1. Informationen zum Verwaltungslehrgang I
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungslehrgangs I
Rechtliche Grundlage füfür den Verwaltungslehrgang I (VL I) ist die Lehrgangsordnung füfür die VerwaltungslehrgäVerwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Berlin vom 23.03. Februar 2012 (ABl. S. 476), geägeändert durch Beschluss des VAk-Vorstandes vom 20.02.2019.30.05.2023.
An wen richtet sich der VL I? –– Teilnehmerkreis
Teilnehmen kökönnen tariflich BeschäBeschäftige im nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r füfür BüBürokommunikation oder einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die mindestens in der Entgeltgruppe 3 TV-L eingruppiert sind und üüber eine mindestens dreijädreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung verfüverfügen
AußAußerdem richtet sich der Lehrgang an tariflich BeschäBeschäftige des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die in den Entgeltgruppen 1 bis 2 TV-L eingruppiert sind, den Verwaltungsgrundlehrgang mit Erfolg besucht haben und üüber eine mindestens dreijädreijährige Berufspraxis verfüverfügen.
Dauer des Lehrgangs
Der Lehrgang dauert ca. zwei Jahre und umfasst in der Regel 243 Doppelstunden. Er findet an einem Tag in der Woche mit meist 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) statt. In AusnahmefäAusnahmefällen (u.a. Unterrichtsverlegungen) kann die regelmäßregelmäßige Wochenstundenzahl davon abweichen. Bei der Urlaubsplanung muss darauf RüRücksicht genommen werden, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien unterrichtsfrei sind.
Fachgebiete und Leistungsnachweise des Verwaltungslehrgangs I
Fachgebiete |
Anzahl der Unterreichtsdoppelstunden |
Doppelstundenanzahl (Klausur) |
Techniken geistiger Arbeit |
14 |
kein Leistungsnachweis vorgesehen |
Verwaltungstechnik |
16 |
2 |
Staatsrecht |
16 |
2 |
Verfassung von Berlin |
14 |
2 |
Staat und Wirtschaft |
12 |
1 |
20 |
2 |
|
Allgemeines Verwaltungsrecht |
16 |
2 |
Polizei- und Ordnungsrecht |
14 |
2 |
Beamtenrecht |
14 |
2 |
Arbeitsrecht |
14 |
2 |
Sozialhilferecht |
16 |
2 |
Haushaltswesen |
22 |
2 |
Verwaltungsbetriebswirtschaft |
9 |
1 |
|
22 |
2 |
Gesamt |
219 |
24 |
Ziele des Lehrgangs
Der VL I hat zum Ziel, den tariflich BeschäBeschäftigten ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r füfür BüBürokommunikation oder einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die TäTätigkeiten im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung wahrnehmen oder füfür solche vorgesehen sind, ein umfassendes Verwaltungsgrundwissen zu vermitteln.
Nachteilsausgleich
Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenügegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, kökönnen bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - mömöglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich füfür die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Dem schriftlichen Antrag ist ein äärztliches Gutachten beizufübeizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“„Ausgleich“ zu entnehmen ist.
Zeugnis
Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“„ausreichend“ ist. ÜÜber die erfolgreiche Teilnahme wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die Gesamtbewertung und die Bewertungen in den einzelnen Fachgebieten zu entnehmen sind.
Weitere QualifizierungsmöQualifizierungsmöglichkeiten
Nach erfolgreicher Absolvierung des Verwaltungslehrgangs I besteht die MöMöglichkeit, an der AbschlussprüAbschlussprüfung füfür den Ausbildungsberuf „„Verwaltungsfachangestellte/r“r“ teilzunehmen. Weitere Informationen zu Terminen und PrüfungsmodalitäPrüfungsmodalitäten sind beim zentralen PrüPrüfungsamt der VAk erhäerhältlich.
Es gilt die GebüGebührenordnung der VAk (VAkGebO) vom 20.08.2019. Kosten werden nur bei Anmeldung durch die BehöBehörde üübernommen!
Teilnehmende, die den Verwaltungslehrgang I erfolgreich absolviert haben, kökönnen zum Verwaltungslehrgang II zugelassen werden, sofern die üübrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüerfüllt werden:
- mindestens 3 Jahre Berufspraxis
ööD nach Abschluss des VL I (bei erfolgreicherPrüPrüfung zum VfA - mit demPräPrädikat„gut“„gut“ oder besser, ist eine mindestenseinjäeinjährige Berufspraxis nachzuweisen.) - Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L
Literatur füfür den Verwaltungslehrgang I
FüFür den VL I gibt es kein Standard-Lehrmaterial.
Die Fachbereiche des VL I bauen u.a. auf den Inhalten der Lehrbriefe der Verwaltungsakademie Berlin auf. Diese Inhalte werden daher vorausgesetzt. Literaturempfehlungen füfür die Vertiefung der Lehrinhalte kökönnen bei den Dozentinnen/Dozenten erfragt werden.
Es wird empfohlen, das Angebot ööffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule füfür Wirtschaft und Recht auf dem GeläGelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums, der Landeszentrale füfür politische Bildungsarbeit (Hardenbergstr. 22-24, 10623 Berlin) und des InformationsbüInformationsbüros des EuropäEuropäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen).