11. Lehrpläne
Lernziel:
Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.
Hinweis
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DSt. |
---|
1. Die öffentliche Verwaltung
|
1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung
1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden
|
Die Auszubildenden
können die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren
können die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen
|
1 |
1 |
2. Träger und Gliederung der
öffentlichen Verwaltung
|
2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und
Landesebene
2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger
|
Die Auszubildenden
können den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger
können deren Befugnisse definieren und erläutern
|
1 |
1 |
3. Die Rechtgrundlagen der öffentlichen Verwaltung
|
3.1 Übersicht über das öffentliche Recht
3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen
|
Die Auszubildenden
können die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen
können verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
|
1 |
1 |
4. Die Grundsätze des
Verwaltungshandelns |
4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung
4.2 Gleichheitsgrundsatz
4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung
4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
|
Die Auszubildenden
können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern
kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern
|
1 |
2 |
5. Die Grundsätze des
Verwaltungsverfahrens |
5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens
5.2 Zuständigkeit und Form
5.3 Untersuchungsgrundsatz
5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe
5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung
5.6 Amtssprache und Akteneinsicht
|
Die Auszubildenden
können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern
|
1 |
2 |
6. Die Lehre vom Verwaltungsakt |
6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts
6.2 Inhalt und Form
6.3 Wirksamkeit
6.4 Nebenbestimmungen
6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung
|
Die Auszubildenden
können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen
kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden
können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern
|
2 |
2 |
7. Der Rechtsschutz |
7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten
7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung
|
Die Auszubildenden
können die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung
können die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen
|
2 |
1 |
8. Das Vollstreckungsverfahren |
8.1 Voraussetzungen
8.2 Verfahren
8.3 Zwangsmittel
|
Die Auszubildenden
können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten ( mit und ohne Grund-VA ) darstellen
können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden
|
2 |
1 |
Leistungsanchweis schriftlich (Test) |
|
|
|
1 |
11.1a Allgemeines Verwaltungsrecht - 12 DStd. (Jahrgang 2022/2023)
Lernziel:
Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.
Hinweis
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DSt. |
1. Die öffentliche Verwaltung
|
1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung
1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden
|
Die Auszubildenden
- können die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren
- können die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen
|
1 |
1 |
2. Träger und Gliederung der öffentlichen Verwaltung
|
2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und Landesebene
2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger
|
Die Auszubildenden
- können den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger
- können deren Befugnisse definieren und erläutern
|
1 |
1 |
3. Die Rechtgrundlagen der öffentlichen Verwaltung
|
3.1 Übersicht über das öffentliche Recht
3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen
|
Die Auszubildenden
- können die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen
- können verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
|
1 |
1 |
4. Die Grundsätze des Verwaltungshandelns |
4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung
4.2 Gleichheitsgrundsatz
4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung
4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
|
Die Auszubildenden
- können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern
- kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern
|
1 |
2 |
5. Die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens |
5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens
5.2 Zuständigkeit und Form
5.3 Untersuchungsgrundsatz
5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe
5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung
5.6 Amtssprache und Akteneinsicht
|
Die Auszubildenden
- können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern
|
1 |
2 |
6. Die Lehre vom Verwaltungsakt |
6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts
6.2 Inhalt und Form
6.3 Wirksamkeit
6.4 Nebenbestimmungen
6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung
|
Die Auszubildenden
- können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen
- kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden
- können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern
|
2 |
2 |
7. Der Rechtsschutz |
7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten
7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung
|
Die Auszubildenden
- können die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung
- können die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen
|
2 |
1 |
8. Das Vollstreckungsverfahren |
8.1 Voraussetzungen
8.2 Verfahren
8.3 Zwangsmittel
|
Die Auszubildenden
- können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten ( mit und ohne Grund-VA ) darstellen
- können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden
|
2 |
1 |
Leistungsanchweis schriftlich (Test) |
|
|
|
1 |
11.1b Allgemeines Verwaltungsrecht - 12 DStd. (Jahrgang 2024)
Lernziel:
Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.
Hinweis
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DSt. |
1. Die öffentliche Verwaltung
|
1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung
1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden
|
Die Auszubildenden
- können die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren
- können die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen
|
1 |
1 |
2. Träger und Gliederung der öffentlichen Verwaltung
|
2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und Landesebene
2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger
|
Die Auszubildenden
- können den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger
- können deren Befugnisse definieren und erläutern
|
1 |
1 |
3. Die Rechtgrundlagen der öffentlichen Verwaltung
|
3.1 Übersicht über das öffentliche Recht
3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen
|
Die Auszubildenden
- können die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen
- können verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
|
1 |
1 |
4. Die Grundsätze des Verwaltungshandelns |
4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung
4.2 Gleichheitsgrundsatz
4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung
4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
|
Die Auszubildenden
- können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern
- kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern
|
1 |
2 |
5. Die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens |
5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens
5.2 Zuständigkeit und Form
5.3 Untersuchungsgrundsatz
5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe
5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung
5.6 Amtssprache und Akteneinsicht
|
Die Auszubildenden
- können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern
|
1 |
2 |
6. Die Lehre vom Verwaltungsakt |
6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts
6.2 Inhalt und Form
6.3 Wirksamkeit
6.4 Nebenbestimmungen
6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung
|
Die Auszubildenden
- können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen
- kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden
- können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern
|
2 |
2 |
7. Der Rechtsschutz |
7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten
7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung
|
Die Auszubildenden
- können die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung
- können die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen
|
2 |
1 |
8. Das Vollstreckungsverfahren |
8.1 Voraussetzungen
8.2 Verfahren
8.3 Zwangsmittel
|
Die Auszubildenden
- können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten ( mit und ohne Grund-VA ) darstellen
- können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden
|
2 |
1 |
Leistungsanchweis schriftlich (Test) |
|
|
|
1 |
11.2 Arbeitsrecht (ArbR) - 32 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 02/2019
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)
Arbeitsrecht 1 - 16 DStd.
Lerninhalt |
Stoffgliederung |
Lernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
---|
1.Begriff und Aufgaben des
Arbeitsrechts
|
1.1 Begriff
1.2 Privatrecht
1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht
1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit
1.5 Arbeitnehmendenschutz
1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts
1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und
Normenkollisionen ( Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-, Spezialitätsprinzip
|
Die Auszubildenden
kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts,
kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen
können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen
|
1
|
1
|
2.Tarifvertragsrecht
|
2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition
2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände
2.3 Tarifvertrag
2.4 Tariffähigkeit
2.5 Inhalt des Tarifvertrages
|
Die Auszubildenden
lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen
|
1
|
1
|
3.Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
|
3.1 Stellenausschreibung
3.2 Auswahlverfahren
3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages
3.4 Einwendungen
|
Die Auszubildenden
wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft
haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte
kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB
|
2
|
2
|
4.Befristete Arbeitsverhältnisse
|
4.1 Zeitbefristung (Befristung ohne Sachgrund)
4.2 Zweckbefristung (Befristung mit Sachgrund)
4.3 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
4.4 Weiterbeschäftigung nach Fristablauf
4.5 Anrufung des Arbeitsgerichtes
4.6 tarifliche Regelung
|
Die Auszubildenden
kennen die Voraussetzungen und Grenzen von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere die §§ 14-17 TzBfG, § 30 TV-L
können kleine Fälle lösen
|
2
|
1
|
5.Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
|
5.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und
Arbeitnehmenden
5.2 Arbeit gegen Entgelt
5.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden
5.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden
|
Die Auszubildenden
kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG
können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen
|
2
|
2
|
6.Nebentätigkeit
|
6.1 Berufsfreiheit
6.2 Anzeige
6.3 Untersagung, Auflagen
6.4 Beteiligungsrechte
|
Die Auszubildenden
kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe
können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen
|
2
|
1
|
7.Personelle
Einzelmaßnahmen |
7.1 Umsetzung
7.2 Abordnung
7.3 Versetzung
7.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder
betriebliche Gründe, Ermessen ) |
Die Auszubildenden
kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L
können entsprechende Fälle bearbeiten
|
2
|
2
|
8.Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall |
8.1 Voraussetzungen
8.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht
8.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet
8.4 vorübergehende Verhinderung
8.5 Erkrankung im Ausland
|
Die Auszubildenden
kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und
können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen
|
2
|
1
|
9.Erholungsurlaub
|
Die Auszubildenden
9.1 Dauer
9.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs
9.3 Urlaubszeitpunkt
9.4 Übertragbarkeit
9.5 Urlaubsabgeltung
|
Die Auszubildenden
können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub)
kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung
|
2
|
1
|
10.Beendigung von
Arbeitsverhältnissen |
10.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung
10.2 Erreichen der Altersgrenze
10.3 Auflösungsvertrag
10.4 Abmahnung
10.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung
10.6 Anfechtung
10.7 Arbeitsgerichtsbarkeit
|
Die Auszubildenden
kennen die wichtigsten Beendigungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen
können anhand eines Prüfungsschemas Kündigungsfälle lösen
können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben
|
2
|
2
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2 |
Arbeitsrecht 2 - 16 DStd.
Lerninhalt |
Stoffgliederung |
Lernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
---|
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
|
Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu
personellen Einzelmaßnahmen
Entgelt
Urlaub
krankheitsbedingten Fehlzeiten
Nebentätigkeit
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
|
Die Auszubildenden
können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen ( Fallbezogene Rechtsanwendung )
|
3
|
16
|
Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)
|
|
|
|
2 |
11.2 Arbeitsrecht (ArbR) - 32 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 02/2019
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)
Arbeitsrecht 1 - 16 DStd.
Lerninhalt |
Stoffgliederung |
Lernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
1.Begriff und Aufgaben des Arbeitsrechts
|
1.1 Begriff
1.2 Privatrecht
1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht
1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit
1.5 Arbeitnehmendenschutz
1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts
1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und Normenkollisionen ( Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-, Spezialitätsprinzip
|
Die Auszubildenden
- kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts,
- kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen
- können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen
|
1
|
1
|
2.Tarifvertragsrecht
|
2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition
2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände
2.3 Tarifvertrag
2.4 Tariffähigkeit
2.5 Inhalt des Tarifvertrages
|
Die Auszubildenden
- lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen
|
1
|
1
|
3.Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
|
3.1 Stellenausschreibung
3.2 Auswahlverfahren
3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages
3.4 Einwendungen
|
Die Auszubildenden
- wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft
- haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte
- kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB
|
2
|
2
|
4.Befristete Arbeitsverhältnisse
|
4.1 Zeitbefristung (Befristung ohne Sachgrund)
4.2 Zweckbefristung (Befristung mit Sachgrund)
4.3 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
4.4 Weiterbeschäftigung nach Fristablauf
4.5 Anrufung des Arbeitsgerichtes
4.6 tarifliche Regelung
|
Die Auszubildenden
- kennen die Voraussetzungen und Grenzen von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere die §§ 14-17 TzBfG, § 30 TV-L
- können kleine Fälle lösen
|
2
|
1
|
5.Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
|
5.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
5.2 Arbeit gegen Entgelt
5.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden
5.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden
|
Die Auszubildenden
- kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG
- können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen
|
2
|
2
|
6.Nebentätigkeit
|
6.1 Berufsfreiheit
6.2 Anzeige
6.3 Untersagung, Auflagen
6.4 Beteiligungsrechte
|
Die Auszubildenden
- kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe
- können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen
|
2
|
1
|
7.Personelle Einzelmaßnahmen |
7.1 Umsetzung
7.2 Abordnung
7.3 Versetzung
7.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen ) |
Die Auszubildenden
- kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L
- können entsprechende Fälle bearbeiten
|
2
|
2
|
8.Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
8.1 Voraussetzungen
8.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht
8.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet
8.4 vorübergehende Verhinderung
8.5 Erkrankung im Ausland
|
Die Auszubildenden
- kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und
- können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen
|
2
|
1
|
9.Erholungsurlaub
|
Die Auszubildenden
9.1 Dauer
9.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs
9.3 Urlaubszeitpunkt
9.4 Übertragbarkeit
9.5 Urlaubsabgeltung
|
Die Auszubildenden
- können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub)
- kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung
|
2
|
1
|
10.Beendigung von Arbeitsverhältnissen |
10.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung
10.2 Erreichen der Altersgrenze
10.3 Auflösungsvertrag
10.4 Abmahnung
10.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung
10.6 Anfechtung
10.7 Arbeitsgerichtsbarkeit
|
Die Auszubildenden
- kennen die wichtigsten Beendigungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen
- können anhand eines Prüfungsschemas Kündigungsfälle lösen
- können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben
|
2
|
2
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2 |
Arbeitsrecht 2 - 16 DStd.
Lerninhalt |
Stoffgliederung |
Lernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
|
- Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
- Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu
- personellen Einzelmaßnahmen
- Entgelt
- Urlaub
- krankheitsbedingten Fehlzeiten
- Nebentätigkeit
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
|
Die Auszubildenden
- können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen ( Fallbezogene Rechtsanwendung )
|
3
|
16
|
Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)
|
|
|
|
2 |
11.3 Beamtenrecht (BR) - 32 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Beamtenrecht 1 - 16 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
1.Grundlagen |
1.1 Einführung in das Stoffgebiet
1.2 wichtige Rechtsvorschriften
1.3 hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
1.4 Einteilung der Beamten
1.5 übergeordnete Stellen
|
Die Auszubildenden
- kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten
- können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO)
- kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG
- können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO)
- kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte*n, die/den (Fach)Vorgesetzte*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB)
|
1 |
2 |
2.Ernennung |
2.1 Stellenausschreibung
2.2 Auswahlverfahren, Landespersonal- ausschuss
2.3 Ernennung
2.4 Ernennungsfälle
2.5 Ernennungsurkunden
2.6 fehlerhafte Ernennungen
2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts
|
Die Auszubildenden
- wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG)
- kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden
- kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG
- können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden
- können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen
- kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten
- kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin
|
2 |
4 |
3.Pflichten der Beamtinnen und Beamten
|
3.1 Pflichten
3.2 Folgen von Pflichtverletzungen
|
Die Auszubildenden
- kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
- kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59 LBG, § 9 BBesG Berlin)
|
2 |
2-3 |
4.Rechte der Beamtinnen und Beamten
|
4.1 Rechte
4.2 Alimentation ( Grundlagen der Besoldung )
|
Die Auszubildenden
- kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht
- können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
- kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen
- kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung
|
2 |
2-3 |
5.Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis
|
5.1 Umsetzung
5.2 Abordnung
5.3 Versetzung
5.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe, Ermessen ) |
Die Auszubildenden
- kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG
- können entsprechende Fälle bearbeiten
|
1 |
2 |
6.Beendigung des Beamtenverhältnisses
|
6.1 Entlassung
6.2 Verlust der Beamtenrechte
6.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
6.4 Ruhestand
|
Die Auszubildenden
- kennen die Beendigungsgründe der §§ 21 ff BeamtStG, §§ 33, 34 LBG
- können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzung der Beendigung von B.a.W. und B.a.P. prüfen
|
2 |
1 |
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2 |
Beamtenrecht 2 - 16 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Eläuterung Groblernziele |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DSt. |
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
|
- Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
- Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu den Themen
- Einstellungsverfahren
- fehlerhafte Ernennungen
- Nebentätigkeiten
- Pflichtverletzungen ( Dienstvergehen ) und Folgen
- Urlaubsberechnung nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
- Bezügebestandteile
- Beendigung
|
Die Auszubildenden
- können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung)
|
3 |
14 |
Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzzüglich Nachbereitung ) |
|
|
|
2 |
