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11. Lehrpläne

11.1 Allgemeines Verwaltungsrecht - 12 DStd.

Lernziel:

Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.

Die Auszubildenden kennen die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und verstehen das Verwaltungsverfahren.

Hinweis

Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016

 

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DSt.

1. Die öffentliche Verwaltung

1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung

1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden

Die Auszubildenden

  • können die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren
  • können die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen
1 1

2. Träger und Gliederung der
    öffentlichen Verwaltung


2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und  
      Landesebene

2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger

Die Auszubildenden

  • können den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger
  • können deren Befugnisse definieren und erläutern
1 1
3. Die Rechtgrundlagen der  öffentlichen Verwaltung

 

3.1 Übersicht über das öffentliche Recht

3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen

Die Auszubildenden

  • können die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen
  • können verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
1 1
4. Die Grundsätze des
   Verwaltungshandelns

4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung

4.2 Gleichheitsgrundsatz

4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung

4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Die Auszubildenden

  • können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern
  • kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern
1 2
5. Die Grundsätze des
   Verwaltungsverfahrens

5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens

5.2 Zuständigkeit und Form

5.3 Untersuchungsgrundsatz

5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe

5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung

5.6 Amtssprache und Akteneinsicht

Die Auszubildenden

  • können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern
1 2
6. Die Lehre vom Verwaltungsakt

6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts

6.2 Inhalt und Form

6.3 Wirksamkeit

6.4 Nebenbestimmungen

6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung

Die Auszubildenden

  • können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen
  • kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden
  • können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern
2 2
7. Der Rechtsschutz

7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten

7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Auszubildenden

  • können die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung
  • können die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen
2 1
8. Das Vollstreckungsverfahren

8.1 Voraussetzungen

8.2 Verfahren

8.3 Zwangsmittel

Die Auszubildenden

  • können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten ( mit und ohne Grund-VA ) darstellen
  • können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden
2 1
Leistungsanchweis schriftlich (Test)


1

11.2 Arbeitsrecht (ArbR) - 32 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • können Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden
  • kennen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • können die Arbeitsgerichtsbarkeit aufzeigen
  • können die Beteiligungsrechte darstellen
  • können die Regelungen zum Datenschutz aufzeigen

Stand: 02/2019

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)


Arbeitsrecht 1

Lerninhalt Stoffgliederung Lernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.

1.Begriff und Aufgaben des   
   Arbeitsrechts


1.1 Begriff

1.2 Privatrecht

1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht

1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit

1.5 Arbeitnehmendenschutz

1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts


1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und
      Normenkollisionen ( Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-,       Spezialitätsprinzip


Die Auszubildenden

  • kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts, 
  • kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen
  • können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen


1


1

2.Tarifvertragsrecht

 

2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition

2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände

2.3 Tarifvertrag

2.4 Tariffähigkeit

2.5 Inhalt des Tarifvertrages

Die Auszubildenden

  • lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen



1


1

3.Die Begründung des   Arbeitsverhältnisses

 

3.1 Stellenausschreibung

3.2 Auswahlverfahren

3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages

3.4 Einwendungen

Die Auszubildenden

  • wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft
  • haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte
  • kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB


2


2

 4.Befristete Arbeitsverhältnisse

 

4.1 Zeitbefristung (Befristung ohne Sachgrund)

4.2 Zweckbefristung (Befristung mit Sachgrund)

4.3 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses

4.4 Weiterbeschäftigung nach Fristablauf

4.5 Anrufung des Arbeitsgerichtes

4.6 tarifliche Regelung

Die Auszubildenden

  • kennen die Voraussetzungen und Grenzen von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere die §§ 14-17 TzBfG, § 30 TV-L
  • können kleine Fälle lösen


2


1

 5.Rechte und Pflichten aus
    dem Arbeitsverhältnis

 

5.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und
      Arbeitnehmenden

5.2 Arbeit gegen Entgelt

5.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden

5.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden

Die Auszubildenden

  • kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG
  • können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen


2


2

 6.Nebentätigkeite

 

6.1 Berufsfreiheit

6.2 Anzeige

6.3 Untersagung, Auflagen

6.4 Beteiligungsrechte


Die Auszubildenden
  • kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe
  • können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen


2


1

 7.Personelle
    Einzelmaßnahmen

7.1 Umsetzung

7.2 Abordnung

7.3 Versetzung


7.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder  
      betriebliche Gründe, Ermessen )
Die Auszubildenden
  • kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L
  • können entsprechende Fälle bearbeiten


2


2


 8.Entgeltfortzahlung im  
    Krankheitsfall

8.1 Voraussetzungen

8.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht

8.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet

8.4 vorübergehende Verhinderung

8.5 Erkrankung im Ausland

Die Auszubildenden

  • kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und
  • können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen


2


1


9.Erholungsurlaub

 

Die Auszubildenden

9.1 Dauer

9.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs

9.3 Urlaubszeitpunkt

9.4 Übertragbarkeit

9.5 Urlaubsabgeltung

Die Auszubildenden

  • können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub)
  • kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung


2


1

 10.Beendigung von
     Arbeitsverhältnissen

10.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung

10.2 Erreichen der Altersgrenze

10.3 Auflösungsvertrag

10.4 Abmahnung

10.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung

10.6 Anfechtung

10.7 Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Auszubildenden

  • kennen die wichtigsten Beendigungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen
  • können anhand eines Prüfungsschemas Kündigungsfälle lösen
  • können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben


2


2


Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




2

 


 

Arbeitsrecht 2

Lerninhalt Stoffgliederung Lernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.

Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I

  • Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
  • Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu          
    • personellen Einzelmaßnahmen
    • Entgelt
    • Urlaub
    • krankheitsbedingten Fehlzeiten
    • Nebentätigkeit
    • Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Auszubildenden

  • können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen ( Fallbezogene Rechtsanwendung )


3


16

Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)




2

 

11.3 Beamtenrecht (BR) - 32 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • kennen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtenrechts
  • können das Beamtenverhältnis als Rechtsverhältnis darstellen
  • können verschiedene Arten von Beamtenverhältnissen aufzeigen und voneinander unterscheiden
  • kennen Ernennungsfälle und deren Voraussetzungen
  • kennen Ernennungsfehler und deren Rechtsfolgen darstellen
  • können Grundzüge des Laufbahnrechts beschreiben
  • kennen die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten
  • können die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten benennen
  • kennen Beendigungsgründe und deren Rechtsfolgen
Stand: 02/2019Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)


Beamtenrecht 1 - 16 DStd.


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.
1.Grundlagen

1.1 Einführung in das Stoffgebiet

1.2 wichtige Rechtsvorschriften


1.3 hergebrachte Grundsätze des     Berufsbeamtentums

1.4 Einteilung der Beamten

1.5 übergeordnete Stellen

Die Auszubildenden

  • kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten
  • können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO)
  •  kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG
  •  können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO)
  • kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte*n, die/den (Fach)Vorgesetzte*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB)
1 2
2.Ernennung

2.1 Stellenausschreibung

2.2 Auswahlverfahren, Landespersonal-     
      ausschuss

2.3 Ernennung

2.4 Ernennungsfälle

2.5 Ernennungsurkunden

2.6 fehlerhafte Ernennungen

2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts


Die Auszubildenden

  • wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG)
  • kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden
  • kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG
  • können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden
  • können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen
  • kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten
  • kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin
2 4

3.Pflichten der Beamtinnen und Beamten

3.1 Pflichten

3.2 Folgen von Pflichtverletzungen


Die Auszubildenden

  • kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken


  • kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59  LBG, § 9 BBesG Berlin)
2 2-3

4.Rechte der Beamtinnen und Beamten

4.1 Rechte

4.2 Alimentation ( Grundlagen der Besoldung )

Die Auszubildenden

  • kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht
  • können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
  • kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen
  • kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung
2 2-3

5.Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis

5.1 Umsetzung

5.2 Abordnung

5.3 Versetzung

5.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat,      dienstliche oder betriebliche Gründe,
     Ermessen )

Die Auszubildenden

  • kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG
  • können entsprechende Fälle bearbeiten
1 2

6.Beendigung des Beamtenverhältnisses

6.1 Entlassung

6.2 Verlust der Beamtenrechte

6.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

6.4 Ruhestand

Die Auszubildenden

  • kennen die Beendigungsgründe der §§ 21 ff BeamtStG, §§ 33, 34 LBG
  • können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzung der Beendigung von B.a.W. und B.a.P. prüfen
2 1

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




2



Beamtenrecht 2 - 16 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Eläuterung Groblernziele Lernzielstufe Zeitrichtwert in DSt.
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
  • Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
  • Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu den Themen
    • Einstellungsverfahren
    • fehlerhafte Ernennungen
    • Nebentätigkeiten
    • Pflichtverletzungen ( Dienstvergehen ) und Folgen
    • Urlaubsberechnung nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
    • Bezügebestandteile
    • Beendigung

Die Auszubildenden

  • können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung)
3 14
Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzzüglich Nachbereitung )


2

11.4 Berliner Verfassungsrecht (VvB) - 16 DStd.

 Lernziel:

Die Auszubildenden

  • kennen die verfassungsrechtliche Stellung der Kommunen und deren Aufgaben
  • können die Wahlen zum Abgeordnetenhaus, die wichtigsten Organe und ihre wesentlichen Aufgaben sowie die Organisation und Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses erläutern
  • können die Stellung des Regierenden Bürgermeisters, die Wahl und Abwahl des Senats sowie die Aufgaben der Regierung darstellen
  • können die Stellung und die Aufgaben der Hauptverwaltung sowie der Bezirksverwaltung beschreiben, die Aufgabenverteilung abgrenzen sowie die Aufgaben und Stellung der mittelbaren Landesverwaltung darstellen und ihren Zweck begründen

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)

 


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitwert in Dst.

1.Grundzüge des    Gemeinderechts
( *siehe auch Richtlernziel:  Die Verwaltung )

1.1 Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung

1.2 Stellung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände

1.3 Innere Gemeindeverfassung

Die Auszubildenden

  • können den demokratischen Grundgedanken der kommunalen Selbstverwaltung ( Art. 28 GG ) darstellen
  • können die Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung nennen
  • können
1 1,5
2.Verfassungsentwicklung     Berlins von 1920 bis heute 2.1 Der Weg zur Verfassung von Berlin 1995

Die Auszubildenden

  • können das Groß-Berlin-Gesetz", dessen Entstehung und die grundsätzliche Bedeutung für das heutige Berlin darstellen
  • kennen die Entwicklung nach 1945 und 1990 zur Verfassung von Berlin von 1950 und 1995
  • kennen die besondere Rechtsstellung Berlins als "Viermächtestadt" in der Zeit von 1945-1990
1 1
3.Grundlagen der Verfassung von Berlin

3.1 Berlin als Stadtstaat

3.2 Berlin als Bundesland

3.3 Grundlagen der inneren Verfassung

Die Auszubildenden

  • begreifen Berlin als Gemeinde und Bundesland
  • können den Inhalt der Art. 1 bis 5 VvB darstellen, isnbesodnere
    • Träger staatlicher Gewalt
    • Gewaltenteilung
    • Gesetzgebung durch das Volk
    • Einteilung in Bezirke
2 0,5
4.Grundrechte und Staatsziele

4.1 Grundrechte

4.2 Staatsrechte

Die Auszubildenden

  • kennen die Grundrechte und Staatsziele der Verfassung von Berlin
  • können diese im Verhältnis zum Grundgesetz einordnen
1 0.5
5.Das Abgeordnetenhaus von Berlin

5.1 Wahl 

5.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse**

5.3 Organisation und Arbeitsweise

(** siehe auch Richtlernziel:"Rechtsetzung/Plebizite")

Die Auszubildenden

  • können die Wahlgrundsätze beschreiben
  • kennen die grundsätzlichen Wahlsysteme ( Mehrheitswahlsystem und Verhältniswahlsystem) und können die Merkmale, die Unterschiede und jeweils Vor- und Nachteile erläutern
  • können die Begriffe 
    • Überhangmandate
    • Ausgleichsmandate
    • 5%- Klausel
    • Grundmandatsklausel erläutern
  • kennen die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten und können diese im Spannungsverhältnis zur Franktionsdisziplin bewerten 
  • kennen die Bedeutung der Fraktionen
  • können die Aufgaben des Abgeordnetenhauses
    • Wahlaufgaben
    • Gesetzgebung**
    • Kontrolle der Exekutive beschreiben
  • können die innere Organisation und die sich daraus ergebende Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses beschreiben
3 3
6.Rechtsetzung / Plebiszite

6.1 Gesetzgebung**

6.2 Plebiszite**

6.3 Erlass von Rechtsvorschriften


(** siehe auch Richtlernziel:"Das Abgeordnetenhaus von Berlin")

Die Auszubildenden

  • können das Gesetzgebungsverfahren im AH erläutern (auch bezogen auf Plebiszite)**
  • können die Möglichkeiten und Verfahrensweisen der Elemente der direkten Demokratie nennen und darstellen
  • können Bedeutung und Erlass von Rechtsverordnungen erklären
3 2
7.Der Senat von Berlin

7.1 Bildung

7.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse

7.3 Organisation und Arbeitsweise

Die Auszubildenden

  • können die Bildung des Senats erläutern
  • können das Instrument des Misstrauensantrages darstellen
  • können die Aufgaben ( politische Leitung / unpolitische Leitung der Hauptverwaltung ) darstellen
  • können die Arbeitsweise ( Richtlinienkompetenz / Ressortprinzip / Kollegialprinzip ) definieren
2 1
8. Der Verfassungsgerichtshof

8.1 Bildung und Organisation

8.2 Aufgaben

Die Auszubildenden

  • kennen die Bildung sowie die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes
  • können die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes nennen
1 0,5
9.Die Verwaltung

9.1 Unmittelbare Landesverwaltung

    • die Hauptverwaltung
    • die Bezirksverwaltung
    • Aufgabenverteilung
    • Verhältnis (Hauptverwaltung - Bezirksverwaltung u.a. Eingriffsrecht, Aufsicht, Verwaltungsvorschriften)
    • Rat der Bürgermeister

9.2 Mittelbare Landesverwaltung

9.3 Verwaltungsreform

Die Auszubildenden

  • können die Grundsätze der zweistufigen Verwaltung 
    • Zuständigkeiten
    • Aufsicht
    • Konflikte / Zusammenarbeit darstellen und erläutern
  • können die Bezirke als Teil der zweistufigen Verwaltung mit ihrer besonderen Rechtsstellung, den Prinzipien der Selbstverwaltung und Organen ( BVV und BA ) beschrieben *
  • können die mittelbare Landesverwaltung als Form der Selbstverwaltung beschreiben und Beispiele nennen
  • kennen den aktuellen Stand der Reformdiskussion

( * siehe auch Richtlernziel: "Grundzüge des Gemeinderechts" )

3




2


1

4
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)


2

11.5 Einführung in das juristisches Denken (EjD) - 8 DStd.

Lernziel:

Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, dass die Auszubildenden eine einheitliche Wissensbasis für die in der Ausbildung zu vermittelnden Rechtsfächer erhalten. Juristische Grundsätze werden verwaltungsnah dargestellt.

Die Auszubildenden

  • erkennen, welche Aufgaben das Recht hat
  • können zwischen öffentlichem und privatem Recht, formellem Recht und materiellem Recht sowie zwischen Rechtsquellen und bloßen Weisungen ohne Außenwirkung unterscheiden
  • erkennen die verschiedenen Arten von Rechtsnormen und können diese anwenden
  • erkennen unbestimmte Rechtsbegriffe und können diese auslegen
  • erkennen gebundene Verwaltung und Ermessensverwaltung und können pflichtgemäßes Ermessen ausüben
  • beherrschen die schriftliche Darstellung einer juristischen Begutachtung nach Verwaltungsmaßstäben

Hinweis

Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Einführung in das juristische Denken“ in der aktuellen Auflage. Begleitende Fallkonstellationen werden von der Dozentin/dem Dozenten eingebracht.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.
1.Wesen und Aufgaben des Rechts, die Rechtsordnung

1.1 Allgemeine Bedeutung des Rechts

1.2 Objektives und subjektives Recht

Die Auszubildenden

  • können den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit, Recht und Gesetz beschreiben und unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge darstellen
2 1
2.Rechtsquellen - Ihre Rechtsetzung und Rangordnung

2.1 Formelle Gesetze

2.2 Materielle Gesetze

2.3 Rechtsverordnungen

2.4 Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften

2.5 Gewohnheitsrecht, Richterrecht



Die Auszubildenden

  • können formelle von materiellen Gesetzen unterscheiden und diese von verwaltungsinternen Regelungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen abgrenzen
  • können die Bedeutung von Gewohnheits- und Richterrecht für Rechtsanwendung der Exekutive erläutern
  • können die verschiedenen Regelungen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
2 1
3.Arten von Rechtsnormen

3.1 Verbots- / Gebotsnormen

3.2 Hilfsnormen

3.3 Gegennormen

3.4 Sonstige Normen

3.5 Antwortnormen

Die Auszubildenden

  • können die verschiedenen Normarten erläutern und voneinander abgrenzen
  • können diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft identifizieren


3 1
4.Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe

4.1 Auslegungskriterien

4.2 Analogie und ergänzende Auslegung

4.3 Teleologische Reduktion

Die Auszubildenden 

  • können mithilfe der Auslegungskriterien unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren, definieren und diese sachverhaltsbezogen anwenden
2 1
5.Ermächtigungsgrundlagen, die Antwortnormen im öffentlichen Recht / Rechtsfolgen

5.1 Tatbestandsseite

5.2 Rechtsfolgeseite

5.3 Muss-, Soll- und Kannvorschriften

5.4 Pflichtgemäßes Ermessen

5.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Die Auszubildenden

  • können gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten darstellen und Ermächtigungsgrundlagen benennen /bilden
  • können die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung erläutern und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen pflichtgemäß Ermessen ausüben und fallbezogen verhältnismäßige Entscheidungen treffen
3 2
6.Der Gutachtenstil

6.1 Bedeutung

6.2 Sprache

6.3 Aufbau

Die Auszubildenden

  • können einen Sachverhalt in Form einer juristischen Begutachtung verwaltungsbezogen lösen
  • können die Ergebnisse in einem Vermerk darstellen
 
3 2
Kein schriftlicher Leistungsanchweis


 


11.6 Haushaltsrecht (Haush) - 48 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • haben umfassende Kenntnisse in der Haushalts- und Finanzwirtschaft in Berlin, insbesondere
    • Inhalt und Charakter des Haushaltsgesetzes sowie Begriff, Wirkung und Funktion des Haushaltsplans
    • Verfahren der Aufstellung des Haushaltsplans mit den maßgeblichen Entscheidungsprozessen der politischen Institutionen
    • Bestandteile des Haushaltsplans mit Gliederung und Haushalts-systematik einschließlich Bezirksverwaltungen
  • kennen die Verantwortung in der Haushaltswirtschaft
  • kennen die Grundsätze zur Erhebung von Einnahmen
  • kennen die Bewirtschaftungsgrundsätze für Ausgaben
  • kennen die Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge und gehen damit rechtssicher um
  • kennen die Steuerungsinstrumente im Rahmen einer flexiblen Haushalts-wirtschaft

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Haushaltsrecht 1 (16 DStd.)

