9. Leistungsnachweise

gem. § 4 Absatz 1 i.V.m. § 5 Lehrgangsordnung für die Verwaltungslehrgänge an der VAk Berlin

Formen der Leistungsnachweise (LN)

In welcher Form ein LN zu erbringen ist, ist den Lehrplänen zu entnehmen. 
Besteht eine Auswahlmöglichkeit, hat eine Festlegung in Abstimmung mit der Lehrkraft zu erfolgen, nach Möglichkeit sollten in einer Unterrichtsgemeinschaft alle Varianten (Hausarbeit, Präsentation, Fachgespräch) angeboten werden.





Revision #4
Created 14 February 2024 10:33:27
Updated 6 June 2024 06:57:19