11.3 Beamtenrecht (BR) - 32 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Beamtenrecht 1 - 16 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
---|
1.Grundlagen |
1.1 Einführung in das Stoffgebiet
1.2 wichtige Rechtsvorschriften
1.3 hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
1.4 Einteilung der Beamten
1.5 übergeordnete Stellen
|
Die Auszubildenden
kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten
können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO)
kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG
können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO)
kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte*n, die/den (Fach)Vorgesetzte*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB)
|
1 |
2 |
2.Ernennung |
2.1 Stellenausschreibung
2.2 Auswahlverfahren, Landespersonal-
ausschuss
2.3 Ernennung
2.4 Ernennungsfälle
2.5 Ernennungsurkunden
2.6 fehlerhafte Ernennungen
2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts
|
Die Auszubildenden
wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG)
kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden
kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG
können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden
können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen
kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten
kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin
|
2 |
4 |
3.Pflichten der Beamtinnen und Beamten
|
3.1 Pflichten
3.2 Folgen von Pflichtverletzungen
|
Die Auszubildenden
kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59 LBG, § 9 BBesG Berlin)
|
2 |
2-3 |
4.Rechte der Beamtinnen und Beamten
|
4.1 Rechte
4.2 Alimentation ( Grundlagen der Besoldung )
|
Die Auszubildenden
kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht
können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen
kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung
|
2 |
2-3 |
5.Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis
|
5.1 Umsetzung
5.2 Abordnung
5.3 Versetzung
5.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder betriebliche Gründe,
Ermessen ) |
Die Auszubildenden
kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG
können entsprechende Fälle bearbeiten
|
1 |
2 |
6.Beendigung des Beamtenverhältnisses
|
6.1 Entlassung
6.2 Verlust der Beamtenrechte
6.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
6.4 Ruhestand
|
Die Auszubildenden
kennen die Beendigungsgründe der §§ 21 ff BeamtStG, §§ 33, 34 LBG
können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzung der Beendigung von B.a.W. und B.a.P. prüfen
|
2 |
1 |
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2 |
Beamtenrecht 2 - 16 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Eläuterung Groblernziele |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DSt. |
---|
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
|
Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu den Themen
Einstellungsverfahren
fehlerhafte Ernennungen
Nebentätigkeiten
Pflichtverletzungen ( Dienstvergehen ) und Folgen
Urlaubsberechnung nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
Bezügebestandteile
Beendigung
|
Die Auszubildenden
können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung)
|
3 |
14 |
Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzzüglich Nachbereitung ) |
|
|
|
2 |
11.4 Berliner Verfassungsrecht (VvB) - 16 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
- kennen die verfassungsrechtliche Stellung der Kommunen und deren Aufgaben
- können die Wahlen zum Abgeordnetenhaus, die wichtigsten Organe und ihre wesentlichen Aufgaben sowie die Organisation und Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses erläutern
- können die Stellung des Regierenden Bürgermeisters, die Wahl und Abwahl des Senats sowie die Aufgaben der Regierung darstellen
- können die Stellung und die Aufgaben der Hauptverwaltung sowie der Bezirksverwaltung beschreiben, die Aufgabenverteilung abgrenzen sowie die Aufgaben und Stellung der mittelbaren Landesverwaltung darstellen und ihren Zweck begründen
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zeitwert in Dst. |
1.Grundzüge des Gemeinderechts ( *siehe auch Richtlernziel: Die Verwaltung )
|
1.1 Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung
1.2 Stellung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände
1.3 Innere Gemeindeverfassung
|
Die Auszubildenden
- können den demokratischen Grundgedanken der kommunalen Selbstverwaltung ( Art. 28 GG ) darstellen
- können die Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung nennen
- können
|
1 |
1,5 |
2.Verfassungsentwicklung Berlins von 1920 bis heute |
2.1 Der Weg zur Verfassung von Berlin 1995 |
Die Auszubildenden
- können das Groß-Berlin-Gesetz", dessen Entstehung und die grundsätzliche Bedeutung für das heutige Berlin darstellen
- kennen die Entwicklung nach 1945 und 1990 zur Verfassung von Berlin von 1950 und 1995
- kennen die besondere Rechtsstellung Berlins als "Viermächtestadt" in der Zeit von 1945-1990
|
1 |
1 |
3.Grundlagen der Verfassung von Berlin |
3.1 Berlin als Stadtstaat
3.2 Berlin als Bundesland
3.3 Grundlagen der inneren Verfassung
|
Die Auszubildenden
- begreifen Berlin als Gemeinde und Bundesland
- können den Inhalt der Art. 1 bis 5 VvB darstellen, isnbesodnere
- Träger staatlicher Gewalt
- Gewaltenteilung
- Gesetzgebung durch das Volk
- Einteilung in Bezirke
|
2 |
0,5 |
4.Grundrechte und Staatsziele |
4.1 Grundrechte
4.2 Staatsrechte
|
Die Auszubildenden
- kennen die Grundrechte und Staatsziele der Verfassung von Berlin
- können diese im Verhältnis zum Grundgesetz einordnen
|
1 |
0.5 |
5.Das Abgeordnetenhaus von Berlin |
5.1 Wahl
5.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse**
5.3 Organisation und Arbeitsweise
(** siehe auch Richtlernziel:"Rechtsetzung/Plebizite")
|
Die Auszubildenden
- können die Wahlgrundsätze beschreiben
- kennen die grundsätzlichen Wahlsysteme ( Mehrheitswahlsystem und Verhältniswahlsystem) und können die Merkmale, die Unterschiede und jeweils Vor- und Nachteile erläutern
- können die Begriffe
- Überhangmandate
- Ausgleichsmandate
- 5%- Klausel
- Grundmandatsklausel erläutern
- kennen die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten und können diese im Spannungsverhältnis zur Franktionsdisziplin bewerten
- kennen die Bedeutung der Fraktionen
- können die Aufgaben des Abgeordnetenhauses
- Wahlaufgaben
- Gesetzgebung**
- Kontrolle der Exekutive beschreiben
- können die innere Organisation und die sich daraus ergebende Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses beschreiben
|
3 |
3 |
6.Rechtsetzung / Plebiszite |
6.1 Gesetzgebung**
6.2 Plebiszite**
6.3 Erlass von Rechtsvorschriften
(** siehe auch Richtlernziel:"Das Abgeordnetenhaus von Berlin")
|
Die Auszubildenden
- können das Gesetzgebungsverfahren im AH erläutern (auch bezogen auf Plebiszite)**
- können die Möglichkeiten und Verfahrensweisen der Elemente der direkten Demokratie nennen und darstellen
- können Bedeutung und Erlass von Rechtsverordnungen erklären
|
3 |
2 |
7.Der Senat von Berlin |
7.1 Bildung
7.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse
7.3 Organisation und Arbeitsweise
|
Die Auszubildenden
- können die Bildung des Senats erläutern
- können das Instrument des Misstrauensantrages darstellen
- können die Aufgaben ( politische Leitung / unpolitische Leitung der Hauptverwaltung ) darstellen
- können die Arbeitsweise ( Richtlinienkompetenz / Ressortprinzip / Kollegialprinzip ) definieren
|
2 |
1 |
8. Der Verfassungsgerichtshof |
8.1 Bildung und Organisation
8.2 Aufgaben
|
Die Auszubildenden
- kennen die Bildung sowie die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes
- können die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes nennen
|
1 |
0,5 |
9.Die Verwaltung |
9.1 Unmittelbare Landesverwaltung
-
- die Hauptverwaltung
- die Bezirksverwaltung
- Aufgabenverteilung
- Verhältnis (Hauptverwaltung - Bezirksverwaltung u.a. Eingriffsrecht, Aufsicht, Verwaltungsvorschriften)
- Rat der Bürgermeister
9.2 Mittelbare Landesverwaltung
9.3 Verwaltungsreform
|
Die Auszubildenden
- können die Grundsätze der zweistufigen Verwaltung
- Zuständigkeiten
- Aufsicht
- Konflikte / Zusammenarbeit darstellen und erläutern
- können die Bezirke als Teil der zweistufigen Verwaltung mit ihrer besonderen Rechtsstellung, den Prinzipien der Selbstverwaltung und Organen ( BVV und BA ) beschrieben *
- können die mittelbare Landesverwaltung als Form der Selbstverwaltung beschreiben und Beispiele nennen
- kennen den aktuellen Stand der Reformdiskussion
( * siehe auch Richtlernziel: "Grundzüge des Gemeinderechts" )
|
3
2
1
|
4 |
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) |
|
|
|
2 |
11.5 Einführung in diedas juristischejuristisches MethodenlehreDenken (EjM)EjD) - 8 DStd.
Lernziel:
Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, dass die Auszubildenden eine einheitliche Wissensbasis für die in der Ausbildung zu vermittelnden Rechtsfächer erhalten. Juristische Grundsätze werden verwaltungsnah dargestellt.
