3. Informationen zum Zulassungsverfahren Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber/innen mit folgenden Qualifikationen (Basis: Lehrgangsordnung 2012 i.d.F. vom 20.2.2019) 1. Berufsausbildung nach BBiG (§ 20 Ziffer 1 LO) Verwaltungsfachangestellte (VfA), Fachangestellte für Bürokommunikation (FaB) und Kaufleute für Büromanagement - im Bereich des öffentlichen Dienstes (KfBM) Mindestens 3 Jahre Berufspraxis im öffentlichen Dienst (öD) -  nach Abschluss. Hinweis: Wurde die Berufsausbildung mit dem Prädikat „gut“ oder besser abgeschlossen, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen. Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L. 2. Vergleichbare Berufsausbildung (§ 20 Ziffer 1 LO) Als vergleichbare Ausbildung wird der Abschluss Kaufleute für Bürokommunikation (KaB) – Land Berlin (mit erfolgreicher dienstbegleitender Unterweisung an der VAk) anerkannt. Mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD nach Abschluss. 3. Abschluss Verwaltungslehrgang I (VL I) (§ 20 Ziffer 2 LO). Mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD nach Abschluss. Hinweis: Bei erfolgreicher Prüfung zum VfA - mit dem Prädikat „gut“ oder besser -, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen. Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L. 4. Ausnahme (§ 2 Absatz 5 LO) Ausnahmen können für folgende Bewerber/innen beantragt werden: Grundberuf nach BBiG (bspw.: mit IHK-Abschluss); Bachelor/Master; Vergleichbare Qualifikationen Weitere Voraussetzungen zur Anmeldung: Erfolgreiche Teilnahme an der Basisqualifikation II Mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD (im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst). Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L. Begründung der Ausnahme durch Behörde, i.d.R. : Personalentwicklungs-Maßnahme Hinweis für alle Bewerber/innen:  Alle gemeldeten Bewerber/innen nehmen ausschließlich am Eignungstest (§ 2 Absatz 2 LO) teil.