11. Lehrpläne
11.1 Allgemeines Verwaltungsrecht - 12 DStd.
Lernziel:
Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.
Hinweis
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
| Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DSt. |
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1. Die öffentliche Verwaltung
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1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung
1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden
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Die Auszubildenden
- können die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren
- können die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen
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1 |
1 |
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2. Träger und Gliederung der öffentlichen Verwaltung
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2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und Landesebene
2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger
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Die Auszubildenden
- können den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger
- können deren Befugnisse definieren und erläutern
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1 |
1 |
| 3. Die Rechtgrundlagen der öffentlichen Verwaltung
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3.1 Übersicht über das öffentliche Recht
3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen
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Die Auszubildenden
- können die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen
- können verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
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1 |
1 |
4. Die Grundsätze des Verwaltungshandelns |
4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung
4.2 Gleichheitsgrundsatz
4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung
4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
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Die Auszubildenden
- können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern
- kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern
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1 |
2 |
5. Die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens |
5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens
5.2 Zuständigkeit und Form
5.3 Untersuchungsgrundsatz
5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe
5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung
5.6 Amtssprache und Akteneinsicht
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Die Auszubildenden
- können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern
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1 |
2 |
| 6. Die Lehre vom Verwaltungsakt |
6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts
6.2 Inhalt und Form
6.3 Wirksamkeit
6.4 Nebenbestimmungen
6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung
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Die Auszubildenden
- können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen
- kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden
- können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern
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2 |
2 |
| 7. Der Rechtsschutz |
7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten
7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung
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Die Auszubildenden
- können die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung
- können die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen
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2 |
1 |
| 8. Das Vollstreckungsverfahren |
8.1 Voraussetzungen
8.2 Verfahren
8.3 Zwangsmittel
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Die Auszubildenden
- können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten ( mit und ohne Grund-VA ) darstellen
- können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden
|
2 |
1 |
| Leistungsanchweis schriftlich (Test) |
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1 |
11.2 Arbeitsrecht (ArbR) - 32 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 02/2019
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)
Arbeitsrecht 1
| Lerninhalt |
Stoffgliederung |
Lernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
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1.Begriff und Aufgaben des Arbeitsrechts
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1.1 Begriff
1.2 Privatrecht
1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht
1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit
1.5 Arbeitnehmendenschutz
1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts
1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und Normenkollisionen ( Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-, Spezialitätsprinzip
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Die Auszubildenden
- kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts,
- kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen
- können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen
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1
|
1
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2.Tarifvertragsrecht
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2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition
2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände
2.3 Tarifvertrag
2.4 Tariffähigkeit
2.5 Inhalt des Tarifvertrages
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Die Auszubildenden
- lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen
|
1
|
1
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3.Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
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3.1 Stellenausschreibung
3.2 Auswahlverfahren
3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages
3.4 Einwendungen
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Die Auszubildenden
- wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft
- haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte
- kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB
|
2
|
2
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4.Befristete Arbeitsverhältnisse
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4.1 Zeitbefristung (Befristung ohne Sachgrund)
4.2 Zweckbefristung (Befristung mit Sachgrund)
4.3 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
4.4 Weiterbeschäftigung nach Fristablauf
4.5 Anrufung des Arbeitsgerichtes
4.6 tarifliche Regelung
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Die Auszubildenden
- kennen die Voraussetzungen und Grenzen von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere die §§ 14-17 TzBfG, § 30 TV-L
- können kleine Fälle lösen
|
2
|
1
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5.Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
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5.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
5.2 Arbeit gegen Entgelt
5.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden
5.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden
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Die Auszubildenden
- kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG
- können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen
|
2
|
2
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6.Nebentätigkeite
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6.1 Berufsfreiheit
6.2 Anzeige
6.3 Untersagung, Auflagen
6.4 Beteiligungsrechte
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Die Auszubildenden
- kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe
- können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen
|
2
|
1
|
7.Personelle Einzelmaßnahmen |
7.1 Umsetzung
7.2 Abordnung
7.3 Versetzung
7.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen ) |
Die Auszubildenden
- kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L
- können entsprechende Fälle bearbeiten
|
2
|
2
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8.Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
8.1 Voraussetzungen
8.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht
8.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet
8.4 vorübergehende Verhinderung
8.5 Erkrankung im Ausland
|
Die Auszubildenden
- kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und
- können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen
|
2
|
1
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|
9.Erholungsurlaub
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Die Auszubildenden
9.1 Dauer
9.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs
9.3 Urlaubszeitpunkt
9.4 Übertragbarkeit
9.5 Urlaubsabgeltung
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Die Auszubildenden
- können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub)
- kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung
|
2
|
1
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10.Beendigung von Arbeitsverhältnissen |
10.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung
10.2 Erreichen der Altersgrenze
10.3 Auflösungsvertrag
10.4 Abmahnung
10.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung
10.6 Anfechtung
10.7 Arbeitsgerichtsbarkeit
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Die Auszubildenden
- kennen die wichtigsten Beendigungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen
- können anhand eines Prüfungsschemas Kündigungsfälle lösen
- können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben
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2
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2
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Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
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2 |
Arbeitsrecht 2
| Lerninhalt |
Stoffgliederung |
Lernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
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Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
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- Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
- Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu
- personellen Einzelmaßnahmen
- Entgelt
- Urlaub
- krankheitsbedingten Fehlzeiten
- Nebentätigkeit
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Die Auszubildenden
- können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen ( Fallbezogene Rechtsanwendung )
|
3
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16
|
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Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)
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2 |
11.3 Beamtenrecht (BR) - 32 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Beamtenrecht 1
| Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
| 1.Grundlagen |
1.1 Einführung in das Stoffgebiet
1.2 wichtige Rechtsvorschriften
1.3 hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
1.4 Einteilung der Beamten
1.5 übergeordnete Stellen
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Die Auszubildenden
- kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten
- können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO)
- kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG
- können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO)
- kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte*n, die/den (Fach)Vorgesetzte*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB)
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1 |
2 |
| 2.Ernennung |
2.1 Stellenausschreibung
2.2 Auswahlverfahren, Landespersonal- ausschuss
2.3 Ernennung
2.4 Ernennungsfälle
2.5 Ernennungsurkunden
2.6 fehlerhafte Ernennungen
2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts
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Die Auszubildenden
- wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG)
- kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden
- kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG
- können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden
- können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen
- kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten
- kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin
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2 |
4 |
|
3.Pflichten der Beamtinnen und Beamten
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3.1 Pflichten
3.2 Folgen von Pflichtverletzungen
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Die Auszubildenden
- kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
- kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59 LBG, § 9 BBesG Berlin)
|
2 |
2-3 |
|
4.Rechte der Beamtinnen und Beamten
|
4.1 Rechte
4.2 Alimentation ( Grundlagen der Besoldung )
|
Die Auszubildenden
- kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht
- können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
- kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen
- kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung
|
2 |
2-3 |
|
5.Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis
|
5.1 Umsetzung
5.2 Abordnung
5.3 Versetzung
5.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen ) |
Die Auszubildenden
- kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG
- können entsprechende Fälle bearbeiten
|
1 |
2 |
|
6.Beendigung des Beamtenverhältnisses
|
6.1 Entlassung
6.2 Verlust der Beamtenrechte
6.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
6.4 Ruhestand
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Die Auszubildenden
- kennen die Beendigungsgründe der §§ 21 ff BeamtStG, §§ 33, 34 LBG
- können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzung der Beendigung von B.a.W. und B.a.P. prüfen
|
2 |
1 |
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2 |
Beamtenrecht 2
| Richtlernziel |
Groblernziel |
Eläuterung Groblernziele |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DSt. |
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
|
- Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
- Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu den Themen
- Einstellungsverfahren
- fehlerhafte Ernennungen
- Nebentätigkeiten
- Pflichtverletzungen ( Dienstvergehen ) und Folgen
- Urlaubsberechnung nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
- Bezügebestandteile
- Beendigung
|
Die Auszubildenden
- können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung)
|
3 |
14 |
| Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzzüglich Nachbereitung ) |
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|
2 |
11.4 Berliner Verfassungsrecht
(VvB) 16 DStd.