Die Auszubildenden
Hinweis
Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Einführung in das juristische Denken“ in der aktuellen Auflage. Begleitende Fallkonstellationen werden von der Dozentin/dem Dozenten eingebracht.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zeitrichtwert in DStd. |
1.Wesen und Aufgaben des Rechts, die Rechtsordnung |
1.1 Allgemeine Bedeutung des Rechts
1.2 Objektives und subjektives Recht
|
Die Auszubildenden
- können den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit, Recht und Gesetz beschreiben und unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge darstellen
|
2 |
1 |
2.Rechtsquellen - Ihre Rechtsetzung und Rangordnung |
2.1 Formelle Gesetze
2.2 Materielle Gesetze
2.3 Rechtsverordnungen
2.4 Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften
2.5 Gewohnheitsrecht, Richterrecht
|
Die Auszubildenden
- können formelle von materiellen Gesetzen unterscheiden und diese von verwaltungsinternen Regelungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen abgrenzen
- können die Bedeutung von Gewohnheits- und Richterrecht für Rechtsanwendung der Exekutive erläutern
- können die verschiedenen Regelungen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
|
2 |
1 |
3.Arten von Rechtsnormen |
3.1 Verbots- / Gebotsnormen
3.2 Hilfsnormen
3.3 Gegennormen
3.4 Sonstige Normen
3.5 Antwortnormen
|
Die Auszubildenden
- können die verschiedenen Normarten erläutern und voneinander abgrenzen
- können diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft identifizieren
|
3 |
1 |
4.Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe |
4.1 Auslegungskriterien
4.2 Analogie und ergänzende Auslegung
4.3 Teleologische Reduktion
|
Die Auszubildenden
- können mithilfe der Auslegungskriterien unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren, definieren und diese sachverhaltsbezogen anwenden
|
2 |
1 |
5.Ermächtigungsgrundlagen, die Antwortnormen im öffentlichen Recht / Rechtsfolgen |
5.1 Tatbestandsseite
5.2 Rechtsfolgeseite
5.3 Muss-, Soll- und Kannvorschriften
5.4 Pflichtgemäßes Ermessen
5.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
|
Die Auszubildenden
- können gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten darstellen und Ermächtigungsgrundlagen benennen /bilden
- können die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung erläutern und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen pflichtgemäß Ermessen ausüben und fallbezogen verhältnismäßige Entscheidungen treffen
|
3 |
2 |
6.Der Gutachtenstil |
6.1 Bedeutung
6.2 Sprache
6.3 Aufbau
|
Die Auszubildenden
- können einen Sachverhalt in Form einer juristischen Begutachtung verwaltungsbezogen lösen
- können die Ergebnisse in einem Vermerk darstellen
|
3 |
2 |
Kein schriftlicher Leistungsanchweis |
|
|
|
|
11.6 Haushaltsrecht (Haush) - 48 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Haushaltsrecht 1 (16 DStd.)
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
1.Der Landeshaushalt
|
1.1 Zielstellung und Wirkungen des Haushaltsplans
1.2 Bedeutung des Haushaltsgesetzes
1.3 Haushaltskreislauf einschließlich Aufstellungsverfahren und Kontrolle
1.4 Bestandteile des Haushaltsplans
1.5 Haushaltsgliederung
1.6 Stellenplan
|
Die Auszubildenden
- kennen die wesentlichen Aufgaben und Wirkungen als Steuerelement
- verstehen die Planungsmethoden für die Ermittlung des Finanzbedarfs
- kennen die Bedeutung und Wirkung des Haushaltsgesetzes
- verstehen die Feststellungswirkung ( einschließlich der vorläufigen Haushaltswirtschaft )
- kennen und verstehen die wichtigsten Verfahrensschritte im Zuge des Aufstellungsverfahrens
- verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleich
- kennen und verstehen die Aufgaben von Revision, Abgeordnetenhaus / BVV und Landesrechnungshof bei der Haushaltsplankontrolle
- verstehen die Gliederung und Haushaltssystematik des Landeshaushaltsplans und der Bezirkshaushaltspläne einschließlich der Stellenpläne
- kennen die Einahme- und Ausgabearten
- können anhand von Übungsfällen aus der beruflichen Praxis selbstständig Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zuordnen
- verstehen die Unterschiede der haushaltstechnischen Regelungen für Einnahmen, konsumtiven Ausgaben, Investitionsausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen
- können Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben und Investitionen differenzieren
- verstehen die herausgehobene Bedeutung von Investitionen
- verstehen die Bedeutung von Verpflichtungsermächtigungen für die Transparenz und parlamentarische Kontrollfunktion
- kennen die Regelungen zur Kreditermächtigung
- verstehen die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen
- können zwischen Grob- und Feingliederung mit Einzelplan, Kapitel und Titeln unterscheiden
- kennen die Unterschiede zwischen Landeshaushalt und den Bezirkshaushaltsplänen
- kennen exemplarische Haushaltszahlen im Zahlen- und Erläuterungsteil und können diese erläutern
- verstehen die Bedeutung und Wirkung von Haushaltsvermerken
- kennen den Aufbau und die Funktion eines Stellenplans und können zwischen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen differenzieren
- kennen die Unterschiede zu freien Mitarbeitern
|
2
2
2
2
2
2
|
1
0,5
1
3
2
1
|
2.Haushaltsgrundsätze
|
2.1 Bedeutung und Wirkungen von Haushaltsgrundsätzen und deren Ausnahmen
|
Die Auszubildenden
- verstehen die Bedeutung des Kassenwirksamkeits-prinzips für die zeitliche Bindung
- kennen die Voraussetzungen für die Bildung von Haushaltsresten
- verstehen den Unterschied zwischen sachlicher Bindung und Zweckbindung und können diesen erläutern
- kennen die herausgehobene Bedeutung der Grundsätze der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und können diese anhand konkreter Einzelfälle erläutern
- verstehen wie die ordnungsgemäße Beachtung der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden kann
- kennen die Bedeutung der Gesamtdeckung u.a. für den Haushaltsausgleich
|
2
|
2
|
3.Bildung von Ansätzen
|
3.1 Anmelden von Maßnahmen
3.2 Erstellen von Voranschlägen
|
Die Auszubildenden
- können Titelgruppen und Ansatzhöhe unter Anwendung und Berücksichtigung von Rundungsvorschriften und der haushaltstechnischen Vorschriften für Einnahmen (inkl. Zweckgebundene Mittel) sowie Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben (inkl. Zuwendungen) und Investitionsausgaben selbständig ermitteln
- erkennen erforderliche Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen anhand praktischer Übungsfälle
|
2
|
3
|
4.Globalsumme
|
4.1 Bestandteile der Globalsumme
4.2 Ermittlung der Globalsumme im Zuge des Aufstellungsverfahrens
|
Die Auszubildenden
|
1
|
0,5
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2
|
Haushaltsrecht 2 (18 DStd.)
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Zuordnung der Dat. |
Lernzielstufe |
1.Dezentrale Fach- und Ressourcenverordnung
|
1.1 Bedeutung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Haushaltsführung
1.2 Funktionsträger
1.3 Befugnisse
|
Die Auszubildenden
- können Vor- und Nachteile erläutern
- können die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung zur zentralen Steuerung abgrenzen
-
kennen die Aufgaben und Funktionen der Funktionsträger (Leitende der Verwaltungszweige, Beauftragte für den Haushalt, Titelverwaltende, Leitende von Organisationseinheiten) und können diese unterscheiden
|
2
3
2
|
0,5
1
1
|
2.Haushaltsüberwachung
|
2.1 Methoden des Haushaltscontrollings
2.2 Instrumente des Haushaltscontrollings
|
Die Auszubildenden
- kennen die Aufgaben des Landesfinanzservice (einschließlich Landeshauptkasse und zentrale Verfahrensbetreuung HKR) und Bezirkskassen bei der Haushaltsführung und -überwachung
- kennen und verstehen verschiedene Methoden und Instrumente des Haushaltscontrollings bei der Überwachung der Haushaltsführung.
- können die verschiedenen Arten der Haushaltsüberwachungslisten unterscheiden und berechnen
|
2 |
1 |
3. Bewirtschaftung von Einnahmen
|
3.1 Grundlagen der Einnahmebewirtschaftung
3.2 Formale Voraussetzungen für die Veränderung von Ansprüchen
|
Die Auszubildenden
- die Anforderungen einer rechtzeitigen und vollständigen kassenwirksamen Einnahmeerhebung unterscheiden
- die haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Auswahl von Stundung, Niederschlagungen und Erlass bei der Veränderung von Ansprüchen des Landes Berlins selbständig anwenden
|
3 |
2,5 |
4.Bewirtschaftung von Ausgaben
|
4.1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen
4.2 Abweichungen vom Haushaltsplan
|
Die Auszubildenden
- kennen und verstehen die Grundlagen bei der Bewirtschaftung von Ausgaben
- kennen die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechts
- verstehen die Vergabegrundsätze
- kennen die Unterschiede der Unter- und Oberschwellenverfahren einschließlich der Vergabearten können Auftragswerte berechnen
- können die zulässigen Vergabearten bei Unterschwellenverfahren auswählen
- können selbständig die wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabereife eines Verfahrens prüfen
- kennen die regulären verfahrensvorbereitenden Maßnahmen (Vorüberlegungen) und können diese erläutern
- können Angebote anhand von Übungsfällen formal prüfen und werten
- können die Voraussetzungen der Verfahrensaufhebung prüfen
- kennen die haushaltsrechtlichen Regelungen zur E-Vergabe
- kennen die Aufgabe von Nachtragshaushalten und Ergänzungsplänen
- kennen und verstehen die Unterschiede von höheren und neuen Ausgaben bei zusätzlichen Finanzbedarfen innerhalb der Haushaltswirtschaft
- können die Mehrbedarfe korrekt ermitteln und die formalen Voraussetzungen (u.a. Deckungsfähigkeit und über- und außerplanmäßige Ausgaben) für einen Ausgleich prüfen und anwenden
|
3
3
|
7
3
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2 |
Haushaltsrecht 3 (14 DStd.)
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Zuordnung der Dstd. |
Lernzielstufe |
Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte aus Haushaltsrecht I und II
|
Die Prüfungsreife für die schriftliche und praktische Abschlussprüfung
|
Die Auszubildenden
- können die Lerninhalte von Haushaltsrecht 1 und 2 selbständig anhand von Übungsfällen bearbeiten und die einschlägigen rechtlichen Vorschriften lösungsgerecht anwenden
|
3
|
10
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2
|
11.6 Haushaltsrecht (Haush) - 48 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Haushaltsrecht 1 (16 DStd.)
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
---|
1.Der Landeshaushalt
|
1.1 Zielstellung und Wirkungen des Haushaltsplans
1.2 Bedeutung des Haushaltsgesetzes
1.3 Haushaltskreislauf einschließlich Aufstellungsverfahren und Kontrolle
1.4 Bestandteile des Haushaltsplans
1.5 Haushaltsgliederung
1.6 Stellenplan
|
Die Auszubildenden
kennen die wesentlichen Aufgaben und Wirkungen als Steuerelement
verstehen die Planungsmethoden für die Ermittlung des Finanzbedarfs
kennen die Bedeutung und Wirkung des Haushaltsgesetzes
verstehen die Feststellungswirkung ( einschließlich der vorläufigen Haushaltswirtschaft )
kennen und verstehen die wichtigsten Verfahrensschritte im Zuge des Aufstellungsverfahrens
verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleich
kennen und verstehen die Aufgaben von Revision, Abgeordnetenhaus / BVV und Landesrechnungshof bei der Haushaltsplankontrolle
verstehen die Gliederung und Haushaltssystematik des Landeshaushaltsplans und der Bezirkshaushaltspläne einschließlich der Stellenpläne
kennen die Einahme- und Ausgabearten
können anhand von Übungsfällen aus der beruflichen Praxis selbstständig Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zuordnen
verstehen die Unterschiede der haushaltstechnischen Regelungen für Einnahmen, konsumtiven Ausgaben, Investitionsausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen
können Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben und Investitionen differenzieren
verstehen die herausgehobene Bedeutung von Investitionen
verstehen die Bedeutung von Verpflichtungsermächtigungen für die Transparenz und parlamentarische Kontrollfunktion
kennen die Regelungen zur Kreditermächtigung
verstehen die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen
können zwischen Grob- und Feingliederung mit Einzelplan, Kapitel und Titeln unterscheiden
kennen die Unterschiede zwischen Landeshaushalt und den Bezirkshaushaltsplänen
kennen exemplarische Haushaltszahlen im Zahlen- und Erläuterungsteil und können diese erläutern
verstehen die Bedeutung und Wirkung von Haushaltsvermerken
kennen den Aufbau und die Funktion eines Stellenplans und können zwischen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen differenzieren
kennen die Unterschiede zu freien Mitarbeitern
|
2
2
2
2
2
2
|
1
0,5
1
3
2
1
|
2.Haushaltsgrundsätze
|
2.1 Bedeutung und Wirkungen von Haushaltsgrundsätzen und deren Ausnahmen
|
Die Auszubildenden
verstehen die Bedeutung des Kassenwirksamkeits-prinzips für die zeitliche Bindung
kennen die Voraussetzungen für die Bildung von Haushaltsresten
verstehen den Unterschied zwischen sachlicher Bindung und Zweckbindung und können diesen erläutern
kennen die herausgehobene Bedeutung der Grundsätze der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und können diese anhand konkreter Einzelfälle erläutern
verstehen wie die ordnungsgemäße Beachtung der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden kann
kennen die Bedeutung der Gesamtdeckung u.a. für den Haushaltsausgleich
|
2
|
2
|
3.Bildung von Ansätzen
|
3.1 Anmelden von Maßnahmen
3.2 Erstellen von Voranschlägen
|
Die Auszubildenden
können Titelgruppen und Ansatzhöhe unter Anwendung und Berücksichtigung von Rundungsvorschriften und der haushaltstechnischen Vorschriften für Einnahmen (inkl. Zweckgebundene Mittel) sowie Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben (inkl. Zuwendungen) und Investitionsausgaben selbständig ermitteln
erkennen erforderliche Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen anhand praktischer Übungsfälle
|
2
|
3
|
4.Globalsumme
|
4.1 Bestandteile der Globalsumme
4.2 Ermittlung der Globalsumme im Zuge des Aufstellungsverfahrens
|
Die Auszubildenden
|
1
|
0,5
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2
|
Haushaltsrecht 2 (18 DStd.)
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Zuordnung der Dat. |
Lernzielstufe |
---|
1.Dezentrale Fach- und Ressourcenverordnung
|
1.1 Bedeutung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Haushaltsführung
1.2 Funktionsträger
1.3 Befugnisse
|
Die Auszubildenden
können Vor- und Nachteile erläutern
können die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung zur zentralen Steuerung abgrenzen
kennen die Aufgaben und Funktionen der Funktionsträger (Leitende der Verwaltungszweige, Beauftragte für den Haushalt, Titelverwaltende, Leitende von Organisationseinheiten) und können diese unterscheiden
|
2
3
2
|
0,5
1
1
|
2.Haushaltsüberwachung
|
2.1 Methoden des Haushaltscontrollings
2.2 Instrumente des Haushaltscontrollings
|
Die Auszubildenden
kennen die Aufgaben des Landesfinanzservice (einschließlich Landeshauptkasse und zentrale Verfahrensbetreuung HKR) und Bezirkskassen bei der Haushaltsführung und -überwachung
kennen und verstehen verschiedene Methoden und Instrumente des Haushaltscontrollings bei der Überwachung der Haushaltsführung.
können die verschiedenen Arten der Haushaltsüberwachungslisten unterscheiden und berechnen
|
2 |
1 |
3. Bewirtschaftung von Einnahmen
|
3.1 Grundlagen der Einnahmebewirtschaftung
3.2 Formale Voraussetzungen für die Veränderung von Ansprüchen
|
Die Auszubildenden
die Anforderungen einer rechtzeitigen und vollständigen kassenwirksamen Einnahmeerhebung unterscheiden
die haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Auswahl von Stundung, Niederschlagungen und Erlass bei der Veränderung von Ansprüchen des Landes Berlins selbständig anwenden
|
3 |
2,5 |
4.Bewirtschaftung von Ausgaben
|
4.1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen
4.2 Abweichungen vom Haushaltsplan
|
Die Auszubildenden
kennen und verstehen die Grundlagen bei der Bewirtschaftung von Ausgaben
kennen die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechts
verstehen die Vergabegrundsätze
kennen die Unterschiede der Unter- und Oberschwellenverfahren einschließlich der Vergabearten können Auftragswerte berechnen
können die zulässigen Vergabearten bei Unterschwellenverfahren auswählen
können selbständig die wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabereife eines Verfahrens prüfen
kennen die regulären verfahrensvorbereitenden Maßnahmen (Vorüberlegungen) und können diese erläutern
können Angebote anhand von Übungsfällen formal prüfen und werten
können die Voraussetzungen der Verfahrensaufhebung prüfen
kennen die haushaltsrechtlichen Regelungen zur E-Vergabe
kennen die Aufgabe von Nachtragshaushalten und Ergänzungsplänen
kennen und verstehen die Unterschiede von höheren und neuen Ausgaben bei zusätzlichen Finanzbedarfen innerhalb der Haushaltswirtschaft
können die Mehrbedarfe korrekt ermitteln und die formalen Voraussetzungen (u.a. Deckungsfähigkeit und über- und außerplanmäßige Ausgaben) für einen Ausgleich prüfen und anwenden
|
3
3
|
7
3
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2 |
Haushaltsrecht 3 (14 DStd.)
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Zuordnung der Dstd. |
Lernzielstufe |
---|
Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte aus Haushaltsrecht I und II
|
Die Prüfungsreife für die schriftliche und praktische Abschlussprüfung
|
Die Auszubildenden
können die Lerninhalte von Haushaltsrecht 1 und 2 selbständig anhand von Übungsfällen bearbeiten und die einschlägigen rechtlichen Vorschriften lösungsgerecht anwenden
|
3
|
10
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2
|
11.7 Informationstechnik (IT) - 12 DStd.
Lernziel:
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung
der DStd.
|
---|
1.Allgemeine Grundlagen
|
1.1 Gründe und Ziele für die Anwendung der IT
1.2 Probleme der Automatisierung von Aufgaben
1.3 Grundbegriffe der IT
1.4 Elementare Funktion der Informationsverarbeitung
|
Die Auszubildenden
kennen Grundlagen von Software (z.B. Betriebssystem, Standardsoftware, Fachanwendungen)
kennen Anforderungen und Schwierigkeiten für den Einsatz von IT Anwendungen
können die Sachverhalte auf aktuelle Situationen in der Berliner Verwaltung übertragen
|
2
|
1
|
2. Ergonomie
|
2.1 Rechtliche Grundlagen
2.2 Modelle der Risikobewertung
2.3 Ergonomischer Arbeitsplatz
|
Die Auszubildenden
kennen rechtliche Grundlagen die für einen Bildschirmarbeitsplatz anzuwenden sind
können Aussagen und Beispiele auf Ihre Sachlichkeit hin überprüfen und bewerten
kennen wesentliche Kriterien, die für gute Arbeitsbedingungen notwendig sind.
kennen Möglichkeiten sind laufend auf den aktuellen Stand der Technik zu halten
|
3
|
1
|
3.Datenschutz / Datensicherheit
|
3.1 Grundlagen der EU DatenschutzGrundverordnung
3.2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht
3.3 Rechtlicher Rahmen der Verwaltung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
3.4 Datensicherheit
3.5 Sicherheitsvorfall
3.6 Regeln für sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz und Mobil (Passwörter, Signaturen, CyberAngriffe)
|
Die Auszubildenden
kennen die Grundlagen der EUDSGVO
können die Rahmenbedingungen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung prüfen und bewerten
kennen die Abgrenzung Datenschutz / Datensicherheit
kennen den Begriff Sicherheitsvorfall und können ein richtiges Verhalten zuordnen
können sichere Passwörter erzeugen
kennen die Gefahren und Bedrohungen beim digitalen Arbeiten
|
2
|
4
|
4.Präsentation
|
4.1 Grundlagen einer guten Powerpoint Präsentation
4.2 Inhalte, Gliederung, Animation
4.3 Präsentieren in Online Meetings
|
Die Auszubildenden
kennen die Anwendungsmöglichkeiten von Powerpoint
können einfache Präsentationen jederzeit erstellen
|
3
|
2
|
5.E-Government
|
5.1 Ziele des Einsatzes
5.2 EGovernment Gesetz Berlin
5.3 Aktuelle Entwicklungen
5.4 OZG
|
Die Auszubildenden
kennen die Gründe und Ziele für eine elektronische Verwaltung
kennen die wesentlichen Inhalte des Berliner EGovernment Gesetzes
kennen das OZG
können Fragen zum aktuellen Sachstand ihrer Ausbildungsbehörde strukturell und inhaltlich richtig beantworten
|
2
|
2
|
6.Auswirkungen der IT
|
6.1 Auf den Arbeitsplatz
6.2 Auf die Verwaltung
6.3 Auf den Bürger/die Bürgerin im Umgang mit der Verwaltung
|
Die Auszubildenden
können die aktuellen Lehrinhalte auf ihr Arbeitsumfeld übertragen
können technische Entwicklungen oder Restriktionen öffentlicher Verwaltung aus ihrer Sicht kritisch bewerten
können die Entwicklungen und Veränderungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, einordnen und bewerten
|
2
|
1
|
Leistungsnachweis schriftlich
|
|
|
|
1
|
11.7 Informationstechnik (IT) - 12 DStd.
Lernziel:
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung
der DStd.
|
1.Allgemeine Grundlagen
|
1.1 Gründe und Ziele für die Anwendung der IT
1.2 Probleme der Automatisierung von Aufgaben
1.3 Grundbegriffe der IT
1.4 Elementare Funktion der Informationsverarbeitung
|
Die Auszubildenden
- kennen Grundlagen von Software (z.B. Betriebssystem, Standardsoftware, Fachanwendungen)
- kennen Anforderungen und Schwierigkeiten für den Einsatz von IT Anwendungen
- können die Sachverhalte auf aktuelle Situationen in der Berliner Verwaltung übertragen
|
2
|
1
|
2. Ergonomie
|
2.1 Rechtliche Grundlagen
2.2 Modelle der Risikobewertung
2.3 Ergonomischer Arbeitsplatz
|
Die Auszubildenden
- kennen rechtliche Grundlagen die für einen Bildschirmarbeitsplatz anzuwenden sind
- können Aussagen und Beispiele auf Ihre Sachlichkeit hin überprüfen und bewerten
- kennen wesentliche Kriterien, die für gute Arbeitsbedingungen notwendig sind.
