# 1. Informationen zur Basisqualifikation I
### Rechtliche Grundlage der Basisqualifikation I (BQ I)
Der Akademievorstand der VAk hat hat am 11. November 2021 die Einführung der Basisqualifikation als Regelangebot an der VAk beschlossen.
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### An wen richtet sich die BQ I?
Teilnehmen können Tarifbeschäftigte, die neu in der Berliner Verwaltung sind.
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### Dauer und Ziel der BQ I Die Qualifikation dauert ca. 3 Monate und umfasst 44 Doppelstunden. Sie findet in der Regel wöchentlich mit 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) im Zeitrahmen von 8.00Uhr bis 18.10 Uhr an einem bis max. zwei gleichbleibenden Wochentagen statt. Die Basisqualifikation hat zum Ziel, die Teilnehmenden in die Grundlagen der Verwaltung des Landes Berlin einzuführen. --- ### Fachgebiete und Leistungsnachweise In jedem Fachgebiet ist ein schriftlicher Leistungsnachweis von 60 Minuten (+ 30 Minuten Nachbesprechung) vorgesehen. Die Praxistage dienen der Vertiefung des im Unterricht erworbenen Wissens. Sie werden von den jeweiligen Lehrkräften geplant und begleitet.
FachgebieteAnzahl der Doppelstunden Praxistag Doppelstunden Leistungsnachweis (schriftlich - 90 Minuten)
Der öffentliche Dienst (öD)- ein Überblick 9 Klausur
Verfassungsrecht (Schwerpunkt Berliner Verfassungsrecht - VvB) 112Klausur
Haushaltsrecht (HHR)11 Klausur
Verwaltungstechnik (VT)11 Klausur
**Gesamt****42****2**
--- ### Nachteilsausgleich Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen.Ein entsprechender Antrag ist zu stellen: [https://www.berlin.de/vak/lernen-und-qualifizieren/lehrgaenge/ ](https://www.berlin.de/vak/lernen-und-qualifizieren/lehrgaenge/)(Antrag auf Nachteilsausgleich). Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist. --- ### Zeugnis
Die BQ I ist erfolgreich absolviert, wenn alle Leistungsnachweise (LN) bestanden werden (jeweils mind. 50/100 Punkten). Die Wiederholung von nicht bestandenen LN ist einmalig möglich. Über die erfolgreiche Teilnahme vergibt die VAk ein Zeugnis.