1. Informationen zum Verwaltungslehrgang I
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungslehrgangs I
Rechtliche Grundlage fürfür den Verwaltungslehrgang I (VL I) ist die Lehrgangsordnung fürfür die VerwaltungslehrgängeVerwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Berlin vom 23.03. Februar 2012 (ABl. S. 476), geändertgeändert durch Beschluss des VAk-Vorstandes vom 20.02.2019.30.05.2023.
An wen richtet sich der VL I? –– Teilnehmerkreis
Teilnehmen könnenkönnen tariflich BeschäftigeBeschäftige im nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r fürfür BürokommunikationBürokommunikation oder einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die mindestens in der Entgeltgruppe 3 TV-L eingruppiert sind und überüber eine mindestens dreijährigedreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung verfügenverfügen
AußerdemAußerdem richtet sich der Lehrgang an tariflich BeschäftigeBeschäftige des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die in den Entgeltgruppen 1 bis 2 TV-L eingruppiert sind, den Verwaltungsgrundlehrgang mit Erfolg besucht haben und überüber eine mindestens dreijährigedreijährige Berufspraxis verfügen.verfügen.
Dauer des Lehrgangs
Der Lehrgang dauert ca. zwei Jahre und umfasst in der Regel 243 Doppelstunden. Er findet an einem Tag in der Woche mit meist 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) statt. In AusnahmefällenAusnahmefällen (u.a. Unterrichtsverlegungen) kann die regelmäßigeregelmäßige Wochenstundenzahl davon abweichen. Bei der Urlaubsplanung muss darauf RücksichtRücksicht genommen werden, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien unterrichtsfrei sind.
Fachgebiete und Leistungsnachweise des Verwaltungslehrgangs I
Fachgebiete |
Anzahl der Unterreichtsdoppelstunden |
Doppelstundenanzahl (Klausur) |
Techniken geistiger Arbeit |
14 |
kein Leistungsnachweis vorgesehen |
Verwaltungstechnik |
16 |
2 |
Staatsrecht |
16 |
2 |
Verfassung von Berlin |
14 |
2 |
Staat und Wirtschaft |
12 |
1 |
20 |
2 |
|
Allgemeines Verwaltungsrecht |
16 |
2 |
Polizei- und Ordnungsrecht |
14 |
2 |
Beamtenrecht |
14 |
2 |
Arbeitsrecht |
14 |
2 |
Sozialhilferecht |
16 |
2 |
Haushaltswesen |
22 |
2 |
Verwaltungsbetriebswirtschaft |
9 |
1 |
|
22 |
2 |
Gesamt |
219 |
24 |
Ziele des Lehrgangs
Der VL I hat zum Ziel, den tariflich BeschäftigtenBeschäftigten ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r fürfür BürokommunikationBürokommunikation oder einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die TätigkeitenTätigkeiten im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung wahrnehmen oder fürfür solche vorgesehen sind, ein umfassendes Verwaltungsgrundwissen zu vermitteln.
Nachteilsausgleich
Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenübergegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, könnenkönnen bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichstmöglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich fürfür die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztlichesärztliches Gutachten beizufügen,beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“„Ausgleich“ zu entnehmen ist.
Zeugnis
Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“„ausreichend“ ist. ÜberÜber die erfolgreiche Teilnahme wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die Gesamtbewertung und die Bewertungen in den einzelnen Fachgebieten zu entnehmen sind.
Weitere QualifizierungsmöglichkeitenQualifizierungsmöglichkeiten
Nach erfolgreicher Absolvierung des Verwaltungslehrgangs I besteht die Möglichkeit,Möglichkeit, an der AbschlussprüfungAbschlussprüfung fürfür den Ausbildungsberuf „„Verwaltungsfachangestellte/r“r“ teilzunehmen. Weitere Informationen zu Terminen und PrüfungsmodalitätenPrüfungsmodalitäten sind beim zentralen PrüfungsamtPrüfungsamt der VAk erhältlich.erhältlich.
Es gilt die GebührenordnungGebührenordnung der VAk (VAkGebO) vom 20.08.2019. Kosten werden nur bei Anmeldung durch die BehördeBehörde übernommen!übernommen!
Teilnehmende, die den Verwaltungslehrgang I erfolgreich absolviert haben, könnenkönnen zum Verwaltungslehrgang II zugelassen werden, sofern die übrigenübrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllterfüllt werden:
- mindestens 3 Jahre Berufspraxis
öDöD nach Abschluss des VL I (bei erfolgreicherPrüfungPrüfung zum VfA - mit demPrädikatPrädikat„gut“„gut“ oder besser, ist eine mindestenseinjährigeeinjährige Berufspraxis nachzuweisen.) - Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L
Literatur fürfür den Verwaltungslehrgang I
FürFür den VL I gibt es kein Standard-Lehrmaterial.
Die Fachbereiche des VL I bauen u.a. auf den Inhalten der Lehrbriefe der Verwaltungsakademie Berlin auf. Diese Inhalte werden daher vorausgesetzt. Literaturempfehlungen fürfür die Vertiefung der Lehrinhalte könnenkönnen bei den Dozentinnen/Dozenten erfragt werden.
Es wird empfohlen, das Angebot öffentlicheröffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule fürfür Wirtschaft und Recht auf dem GeländeGelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums, der Landeszentrale fürfür politische Bildungsarbeit (Hardenbergstr. 22-24, 10623 Berlin) und des InformationsbürosInformationsbüros des EuropäischenEuropäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen).