# 1. Informationen zur Basisqualifikation II (BQ II) ### Grundlage der BQ II Der Akademievorstand der VAk hat am 11. November 2021 die Einführung der Ba sisqualifikation als Regelangebot an der VAk beschlossen . --- ### An wen richtet sich die BQ II? Teilnehmen können tariflich Beschäftigte der allgemeinen nichttechnischen Verwaltung- ohne Verwaltungsqualifikation. --- ### Dauer und Ziel der BQ II Die Qualifikation dauert ca. 6 Monate und umfasst ca. 86 Doppelstunden. Sie findet in der Regel wöchentlich mit 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 14.50 Uhr an einem bis max. zwei gleichbleibenden Wochentagen st att. Die Basisqualifikation II hat zum Ziel, den Teilnehmenden Verwaltungsfachkenntnisse zu vermitteln. --- ### Fachgebiete und Leistungsnachweise
**Fachgebiet** **Anzahl der** **Doppelstunden** **Praxistag** **(Doppelstunden)** **Leistungsnachweis** **(schriftlich -180 Minuten)**
Einführung in das juristische Denken (EjD) 4 kein Leistungsnachweis vorgesehen
Staatsrecht (StR) 14 4 Klausur
Allgemeines Verwaltungsrecht (VR) Polizei-und Ordnungsrecht (POR) 12 14 4 Klausur (VR einschl. POR)
Haushaltsrecht (HHR) 16 Klausur
Öffentliches Dienstrecht (ÖDR) 18 Klausur
**Insgesamt:** **78** **8**
In jedem Fach gebiet (mit Ausnahme von Einführung in das juristische Denken ) ist ein schriftlicher Leistungsnachweis von 180 Minuten vorgesehen. Die Praxistage dienen der Vertiefung des im Unterricht erworbenen Wissens. Sie werden von den jeweiligen Lehrkräften geplant und begleitet. --- ### Nachteilsausgleich Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Ein entspre chender Antrag ist zu stellen: [ https://www.berlin.de/vak/lernen - und - qualifizieren/lehrgaenge/ ](https://www.berlin.de/vak/lernen-und-qualifizieren/lehrgaenge/) (Antrag auf Nachteilsausgleich). Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist. --- ### Zertifikat Die BQ II ist erfolgreich absolviert, wenn das arithmetische Mittel aller Leistungsnachweise mindestens 50/100 Punkten beträgt. Über die erfolgreiche Teilnahm e vergibt die VAk ein Zertifikat.