# 1. Informationen zur Basisqualifikation I
### Rechtliche Grundlage der Basisqualifikation I (BQ I)
Der Akademievorstand der VAk hat hat am 11. November 2021 die Einführung der Basisqualifikation als Regelangebot an der VAk beschlossen.
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### An wen richtet sich die BQ I?
Teilnehmen können Tarifbeschäftigte, die neu in der Berliner Verwaltung sind.
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### Dauer und Ziel der BQ I
Die Qualifikation dauert ca. 3 Monate und umfasst 44 Doppelstunden. Sie findet in der Regel wöchentlich mit 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) im Zeitrahmen von 8.00Uhr bis 18.10 Uhr an einem bis max. zwei gleichbleibenden Wochentagen statt.
Die Basisqualifikation hat zum Ziel, die Teilnehmenden in die Grundlagen der Verwaltung des Landes Berlin einzuführen.
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### Fachgebiete und Leistungsnachweise
In jedem Fachgebiet ist ein schriftlicher Leistungsnachweis von 60 Minuten (+ 30 Minuten Nachbesprechung) vorgesehen.
Die Praxistage dienen der Vertiefung des im Unterricht erworbenen Wissens. Sie werden von den jeweiligen Lehrkräften geplant und begleitet.
Fachgebiete | Anzahl der
Doppelstunden
| Praxistag
Doppelstunden
| Leistungsnachweis
(schriftlich - 90 Minuten)
|
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Der öffentliche Dienst (öD)-
ein Überblick
| 9 |
| Klausur |
Verfassungsrecht (Schwerpunkt
Berliner Verfassungsrecht - VvB)
| 11 | 2 | Klausur |
Haushaltsrecht (HHR) | 11 |
| Klausur |
Verwaltungstechnik (VT) | 11 |
| Klausur |
**Gesamt** | **42** | **2** | |
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### Nachteilsausgleich
Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen.Ein entsprechender Antrag ist zu stellen: [https://www.berlin.de/vak/lernen-und-qualifizieren/lehrgaenge/ ](https://www.berlin.de/vak/lernen-und-qualifizieren/lehrgaenge/)(Antrag auf Nachteilsausgleich). Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist.
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### Zeugnis
Die BQ I ist erfolgreich absolviert, wenn alle Leistungsnachweise (LN) bestanden werden (jeweils mind. 50/100 Punkten).
Die Wiederholung von nicht bestandenen LN ist einmalig möglich.
Über die erfolgreiche Teilnahme vergibt die VAk ein Zeugnis.