-
Lernziel:
Die Auszubildenden
kennen die verfassungsrechtliche Stellung der Kommunen und deren Aufgaben
können die Wahlen zum Abgeordnetenhaus, die wichtigsten Organe und ihre wesentlichen Aufgaben sowie die Organisation und Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses erläutern
können die Stellung des Regierenden Bürgermeisters, die Wahl und Abwahl des Senats sowie die Aufgaben der Regierung darstellen
können die Stellung und die Aufgaben der Hauptverwaltung sowie der Bezirksverwaltung beschreiben, die Aufgabenverteilung abgrenzen sowie die Aufgaben und Stellung der mittelbaren Landesverwaltung darstellen und ihren Zweck begründen
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)
Richtlernziel
Groblernziel
Erläuterung Groblernziel
Lernzielstufe
Zeitwert in Dst.
1.Grundzüge des Gemeinderechts
( *siehe auch Richtlernziel: Die Verwaltung )
1.1 Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung
1.2 Stellung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände
1.3 Innere Gemeindeverfassung
Die Auszubildenden
können den demokratischen Grundgedanken der kommunalen Selbstverwaltung ( Art. 28 GG ) darstellen
können die Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung nennen
können
1
1,5
2.Verfassungsentwicklung Berlins von 1920 bis heute
2.1 Der Weg zur Verfassung von Berlin 1995
Die Auszubildenden
können das Groß-Berlin-Gesetz", dessen Entstehung und die grundsätzliche Bedeutung für das heutige Berlin darstellen
kennen die Entwicklung nach 1945 und 1990 zur Verfassung von Berlin von 1950 und 1995
kennen die besondere Rechtsstellung Berlins als "Viermächtestadt" in der Zeit von 1945-1990
1
1
3.Grundlagen der Verfassung von Berlin
3.1 Berlin als Stadtstaat
3.2 Berlin als Bundesland
3.3 Grundlagen der inneren Verfassung
Die Auszubildenden
begreifen Berlin als Gemeinde und Bundesland
können den Inhalt der Art. 1 bis 5 VvB darstellen, isnbesodnere
Träger staatlicher Gewalt
Gewaltenteilung
Gesetzgebung durch das Volk
Einteilung in Bezirke
2
0,5
4.Grundrechte und Staatsziele
4.1 Grundrechte
4.2 Staatsrechte
Die Auszubildenden
kennen die Grundrechte und Staatsziele der Verfassung von Berlin
können diese im Verhältnis zum Grundgesetz einordnen
1
0.5
5.Das Abgeordnetenhaus von Berlin
5.1 Wahl
5.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse**
5.3 Organisation und Arbeitsweise
(** siehe auch Richtlernziel:"Rechtsetzung/Plebizite")
Die Auszubildenden
können die Wahlgrundsätze beschreiben
kennen die grundsätzlichen Wahlsysteme ( Mehrheitswahlsystem und Verhältniswahlsystem) und können die Merkmale, die Unterschiede und jeweils Vor- und Nachteile erläutern
können die Begriffe
Überhangmandate
Ausgleichsmandate
5%- Klausel
Grundmandatsklausel erläutern
kennen die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten und können diese im Spannungsverhältnis zur Franktionsdisziplin bewerten
kennen die Bedeutung der Fraktionen
können die Aufgaben des Abgeordnetenhauses
Wahlaufgaben
Gesetzgebung**
Kontrolle der Exekutive beschreiben
können die innere Organisation und die sich daraus ergebende Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses beschreiben
3
3
6.Rechtsetzung / Plebiszite
6.1 Gesetzgebung**
6.2 Plebiszite**
6.3 Erlass von Rechtsvorschriften
(** siehe auch Richtlernziel:"Das Abgeordnetenhaus von Berlin")
Die Auszubildenden
können das Gesetzgebungsverfahren im AH erläutern (auch bezogen auf Plebiszite)**
können die Möglichkeiten und Verfahrensweisen der Elemente der direkten Demokratie nennen und darstellen
können Bedeutung und Erlass von Rechtsverordnungen erklären
3
2
7.Der Senat von Berlin
7.1 Bildung
7.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse
7.3 Organisation und Arbeitsweise
Die Auszubildenden
können die Bildung des Senats erläutern
können das Instrument des Misstrauensantrages darstellen
können die Aufgaben ( politische Leitung / unpolitische Leitung der Hauptverwaltung ) darstellen
können die Arbeitsweise ( Richtlinienkompetenz / Ressortprinzip / Kollegialprinzip ) definieren
2
1
8. Der Verfassungsgerichtshof
8.1 Bildung und Organisation
8.2 Aufgaben
Die Auszubildenden
kennen die Bildung sowie die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes
können die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes nennen
1
0,5
9.Die Verwaltung
9.1 Unmittelbare Landesverwaltung
die Hauptverwaltung
die Bezirksverwaltung
Aufgabenverteilung
Verhältnis (Hauptverwaltung - Bezirksverwaltung u.a. Eingriffsrecht, Aufsicht, Verwaltungsvorschriften)
Rat der Bürgermeister
9.2 Mittelbare Landesverwaltung
9.3 Verwaltungsreform
Die Auszubildenden
können die Grundsätze der zweistufigen Verwaltung
Zuständigkeiten
Aufsicht
Konflikte / Zusammenarbeit darstellen und erläutern
können die Bezirke als Teil der zweistufigen Verwaltung mit ihrer besonderen Rechtsstellung, den Prinzipien der Selbstverwaltung und Organen ( BVV und BA ) beschrieben *
können die mittelbare Landesverwaltung als Form der Selbstverwaltung beschreiben und Beispiele nennen
kennen den aktuellen Stand der Reformdiskussion
( * siehe auch Richtlernziel: "Grundzüge des Gemeinderechts" )
3
2
1
4
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
2
11.5 Einführung in das juristisches Denken (EjD) - 8 DStd.
Lernziel:
Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, dass die Auszubildenden eine einheitliche Wissensbasis für die in der Ausbildung zu vermittelnden Rechtsfächer erhalten. Juristische Grundsätze werden verwaltungsnah dargestellt.
Die Auszubildenden
Hinweis
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Einführung in das juristische Denken“ in der aktuellen Auflage. Begleitende Fallkonstellationen werden von der Dozentin/dem Dozenten eingebracht.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel
Groblernziel
Erläuterung Groblernziel
Lernzielstufe
Zeitrichtwert in DStd.
1.Wesen und Aufgaben des Rechts, die Rechtsordnung
1.1 Allgemeine Bedeutung des Rechts
1.2 Objektives und subjektives Recht
Die Auszubildenden
können den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit, Recht und Gesetz beschreiben und unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge darstellen
2
1
2.Rechtsquellen - Ihre Rechtsetzung und Rangordnung
2.1 Formelle Gesetze
2.2 Materielle Gesetze
2.3 Rechtsverordnungen
2.4 Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften
2.5 Gewohnheitsrecht, Richterrecht
Die Auszubildenden
können formelle von materiellen Gesetzen unterscheiden und diese von verwaltungsinternen Regelungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen abgrenzen
können die Bedeutung von Gewohnheits- und Richterrecht für Rechtsanwendung der Exekutive erläutern
können die verschiedenen Regelungen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
2
1
3.Arten von Rechtsnormen
3.1 Verbots- / Gebotsnormen
3.2 Hilfsnormen
3.3 Gegennormen
3.4 Sonstige Normen
3.5 Antwortnormen
Die Auszubildenden
können die verschiedenen Normarten erläutern und voneinander abgrenzen
können diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft identifizieren
3
1
4.Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe
4.1 Auslegungskriterien
4.2 Analogie und ergänzende Auslegung
4.3 Teleologische Reduktion
Die Auszubildenden
können mithilfe der Auslegungskriterien unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren, definieren und diese sachverhaltsbezogen anwenden
2
1
5.Ermächtigungsgrundlagen, die Antwortnormen im öffentlichen Recht / Rechtsfolgen
5.1 Tatbestandsseite
5.2 Rechtsfolgeseite
5.3 Muss-, Soll- und Kannvorschriften
5.4 Pflichtgemäßes Ermessen
5.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Die Auszubildenden
können gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten darstellen und Ermächtigungsgrundlagen benennen /bilden
können die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung erläutern und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen pflichtgemäß Ermessen ausüben und fallbezogen verhältnismäßige Entscheidungen treffen
3
2
6.Der Gutachtenstil
6.1 Bedeutung
6.2 Sprache
6.3 Aufbau
Die Auszubildenden
können einen Sachverhalt in Form einer juristischen Begutachtung verwaltungsbezogen lösen
können die Ergebnisse in einem Vermerk darstellen
3
2
Kein schriftlicher Leistungsanchweis
11.6 Haushaltsrecht (Haush) - 48 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Haushaltsrecht 1
Richtlernziel
Groblernziel
Erläuterung Groblernziel
Lernzielstufe
Zuordnung der DStd.
