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1. Informationen zur BQ II

Rechtliche Grundlage der Basisqualifikation II (BQ IIII)

Lehrgangsordnung für die Verwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Berlin (ABl. Nummer 12 vom 23. März 2012, S. 476), zu letzt geändert durch Beschluss des VAk-Vorstandes vom 30. Mai 2023 (ABl. Nummer 37 vom 25. August 2023, S. 3689).


An wen richtet sich die BQ II?

Teilnehmen können tariflich Beschäftigte der allgemeinen nichttechnischen Verwaltung- ohne Verwaltungsqualifikation.


Dauer und Ziel der BQ II

Die Qualifikation dauert ca. 6 Monate und umfasst ca. 96 Doppelstunden. Sie findet in der Regel wöchentlich mit 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 14.50 Uhr an einem bis max. zwei gleichbleibenden Wochentagen st att.

Die Basisqualifikation II hat zum Ziel, den Teilnehmenden Verwaltungsfachkenntnisse zu vermitteln.


Fachgebiete und Leistungsnachweise

Fachgebiet

Anzahl der

Doppelstunden

Praxistag

(Doppelstunden)

Leistungsnachweis

(schriftlich -180 Minuten)

Einführung in das juristische Denken (EjD)

4


kein Leistungsnachweis vorgesehen

Staatsrecht (StR)

18

4

Klausur

Allgemeines Verwaltungsrecht (VR)

12



4


Klausur (VR einschl. POR)


Polizei- und Ordnungsrecht (POR)

16

Haushaltsrecht (HHR)

20


Klausur

Öffentliches Dienstrecht (ÖDR)

18


Klausur

Insgesamt:

88

8

In jedem Fachgebiet (mit Ausnahme von Einführung in das juristische Denken ) ist ein schriftlicher Leistungsnachweis von 180 Minuten vorgesehen. 

Die Praxistage dienen der Vertiefung des im Unterricht erworbenen Wissens. Sie werden von den jeweiligen Lehrkräften geplant und begleitet.


Nachteilsausgleich

Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Ein entspre chender Antrag ist zu stellen: https://www.berlin.de/vak/lernen - und - qualifizieren/lehrgaenge/ (Antrag auf Nachteilsausgleich). Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist.


Zertifikat

Die BQ II ist erfolgreich absolviert, wenn das arithmetische Mittel aller Leistungsnachweise mindestens 50/100 Punkten beträgt.
Über die erfolgreiche Teilnahme vergibt die VAk ein Zertifikat.