politischen Ideen Sozialismus - kennen die politischen Ideen Liberalismus - kennen die politischen IdeenKonservatismus - kennen „Was bedeutet politisch: links – rechts?“ - kennen die Regierungsformen - republikanisch - monarchistisch - diktatorisch - demokratische / diktatorische Systeme 1/2 1/2 1/2 **1** **1** **1**
**2. Ausgewählte Politikfelder**2.1 Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit 2.2 Europäische Integration Die Auszubildenden - kennen die Institutionen - UNO - NATO - KSZE - kennen den Weg von den Europäischen Gemeinschaften (EWG) zur Europäischen Union (EU) - kennen Deutschlands Rolle in der EU: Staatsziel europäische Integration (Art. 23 GG) - kennen die Grundfreiheiten in der EU - kennen bürgerschaftliche Partizipation an Entscheidungen der EU - können die Frage: EU – Staatenbund oder Bundesstaat? erläutern - diskutieren zum Thema „EU in der Krise? – Migrationspolitik, Euro-Finanzpolitik, Erweiterungs-politik und Austritt Großbritanniens (Brexit) 1/2 **1**
**3. Politik in Deutschland** 3.1 Vier staatliche Ebenen 3.2 Rechtlicher Rahmen von Politik 3.3 Parteienstaat 3.4 Interessenverbände / Einfluss auf politische Prozesse 3.5 Bürgerliches Engagement Die Auszubildenden - kennen die vier staatlichen Ebenen - Gemeinden - Länder - Bund - Europäische Union - kennen - 79 Absatz 3 GG - Ewigkeitsklausel - die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO) - politische Teilhaberechte (des GG) in der Praxis - kennen das Parteienprivileg (Art. 21 GG) - kennen das Parteiengesetz (PartG) mit den Schwerpunkten: - - - - Was ist eine Partei - Chancengleichheit der Parteien - Parteifinanzierung - kennen die Parteien im Bundestag - kennen die Bedeutung von parteinahen Stiftungen - kennen die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 GG - kennen Arten von Verbänden: Wirtschafts-, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Berufs-, Verbraucherverbände - kennen NGOs - kennen Lobbyismus im demokratischen Prozess - kennen Beispiele direkter Demokratie: Volksbegehren, Volksabstimmungen etc. - kennen Bürgerinitiativen 1 2 2 2 2 **0,5** **2** **2** **1,5** **2**
**4.**Aktuelles** / Exkursion / Schwerpunktsetzung** 4.1 Politik aktuell Die Auszubildenden - diskutieren aktuelle politische Ereignisse 1 **0,5**
**Leistungsnachweis schriftlich** - **Klausur (180 min.) oder** - **Präsentation (Kleingruppenpräsentation von 2-3 Personen) während des Unterrichts zuzüglich Thesenpapier zu ausgewählten Themen; Abstimmung und Festlegung erfolgen durch die Lehrkraft** **2**
*Hinweis: Die Auszubildenden sind berechtigt – abweichend von den genannten Themenvorschlägen – in Abstimmung mit dem Dozenten / der Dozentin weitere Themen eigenständig festzulegen.*
11.11 Staatsrecht (StR) - 14 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden kennen die grundlegenden Begriffe und können sie eigen-ständig darlegen und erläutern. Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 ---
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.**Ve**rfassungsrechtliche Grundentscheidungen** 1.1 Art 20 und 1 GG 1.2 Ewigkeitsklausel – Art. 79 Abs. 3 GG 1.3 Die Bundesrepublik als sozialer Rechtsstaat 1.4 Die Bundesrepublik in der Europäischen Union – Art. 23 GG Die Auszubildenden - können die Bedeutung der Art. 1 und 20 GG als Gegenentwurf zur Weimarer Reichsverfassung darstellen - können die 5 Staatsstrukturprinzipien, insbesondere „Sozialstaat“ und „Rechtsstaat“ erläutern \* - begreifen die Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Union - können die Abgrenzungen und Mitwirkungs-möglichkeiten – auch der Bundesländer – gegenüber der EU darstellen \*\* *\* / \*\* siehe auch Richtlernziel: „Der deutsche Rechtsstaat“)* 2 **1**
**2.Der deutsche Rechtsstaat** 2.1 Rechtsquellen („Normenpyramide“) 2.2 Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU, Bund und Ländern 2.3 Inhalte und Bedeutung der Rechtswegegarantie Die Auszubildenden - können die Rechtsquellen und deren Zustandekommen und Rangfolge darstellen und erläutern - können die Basics der Zusammenarbeit in der EU (insbesondere „Subsidiarität“ und „begrenzte Einzelermächtigung“) erklären \*\* - können die umfassende Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Bundesverfassungs-gericht) erfassen \* *(\* / \*\* siehe auch Richtlernziel: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“)* 2 **1**
**3.Grundrechte** 3.1 Geltung/ Wirkung von Grundrechten 3.2 Grundrechtseinteilung 3.3 Einschränkung von Grundrechten 3.4 Bedeutung des „Auffanggrundrechtes“ – 2 Abs. 1 GG Die Auszubildenden - können die Bedeutung der Grundrechte für das Menschenbild darstellen - können die Grundrechte in Menschen- und Bürger:innenrechte unterscheiden - kennen die Notwendigkeit und Möglichkeit der Grundrechtseinschränkung und können sie unterscheiden (Schrankenarten) - können den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezogen auf das legislative und exekutive Verhalten darstellen - können Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht für Ausländer und Ausländerinnen und als subsidiär anzuwendendes Grundrecht beschreiben - können den umfassenden Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit – Allgemeines Persönlichkeitsrecht) definieren 2 **2**
**4.Mitwirkung der Bundesländer** Die Auszubildenden - können als Ausprägung des Bundesstaatprinzips die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer auf allen Ebenen staatlicher Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) darstellen - die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bezogen auf die EU-Ebene darstellen \* *(\* / \*\* siehe auch Richtlernziele: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“, „Der deutsche Rechtsstaat“)* 2 **1**
**5.Aktuelle Entwicklungen/ Schwerpunktsetzung** Die Auszubildenden - können aktuelle Entwicklungen/Ereignisse (z.B. Urteile des BVerfG‘es, bevorstehende Wahlen, besonders wichtige Gesetzesvorhaben etc.) in vorhandenes staatsrechtliches Wissen einordnen 2 **1**
**kein schriftlicher Leistungsnachweis**
11.12 Sozialhilferecht (Soz) - 30 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- können das Sozialstaatsprinzip und das System der sozialen Sicherung darstellen - kennen die Grundsätze, Träger und Zuständigkeiten der Sozialhilfe - können die Anspruchsvoraussetzungen für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung definieren, das Spektrum der Selbsthilfemöglichkeiten erkennen und die Bewilligung von laufenden und einmaligen Leistungen darlegen - können die Begrifflichkeiten Einkommen und Vermögen erläutern, verstehen den Einsatz von Einkommen und können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen
Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 --- ### Sozialhilferecht 1 - 14 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Der Sozialstaat** 1.1 Historisch Entwicklung des sozialen Systems 1.2 Das Sozialstaatsprinzip 1.3 BestandsgarantieDie Auszubildenden - können den Begriff und den Inhalt des Sozialstaates beschreiben - können die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialstaates benennen - können die historische Entwicklung hin zum Sozialstaat beschreiben - können die Strukturprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland benennen 1 **1**
**2.Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland** 2.1 Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland 2.2 Die Sozialversicherung 2.3 Die Ausgabe der sozialen Sicherung 2.4 Finanzierung der Sozialleistungen 2.5 Drei-Säulen-Theorie 2.6 Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher (SGB) Die Auszubildenden - können den Begriff und den Inhalt des sozialen Netzes beschreiben - können die Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher sowie insbesondere die für die Sozialhilfegewährung wesentlichen Bestimmungen des SGB I und X benennen - können die Bereiche benennen, die innerhalb der Sozialhilfe besonders kostenintensiv sind 2 **1**
**3.Grundsätze der Sozialhilfe** 3.1 Aufgabe der Sozialhilfe 3.2 Nachrang der Sozialhilfe (Subsidiaritätsprinzip) 3.3 Besonderheiten des Einzelfalls (Individualprinzip) 3.4 Rechtsanspruch auf Sozialhilfe 3.5 Einsetzen der Hilfe 3.6 Vorbeugende, nachgehende Hilfe 3.7 Formen der Sozialhilfe 3.8 Rechte und Pflichten der Leistungsbezieher 3.9 Träger der Sozialhilfe 3.10 Örtliche und sachliche Zuständigkeit 3.11 Verhältnis zu freien Wohlfahrtsverbänden 3.12 Hilfe in besonderen Lebenslagen - - Persönliche und sachliche Voraussetzungen - Wirtschaftliche Voraussetzungen - Die Einkommensgrenzen Die Auszubildenden - können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen - können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären - können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen 2 **4**
**4.Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung** 4.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen 4.2 Überprüfung der Selbsthilfemöglichkeiten der/ des Hilfesuchenden 4.3 Ermittlungen des sozialrechtlichen Bedarfs 4.4 Laufende und einmalige Hilfen zum Lebensunterhalt 4.5 Sozialhilfe an Ausländer/ innen 4.6 Besonderheiten der Grundsicherung Die Auszubildenden - können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen, - können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären, - können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen, - können die Unterscheidung zwischen den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII treffen und - können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen 3 **3**
**5.Bedarfsdeckungsmöglichkeiten** 5.1 Einsatz der Arbeitskraft 5.2 Einkommen und Vermögen - - Begriff des Einkommens - Einkommensarten - Nicht anzurechnende Einkommen - Bereinigung von Einkommen - Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen 5.3 Begriff des Vermögens - - Verwertung - Geschütztes Vermögen - Darlehensweise Gewährung der Hilfe Die Auszubildenden - können den Einsatz von Einkommen verstehen und hierbei auch nicht einzusetzende Einkommen erkennen, - können Freibeträge bei einer Erwerbstätigkeit sicher anwenden - können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen und hierbei auch nicht verwertbares oder auch geschütztes Vermögen erkennend - können die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe bei nicht verwertbarem Vermögen anwenden 3 **2**
**6. Ansprüche der Sozialhilfeempfänger/ innen, Rückzahlbarkeit von Leistungen** 6.1 Kostenersatz (schuldhaftes Verhalten, Erben, Doppelleistung) 6.2 Rückforderung zu Unrecht bezogener Sozialhilfe 6.3 Überleitung von Ansprüchen bzw. Übergang von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen 6.4 Erstattungen zwischen Sozialhilfeträgern 6.5 Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern Die Auszubildenden - können das System der Aufhebung von Verwaltungsakten fehlerfrei anwenden - können Kostenersatzansprüche gegen Hilfesuchende sowie ggf. gegen deren Erben durchsetzen - können zivilrechtliche Ansprüche der Leistungsbeziehenden, die durch den Träger übergeleitet werden könnten, benennen 2 **1**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)**Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland **2**
--- ### Sozialhilferecht 2 - 10 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd
****1.Wiederholung und Vertiefung**** 1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen; Einfache Fallbeispielbearbeitung (Vermerk, Bescheid)Die Auszubildenden - können Leistungsansprüche nach den SGB II und XII sicher zuordnen - können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen - können Bescheide über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII fertigen 3 **8**
**2. **Arbeitslosengeld II**** 2.1 Grundsätze 2.2 Ziele 2.3 Adressaten 2.4 Angebote 2.5 Verhältnis zu anderen Hilfen **Die Auszubildenden** - können die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nennen und beschreiben - könnendie Motive des Gesetzgebers für die Einführung des SGB II nennen - können die Organisationsform der Jobcenter benennen - können die einzelnen Adressaten der Leistung nennen - können Rechte und Pflichten der Leistungsbeziehenden benennen 1 **1**
**Leistungsnachweis schriftlich (Test)** **1**
11.13 Verwaltungstechnik (VT) - 28 DStd. **Lernziel:** Die Auszubildenden
- erlangen Grundkenntnisse über Rechtsformen, Aufbau und Strukturen sowie das Geschäftsverfahren in der Berliner Verwaltung anhand der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO I) als „Rüstzeug“ für die täglichen Arbeitsabläufe - können auf dieser Grundlage Verfügungsentwürfe anfertigen und zeichnen bzw. zeichnen lassen sowie die Verfügungen ausführen (Verfügungstechnik
Stand: 05/2016 Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 --- ### Verwaltungstechnik 1 - 16 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnungderDStd.
**1.Einführung** 1.1 Begriff der öffentlichen Verwaltung 1.2 Funktion der öffentlichen Verwaltung 1.3 Träger der öffentlichen Verwaltung Die Auszubildenden - können den Begriff der (öffentlichen) Verwaltung als Teil der Exekutive (ausführende Gewalt) begreifen und von privater Verwaltung abgrenzen - können die Funktionen (Aufgaben) der Verwaltung kennen und beispielhaft benennen - kennen die Träger der öffentlichen Verwaltung und deren Organe 1 **2**
**2.Grundlagen für das Büro- und Geschäftsverfahren** 2.1 Grundsätze für das Verwaltungshandeln 2.2 Rechtliche Grundlagen Die Auszubildenden - kennen die Grundsätze des Verwaltungshandelns und können sie erklären sowie mit Beispielen verknüpfen - kennen die rechtlichen Grundlagen und können damit umgehen 2 **1**
**3.Bürger und Verwaltung** 3.1 Verwaltung aus der Sicht des Bürgers/der Bürgerin 3.2 Bürgernahe Verwaltung/ Bürgerämter 3.3 Verkehr mit der Bevölkerung 3.4 Öffentlichkeitsarbeit Die Auszubildenden - kennen sich mit den einschlägigen Vorschriften der GGO I aus - können das Erlernte an eigenen Beispielen aus der Praxis beschreiben - können Beratungen und Hilfen richtig und angemessen anwenden 1 **1**
**4.Die Organisation der Behörden** 4.1 Begriff, Grundlagen und Ziele der Organisation 4.2 Institutionelle Organisation 4.3 Funktionelle Organisation 4.4 Leitungs- und Handlungs-verantwortung Die Auszubildenden - kennen den Behördenaufbau im Land Berlin (unmittelbar/mittelbar) - kennen den Behördenaufbau von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern des Landes Berlin - können Stellenzeichen bilden und Organigramme erstellen - sollen die Funktionsträger in den Behörden nennen und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschreiben können 2 **2**
**5.Geschäftsverfahren**5.1 Dienstpost - - Aufgaben von Verteilungsstellen - Behandlung von Eingängen - Postversand 5.2 Bearbeitung der Eingänge - - Durchsicht und Weiterleitung - Sicht- und Geschäftsgangvermerke - Bearbeitungsgrundsätze 5.3 Förmliche Behandlung/ Schriftverkehr - - Verfügungstechnik - Zeichnung - Vermerke - Reinschrift Die Auszubildenden - sollen das Geschäftsverfahren in der Verwaltung verstehen und in der Praxis anwenden können - können Eingänge richtig behandeln und bearbeiten, Verfügungsentwürfe entwerfen, zeichnen bzw. zeichnen lassen und ausführen - können Reinschriften unterzeichnen und fertigen und abschließend bearbeiten - sollen die unterschiedlichen Arten von Vermerken kennen und können ihr Handeln danach ausrichten 2 **6**
**6.Weitere Bürotätigkeiten** 6.1 Urschriftliche Erledigung 6.2 Partei- und Vertretungsbezeichnungen, Vollmachten 6.3 Verhandlungen, Versicherung an Eides Statt 6.4 Beglaubigung, Bescheinigungen 6.5 Sitzungsniederschriften 6.6 Arbeitsmittel Die Auszubildenden - können die grundlegenden Regelungen über verschiedene Bürotätigkeiten beschreiben 1 **1**
**7.Verwaltung des Schriftgutes** 7.1 Verwahrung und Mitnahme 7.2 Aktenführung 7.3 Aktenplan 7.4 Aussonderung und Vernichtung von Altakten Die Auszubildenden - kennen die Bedeutung der Akten-führung und Aktenaufbewahrung 1 **1**
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** **2**
--- ### Verwaltungstechnik 2 - 8 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**1.Allgemeine Wiederholung und Vertiefung** 1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen Die Auszubildenden - die Zielsetzung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) auch in Hinblick auf ihre Weiterentwicklung anwenden - komplexe Situationen des Verwaltungsalltages anhand der GGO I sinnvoll einordnen und angemessen agieren 2 **2**
**2.Übungen zur Verfügungstechnik**2.1 Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung)Die Auszubildenden - können auch bei komplizierten Sachverhalten zielgerichtete Verfügungsentwürfe erstellen und die verantwortlichen Zeichnungen korrekt anordnen 3 **4**
**3.**Führung und Zusammenarbeit in der Verwaltung**** 3.1 Reflexion der in den Praxisstellen gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke in Bezug auf die Anwendung der GGO Die Auszubildenden - können die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Behörden darstellen - kennen die Führungsgrundsätze und können ihr eigenen Handeln danach ausrichten 2 **1**
**Leistungsnachweis schriftlich (Test)** **1**
--- ### Verwaltungstechnik 3 - 2 DStd.
RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielLernzielstufeZuordnung der DStd.
**Repetitorium**- Allgemeine Wiederholung - Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen Die Auszubildenden - beherrschen das Erlernte - können komplexe Sachverhalte eigenständig lösen - erkennen Weiterentwicklungen und bringen ihre Erfahrungen aktiv in die Diskussion ein 3 **2**
**Kein schriftlicher Leistungsnachweis**
# 12. Allgemeine Hinweise **Servicebüro / Tagesplan** Im Eingangsbereich des Altbaus befindet sich das Servicebüro (Raum 028) der Verwaltungsakademie Berlin. Es ist erste Anlaufstelle für Informationen und Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren. Gegenüber dem Servicebüro befindet sich die Anzeigetafel an der Wand. Dort können Sie dem „Tagesplan“ Zeit und Ort Ihres Unterrichts entnehmen, wenn sich der Stundenplan einmal geändert haben sollte. Für Auskünfte zu Lehrgängen, Kursen und Seminaren stehen Ihnen in jeder Etage weitere Servicebüros zur Verfügung. Den aktuellen Tagesplan können Sie auf der Homepage der [VAk](https://www.berlin.de/vak/evak/download/tagesplan.php) einsehen. --- **Unterrichtszeiten** A - Zeit: 8:00 – 11:10 Uhr B - Zeit: 11:40 – 14:50 Uhr C - Zeit: 15:00 – 18:10 Uhr --- **Ferienzeiten** Die Weihnachts- und Sommerferien des Landes Berlin sind grundsätzlich unterrichtsfrei. --- **Hörsäle** Die Hörsäle befinden sich im Neubau, 1. Etage, sowie im Altbau auf den Etagen 1-3. --- **Fehlzeiten** Fehlzeiten melden Sie bitte direkt Ihrer Dienststelle. --- **Cafeteria / „Wasserspender“** Der Pausenraum befindet sich im Neubautrakt des Erdgeschosses. Dort finden Sie Getränke- und Snackautomaten. Darüber hinaus können Sie kostenfrei die „Wasserspender“ im Altbau, auf den Etagen 1 – 3, nutzen. --- **Telefon** Von den Wandapparaten im Altbau können kostenfrei Gespräche im internen Netz des Landes Berlin geführt werden. --- **Bibliothek** Es wird empfohlen, das Angebot öffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Recht auf dem Gelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums (HWR Berlin, E-Mail: ), der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und des Informationsbüros des Europäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen). --- **Lehrbriefe** Auf der Homepage der [VAk](http://www.vak.berlin.de) finden Sie für die unterschiedlichen Fachgebiete unter „Downloads“ die Lehrbriefe der VAk. Die Lehrbriefe dienen insbe sondere als Grundlage für das Lehrgangsniveau „mittlere Verwaltungsebene / Ver waltungslehrgang I“. --- **Rauchen** Rauchen ist innerhalb der Gebäude nicht gestattet. # 13. Standort der Verwaltungsakademie Berlin

[![image2021-7-12_9-24-8.png](https://wiki.vak.online/uploads/images/gallery/2024-08/scaled-1680-/U0UGCs9xqJFmMC1u-image2021-7-12-9-24-8.png)](https://wiki.vak.online/uploads/images/gallery/2024-08/U0UGCs9xqJFmMC1u-image2021-7-12-9-24-8.png) Verwaltungsakademie Berlin Turmstraße 86 10559 Berlin

- Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen stehen zehn Parkplätze auf dem Gelände zur Verfügung. - In den Gebäuden ist das Rauchen nicht gestattet. - Die Verwaltungsakademie Berlin übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände (z.B. Garderobe, Handtaschen etc.). Bitte lassen Sie Ihre Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Verwaltungsakademie Berlin zurück. Bildnachweis: Titelseite // © fovito - [Fotolia.com](http://Fotolia.com), S. 1 // © Verwaltungsakademie Berlin