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1. Informationen zur Basisqualifikation I

Rechtliche Grundlage der Basisqualifikation I (BQ I)

Der Akademievorstand der VAk hat hat am 11. November 2021 die Einführung der Basisqualifikation als Regelangebot an der VAk beschlossen.


An wen richtet sich die BQ I?

Teilnehmen können Tarifbeschäftigte, die neu in der Berliner Verwaltung sind.

Dauer und Ziel der BQ I

Die Qualifikation dauert ca. 3 Monate und umfasst 44 Doppelstunden. Sie findet in der Regel wöchentlich mit 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) im Zeitrahmen von 8.00Uhr bis 18.10 Uhr an einem bis max. zwei gleichbleibenden Wochentagen statt.

Die Basisqualifikation hat zum Ziel, die Teilnehmenden in die Grundlagen der Verwaltung des Landes Berlin einzuführen.


Fachgebiete und Leistungsnachweise

In jedem Fachgebiet ist ein schriftlicher Leistungsnachweis von 60 Minuten (+ 30 Minuten Nachbesprechung) vorgesehen.

Die Praxistage dienen der Vertiefung des im Unterricht erworbenen Wissens. Sie werden von den jeweiligen Lehrkräften geplant und begleitet.

Fachgebiete

Anzahl der

Doppelstunden

Praxistag

Doppelstunden

Leistungsnachweis

(schriftlich - 90 Minuten)

Der öffentliche Dienst (öD)-

ein Überblick

9
Klausur

Verfassungsrecht (Schwerpunkt

Berliner Verfassungsrecht - VvB)

11 2 Klausur
Haushaltsrecht (HHR) 11
Klausur
Verwaltungstechnik (VT) 11
Klausur
Gesamt 42 2  

Nachteilsausgleich

Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen.Ein entsprechender Antrag ist zu stellen: https://www.berlin.de/vak/lernen-und-qualifizieren/lehrgaenge/ (Antrag auf Nachteilsausgleich). Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist.


Zeugnis

Die BQ I ist erfolgreich absolviert, wenn alle Leistungsnachweise (LN) bestanden werden (jeweils mind. 50/100 Punkten).
Die Wiederholung von nicht bestandenen LN ist einmalig möglich.

Über die erfolgreiche Teilnahme vergibt die VAk ein Zeugnis.