11. Lehrpläne
11.1 Allgemeines Verwaltungsrecht - 12 DStd.
Lernziel:
Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.
Hinweis
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel | Groblernziel | Erläuterung Groblernziel | Lernzielstufe | Zeitrichtwert in DSt. |
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1. Die öffentliche Verwaltung |
1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung 1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden |
Die Auszubildenden
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2. Träger und Gliederung der |
2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und Landesebene 2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger |
Die Auszubildenden
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1 | 1 |
3. Die Rechtgrundlagen der öffentlichen Verwaltung
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3.1 Übersicht über das öffentliche Recht 3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen |
Die Auszubildenden
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1 | 1 |
4. Die Grundsätze des Verwaltungshandelns |
4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung 4.2 Gleichheitsgrundsatz 4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung 4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit |
Die Auszubildenden
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5. Die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens |
5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens 5.2 Zuständigkeit und Form 5.3 Untersuchungsgrundsatz 5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe 5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung 5.6 Amtssprache und Akteneinsicht |
Die Auszubildenden
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1 | 2 |
6. Die Lehre vom Verwaltungsakt |
6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts 6.2 Inhalt und Form 6.3 Wirksamkeit 6.4 Nebenbestimmungen 6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung |
Die Auszubildenden
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2 | 2 |
7. Der Rechtsschutz |
7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten 7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs 7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung |
Die Auszubildenden
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8. Das Vollstreckungsverfahren |
8.1 Voraussetzungen 8.2 Verfahren 8.3 Zwangsmittel |
Die Auszubildenden
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Leistungsanchweis schriftlich (Test) | 1 |