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11. Lehrpläne

11.1 Allgemeines Verwaltungsrecht - 12 DStd.

Lernziel:

Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.

Die Auszubildenden kennen die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und verstehen das Verwaltungsverfahren.

Hinweis

Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016

 

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DSt.

1. Die öffentliche Verwaltung

1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung

1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden

Die Auszubildenden

  • können die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren
  • können die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen
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2. Träger und Gliederung der
    öffentlichen Verwaltung


2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und  
      Landesebene

2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger

Die Auszubildenden

  • können den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger
  • können deren Befugnisse definieren und erläutern
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3. Die Rechtgrundlagen der  öffentlichen Verwaltung

 

3.1 Übersicht über das öffentliche Recht

3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen

Die Auszubildenden

  • können die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen
  • können verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
1 1
4. Die Grundsätze des
   Verwaltungshandelns

4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung

4.2 Gleichheitsgrundsatz

4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung

4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Die Auszubildenden

  • können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern
  • kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern
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5. Die Grundsätze des
   Verwaltungsverfahrens

5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens

5.2 Zuständigkeit und Form

5.3 Untersuchungsgrundsatz

5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe

5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung

5.6 Amtssprache und Akteneinsicht

Die Auszubildenden

  • können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern
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6. Die Lehre vom Verwaltungsakt

6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts

6.2 Inhalt und Form

6.3 Wirksamkeit

6.4 Nebenbestimmungen

6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung

Die Auszubildenden

  • können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen
  • kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden
  • können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern
2 2
7. Der Rechtsschutz

7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten

7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Auszubildenden

  • können die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung
  • können die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen
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8. Das Vollstreckungsverfahren

8.1 Voraussetzungen

8.2 Verfahren

8.3 Zwangsmittel

Die Auszubildenden

  • können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten ( mit und ohne Grund-VA ) darstellen
  • können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden
2 1
Leistungsanchweis schriftlich (Test)


1

 

11.2 Arbeitsrecht (ArbR) - 32 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

    können Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden kennen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis können die Arbeitsgerichtsbarkeit aufzeigen können die Beteiligungsrechte darstellen können die Regelungen zum Datenschutz aufzeigen

    Stand: 02/2019

    Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)


    Arbeitsrecht 1

    Lerninhalt Stoffgliederung Lernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.

    1.Begriff und Aufgaben des   
       Arbeitsrechts


    1.1 Begriff

    1.2 Privatrecht

    1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht

    1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit

    1.5 Arbeitnehmendenschutz

    1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts


    1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und
          Normenkollisionen ( Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-,       Spezialitätsprinzip


    Die Auszubildenden

      kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts,  kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen


      1


      1

      2.Tarifvertragsrecht

       

      2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition

      2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände

      2.3 Tarifvertrag

      2.4 Tariffähigkeit

      2.5 Inhalt des Tarifvertrages

      Die Auszubildenden

        lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen



        1


        1

        3.Die Begründung des   Arbeitsverhältnisses

         

        3.1 Stellenausschreibung

        3.2 Auswahlverfahren

        3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages

        3.4 Einwendungen

        Die Auszubildenden

          wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB


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          2

           4.Befristete Arbeitsverhältnisse

           

          4.1 Zeitbefristung (Befristung ohne Sachgrund)

          4.2 Zweckbefristung (Befristung mit Sachgrund)

          4.3 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses

          4.4 Weiterbeschäftigung nach Fristablauf

          4.5 Anrufung des Arbeitsgerichtes

          4.6 tarifliche Regelung

          Die Auszubildenden

            kennen die Voraussetzungen und Grenzen von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere die §§ 14-17 TzBfG, § 30 TV-L können kleine Fälle lösen


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            1

             5.Rechte und Pflichten aus
                dem Arbeitsverhältnis

             

            5.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und
                  Arbeitnehmenden

            5.2 Arbeit gegen Entgelt

            5.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden

            5.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden

            Die Auszubildenden

              kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen


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               6.Nebentätigkeite

               

              6.1 Berufsfreiheit

              6.2 Anzeige

              6.3 Untersagung, Auflagen

              6.4 Beteiligungsrechte


              Die Auszubildenden
                kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen


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                1

                 7.Personelle
                    Einzelmaßnahmen

                7.1 Umsetzung

                7.2 Abordnung

                7.3 Versetzung


                7.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder  
                      betriebliche Gründe, Ermessen ) Die Auszubildenden
                  kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L können entsprechende Fälle bearbeiten


                  2


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                   8.Entgeltfortzahlung im  
                      Krankheitsfall

