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1. Informationen zum Verwaltungslehrgang I

Rechtliche Grundlagen des Verwaltungslehrgangs I

Rechtliche Grundlage r den Verwaltungslehrgang I (VL I) ist die Lehrgangsordnung r die VerwaltungslehrgäVerwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Berlin vom 23.03. Februar 2012 (ABl. S. 476), geägeändert durch Beschluss des VAk-Vorstandes vom 20.02.2019.30.05.2023.


An wen richtet sich der VL I? Teilnehmerkreis

Teilnehmen nnen tariflich BeschäBeschäftige im nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r r rokommunikation oder einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die mindestens in der Entgeltgruppe 3 TV-L eingruppiert sind und üüber eine mindestens dreijädreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung verfüverfügen

AußAußerdem richtet sich der Lehrgang an tariflich BeschäBeschäftige des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die in den Entgeltgruppen 1 bis 2 TV-L eingruppiert sind, den Verwaltungsgrundlehrgang mit Erfolg besucht haben und üüber eine mindestens dreijädreijährige Berufspraxis verfüverfügen.


Dauer des Lehrgangs

Der Lehrgang dauert ca. zwei Jahre und umfasst in der Regel 243 Doppelstunden. Er findet an einem Tag in der Woche mit meist 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) statt. In AusnahmefäAusnahmefällen (u.a. Unterrichtsverlegungen) kann die regelmäßregelmäßige Wochenstundenzahl davon abweichen. Bei der Urlaubsplanung muss darauf cksicht genommen werden, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien unterrichtsfrei sind.


Fachgebiete und Leistungsnachweise des Verwaltungslehrgangs I

Fachgebiete

Anzahl der

Unterreichtsdoppelstunden

Doppelstundenanzahl r den schriftlichen Leistungsnachsweis

(Klausur)

Techniken geistiger Arbeit

14

kein Leistungsnachweis vorgesehen

Verwaltungstechnik

16

2

Staatsrecht

16

2

Verfassung von Berlin

14

2

Staat und Wirtschaft

12

1

rgerliches Recht

20

2

Allgemeines Verwaltungsrecht

16

2

Polizei- und Ordnungsrecht

14

2

Beamtenrecht

14

2

Arbeitsrecht

14

2

Sozialhilferecht

16

2

Haushaltswesen

22

2

Verwaltungsbetriebswirtschaft

9

1

EinfüEinführung in die Informationstechnik

22

2

Gesamt

219

24


Ziele des Lehrgangs

Der VL I hat zum Ziel, den tariflich BeschäBeschäftigten ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r r rokommunikation oder einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die tigkeiten im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung wahrnehmen oder r solche vorgesehen sind, ein umfassendes Verwaltungsgrundwissen zu vermitteln. 


Nachteilsausgleich

Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenügegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, nnen bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - glichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich r die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Dem schriftlichen Antrag ist ein äärztliches Gutachten beizufübeizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“„Ausgleich“ zu entnehmen ist.


Zeugnis

Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“„ausreichend“ ist. ÜÜber die erfolgreiche Teilnahme wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die Gesamtbewertung und die Bewertungen in den einzelnen Fachgebieten zu entnehmen sind.


Weitere QualifizierungsmöQualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Absolvierung des Verwaltungslehrgangs I besteht die glichkeit, an der AbschlussprüAbschlussprüfung r den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r“r“ teilzunehmen. Weitere Informationen zu Terminen und PrüfungsmodalitäPrüfungsmodalitäten sind beim zentralen PrüPrüfungsamt der VAk erhäerhältlich.

Es gilt die GebüGebührenordnung der VAk (VAkGebO) vom 20.08.2019. Kosten werden nur bei Anmeldung durch die BehöBehörde üübernommen!

Teilnehmende, die den Verwaltungslehrgang I erfolgreich absolviert haben, nnen zum Verwaltungslehrgang II zugelassen werden, sofern die üübrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüerfüllt werden:

  • mindestens 3 Jahre Berufspraxis ööD nach Abschluss des VL I (bei erfolgreicher PrüPrüfung zum VfA - mit dem PräPrädikat „gut“„gut“ oder besser, ist eine mindestens einjäeinjährige Berufspraxis nachzuweisen.)
  • Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L

Literatur r den Verwaltungslehrgang I

r den VL I gibt es kein Standard-Lehrmaterial.

Die Fachbereiche des VL I bauen u.a. auf den Inhalten der Lehrbriefe der Verwaltungsakademie Berlin auf. Diese Inhalte werden daher vorausgesetzt. Literaturempfehlungen r die Vertiefung der Lehrinhalte nnen bei den Dozentinnen/Dozenten erfragt werden.

Es wird empfohlen, das Angebot ööffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule r Wirtschaft und Recht auf dem GeläGelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums, der Landeszentrale r politische Bildungsarbeit (Hardenbergstr. 22-24, 10623 Berlin) und des InformationsbüInformationsbüros des EuropäEuropäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen).