Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zeitrichtwert in DSt. |
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**1. Zeit- und Selbst-management** | 1.1 Störfaktoren ermitteln und ausschalten 1.2 Planungsinstrumente kennen lernen (z.B. Eisenhower-Prinzip, ALPEN-Modell, Kanban-Board, Pomodoro-Methode) und einen persönlichen Lernplan erstellen | Die Auszubildenden können - ihr eigenes Lernumfeld analysieren und individuell positiv gestalten - verschiedene Planungsinstrumente nennen und für sich passende auswählen - nach Tages-, Wochen- und Monatslernzielen einen persönlichen Lernplan erstellen | 1 (1.1) 2 (1.2) | **0,5** **0,5** |
**2. Grundlagen des Lernens und kreative Merktechniken** | 2.1 Eigenen Wahrnehmungstypus/Lerntypus ermitteln 2.2 Merktechniken (z.B. Lernkartei, Lernen mit Symbolen, Loci-Methode, Mindmap) und Konzentrationsübungen kennenlernern | Die Auszubildenden - erkennen den eigenen Lerntypus und können diesen mit Lernstrategien und -techniken in Zusammenhang bringen - können verschiedene Merktechniken und Konzentrationsübungen nennen unf für sich passende auswählen | 2 2 | **1** **1** |
**3. Umgang mit besonderen Situationen** | 3.1 Lernblockaden verhindern bzw. lösen und mit Druck, Stress und Prüfungsangst umgehen (praventiv und akut) | Die Auszubildenden können Signale zu Lernblockaden nennen und kennen Maßnahmen, diesen zu begegnen. Sie können individuelle Möglichkeiten des Umgangs mit Stress und Prüfungsangst nennen. | 1 | **1** |
**kein Leistungsanchweis** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zeitrichtwert in DSt. |
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**1. Die öffentliche Verwaltung** | 1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung 1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden | Die Auszubildenden können - die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren - die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen | 1 | **1** |
**2. Träger und Gliederung der öffentlichen Verwaltung** | 2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und Landesebene 2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger | Die Auszubildenden können - den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger - deren Befugnisse definieren und erläutern | 1 | **1** |
**3. Die Rechtgrundlagen der öffentlichen Verwaltung** | 3.1 Übersicht über das öffentliche Recht 3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen | Die Auszubildenden können - die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen - verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern | 1 | **1** |
**4. Die Grundsätze des Verwaltungs-handelns** | 4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung 4.2 Gleichheitsgrundsatz 4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung 4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit | Die Auszubildenden - können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern - kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern | 1 | **2** |
**5. Die Grundsätze des Verwaltungs-verfahrens** | 5.1 Beginn eines Verwaltungs-verfahrens 5.2 Zuständigkeit und Form 5.3 Untersuchungsgrundsatz 5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe 5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung 5.6 Amtssprache und Akteneinsicht | Die Auszubildenden können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern | 1 | **2** |
**6. Die Lehre vom Verwaltungsakt** | 6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts 6.2 Inhalt und Form 6.3 Wirksamkeit (insbesondere Zustellung) 6.4 Nebenbestimmungen 6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung | Die Auszubildenden - können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen - kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden - können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern | 2 | **3** |
**7. Der Rechtsschutz** | 7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten 7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs 7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung | Die Auszubildenden können - die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung - die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen | 2 | **2** |
**8. Das Vollstreckungs-verfahren** | 8.1 Voraussetzungen 8.2 Verfahren 8.3 Zwangsmittel | Die Auszubildenden können - die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten (mit und ohne Grund-VA) darstellen - die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden | 2 | **2** |
**Leistungsanchweis schriftlich** | **2** |
Lerninhalt | Stoffgliederung | Lernziel | Lernzielstufe | Zeitrichtwert in DStd. |
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**1. Begriff und Aufgaben des** **Arbeitsrechts** | 1.1 Begriff 1.2 Privatrecht 1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht 1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit 1.5 Arbeitnehmendenschutz 1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts 1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und Normenkollisionen (Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-, Spezialitätsprinzip) | Die Auszubildenden - kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts, - kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen - können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen | 1 | **1** |
**2. Tarif-vertragsrecht** | 2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition 2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände 2.3 Tarifvertrag 2.4 Tariffähigkeit 2.5 Inhalt des Tarifvertrages | Die Auszubildenden lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen | 1 | **1** |
**3. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses** | 3.1 Stellenausschreibung 3.2 Auswahlverfahren 3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages 3.4 Einwendungen | Die Auszubildenden - wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft - haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte - kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB | 2 | **2** |
**4. Rechte und Pflichten aus dem Arbeits-verhältnis** | 4.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden 4.2 Arbeit gegen Entgelt 4.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden 4.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden | Die Auszubildenden - kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG - können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen | 2 | **2** |
**5. Neben-tätigkeit** | 6.1 Berufsfreiheit 6.2 Anzeige 6.3 Untersagung, Auflagen 6.4 Beteiligungsrechte | Die Auszubildenden - kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe - können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen | 2 | **1** |
**6. Personelle** **Einzel-maßnahmen** | 7.1 Umsetzung 7.2 Abordnung 7.3 Versetzung 7.4 Allgemeingültiges (Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen ) | Die Auszubildenden - kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L - können entsprechende Fälle bearbeiten | 2 | **2** |
**7. Entgelt-fortzahlung im Krankheitsfall** | 8.1 Voraussetzungen 8.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht 8.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet 8.4 vorübergehende Verhinderung 8.5 Erkrankung im Ausland | Die Auszubildenden - kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und - können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen | 2 | **1** |
**8. Erholungs-urlaub** | 9.1 Dauer 9.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs 9.3 Urlaubszeitpunkt 9.4 Übertragbarkeit 9.5 Urlaubsabgeltung | Die Auszubildenden - können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub) - kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung | 2 | **1** |
**Leistungs-nachweis schriftlich (Klausur)** | **2** |
Lerninhalt | Stoffgliederung | Lernziel | Lernzielstufe | Zeitrichtwert in DStd. |