                  8.1 Voraussetzungen

                  8.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht

                  8.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet

                  8.4 vorübergehende Verhinderung

                  8.5 Erkrankung im Ausland

                  Die Auszubildenden

                    kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen


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                    1


                    9.Erholungsurlaub

                     

                    Die Auszubildenden

                    9.1 Dauer

                    9.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs

                    9.3 Urlaubszeitpunkt

                    9.4 Übertragbarkeit

                    9.5 Urlaubsabgeltung

                    Die Auszubildenden

                      können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub) kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung


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                      1

                       10.Beendigung von
                           Arbeitsverhältnissen

                      10.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung

                      10.2 Erreichen der Altersgrenze

                      10.3 Auflösungsvertrag

                      10.4 Abmahnung

                      10.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung

                      10.6 Anfechtung

                      10.7 Arbeitsgerichtsbarkeit

                      Die Auszubildenden

                        kennen die wichtigsten Beendigungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen können anhand eines Prüfungsschemas Kündigungsfälle lösen können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben


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                        2


                        Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




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                        Arbeitsrecht 2

                        Lerninhalt Stoffgliederung Lernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.

                        Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I

                          Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu          
                            personellen Einzelmaßnahmen Entgelt Urlaub krankheitsbedingten Fehlzeiten Nebentätigkeit Beendigung von Arbeitsverhältnissen

                            Die Auszubildenden

                              können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen ( Fallbezogene Rechtsanwendung )


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                              Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)




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                              11.3 Beamtenrecht (BR) - 32 DStd.

                              Lernziel:

                              Die Auszubildenden

                                kennen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtenrechts können das Beamtenverhältnis als Rechtsverhältnis darstellen können verschiedene Arten von Beamtenverhältnissen aufzeigen und voneinander unterscheiden kennen Ernennungsfälle und deren Voraussetzungen kennen Ernennungsfehler und deren Rechtsfolgen darstellen können Grundzüge des Laufbahnrechts beschreiben kennen die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten können die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten benennen kennen Beendigungsgründe und deren Rechtsfolgen
                                Stand: 02/2019Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)


                                Beamtenrecht 1


                                Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd. 1.Grundlagen

                                1.1 Einführung in das Stoffgebiet

                                1.2 wichtige Rechtsvorschriften


                                1.3 hergebrachte Grundsätze des     Berufsbeamtentums

                                1.4 Einteilung der Beamten

                                1.5 übergeordnete Stellen

                                Die Auszubildenden

                                  kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO)  kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG  können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO) kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte*n, die/den (Fach)Vorgesetzte*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB) 1 2 2.Ernennung

                                  2.1 Stellenausschreibung

                                  2.2 Auswahlverfahren, Landespersonal-     
                                        ausschuss

                                  2.3 Ernennung

                                  2.4 Ernennungsfälle

                                  2.5 Ernennungsurkunden

                                  2.6 fehlerhafte Ernennungen

                                  2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts


                                  Die Auszubildenden

                                    wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG) kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin 2 4

                                    3.Pflichten der Beamtinnen und Beamten

                                    3.1 Pflichten

                                    3.2 Folgen von Pflichtverletzungen


                                    Die Auszubildenden

                                      kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken


                                        kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59  LBG, § 9 BBesG Berlin) 2 2-3

                                        4.Rechte der Beamtinnen und Beamten

                                        4.1 Rechte

                                        4.2 Alimentation ( Grundlagen der Besoldung )

                                        Die Auszubildenden

                                          kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung 2 2-3

                                          5.Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis

                                          5.1 Umsetzung

                                          5.2 Abordnung

                                          5.3 Versetzung

                                          5.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat,      dienstliche oder betriebliche Gründe,
                                               Ermessen )

                                          Die Auszubildenden

                                            kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG können entsprechende Fälle bearbeiten 1 2

                                            6.Beendigung des Beamtenverhältnisses

                                            6.1 Entlassung

                                            6.2 Verlust der Beamtenrechte

                                            6.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

                                            6.4 Ruhestand

                                            Die Auszubildenden

                                              kennen die Beendigungsgründe der §§ 21 ff BeamtStG, §§ 33, 34 LBG können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzung der Beendigung von B.a.W. und B.a.P. prüfen 2 1

                                              Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




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                                              Beamtenrecht 2

                                              Richtlernziel Groblernziel Eläuterung Groblernziele Lernzielstufe Zeitrichtwert in DSt. Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
                                                Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu den Themen
                                                  Einstellungsverfahren fehlerhafte Ernennungen Nebentätigkeiten Pflichtverletzungen ( Dienstvergehen ) und Folgen Urlaubsberechnung nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht Bezügebestandteile Beendigung

                                                  Die Auszubildenden

                                                    können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung) 3 14 Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzzüglich Nachbereitung )


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