# 1. Informationen zur BQ I ### Rechtliche Grundlage der BQ I Lehrgangsordnung für die Verwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Berlin (ABl. Nummer 12 vom 23. März 2012, S. 476), zu letzt geändert durch Beschluss des VAk-Vorstandes vom 30. Mai 2023 (ABl. Nummer 37 vom 25. August 2023, S. 3689). --- ### An wen richtet sich die BQ I? Teilnehmen können Tarifbeschäftigte, die neu in der Berliner Verwaltung sind. --- ### Dauer und Ziel des BQ I Die Qualifikation dau ert ca. 3 Monate und umfasst 44 Doppelstunden. Sie findet in der Regel wöchentlich mit 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) i m Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 18 . 1 0 Uhr an einem bis max. zwei gleichbleibenden Wochentagen statt. Die Basisqualifikation hat zum Ziel, die Teilnehmenden in die Grundlagen der Verwaltung des Landes Berlin einzuführen. --- ### Fachgebiete und Leistungsnachweise
FachgebieteAnzahl der Doppelstunden Praxistag Doppelstunden Leistungsnachweis (schriftlich - 90 Minuten)
Der öffentliche Dienst (öD)- ein Überblick 9 Klausur
Verfassungsrecht (Schwerpunkt Berliner Verfassungsrecht - VvB) 112Klausur
Haushaltsrecht (HHR)11 Klausur
Verwaltungstechnik (VT)11 Klausur
**Gesamt****42****2**
In jedem Fachgebiet ist ein schriftlicher Leistungsnachweis von 60 Minuten (+ 30 Minuten Nachbesprechung) vorgesehen. Die Praxistage dienen der Vertiefung des im Unterricht erworbenen Wissens. Sie werden von den jeweiligen Lehrkräften geplant und begleitet. --- ### Nachteilsausgleich Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Ein entspre chender Antrag ist zu stellen: [ https://www.berlin.de/vak/lernen - und - qualifizieren/lehrgaenge/ ](https://www.berlin.de/vak/lernen-und-qualifizieren/lehrgaenge/) (Antrag auf Nachteilsausgleich). Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist. --- ### Zeugnis Die BQ I ist erfolgreich absolviert, wenn alle Leistungsnachweise (LN) bestanden werden (jeweils mind. 50/100 Punkten). Die Wiederholung von nicht bestandenen LN ist einmalig möglich. Über die erfolgreiche Teilnahme vergibt die VAk ein Zeugnis.