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**1. Beendigung von Arbeitsverhältnissen** | 1.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung 1.2 Erreichen der Altersgrenze 1.3 Auflösungsvertrag 1.4 Abmahnung 1.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung 1.6 Anfechtung 1.7 Arbeitsgerichtsbarkeit | Die Auszubildenden - kennen die wichtigsten Beendigungs-möglichkeiten und deren Voraussetzungen - können anhand eines Prüfschemas Kündigungsfälle lösen - können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben | 2 | **2** |
**2. Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I** | Fallbearbeitung in Anwendung von Rechtnormen (Vermerk, Verfügung / Bescheid) insbesondere zu - Begründung von Arbeitsverhältnissen - personellen Einzelmaßnahmen - Entgelt - Urlaub - krankheitsbedingten Fehlzeiten - Nebentätigkeit | Die Auszubildenden können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen (Fallbezogene Rechtsanwendung ) | 3 | **14** |
**Leistungs-nachweis schriftlich** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zeitrichtwert in DStd. |
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**1. Grundlagen** | 1.1 Einführung in das Stoffgebiet 1.2 wichtige Rechtsvorschriften 1.3 hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums 1.4 Einteilung der Beamten 1.5 übergeordnete Stellen | Die Auszubildenden - kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten - können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO) - kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG - können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO) - kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte\*n, die/den (Fach)Vorgesetzte\*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB) | 1 | **2** |
**2. Ernennung** | 2.1 Stellenausschreibung 2.2 Auswahlverfahren, Landespersonalausschuss 2.3 Ernennung 2.4 Ernennungsfälle 2.5 Ernennungsurkunden 2.6 fehlerhafte Ernennungen 2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts | Die Auszubildenden - wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG) - kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden - kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG - können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden - können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen - kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten - kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin | 2 | **4** |
**3. Pflichten der Beamtinnen und Beamten** | 3.1 Pflichten 3.2 Folgen von Pflichtverletzungen | Die Auszubildenden - kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken - kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59 LBG, § 9 BBesG Berlin) | 2 | **3** |
**4. Rechte der Beamtinnen und Beamten** | 4.1 Rechte 4.2 Alimentation (Grundlagen der Besoldung) | Die Auszubildenden - kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht - können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) *nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht* - kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen - kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung | 2 | **3** |
**5. Funktionelle Änderungen im Beamten-verhältnis** | 5.1 Umsetzung 5.2 Abordnung 5.3 Versetzung 5.4 Allgemeingültiges (Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen) | Die Auszubildenden kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten | 1 | **2** |
**Leistungs-nachweis schriftlich** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Eläuterung Groblernziele | Lernzielstufe | Zeitrichtwert in DSt. |
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**1. Beendigung des Beamten-verhältnisses** | 1.1 Entlassung 1.2 Verlust der Beamtenrechte 1.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis 1.4 Ruhestand | Die Auszubildenden - kennen die Beedigungsgründe der §§ 21 ff BeamtstG, §§ 33, 34 LBG - können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen der Beendigung von B.a.W und B.a.P. prüfen | 2 | **2** |
**2. Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I** | Fallbearbeitung in der Anwendung von Rechtsnormen (Vermerk, Verfügung / Bescheid) insbesondere zu den Themen - Ernennung - Nebentätigkeit - Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis - Bezügebestandteile - Pflichtverletzungen (Dienstvergehen) und Folgen | Die Auszubildenden können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung) | 3 | **14** |
**Leistungsnachweis schriftlich** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zeitwert in Dst. |
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**1. Grundzüge des Gemeinderechts** **( \*siehe auch Richtlernziel: Die Verwaltung )** | 1.1 Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung 1.2 Stellung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände 1.3 Innere Gemeindeverfassung | Die Auszubildenden können - den demokratischen Grundgedanken der kommunalen Selbstverwaltung ( Art. 28 GG ) darstellen - die Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung nennen - beispielhaft Aufgaben der Gemeinden nennen - die Organe der Gemeinden nennen | 1 | **1,5** |
**2. Verfassungs-entwicklung Berlins von 1920 bis heute** | Der Weg zur Verfassung von Berlin 1995 | Die Auszubildenden - können das Groß-Berlin-Gesetz", dessen Entstehung und die grundsätzliche Bedeutung für das heutige Berlin darstellen - kennen die Entwicklung nach 1945 und 1990 zur Verfassung von Berlin von 1950 und 1995 - kennen die besondere Rechtsstellung Berlins als "Viermächtestadt" in der Zeit von 1945-1990 | 1 | **1** |
**3. Grundlagen der Verfassung von Berlin** | 3.1 Berlin als Stadtstaat 3.2 Berlin als Bundesland 3.3 Grundlagen der inneren Verfassung | Die Auszubildenden - begreifen Berlin als Gemeinde und Bundesland - können den Inhalt der Art. 1 bis 5 VvB darstellen, isnbesodnere - Träger staatlicher Gewalt - Gewaltenteilung - Gesetzgebung durch das Volk - Einteilung in Bezirke | 2 | **0,5** |
**4. Grundrechte und Staatsziele** | 4.1 Grundrechte 4.2 Staatsrechte | Die Auszubildenden - kennen die Grundrechte und Staatsziele der Verfassung von Berlin - können diese im Verhältnis zum Grundgesetz einordnen | 1 | **0.5** |
**5. Das Abgeordnetenhaus von Berlin** | 5.1 Wahl 5.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse\*\* 5.3 Organisation und Arbeitsweise *(\*\* siehe auch Richtlernziel:"Rechtsetzung/Plebizite")* | Die Auszubildenden - können die Wahlgrundsätze beschreiben - kennen die grundsätzlichen Wahlsysteme ( Mehrheitswahlsystem und Verhältniswahlsystem) und können die Merkmale, die Unterschiede und jeweils Vor- und Nachteile erläutern - können die Begriffe - Überhangmandate - Ausgleichsmandate - 5%- Klausel - Grundmandatsklausel erläutern - kennen die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten und können diese im Spannungsverhältnis zur Franktionsdisziplin bewerten - kennen die Bedeutung der Fraktionen - können die Aufgaben des Abgeordnetenhauses - Wahlaufgaben - Gesetzgebung\*\* - Kontrolle der Exekutive beschreiben - können die innere Organisation und die sich daraus ergebende Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses beschreiben | 3 | **3** |
**6. Rechtsetzung / Plebiszite** | 6.1 Gesetzgebung\*\* 6.2 Plebiszite\*\* 6.3 Erlass von Rechtsvorschriften *(\*\* siehe auch Richtlernziel:"Das Abgeordnetenhaus von Berlin")* | Die Auszubildenden können - das Gesetzgebungsverfahren im AH erläutern (auch bezogen auf Plebiszite)\*\* - die Möglichkeiten und Verfahrensweisen der Elemente der direkten Demokratie nennen und darstellen - Bedeutung und Erlass von Rechtsverordnungen erklären | 3 | **2** |
**7. Der Senat von Berlin** | 7.1 Bildung 7.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse 7.3 Organisation und Arbeitsweise | Die Auszubildenden könne - die Bildung des Senats erläutern - das Instrument des Misstrauensantrages darstellen - die Aufgaben ( politische Leitung / unpolitische Leitung der Hauptverwaltung ) darstellen - die Arbeitsweise ( Richtlinienkompetenz / Ressortprinzip / Kollegialprinzip ) definieren | 2 | **1** |
**8. Der Verfassungsgerichtshof** | 8.1 Bildung und Organisation 8.2 Aufgaben | Die Auszubildenden - kennen die Bildung sowie die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes - können die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes nennen | 1 | **0,5** |
**9. Die Verwaltung** | 9.1 Unmittelbare Landesverwaltung - - die Hauptverwaltung - die Bezirksverwaltung - Aufgabenverteilung - Verhältnis (Hauptverwaltung - Bezirksverwaltung u.a. Eingriffsrecht, Aufsicht, Verwaltungsvorschriften) - Rat der Bürgermeister 9.2 Mittelbare Landesverwaltung 9.3 Verwaltungsreform | Die Auszubildenden - können die Grundsätze der zweistufigen Verwaltung - Zuständigkeiten - Aufsicht - Konflikte / Zusammenarbeit darstellen und erläutern - können die Bezirke als Teil der zweistufigen Verwaltung mit ihrer besonderen Rechtsstellung, den Prinzipien der Selbstverwaltung und Organen ( BVV und BA ) beschrieben \* - können die mittelbare Landesverwaltung als Form der Selbstverwaltung beschreiben und Beispiele nennen - kennen den aktuellen Stand der Reformdiskussion *( \* siehe auch Richtlernziel: "Grundzüge des Gemeinderechts" )* | 3 2 1 | **4** |
**Leistungsnachweis schriftlich** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zeitrichtwert in DStd. |
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**1.Wesen und Aufgaben des Rechts, die Rechtsordnung** | 1.1 Allgemeine Bedeutung des Rechts 1.2 Objektives und subjektives Recht | Die Auszubildenden - können den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit, Recht und Gesetz beschreiben und unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge darstellen | 2 | **1** |
**2.Rechtsquellen - Ihre Rechtsetzung und Rangordnung** | 2.1 Formelle Gesetze 2.2 Materielle Gesetze 2.3 Rechtsverordnungen 2.4 Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften 2.5 Gewohnheitsrecht, Richterrecht | Die Auszubildenden - können formelle von materiellen Gesetzen unterscheiden und diese von verwaltungsinternen Regelungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen abgrenzen - können die Bedeutung von Gewohnheits- und Richterrecht für Rechtsanwendung der Exekutive erläutern - können die verschiedenen Regelungen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern | 2 | **1** |
**3.Arten von Rechtsnormen** | 3.1 Verbots- / Gebotsnormen 3.2 Hilfsnormen 3.3 Gegennormen 3.4 Sonstige Normen 3.5 Antwortnormen | Die Auszubildenden - können die verschiedenen Normarten erläutern und voneinander abgrenzen - können diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft identifizieren | 3 | **1** |
**4.Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe** | 4.1 Auslegungskriterien 4.2 Analogie und ergänzende Auslegung 4.3 Teleologische Reduktion | Die Auszubildenden - können mithilfe der Auslegungskriterien unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren, definieren und diese sachverhaltsbezogen anwenden | 2 | **1** |
**5.Ermächtigungsgrundlagen, die Antwortnormen im öffentlichen Recht / Rechtsfolgen** | 5.1 Tatbestandsseite 5.2 Rechtsfolgeseite 5.3 Muss-, Soll- und Kannvorschriften 5.4 Pflichtgemäßes Ermessen 5.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit | Die Auszubildenden - können gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten darstellen und Ermächtigungsgrundlagen benennen /bilden - können die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung erläutern und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen pflichtgemäß Ermessen ausüben und fallbezogen verhältnismäßige Entscheidungen treffen | 3 | **2** |
**6.Der Gutachtenstil** | 6.1 Bedeutung 6.2 Sprache 6.3 Aufbau | Die Auszubildenden - können einen Sachverhalt in Form einer juristischen Begutachtung verwaltungsbezogen lösen - können die Ergebnisse in einem Vermerk darstellen | 3 | **2** |
**Kein schriftlicher Leistungsanchweis** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd. |
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**1.Der Landeshaushalt** | 1.1 Zielstellung und Wirkungen des Haushaltsplans 1.2 Bedeutung des Haushaltsgesetzes 1.3 Haushaltskreislauf einschließlich Aufstellungsverfahren und Kontrolle 1.4 Bestandteile des Haushaltsplans 1.5 Haushaltsgliederung 1.6 Stellenplan | Die Auszubildenden - kennen die wesentlichen Aufgaben und Wirkungen als Steuerelement - verstehen die Planungsmethoden für die Ermittlung des Finanzbedarfs - kennen die Bedeutung und Wirkung des Haushaltsgesetzes - verstehen die Feststellungswirkung ( einschließlich der vorläufigen Haushaltswirtschaft ) - kennen und verstehen die wichtigsten Verfahrensschritte im Zuge des Aufstellungsverfahrens - verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleich - kennen und verstehen die Aufgaben von Revision, Abgeordnetenhaus / BVV und Landesrechnungshof bei der Haushaltsplankontrolle - verstehen die Gliederung und Haushaltssystematik des Landeshaushaltsplans und der Bezirkshaushaltspläne einschließlich der Stellenpläne - kennen die Einahme- und Ausgabearten - können anhand von Übungsfällen aus der beruflichen Praxis selbstständig Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zuordnen - verstehen die Unterschiede der haushaltstechnischen Regelungen für Einnahmen, konsumtiven Ausgaben, Investitionsausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen - können Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben und Investitionen differenzieren - verstehen die herausgehobene Bedeutung von Investitionen - verstehen die Bedeutung von Verpflichtungsermächtigungen für die Transparenz und parlamentarische Kontrollfunktion - kennen die Regelungen zur Kreditermächtigung - verstehen die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen - können zwischen Grob- und Feingliederung mit Einzelplan, Kapitel und Titeln unterscheiden - kennen die Unterschiede zwischen Landeshaushalt und den Bezirkshaushaltsplänen - kennen exemplarische Haushaltszahlen im Zahlen- und Erläuterungsteil und können diese erläutern - verstehen die Bedeutung und Wirkung von Haushaltsvermerken - kennen den Aufbau und die Funktion eines Stellenplans und können zwischen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen differenzieren - kennen die Unterschiede zu freien Mitarbeitern | 2 2 2 2 2 2 | **1** **0,5** **1** **3** **2** **1** |
**2.Haushaltsgrundsätze** | 2.1 Bedeutung und Wirkungen von Haushaltsgrundsätzen und deren Ausnahmen | Die Auszubildenden - verstehen die Bedeutung des Kassenwirksamkeits-prinzips für die zeitliche Bindung - kennen die Voraussetzungen für die Bildung von Haushaltsresten - verstehen den Unterschied zwischen sachlicher Bindung und Zweckbindung und können diesen erläutern - kennen die herausgehobene Bedeutung der Grundsätze der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und können diese anhand konkreter Einzelfälle erläutern - verstehen wie die ordnungsgemäße Beachtung der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden kann - kennen die Bedeutung der Gesamtdeckung u.a. für den Haushaltsausgleich | 2 | **2** |
**3.Bildung von Ansätzen** | 3.1 Anmelden von Maßnahmen 3.2 Erstellen von Voranschlägen | Die Auszubildenden - können Titelgruppen und Ansatzhöhe unter Anwendung und Berücksichtigung von Rundungsvorschriften und der haushaltstechnischen Vorschriften für Einnahmen (inkl. Zweckgebundene Mittel) sowie Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben (inkl. Zuwendungen) und Investitionsausgaben selbständig ermitteln - erkennen erforderliche Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen anhand praktischer Übungsfälle | 2 | **3** |
**4.Globalsumme** | 4.1 Bestandteile der Globalsumme 4.2 Ermittlung der Globalsumme im Zuge des Aufstellungsverfahrens | Die Auszubildenden - kennen die Unterschiede bei der Ermittlung der Finanzbedarfe zwischen Hauptverwaltung und der Globalzuweisung an die Bezirke auf Basis von Produkten - kennen die wesentlichen Bestandteile einer Globalsumme - kennen wesentliche Vor- und Nachteile der Globalsummensystematik | 1 | **0,5** |
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Zuordnung der Dat. | Lernzielstufe |
---|---|---|---|---|
**1.Dezentrale Fach- und Ressourcenverordnung** | 1.1 Bedeutung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Haushaltsführung 1.2 Funktionsträger 1.3 Befugnisse | Die Auszubildenden - können Vor- und Nachteile erläutern - können die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung zur zentralen Steuerung abgrenzen - kennen die Aufgaben und Funktionen der Funktionsträger (Leitende der Verwaltungszweige, Beauftragte für den Haushalt, Titelverwaltende, Leitende von Organisationseinheiten) und können diese unterscheiden - kennen die Wirkungen der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, Feststellungsbefugnisse und Anordnungsbefugnis und können selbständig unterscheiden, wann diese auszuüben sind | 2 3 2 | **0,5** **1** **1** |
**2.Haushaltsüberwachung** | 2.1 Methoden des Haushaltscontrollings 2.2 Instrumente des Haushaltscontrollings | Die Auszubildenden - kennen die Aufgaben des Landesfinanzservice (einschließlich Landeshauptkasse und zentrale Verfahrensbetreuung HKR) und Bezirkskassen bei der Haushaltsführung und -überwachung - kennen und verstehen verschiedene Methoden und Instrumente des Haushaltscontrollings bei der Überwachung der Haushaltsführung. - können die verschiedenen Arten der Haushaltsüberwachungslisten unterscheiden und berechnen | 2 | **1** |
**3. Bewirtschaftung von Einnahmen** | 3.1 Grundlagen der Einnahmebewirtschaftung 3.2 Formale Voraussetzungen für die Veränderung von Ansprüchen | Die Auszubildenden - die Anforderungen einer rechtzeitigen und vollständigen kassenwirksamen Einnahmeerhebung unterscheiden - die haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Auswahl von Stundung, Niederschlagungen und Erlass bei der Veränderung von Ansprüchen des Landes Berlins selbständig anwenden | 3 | **2,5** |
**4.Bewirtschaftung von Ausgaben** | 4.1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen 4.2 Abweichungen vom Haushaltsplan | Die Auszubildenden - kennen und verstehen die Grundlagen bei der Bewirtschaftung von Ausgaben - kennen die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechts - verstehen die Vergabegrundsätze - kennen die Unterschiede der Unter- und Oberschwellenverfahren einschließlich der Vergabearten können Auftragswerte berechnen - können die zulässigen Vergabearten bei Unterschwellenverfahren auswählen - können selbständig die wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabereife eines Verfahrens prüfen - kennen die regulären verfahrensvorbereitenden Maßnahmen (Vorüberlegungen) und können diese erläutern - können Angebote anhand von Übungsfällen formal prüfen und werten - können die Voraussetzungen der Verfahrensaufhebung prüfen - kennen die haushaltsrechtlichen Regelungen zur E-Vergabe - kennen die Aufgabe von Nachtragshaushalten und Ergänzungsplänen - kennen und verstehen die Unterschiede von höheren und neuen Ausgaben bei zusätzlichen Finanzbedarfen innerhalb der Haushaltswirtschaft - können die Mehrbedarfe korrekt ermitteln und die formalen Voraussetzungen (u.a. Deckungsfähigkeit und über- und außerplanmäßige Ausgaben) für einen Ausgleich prüfen und anwenden | 3 3 | **7** **3** |
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Zuordnung der Dstd. | Lernzielstufe |
---|---|---|---|---|
**Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte aus Haushaltsrecht I und II** | Die Prüfungsreife für die schriftliche und praktische Abschlussprüfung | Die Auszubildenden - können die Lerninhalte von Haushaltsrecht 1 und 2 selbständig anhand von Übungsfällen bearbeiten und die einschlägigen rechtlichen Vorschriften lösungsgerecht anwenden | 3 | **10** |
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd. |
---|---|---|---|---|
**1.Allgemeine Grundlagen** | 1.1 Gründe und Ziele für die Anwendung der IT 1.2 Probleme der Automatisierung von Aufgaben 1.3 Grundbegriffe der IT 1.4 Elementare Funktion der Informationsverarbeitung | Die Auszubildenden - kennen Grundlagen von Software (z.B. Betriebssystem, Standardsoftware, Fachanwendungen) - kennen Anforderungen und Schwierigkeiten für den Einsatz von IT Anwendungen - können die Sachverhalte auf aktuelle Situationen in der Berliner Verwaltung übertragen | 2 | **1** |
**2. Ergonomie** | 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Modelle der Risikobewertung 2.3 Ergonomischer Arbeitsplatz | Die Auszubildenden - kennen rechtliche Grundlagen die für einen Bildschirmarbeitsplatz anzuwenden sind - können Aussagen und Beispiele auf Ihre Sachlichkeit hin überprüfen und bewerten - kennen wesentliche Kriterien, die für gute Arbeitsbedingungen notwendig sind. - kennen Möglichkeiten sind laufend auf den aktuellen Stand der Technik zu halten | 3 | **1** |
**3.Datenschutz / Datensicherheit** | 3.1 Grundlagen der EU DatenschutzGrundverordnung 3.2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht 3.3 Rechtlicher Rahmen der Verwaltung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten 3.4 Datensicherheit 3.5 Sicherheitsvorfall 3.6 Regeln für sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz und Mobil (Passwörter, Signaturen, CyberAngriffe) | Die Auszubildenden - kennen die Grundlagen der EUDSGVO - können die Rahmenbedingungen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung prüfen und bewerten - kennen die Abgrenzung Datenschutz / Datensicherheit - kennen den Begriff Sicherheitsvorfall und können ein richtiges Verhalten zuordnen - können sichere Passwörter erzeugen - kennen die Gefahren und Bedrohungen beim digitalen Arbeiten | 2 | **4** |
**4.Präsentation** | 4.1 Grundlagen einer guten Powerpoint Präsentation 4.2 Inhalte, Gliederung, Animation 4.3 Präsentieren in Online Meetings | Die Auszubildenden - kennen die Anwendungsmöglichkeiten von Powerpoint - können einfache Präsentationen jederzeit erstellen | 3 | **2** |
**5.E-Government** | 5.1 Ziele des Einsatzes 5.2 EGovernment Gesetz Berlin 5.3 Aktuelle Entwicklungen 5.4 OZG | Die Auszubildenden - kennen die Gründe und Ziele für eine elektronische Verwaltung - kennen die wesentlichen Inhalte des Berliner EGovernment Gesetzes - kennen das OZG - können Fragen zum aktuellen Sachstand ihrer Ausbildungsbehörde strukturell und inhaltlich richtig beantworten | 2 | **2** |
**6.Auswirkungen der IT** | 6.1 Auf den Arbeitsplatz 6.2 Auf die Verwaltung 6.3 Auf den Bürger/die Bürgerin im Umgang mit der Verwaltung | Die Auszubildenden - können die aktuellen Lehrinhalte auf ihr Arbeitsumfeld übertragen - können technische Entwicklungen oder Restriktionen öffentlicher Verwaltung aus ihrer Sicht kritisch bewerten - können die Entwicklungen und Veränderungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, einordnen und bewerten | 2 | **1** |
Leistungsnachweis schriftlich | **1** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd. |
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**1.Allgemeine Grundlagen** | 1.1 Gründe und Ziele für die Anwendung der IT 1.2 Probleme der Automatisierung von Aufgaben 1.3 Grundbegriffe der IT 1.4 Elementare Funktion der Informationsverarbeitung | Die Auszubildenden - kennen Grundlagen von Software (z.B. Betriebssystem, Standardsoftware, Fachanwendungen) - kennen Anforderungen und Schwierigkeiten für den Einsatz von IT Anwendungen - können die Sachverhalte auf aktuelle Situationen in der Berliner Verwaltung übertragen | 2 | **1** |