1.Der Landeshaushalt
1.1 Zielstellung und Wirkungen des Haushaltsplans
1.2 Bedeutung des Haushaltsgesetzes
1.3 Haushaltskreislauf einschließlich Aufstellungsverfahren und Kontrolle
1.4 Bestandteile des Haushaltsplans
1.5 Haushaltsgliederung
1.6 Stellenplan
Die Auszubildenden
kennen die wesentlichen Aufgaben und Wirkungen als Steuerelement
verstehen die Planungsmethoden für die Ermittlung des Finanzbedarfs
kennen die Bedeutung und Wirkung des Haushaltsgesetzes
verstehen die Feststellungswirkung ( einschließlich der vorläufigen Haushaltswirtschaft )
kennen und verstehen die wichtigsten Verfahrensschritte im Zuge des Aufstellungsverfahrens
verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleich
kennen und verstehen die Aufgaben von Revision, Abgeordnetenhaus / BVV und Landesrechnungshof bei der Haushaltsplankontrolle
verstehen die Gliederung und Haushaltssystematik des Landeshaushaltsplans und der Bezirkshaushaltspläne einschließlich der Stellenpläne
kennen die Einahme- und Ausgabearten
können anhand von Übungsfällen aus der beruflichen Praxis selbstständig Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zuordnen
verstehen die Unterschiede der haushaltstechnischen Regelungen für Einnahmen, konsumtiven Ausgaben, Investitionsausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen
können Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben und Investitionen differenzieren
verstehen die herausgehobene Bedeutung von Investitionen
verstehen die Bedeutung von Verpflichtungsermächtigungen für die Transparenz und parlamentarische Kontrollfunktion
kennen die Regelungen zur Kreditermächtigung
verstehen die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen
können zwischen Grob- und Feingliederung mit Einzelplan, Kapitel und Titeln unterscheiden
kennen die Unterschiede zwischen Landeshaushalt und den Bezirkshaushaltsplänen
kennen exemplarische Haushaltszahlen im Zahlen- und Erläuterungsteil und können diese erläutern
verstehen die Bedeutung und Wirkung von Haushaltsvermerken
kennen den Aufbau und die Funktion eines Stellenplans und können zwischen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen differenzieren
kennen die Unterschiede zu freien Mitarbeitern
2
2
2
2
2
2
1
0,5
1
3
2
1
2.Haushaltsgrundsätze
2.1 Bedeutung und Wirkungen von Haushaltsgrundsätzen und deren Ausnahmen
Die Auszubildenden
verstehen die Bedeutung des Kassenwirksamkeits-prinzips für die zeitliche Bindung
kennen die Voraussetzungen für die Bildung von Haushaltsresten
verstehen den Unterschied zwischen sachlicher Bindung und Zweckbindung und können diesen erläutern
kennen die herausgehobene Bedeutung der Grundsätze der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und können diese anhand konkreter Einzelfälle erläutern
verstehen wie die ordnungsgemäße Beachtung der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden kann
kennen die Bedeutung der Gesamtdeckung u.a. für den Haushaltsausgleich
2
2
3.Bildung von Ansätzen
3.1 Anmelden von Maßnahmen
3.2 Erstellen von Voranschlägen
Die Auszubildenden
können Titelgruppen und Ansatzhöhe unter Anwendung und Berücksichtigung von Rundungsvorschriften und der haushaltstechnischen Vorschriften für Einnahmen (inkl. Zweckgebundene Mittel) sowie Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben (inkl. Zuwendungen) und Investitionsausgaben selbständig ermitteln
erkennen erforderliche Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen anhand praktischer Übungsfälle
2
3
4.Globalsumme
4.1 Bestandteile der Globalsumme
4.2 Ermittlung der Globalsumme im Zuge des Aufstellungsverfahrens
Die Auszubildenden
kennen die Unterschiede bei der Ermittlung der Finanzbedarfe zwischen Hauptverwaltung und der Globalzuweisung an die Bezirke auf Basis von Produkten
kennen die wesentlichen Bestandteile einer Globalsummedie
kennen wesentliche Vor- und Nachteile der Globalsummensystematik
1
0,5
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
2
Haushaltsrecht 2