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Der Landeshaushalt

1.1 Zielstellung und Wirkungen des Haushaltsplans



1.2 Bedeutung des Haushaltsgesetzes 





1.3 Haushaltskreislauf einschließlich Aufstellungsverfahren und Kontrolle



1.4 Bestandteile des Haushaltsplans











1.5 Haushaltsgliederung





1.6 Stellenplan

Die Auszubildenden

  • kennen die wesentlichen Aufgaben und Wirkungen als Steuerelement
  • verstehen die Planungsmethoden für die Ermittlung des Finanzbedarfs


  • kennen die Bedeutung und Wirkung des Haushaltsgesetzes
  • verstehen die Feststellungswirkung ( einschließlich der vorläufigen Haushaltswirtschaft )


  • kennen und verstehen die wichtigsten Verfahrensschritte im Zuge des Aufstellungsverfahrens
  • verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleich
  • kennen und verstehen die Aufgaben von Revision, Abgeordnetenhaus / BVV und Landesrechnungshof bei der Haushaltsplankontrolle


  • verstehen die Gliederung und Haushaltssystematik des Landeshaushaltsplans und der Bezirkshaushaltspläne einschließlich der Stellenpläne
  • kennen die Einahme- und Ausgabearten
  • können anhand von Übungsfällen aus der beruflichen Praxis selbstständig Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zuordnen
  • verstehen die Unterschiede der haushaltstechnischen Regelungen für Einnahmen, konsumtiven Ausgaben, Investitionsausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen
  • können Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben und Investitionen differenzieren
  • verstehen die herausgehobene Bedeutung von Investitionen
  • verstehen die Bedeutung von Verpflichtungsermächtigungen für die Transparenz und parlamentarische Kontrollfunktion
  • kennen die Regelungen zur Kreditermächtigung
  • verstehen die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen


  • können zwischen Grob- und Feingliederung mit Einzelplan, Kapitel und Titeln unterscheiden
  • kennen die Unterschiede zwischen Landeshaushalt und den Bezirkshaushaltsplänen
  • kennen exemplarische Haushaltszahlen im Zahlen- und Erläuterungsteil und können diese erläutern
  • verstehen die Bedeutung und Wirkung von Haushaltsvermerken


  • kennen den Aufbau und die Funktion eines Stellenplans und können zwischen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen differenzieren
  • kennen die Unterschiede zu freien Mitarbeitern

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1





 














2.Haushaltsgrundsätze

2.1 Bedeutung und Wirkungen von Haushaltsgrundsätzen und deren Ausnahmen

Die Auszubildenden

  • verstehen die Bedeutung des Kassenwirksamkeits-prinzips für die zeitliche Bindung
  • kennen die Voraussetzungen für die Bildung von Haushaltsresten
  • verstehen den Unterschied zwischen sachlicher Bindung und Zweckbindung und können diesen erläutern
  • kennen die herausgehobene Bedeutung der Grundsätze der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und können diese anhand konkreter Einzelfälle erläutern
  • verstehen wie die ordnungsgemäße Beachtung der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden kann
  • kennen die Bedeutung der Gesamtdeckung u.a. für den Haushaltsausgleich

2

2

3.Bildung von Ansätzen

3.1 Anmelden von Maßnahmen

3.2 Erstellen von Voranschlägen

Die Auszubildenden

  • können Titelgruppen und Ansatzhöhe unter Anwendung und Berücksichtigung von Rundungsvorschriften und der haushaltstechnischen Vorschriften für Einnahmen (inkl. Zweckgebundene Mittel) sowie Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben (inkl. Zuwendungen) und Investitionsausgaben selbständig ermitteln
  • erkennen erforderliche Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen anhand praktischer Übungsfälle

2

3

4.Globalsumme

4.1 Bestandteile der Globalsumme

4.2 Ermittlung der Globalsumme im Zuge des Aufstellungsverfahrens

Die Auszubildenden

  • kennen die Unterschiede bei der Ermittlung der Finanzbedarfe zwischen Hauptverwaltung und der Globalzuweisung an die Bezirke auf Basis von Produkten

  • kennen die wesentlichen Bestandteile einer Globalsummedie
  • kennen wesentliche Vor- und Nachteile der Globalsummensystematik

1

0,5

 Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)



 

2

 


Haushaltsrecht 2 (18 DStd.)

RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielZuordnung der Dat.Lernzielstufe

 1.Dezentrale Fach- und Ressourcenverordnung

1.1 Bedeutung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Haushaltsführung




1.2 Funktionsträger




1.3 Befugnisse

Die Auszubildenden

  • können Vor- und Nachteile erläutern
  • können die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung zur zentralen Steuerung abgrenzen


  • kennen die Aufgaben und Funktionen der Funktionsträger (Leitende der Verwaltungszweige, Beauftragte für den Haushalt, Titelverwaltende, Leitende von Organisationseinheiten) und können diese unterscheiden


  • kennen die Wirkungen der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, Feststellungsbefugnisse und Anordnungsbefugnis und können selbständig unterscheiden, wann diese auszuüben sind


2




 

 

 

 

 

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0,5




 

 

 

 

 

1




 

 

 

 

 

 

 

 


1

2.Haushaltsüberwachung

2.1 Methoden des Haushaltscontrollings

2.2 Instrumente des Haushaltscontrollings

Die Auszubildenden 

  • kennen die Aufgaben des Landesfinanzservice (einschließlich Landeshauptkasse und zentrale Verfahrensbetreuung HKR) und Bezirkskassen bei der Haushaltsführung und -überwachung
  • kennen und verstehen verschiedene Methoden und Instrumente des Haushaltscontrollings bei der Überwachung der Haushaltsführung.
  • können die verschiedenen Arten der Haushaltsüberwachungslisten unterscheiden und berechnen
21

3. Bewirtschaftung von Einnahmen

3.1 Grundlagen der Einnahmebewirtschaftung

3.2 Formale Voraussetzungen für die Veränderung von Ansprüchen

 

 

 

Die Auszubildenden

  • die Anforderungen einer rechtzeitigen und vollständigen kassenwirksamen Einnahmeerhebung unterscheiden
  • die haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Auswahl von Stundung, Niederschlagungen und Erlass bei der Veränderung von Ansprüchen des Landes Berlins selbständig anwenden
32,5

4.Bewirtschaftung von Ausgaben

4.1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen














4.2 Abweichungen vom Haushaltsplan

Die Auszubildenden

  • kennen und verstehen die Grundlagen bei der Bewirtschaftung von Ausgaben
  • kennen die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechts
  • verstehen die Vergabegrundsätze
  • kennen die Unterschiede der Unter- und Oberschwellenverfahren einschließlich der Vergabearten können Auftragswerte berechnen
  • können die zulässigen Vergabearten bei Unterschwellenverfahren auswählen
  • können selbständig die wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabereife eines Verfahrens prüfen
  • kennen die regulären verfahrensvorbereitenden Maßnahmen (Vorüberlegungen) und können diese erläutern
  • können Angebote anhand von Übungsfällen formal prüfen und werten
  • können die Voraussetzungen der Verfahrensaufhebung prüfen
  • kennen die haushaltsrechtlichen Regelungen zur E-Vergabe


  • kennen die Aufgabe von Nachtragshaushalten und Ergänzungsplänen
  • kennen und verstehen die Unterschiede von höheren und neuen Ausgaben bei zusätzlichen Finanzbedarfen innerhalb der Haushaltswirtschaft
  • können die Mehrbedarfe korrekt ermitteln und die formalen Voraussetzungen (u.a. Deckungsfähigkeit und über- und außerplanmäßige Ausgaben) für einen Ausgleich prüfen und anwenden

3













 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

7












 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


3

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




2

 


Haushaltsrecht 3 (14 DStd.)

RichtlernzielGroblernzielErläuterung GroblernzielZuordnung der Dstd.Lernzielstufe

Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte aus Haushaltsrecht I und II

Die Prüfungsreife für die schriftliche und praktische Abschlussprüfung

 

 

 

 

 

Die Auszubildenden

  • können die Lerninhalte von Haushaltsrecht 1 und 2 selbständig anhand von Übungsfällen bearbeiten und die einschlägigen rechtlichen Vorschriften lösungsgerecht anwenden


3

10

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




 

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