**2. Ergonomie** | 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Modelle der Risikobewertung 2.3 Ergonomischer Arbeitsplatz | Die Auszubildenden - kennen rechtliche Grundlagen die für einen Bildschirmarbeitsplatz anzuwenden sind - können Aussagen und Beispiele auf Ihre Sachlichkeit hin überprüfen und bewerten - kennen wesentliche Kriterien, die für gute Arbeitsbedingungen notwendig sind. - kennen Möglichkeiten sind laufend auf den aktuellen Stand der Technik zu halten | 3 | **1** |
**3.Datenschutz / Datensicherheit** | 3.1 Grundlagen der EU DatenschutzGrundverordnung 3.2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht 3.3 Rechtlicher Rahmen der Verwaltung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten 3.4 Datensicherheit 3.5 Sicherheitsvorfall 3.6 Regeln für sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz und Mobil (Passwörter, Signaturen, CyberAngriffe) | Die Auszubildenden - kennen die Grundlagen der EUDSGVO - können die Rahmenbedingungen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung prüfen und bewerten - kennen die Abgrenzung Datenschutz / Datensicherheit - kennen den Begriff Sicherheitsvorfall und können ein richtiges Verhalten zuordnen - können sichere Passwörter erzeugen - kennen die Gefahren und Bedrohungen beim digitalen Arbeiten | 2 | **4** |
**4.Präsentation** | 4.1 Grundlagen einer guten Powerpoint Präsentation 4.2 Inhalte, Gliederung, Animation 4.3 Präsentieren in Online Meetings | Die Auszubildenden - kennen die Anwendungsmöglichkeiten von Powerpoint - können einfache Präsentationen jederzeit erstellen | 3 | **2** |
**5.E-Government** | 5.1 Ziele des Einsatzes 5.2 EGovernment Gesetz Berlin 5.3 Aktuelle Entwicklungen 5.4 OZG | Die Auszubildenden - kennen die Gründe und Ziele für eine elektronische Verwaltung - kennen die wesentlichen Inhalte des Berliner EGovernment Gesetzes - kennen das OZG - können Fragen zum aktuellen Sachstand ihrer Ausbildungsbehörde strukturell und inhaltlich richtig beantworten | 2 | **2** |
**6.Auswirkungen der IT** | 6.1 Auf den Arbeitsplatz 6.2 Auf die Verwaltung 6.3 Auf den Bürger/die Bürgerin im Umgang mit der Verwaltung | Die Auszubildenden - können die aktuellen Lehrinhalte auf ihr Arbeitsumfeld übertragen - können technische Entwicklungen oder Restriktionen öffentlicher Verwaltung aus ihrer Sicht kritisch bewerten - können die Entwicklungen und Veränderungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, einordnen und bewerten | 2 | **1** |
Leistungsnachweis schriftlich | **1** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | ZuordnungderDStd. |
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**1.Kommunikationsmodelle** | 1.1 Einführung in grundlegende Kommunikationsmodelle, beispielsweise - - Eigen- und Fremdwahrnehmung (Johari-Fenster) - Eisbergmodell - Sender-Empfänger-Modelle - Verbale, nonverbale und paraverbale Botschaften - Explizite und implizite Botschaften - Selektive Wahrnehmung / Informationsverluste 1.2 Übungen zum sender- und empfängerorientierten Umgang mit den Modellen anhand praktischer Beispiele | Die Auszubildenden - Kommunikation beeinflussen - können ihr eigenes Kommunikationsverhalten auf der Grundlage der Lehrinhalte reflektieren - können das grundlegende Kommunikationsverständnis in Bezug zum beruflichen Kontext bringen | 1 | **4** |
**2.Relevanz und gesellschaftlich-politischer Rahmen von Kundenorientierung** | 2.1 Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung – Ausgangspunkt und Zielsetzung 2.2 Verwaltung als Dienstleistung – Historische und politische Rahmenbedingungen 2.3 Rolle der Bürgerinnen und Bürger als externe Kundinnen und Kunden 2.4 Vorteile der Kundenorientierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung 2.5 Ebenen der Kundenorientierung - - Verwaltungszugang - Verwaltungsinhalte - Verwaltungsverfahren | Die Auszubildenden - können die Entwicklung und aktuellen Zielsetzungen zum Thema Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung wiedergegeben - können die Rollen von Bürgerinnen und Bürgern als externe Kundinnen und Kunden reflektieren und beschreiben - können reflektieren, wie individuelle und vielfältige Lebenslagen und daraus resultierende Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden in der Kundenorientierung berücksichtigt werden können | 2 | **2** |
**3.Kundenorientierte Gestaltung von Texten** | 3.1 Verständlichkeitsregeln 3.2 Adressatenbezogene, gendergerechte und lösungsorientierte Formulierungen | Die Auszubildenden - können Texte adressatengerecht formulieren - kennen gendergerechte Formulierungen für Verwaltungstexte | 2 | **2** |
4.**Techniken der praktischen Kommunikation mit dem Kunden/der Kundin anhand von Rollenspielen, Praxissimulationen, Reflektionen und Fallbeispielen** | 4.1 Techniken professioneller Gesprächsführung und Übungen 4.2 Strukturierter Gesprächsaufbau 4.3 Lösungsorientierung im Gespräch 4.4 Umgang mit Konflikten 4.5 Umgang mit schwierigen Situationen; Entwicklung von kommunikations-bezogenen Deeskalationsstrategien | Die Auszubildenden - können den Aufbau und Ablauf eines strukturierten Gesprächs wiedergeben - kennen Formulierungsbespiele für ein kundenorientiertes und lösungsorientiertes Gespräch - kennen kommunikationsbezogene Deeskalationsstrategien und können sie anwenden | 3 | **4** |
**5**.**Grundlagen des Telefongesprächs** | 5.1 Stimme und Sprechweise als Wirkungsmittel im telefonischen Kontakt 5.2 Struktur des Telefongesprächs 5.3 Zielorientierte Steuerung eines Telefongesprächs 5.4 Übungen zum Umgang mit (schwierigen) Anruferinnen und Anrufern | Die Auszubildenden - können die Einflussfaktoren von Stimme und Sprechweise auf die telefonische Kommunikation wiedergeben - können den strukturierten Aufbau und Ablauf eines Telefongespräches wiedergeben | 1 | **2** |
**6.Kundenorientierung durch professionelles Telefonieren** | 6.1 Telefonische Dienstleistung als Schnittstelle zum Kunden/zur Kundin6.2 Bedeutung und Spezifika des telefonischen Kundenkontaktes 6.3 Adressatenorientierung am Telefon Erstellen eines „Telefonknigge“ | Die Auszubildenden - kennen die speziellen Merkmale des telefonischen Kundenkontaktes - können die Bedeutung des kundenorientierten telefonischen Kundenkontakts als Dienstleistung wiedergeben - können einen „Telefonknigge“ erstellen | 2 | **2** |
**Leistungsnachweis** | - **Aktive Teilnahme am Unterricht (Rollenspiele, Bearbeiten von Fallbeispielen, Recherche und Transfer)** - **Ausarbeiten und Durchführen einer Präsentation** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der Doppelten |
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**1.**Diversity-Kompetenz im Umgang mit den Kunden und Kundinnen**** | 1.1 Umgang mit Unterschiedlichkeiten – Diversity Management als Herausforderung für Gesellschaft und Verwaltung 1.2 Geschichte und Aktualität der *diversity-orientierten und* interkulturellen Fragestellungen in Deutschland 1.3 Auswirkungen interkultureller Konflikte auf das Verwaltungshandeln anhand von Fallbeispielen 1.4 Vertiefung der wesentlichen Grundlagen kundenorientierten Verwaltungshandelns anhand diversity-orientierter und interkultureller Fragestellungen | Die Auszubildenden - können die Begriffe Diversity und Diversity Management definieren - können die Aufgabe und Bedeutung für die Öffentliche Verwaltung hierzu darstellen - kennen das Diversity-Leitbild und dessen Umsetzung in der Berliner Verwaltung - können die Auswirkungen/Herausforderungen für das Verwaltungshandeln im migrationsgesellschaftlichen/ interkulturellen Kontext wiedergeben | 2 | **2** |
**2.**A**nwendung und Vertiefung der Kommunikationstechniken anhand interkultureller Fragestellungen** | 2.1 Vertiefung der kommunikationstheoretischen Modelle im Blick auf interkulturell unterschiedliche Wahrnehmungen und Reaktionsweisen anhand eigener Fallbeispiele und Erfahrungen 2.2 Vertiefung von Techniken der kundenorientierten Gesprächsführung insbesondere bei eingeschränkten Sprachkenntnissen 2.3 Bedeutung der Körpersprache in der interkulturellen Kommunikation 2.4 Prävention von Konflikten | Die Auszubilden - können das eigene Kommunikationsverhalten in Bezug auf interkulturelle und diversity-bezogene Zusammenhänge/Konflikte reflektieren - können Unterschiede/Gemeinsamkeiten und Handlungsoptionen im interkulturellen Kundenkontakt zur Prävention/Deeskalation von Konflikten und in der adressaten- und kundenorientierten Kommunikation einbinden | 3 | **6** |
**Kein schriftlicher Leistungsnachweis** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der Dstd. |
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****1.Der Wandel des formellen und materiellen Polizeibegriffs**** | 1.1 Der Staat als Friedens- und Ordnungsmacht 1.2 Zur Geschichte des Polizeibegriffs 1.3 Die heutige Funktion des Polizei- und Ordnungsrechts | Die Auszubildenden - können den Wandel der Polizei als „Wächterin“ über Recht, Sitte und Moral zur heutigen Aufgabendefinition darstellen - können den Unterschied zwischen der heutigen Vollzugspolizei und den für Gefahrenabwehr zuständigen Ordnungsbehörden skizzieren | 2 | 1 |
**2. Ein Grundbegriff des POR – Gefahrenabwehr** | 2.1 Ein weiter Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrecht – „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ | Die Auszubildenden - können die verschiedenen Gefahrenarten voneinander abgrenzen und definieren - können die Bestandteile der öffentlichen Sicherheit erläutern und diese in Abgrenzung zur öffentlichen Ordnung fallbezogen anwenden | 2 | **2** |
**3.Zuständigkeiten bei der Gefahrenabwehr** | 3.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der Gefahrenabwehr | Die Auszubildenden - kennen die einschlägigen Regelungen (AZG, ASOG, ZustKatOrd, VwVfG (Bln), VvB) zur Zuständigkeitsverteilung im Land Berlin und können diese fallbezogen bestimmen | 2 | **0,5** |
**4.Die Ermessensausübung der Verwaltung** | 4.1 Ermessensarten: Entschließungs- und Auswahlermessen 4.2 Ermessensreduzierung auf Null 4.3 Ermessensfehler | Die Auszubildenden - kennen die Möglichkeiten der Ermessensausübung und mögliche Ermessensfehler - können die Möglichkeit einer Ermessensreduzierung auf Null, dem jeweiligen Sachverhalt angemessen, anwenden | 2 | **0,5** |
**5. Das Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)** | 5.1 Ablauf der Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand praktischer Beispiele | Die Auszubildenden - kennen die Voraussetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese fallbezogen erörtern | 2 | **0,5** |
**6.Verantwortliche Personen (Adressaten)** | 6.1 Begriffsbestimmungen 6.2 Weitere Probleme der Adressatenregelung 6.3 Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme 6.4 Voraussetzungen der Inanspruchnahme des sog. Nicht-Störers nach § 16 ASOG | Die Auszubildenden - können die verschiedenen Verantwortlichen definieren und behördliche Maßnahmen anwendungsbezogen gegen diese ergreifen - kennen die besonderen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sog. Nicht-Störer und können diese in den Kontext der verantwortlichen Personen einordnen - können die unmittelbare Ausführung gem. § 15 ASOG als Besonderheit der Adressatenregelung einordnen | 2 | **1,5** |
**7.**Di**e Generalklausel im Polizei- und Ordnungsrecht** | 7.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich | Die Auszubildenden - können die Voraussetzungen der Generalklausel definieren - können den Anwendungsbereich der Norm im Rahmen der Subsidiaritätskette des Gefahren abwehrenden Rechts erfassen und erörtern | 2 | **1** |
**8.Die Standardmaßnahmen** | 8.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich | Die Auszubildenden - können den Unterschied der Standardmaßnahmen zur Generalklausel (eindeutig festgelegter Zweck des immer gleichen Eingriffs in bestimmte Grundrechte) darlegen und die Maßnahmen in die Subsidiaritätskette einordnen | 2 | **1** |
**9.Grundlagen der Ordnungsverfügung sowie die ordnungsbehördliche Erlaubnis** | 9.1 Abschluss zur gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung und kurze Darstellung der Erlaubnis mit Verweis auf Vertiefung in VR – Band 2 | Die Auszubildenden - können das bisher gelernte in Form einer gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung darstellen und kennen die Grundzüge der ordnungsbehördlichen Erlaubnis | 2 | **1** |
**10.**D**er Verwaltungszwang** | 10.1 Die Rechtsgrundlagen und Mittel des Verwaltungszwanges 10.2 Weitere Grundlagen des Verwaltungszwanges 10.3 Weitere Voraussetzungen des Verwaltungszwanges 10.4 Zwangsmittelandrohung | Die Auszubildenden - können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten (mit und ohne Grund-VA) darstellen - können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden | 2 | **2** |
**11. **D**ie Ordnungsverfügung in der Praxis** | 11.1 Darstellung von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln anhand praxisnaher Verfügungen | Die Auszubildenden - können den Zusammenhang von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Hilfe von Zwangsmitteln darstellen - können eine praxisgerechte Verfügung erstellen und behördenspezifische Besonderheiten berücksichtigen | 3 | **2** **(mit ½ aus polizeilicher Erlaubnis, s.u.)** |
**12. **Grundsätze des Ordn**ungswidrigkeitenrechts in Stichworten** | 12.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich 12.2 Abgrenzung zum Gefahrenabwehrrecht | Die Auszubildenden - kennen den Unterschied zwischen Verfügungen zur Gefahrenabwehr und dem Sanktionscharakter des Ordnungswidrigkeitsverfahrens für vergangene Rechtsverstöße und können diese voneinander abgrenzen | 2 | **1** |
**13.Vertiefende Übungen nach Maßgabe der Dozentin/ des Dozenten** | 13.1 Beispiele aus der Praxis anhand verschiedener Spezialgesetze aus dem Gefahrenabwehrrecht | Die Auszubildenden - können fallbezogen Vermerke und ordnungsrechtliche Verfügungen formulieren und dabei auch Spezialgesetzen anwenden | 3 | **2** |
**Leistungsnachweis schriftlich ( Klausur)** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd. |
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**Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte Polizei- und Ordnungsrecht 1** | - Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen - Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung / Bescheid) insbesondere zu folgenden Bereichen des Eingriffsrechts - ASOG Bln - BerlLadÖffG - GastG - GrünanlG - JuSchG - HundeG Bln - LImSchG Bln - NiSG - NRSG Bln | Die Auszubildenden - können - unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen (fallbezogene Rechtsanwendung) | 3 | **16** |
**Lesitungsnachweis** **schriftlich** (praktischer Fall: Vermerk, Verfügung analog Beispiel im Lehrbrief) **(120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd. |
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**1.Politische Theorie** | 1.1 Grundbegriffe der Politischen Theorie 1.2 Politische Ideen 1.3 Regierungsformen | Die Auszubildenden - kennen „Was ist Politik?“ - kenne die Begriffe Macht, Herrschaft, Konflikt, Legitimation - kennen die drei Dimensionen des Politischen (Polity, policy, politcs) - kennen die politischen Ideen Sozialismus - kennen die politischen Ideen Liberalismus - kennen die politischen IdeenKonservatismus - kennen „Was bedeutet politisch: links – rechts?“ - kennen die Regierungsformen - republikanisch - monarchistisch - diktatorisch - demokratische / diktatorische Systeme | 1/2 1/2 1/2 | **1** **1** **1** |
**2. Ausgewählte Politikfelder** | 2.1 Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit 2.2 Europäische Integration | Die Auszubildenden - kennen die Institutionen - UNO - NATO - KSZE - kennen den Weg von den Europäischen Gemeinschaften (EWG) zur Europäischen Union (EU) - kennen Deutschlands Rolle in der EU: Staatsziel europäische Integration (Art. 23 GG) - kennen die Grundfreiheiten in der EU - kennen bürgerschaftliche Partizipation an Entscheidungen der EU - können die Frage: EU – Staatenbund oder Bundesstaat? erläutern - diskutieren zum Thema „EU in der Krise? – Migrationspolitik, Euro-Finanzpolitik, Erweiterungs-politik und Austritt Großbritanniens (Brexit) | 1/2 | **1** |
**3. Politik in Deutschland** | 3.1 Vier staatliche Ebenen 3.2 Rechtlicher Rahmen von Politik 3.3 Parteienstaat 3.4 Interessenverbände / Einfluss auf politische Prozesse 3.5 Bürgerliches Engagement | Die Auszubildenden - kennen die vier staatlichen Ebenen - Gemeinden - Länder - Bund - Europäische Union - kennen - 79 Absatz 3 GG - Ewigkeitsklausel - die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO) - politische Teilhaberechte (des GG) in der Praxis - kennen das Parteienprivileg (Art. 21 GG) - kennen das Parteiengesetz (PartG) mit den Schwerpunkten: - - - - Was ist eine Partei - Chancengleichheit der Parteien - Parteifinanzierung - kennen die Parteien im Bundestag - kennen die Bedeutung von parteinahen Stiftungen - kennen die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 GG - kennen Arten von Verbänden: Wirtschafts-, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Berufs-, Verbraucherverbände - kennen NGOs - kennen Lobbyismus im demokratischen Prozess - kennen Beispiele direkter Demokratie: Volksbegehren, Volksabstimmungen etc. - kennen Bürgerinitiativen | 1 2 2 2 2 | **0,5** **2** **2** **1,5** **2** |
**4.**Aktuelles** / Exkursion / Schwerpunktsetzung** | 4.1 Politik aktuell | Die Auszubildenden - diskutieren aktuelle politische Ereignisse | 1 | **0,5** |
**Leistungsnachweis schriftlich** - **Klausur (180 min.) oder** - **Präsentation (Kleingruppenpräsentation von 2-3 Personen) während des Unterrichts zuzüglich Thesenpapier zu ausgewählten Themen; Abstimmung und Festlegung erfolgen durch die Lehrkraft** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd. |
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**1.**Ve**rfassungsrechtliche Grundentscheidungen** | 1.1 Art 20 und 1 GG 1.2 Ewigkeitsklausel – Art. 79 Abs. 3 GG 1.3 Die Bundesrepublik als sozialer Rechtsstaat 1.4 Die Bundesrepublik in der Europäischen Union – Art. 23 GG | Die Auszubildenden - können die Bedeutung der Art. 1 und 20 GG als Gegenentwurf zur Weimarer Reichsverfassung darstellen - können die 5 Staatsstrukturprinzipien, insbesondere „Sozialstaat“ und „Rechtsstaat“ erläutern \* - begreifen die Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Union - können die Abgrenzungen und Mitwirkungs-möglichkeiten – auch der Bundesländer – gegenüber der EU darstellen \*\* *\* / \*\* siehe auch Richtlernziel: „Der deutsche Rechtsstaat“)* | 2 | **1** |
**2.Der deutsche Rechtsstaat** | 2.1 Rechtsquellen („Normenpyramide“) 2.2 Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU, Bund und Ländern 2.3 Inhalte und Bedeutung der Rechtswegegarantie | Die Auszubildenden - können die Rechtsquellen und deren Zustandekommen und Rangfolge darstellen und erläutern - können die Basics der Zusammenarbeit in der EU (insbesondere „Subsidiarität“ und „begrenzte Einzelermächtigung“) erklären \*\* - können die umfassende Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Bundesverfassungs-gericht) erfassen \* *(\* / \*\* siehe auch Richtlernziel: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“)* | 2 | **1** |
**3.Grundrechte** | 3.1 Geltung/ Wirkung von Grundrechten 3.2 Grundrechtseinteilung 3.3 Einschränkung von Grundrechten 3.4 Bedeutung des „Auffanggrundrechtes“ – 2 Abs. 1 GG | Die Auszubildenden - können die Bedeutung der Grundrechte für das Menschenbild darstellen - können die Grundrechte in Menschen- und Bürger:innenrechte unterscheiden - kennen die Notwendigkeit und Möglichkeit der Grundrechtseinschränkung und können sie unterscheiden (Schrankenarten) - können den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezogen auf das legislative und exekutive Verhalten darstellen - können Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht für Ausländer und Ausländerinnen und als subsidiär anzuwendendes Grundrecht beschreiben - können den umfassenden Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit – Allgemeines Persönlichkeitsrecht) definieren | 2 | **2** |
**4.Mitwirkung der Bundesländer** | Die Auszubildenden - können als Ausprägung des Bundesstaatprinzips die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer auf allen Ebenen staatlicher Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) darstellen - die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bezogen auf die EU-Ebene darstellen \* *(\* / \*\* siehe auch Richtlernziele: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“, „Der deutsche Rechtsstaat“)* | 2 | **1** | |
**5.Aktuelle Entwicklungen/ Schwerpunktsetzung** | Die Auszubildenden - können aktuelle Entwicklungen/Ereignisse (z.B. Urteile des BVerfG‘es, bevorstehende Wahlen, besonders wichtige Gesetzesvorhaben etc.) in vorhandenes staatsrechtliches Wissen einordnen | 2 | **1** | |
**kein schriftlicher Leistungsnachweis** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd. |
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**1.Der Sozialstaat** | 1.1 Historisch Entwicklung des sozialen Systems 1.2 Das Sozialstaatsprinzip 1.3 Bestandsgarantie | Die Auszubildenden - können den Begriff und den Inhalt des Sozialstaates beschreiben - können die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialstaates benennen - können die historische Entwicklung hin zum Sozialstaat beschreiben - können die Strukturprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland benennen | 1 | **1** |
**2.Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland** | 2.1 Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland 2.2 Die Sozialversicherung 2.3 Die Ausgabe der sozialen Sicherung 2.4 Finanzierung der Sozialleistungen 2.5 Drei-Säulen-Theorie 2.6 Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher (SGB) | Die Auszubildenden - können den Begriff und den Inhalt des sozialen Netzes beschreiben - können die Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher sowie insbesondere die für die Sozialhilfegewährung wesentlichen Bestimmungen des SGB I und X benennen - können die Bereiche benennen, die innerhalb der Sozialhilfe besonders kostenintensiv sind | 2 | **1** |
**3.Grundsätze der Sozialhilfe** | 3.1 Aufgabe der Sozialhilfe 3.2 Nachrang der Sozialhilfe (Subsidiaritätsprinzip) 3.3 Besonderheiten des Einzelfalls (Individualprinzip) 3.4 Rechtsanspruch auf Sozialhilfe 3.5 Einsetzen der Hilfe 3.6 Vorbeugende, nachgehende Hilfe 3.7 Formen der Sozialhilfe 3.8 Rechte und Pflichten der Leistungsbezieher 3.9 Träger der Sozialhilfe 3.10 Örtliche und sachliche Zuständigkeit 3.11 Verhältnis zu freien Wohlfahrtsverbänden 3.12 Hilfe in besonderen Lebenslagen - - Persönliche und sachliche Voraussetzungen - Wirtschaftliche Voraussetzungen - Die Einkommensgrenzen | Die Auszubildenden - können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen - können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären - können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen | 2 | **4** |
**4.Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung** | 4.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen 4.2 Überprüfung der Selbsthilfemöglichkeiten der/ des Hilfesuchenden 4.3 Ermittlungen des sozialrechtlichen Bedarfs 4.4 Laufende und einmalige Hilfen zum Lebensunterhalt 4.5 Sozialhilfe an Ausländer/ innen 4.6 Besonderheiten der Grundsicherung | Die Auszubildenden - können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen, - können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären, - können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen, - können die Unterscheidung zwischen den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII treffen und - können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen | 3 | **3** |
**5.Bedarfsdeckungsmöglichkeiten** | 5.1 Einsatz der Arbeitskraft 5.2 Einkommen und Vermögen - - Begriff des Einkommens - Einkommensarten - Nicht anzurechnende Einkommen - Bereinigung von Einkommen - Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen 5.3 Begriff des Vermögens - - Verwertung - Geschütztes Vermögen - Darlehensweise Gewährung der Hilfe | Die Auszubildenden - können den Einsatz von Einkommen verstehen und hierbei auch nicht einzusetzende Einkommen erkennen, - können Freibeträge bei einer Erwerbstätigkeit sicher anwenden - können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen und hierbei auch nicht verwertbares oder auch geschütztes Vermögen erkennend - können die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe bei nicht verwertbarem Vermögen anwenden | 3 | **2** |
**6. Ansprüche der Sozialhilfeempfänger/ innen, Rückzahlbarkeit von Leistungen** | 6.1 Kostenersatz (schuldhaftes Verhalten, Erben, Doppelleistung) 6.2 Rückforderung zu Unrecht bezogener Sozialhilfe 6.3 Überleitung von Ansprüchen bzw. Übergang von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen 6.4 Erstattungen zwischen Sozialhilfeträgern 6.5 Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern | Die Auszubildenden - können das System der Aufhebung von Verwaltungsakten fehlerfrei anwenden - können Kostenersatzansprüche gegen Hilfesuchende sowie ggf. gegen deren Erben durchsetzen - können zivilrechtliche Ansprüche der Leistungsbeziehenden, die durch den Träger übergeleitet werden könnten, benennen | 2 | **1** |
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** | Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd |
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****1.Wiederholung und Vertiefung**** | 1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen; Einfache Fallbeispielbearbeitung (Vermerk, Bescheid) | Die Auszubildenden - können Leistungsansprüche nach den SGB II und XII sicher zuordnen - können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen - können Bescheide über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII fertigen | 3 | **8** |
**2. **Arbeitslosengeld II**** | 2.1 Grundsätze 2.2 Ziele 2.3 Adressaten 2.4 Angebote 2.5 Verhältnis zu anderen Hilfen | **Die Auszubildenden** - können die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nennen und beschreiben - könnendie Motive des Gesetzgebers für die Einführung des SGB II nennen - können die Organisationsform der Jobcenter benennen - können die einzelnen Adressaten der Leistung nennen - können Rechte und Pflichten der Leistungsbeziehenden benennen | 1 | **1** |
**Leistungsnachweis schriftlich (Test)** | **1** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | ZuordnungderDStd. |
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**1.Einführung** | 1.1 Begriff der öffentlichen Verwaltung 1.2 Funktion der öffentlichen Verwaltung 1.3 Träger der öffentlichen Verwaltung | Die Auszubildenden - können den Begriff der (öffentlichen) Verwaltung als Teil der Exekutive (ausführende Gewalt) begreifen und von privater Verwaltung abgrenzen - können die Funktionen (Aufgaben) der Verwaltung kennen und beispielhaft benennen - kennen die Träger der öffentlichen Verwaltung und deren Organe | 1 | **2** |
**2.Grundlagen für das Büro- und Geschäftsverfahren** | 2.1 Grundsätze für das Verwaltungshandeln 2.2 Rechtliche Grundlagen | Die Auszubildenden - kennen die Grundsätze des Verwaltungshandelns und können sie erklären sowie mit Beispielen verknüpfen - kennen die rechtlichen Grundlagen und können damit umgehen | 2 | **1** |
**3.Bürger und Verwaltung** | 3.1 Verwaltung aus der Sicht des Bürgers/der Bürgerin 3.2 Bürgernahe Verwaltung/ Bürgerämter 3.3 Verkehr mit der Bevölkerung 3.4 Öffentlichkeitsarbeit | Die Auszubildenden - kennen sich mit den einschlägigen Vorschriften der GGO I aus - können das Erlernte an eigenen Beispielen aus der Praxis beschreiben - können Beratungen und Hilfen richtig und angemessen anwenden | 1 | **1** |
**4.Die Organisation der Behörden** | 4.1 Begriff, Grundlagen und Ziele der Organisation 4.2 Institutionelle Organisation 4.3 Funktionelle Organisation 4.4 Leitungs- und Handlungs-verantwortung | Die Auszubildenden - kennen den Behördenaufbau im Land Berlin (unmittelbar/mittelbar) - kennen den Behördenaufbau von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern des Landes Berlin - können Stellenzeichen bilden und Organigramme erstellen - sollen die Funktionsträger in den Behörden nennen und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschreiben können | 2 | **2** |
**5.Geschäftsverfahren** | 5.1 Dienstpost - - Aufgaben von Verteilungsstellen - Behandlung von Eingängen - Postversand 5.2 Bearbeitung der Eingänge - - Durchsicht und Weiterleitung - Sicht- und Geschäftsgangvermerke - Bearbeitungsgrundsätze 5.3 Förmliche Behandlung/ Schriftverkehr - - Verfügungstechnik - Zeichnung - Vermerke - Reinschrift | Die Auszubildenden - sollen das Geschäftsverfahren in der Verwaltung verstehen und in der Praxis anwenden können - können Eingänge richtig behandeln und bearbeiten, Verfügungsentwürfe entwerfen, zeichnen bzw. zeichnen lassen und ausführen - können Reinschriften unterzeichnen und fertigen und abschließend bearbeiten - sollen die unterschiedlichen Arten von Vermerken kennen und können ihr Handeln danach ausrichten | 2 | **6** |
**6.Weitere Bürotätigkeiten** | 6.1 Urschriftliche Erledigung 6.2 Partei- und Vertretungsbezeichnungen, Vollmachten 6.3 Verhandlungen, Versicherung an Eides Statt 6.4 Beglaubigung, Bescheinigungen 6.5 Sitzungsniederschriften 6.6 Arbeitsmittel | Die Auszubildenden - können die grundlegenden Regelungen über verschiedene Bürotätigkeiten beschreiben | 1 | **1** |
**7.Verwaltung des Schriftgutes** | 7.1 Verwahrung und Mitnahme 7.2 Aktenführung 7.3 Aktenplan 7.4 Aussonderung und Vernichtung von Altakten | Die Auszubildenden - kennen die Bedeutung der Akten-führung und Aktenaufbewahrung | 1 | **1** |
**Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)** | **2** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd. |
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**1.Allgemeine Wiederholung und Vertiefung** | 1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen | Die Auszubildenden - die Zielsetzung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) auch in Hinblick auf ihre Weiterentwicklung anwenden - komplexe Situationen des Verwaltungsalltages anhand der GGO I sinnvoll einordnen und angemessen agieren | 2 | **2** |
**2.Übungen zur Verfügungstechnik** | 2.1 Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung) | Die Auszubildenden - können auch bei komplizierten Sachverhalten zielgerichtete Verfügungsentwürfe erstellen und die verantwortlichen Zeichnungen korrekt anordnen | 3 | **4** |
**3.**Führung und Zusammenarbeit in der Verwaltung**** | 3.1 Reflexion der in den Praxisstellen gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke in Bezug auf die Anwendung der GGO | Die Auszubildenden - können die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Behörden darstellen - kennen die Führungsgrundsätze und können ihr eigenen Handeln danach ausrichten | 2 | **1** |
**Leistungsnachweis schriftlich (Test)** | **1** |
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zuordnung der DStd. |
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**Repetitorium** | - Allgemeine Wiederholung - Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen | Die Auszubildenden - beherrschen das Erlernte - können komplexe Sachverhalte eigenständig lösen - erkennen Weiterentwicklungen und bringen ihre Erfahrungen aktiv in die Diskussion ein | 3 | **2** |
**Kein schriftlicher Leistungsnachweis** |