- kennen Möglichkeiten sind laufend auf den aktuellen Stand der Technik zu halten
|
3
|
1
|
3.Datenschutz / Datensicherheit
|
3.1 Grundlagen der EU DatenschutzGrundverordnung
3.2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht
3.3 Rechtlicher Rahmen der Verwaltung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
3.4 Datensicherheit
3.5 Sicherheitsvorfall
3.6 Regeln für sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz und Mobil (Passwörter, Signaturen, CyberAngriffe)
|
Die Auszubildenden
- kennen die Grundlagen der EUDSGVO
- können die Rahmenbedingungen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung prüfen und bewerten
- kennen die Abgrenzung Datenschutz / Datensicherheit
- kennen den Begriff Sicherheitsvorfall und können ein richtiges Verhalten zuordnen
- können sichere Passwörter erzeugen
- kennen die Gefahren und Bedrohungen beim digitalen Arbeiten
|
2
|
4
|
4.Präsentation
|
4.1 Grundlagen einer guten Powerpoint Präsentation
4.2 Inhalte, Gliederung, Animation
4.3 Präsentieren in Online Meetings
|
Die Auszubildenden
- kennen die Anwendungsmöglichkeiten von Powerpoint
- können einfache Präsentationen jederzeit erstellen
|
3
|
2
|
5.E-Government
|
5.1 Ziele des Einsatzes
5.2 EGovernment Gesetz Berlin
5.3 Aktuelle Entwicklungen
5.4 OZG
|
Die Auszubildenden
- kennen die Gründe und Ziele für eine elektronische Verwaltung
- kennen die wesentlichen Inhalte des Berliner EGovernment Gesetzes
- kennen das OZG
- können Fragen zum aktuellen Sachstand ihrer Ausbildungsbehörde strukturell und inhaltlich richtig beantworten
|
2
|
2
|
6.Auswirkungen der IT
|
6.1 Auf den Arbeitsplatz
6.2 Auf die Verwaltung
6.3 Auf den Bürger/die Bürgerin im Umgang mit der Verwaltung
|
Die Auszubildenden
- können die aktuellen Lehrinhalte auf ihr Arbeitsumfeld übertragen
- können technische Entwicklungen oder Restriktionen öffentlicher Verwaltung aus ihrer Sicht kritisch bewerten
- können die Entwicklungen und Veränderungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, einordnen und bewerten
|
2
|
1
|
Leistungsnachweis schriftlich
|
|
|
|
1
|
11.8 Kommunikation (Komm) - 24 DStd.
Lernziel:
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Kommunikation 1 - 16 DStd. - Grundlagen der Kommunikation & Kommunikation am Telefon
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
ZuordnungderDStd. |
1.Kommunikationsmodelle
|
1.1 Einführung in grundlegende Kommunikationsmodelle, beispielsweise
-
- Eigen- und Fremdwahrnehmung (Johari-Fenster)
- Eisbergmodell
- Sender-Empfänger-Modelle
- Verbale, nonverbale und paraverbale Botschaften
- Explizite und implizite Botschaften
- Selektive Wahrnehmung / Informationsverluste
1.2 Übungen zum sender- und empfängerorientierten Umgang mit den Modellen anhand praktischer Beispiele
|
Die Auszubildenden
- Kommunikation beeinflussen
- können ihr eigenes Kommunikationsverhalten auf der Grundlage der Lehrinhalte reflektieren
- können das grundlegende Kommunikationsverständnis in Bezug zum beruflichen Kontext bringen
|
1
|
4
|
2.Relevanz und gesellschaftlich-politischer Rahmen von Kundenorientierung
|
2.1 Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung – Ausgangspunkt und Zielsetzung
2.2 Verwaltung als Dienstleistung – Historische und politische Rahmenbedingungen
2.3 Rolle der Bürgerinnen und Bürger als externe Kundinnen und Kunden
2.4 Vorteile der Kundenorientierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung
2.5 Ebenen der Kundenorientierung
-
- Verwaltungszugang
- Verwaltungsinhalte
- Verwaltungsverfahren
|
Die Auszubildenden
- können die Entwicklung und aktuellen Zielsetzungen zum Thema Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung wiedergegeben
- können die Rollen von Bürgerinnen und Bürgern als externe Kundinnen und Kunden reflektieren und beschreiben
- können reflektieren, wie individuelle und vielfältige Lebenslagen und daraus resultierende Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden in der Kundenorientierung berücksichtigt werden können
|
2
|
2
|
3.Kundenorientierte Gestaltung von Texten
|
3.1 Verständlichkeitsregeln
3.2 Adressatenbezogene, gendergerechte und lösungsorientierte Formulierungen
|
Die Auszubildenden
- können Texte adressatengerecht formulieren
- kennen gendergerechte Formulierungen für Verwaltungstexte
|
2
|
2
|
4.Techniken der praktischen Kommunikation mit dem Kunden/der Kundin anhand von Rollenspielen, Praxissimulationen, Reflektionen und Fallbeispielen
|
4.1 Techniken professioneller Gesprächsführung und Übungen
4.2 Strukturierter Gesprächsaufbau
4.3 Lösungsorientierung im Gespräch
4.4 Umgang mit Konflikten
4.5 Umgang mit schwierigen Situationen; Entwicklung von kommunikations-bezogenen Deeskalationsstrategien
|
Die Auszubildenden
- können den Aufbau und Ablauf eines strukturierten Gesprächs wiedergeben
- kennen Formulierungsbespiele für ein kundenorientiertes und lösungsorientiertes Gespräch
- kennen kommunikationsbezogene Deeskalationsstrategien und können sie anwenden
|
3
|
4
|
5.Grundlagen des Telefongesprächs
|
5.1 Stimme und Sprechweise als Wirkungsmittel im telefonischen Kontakt
5.2 Struktur des Telefongesprächs
5.3 Zielorientierte Steuerung eines Telefongesprächs
5.4 Übungen zum Umgang mit (schwierigen) Anruferinnen und Anrufern
|
Die Auszubildenden
- können die Einflussfaktoren von Stimme und Sprechweise auf die telefonische Kommunikation wiedergeben
- können den strukturierten Aufbau und Ablauf eines Telefongespräches wiedergeben
|
1
|
2
|
6.Kundenorientierung durch professionelles Telefonieren
|
6.1 Telefonische Dienstleistung als Schnittstelle zum Kunden/zur Kundin
6.2 Bedeutung und Spezifika des telefonischen Kundenkontaktes
6.3 Adressatenorientierung am Telefon
Erstellen eines „Telefonknigge“ |
Die Auszubildenden
- kennen die speziellen Merkmale des telefonischen Kundenkontaktes
- können die Bedeutung des kundenorientierten telefonischen Kundenkontakts als Dienstleistung wiedergeben
- können einen „Telefonknigge“ erstellen
|
2
|
2
|
Leistungsnachweis
|
- Aktive Teilnahme am Unterricht (Rollenspiele, Bearbeiten von Fallbeispielen, Recherche und Transfer)
- Ausarbeiten und Durchführen einer Präsentation
|
|
|
|
Kommunikation 2 - 8 DStd, - Interkulturelle Kompetenz und Diversitymanagement
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der Doppelten |
1.Diversity-Kompetenz im Umgang mit den Kunden und Kundinnen
|
1.1 Umgang mit Unterschiedlichkeiten – Diversity Management als Herausforderung für Gesellschaft und Verwaltung
1.2 Geschichte und Aktualität der diversity-orientierten und interkulturellen Fragestellungen in Deutschland
1.3 Auswirkungen interkultureller Konflikte auf das Verwaltungshandeln anhand von Fallbeispielen
1.4 Vertiefung der wesentlichen Grundlagen kundenorientierten Verwaltungshandelns anhand diversity-orientierter und interkultureller Fragestellungen
|
Die Auszubildenden
- können die Begriffe Diversity und Diversity Management definieren
- können die Aufgabe und Bedeutung für die Öffentliche Verwaltung hierzu darstellen
- kennen das Diversity-Leitbild und dessen Umsetzung in der Berliner Verwaltung
- können die Auswirkungen/Herausforderungen für das Verwaltungshandeln im migrationsgesellschaftlichen/ interkulturellen Kontext wiedergeben
|
2
|
2
|
2.Anwendung und Vertiefung der Kommunikationstechniken anhand interkultureller Fragestellungen
|
2.1 Vertiefung der kommunikationstheoretischen Modelle im Blick auf interkulturell unterschiedliche Wahrnehmungen und Reaktionsweisen anhand eigener Fallbeispiele und Erfahrungen
2.2 Vertiefung von Techniken der kundenorientierten Gesprächsführung insbesondere bei eingeschränkten Sprachkenntnissen
2.3 Bedeutung der Körpersprache in der interkulturellen Kommunikation
2.4 Prävention von Konflikten
|
Die Auszubilden
- können das eigene Kommunikationsverhalten in Bezug auf interkulturelle und diversity-bezogene Zusammenhänge/Konflikte reflektieren
- können Unterschiede/Gemeinsamkeiten und Handlungsoptionen im interkulturellen Kundenkontakt zur Prävention/Deeskalation von Konflikten und in der adressaten- und kundenorientierten Kommunikation einbinden
|
3 |
6 |
Kein schriftlicher Leistungsnachweis
|
|
|
|
|
11.9 Polizei- und Ordnungsrecht (POR) - 36 DStd.
Lernziel:
Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, durch Anwendung der Rechtsnormen des Gefahrenabwehrrechts materiell überschaubare Sachverhalte nach der Methodik der Rechtsanwendung zu prüfen und dabei verwaltungsrechtlich korrekt zu handeln.
Die Auszubildenden
Hinweis
Die Behandlung der Themen erfolgt unter Verwendung des Lehrbriefes „Polizei- und Ordnungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Begleitende Fallkonstellationen werden von der Dozentin/dem Dozenten eingebracht.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Polizei- und Ordnungsrecht 1 - 18 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der Dstd. |
1.Der Wandel des formellen und materiellen Polizeibegriffs
|
1.1 Der Staat als Friedens- und Ordnungsmacht
1.2 Zur Geschichte des Polizeibegriffs
1.3 Die heutige Funktion des Polizei- und Ordnungsrechts
|
Die Auszubildenden
- können den Wandel der Polizei als „Wächterin“ über Recht, Sitte und Moral zur heutigen Aufgabendefinition darstellen
- können den Unterschied zwischen der heutigen Vollzugspolizei und den für Gefahrenabwehr zuständigen Ordnungsbehörden skizzieren
|
2
|
1
|
2. Ein Grundbegriff des POR – Gefahrenabwehr
|
2.1 Ein weiter Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrecht – „öffentliche Sicherheit und Ordnung“
|
Die Auszubildenden
- können die verschiedenen Gefahrenarten voneinander abgrenzen und definieren
- können die Bestandteile der öffentlichen Sicherheit erläutern und diese in Abgrenzung zur öffentlichen Ordnung fallbezogen anwenden
|
2
|
2
|
3.Zuständigkeiten bei der Gefahrenabwehr
|
3.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der Gefahrenabwehr
|
Die Auszubildenden
- kennen die einschlägigen Regelungen (AZG, ASOG, ZustKatOrd, VwVfG (Bln), VvB) zur Zuständigkeitsverteilung im Land Berlin und können diese fallbezogen bestimmen
|
2
|
0,5
|
4.Die Ermessensausübung der Verwaltung
|
4.1 Ermessensarten: Entschließungs- und Auswahlermessen
4.2 Ermessensreduzierung auf Null
4.3 Ermessensfehler
|
Die Auszubildenden
- kennen die Möglichkeiten der Ermessensausübung und mögliche Ermessensfehler
- können die Möglichkeit einer Ermessensreduzierung auf Null, dem jeweiligen Sachverhalt angemessen, anwenden
|
2
|
0,5
|
5. Das Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
|
5.1 Ablauf der Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand praktischer Beispiele
|
Die Auszubildenden
- kennen die Voraussetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese fallbezogen erörtern
|
2
|
0,5
|
6.Verantwortliche Personen (Adressaten)
|
6.1 Begriffsbestimmungen
6.2 Weitere Probleme der Adressatenregelung
6.3 Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
6.4 Voraussetzungen der Inanspruchnahme des sog. Nicht-Störers nach § 16 ASOG
|
Die Auszubildenden
- können die verschiedenen Verantwortlichen definieren und behördliche Maßnahmen anwendungsbezogen gegen diese ergreifen
- kennen die besonderen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sog. Nicht-Störer und können diese in den Kontext der verantwortlichen Personen einordnen
- können die unmittelbare Ausführung gem. § 15 ASOG als Besonderheit der Adressatenregelung einordnen
|
2
|
1,5
|
7.Die Generalklausel im Polizei- und Ordnungsrecht
|
7.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich
|
Die Auszubildenden
- können die Voraussetzungen der Generalklausel definieren
- können den Anwendungsbereich der Norm im Rahmen der Subsidiaritätskette des Gefahren abwehrenden Rechts erfassen und erörtern
|
2
|
1
|
8.Die Standardmaßnahmen
|
8.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich
|
Die Auszubildenden
|
2
|
1
|
9.Grundlagen der Ordnungsverfügung sowie die ordnungsbehördliche Erlaubnis
|
9.1 Abschluss zur gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung und kurze Darstellung der Erlaubnis mit Verweis auf Vertiefung in VR – Band 2
|
Die Auszubildenden
- können das bisher gelernte in Form einer gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung darstellen und kennen die Grundzüge der ordnungsbehördlichen Erlaubnis
|
2
|
1
|
10.Der Verwaltungszwang
|
10.1 Die Rechtsgrundlagen und Mittel des Verwaltungszwanges
10.2 Weitere Grundlagen des Verwaltungszwanges
10.3 Weitere Voraussetzungen des Verwaltungszwanges
10.4 Zwangsmittelandrohung
|
Die Auszubildenden
- können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten (mit und ohne Grund-VA) darstellen
- können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden
|
2
|
2
|
11. Die Ordnungsverfügung in der Praxis
|
11.1 Darstellung von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln anhand praxisnaher Verfügungen
|
Die Auszubildenden
- können den Zusammenhang von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Hilfe von Zwangsmitteln darstellen
- können eine praxisgerechte Verfügung erstellen und behördenspezifische Besonderheiten berücksichtigen
|
3
|
2
(mit ½ aus polizeilicher Erlaubnis, s.u.)
|
12. Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts in Stichworten
|
12.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich
12.2 Abgrenzung zum Gefahrenabwehrrecht
|
Die Auszubildenden
- kennen den Unterschied zwischen Verfügungen zur Gefahrenabwehr und dem Sanktionscharakter des Ordnungswidrigkeitsverfahrens für vergangene Rechtsverstöße und können diese voneinander abgrenzen
|
2
|
1
|
13.Vertiefende Übungen nach Maßgabe der Dozentin/ des Dozenten
|
13.1 Beispiele aus der Praxis anhand verschiedener Spezialgesetze aus dem Gefahrenabwehrrecht
|
Die Auszubildenden
- können fallbezogen Vermerke und ordnungsrechtliche Verfügungen formulieren und dabei auch Spezialgesetzen anwenden
|
3
|
2
|
Leistungsnachweis schriftlich ( Klausur) |
|
|
|
2 |
Polizei- und Ordnungsrecht 2 - 18 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte Polizei- und Ordnungsrecht 1 |
- Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
- Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung / Bescheid) insbesondere zu folgenden Bereichen des Eingriffsrechts
- ASOG Bln
- BerlLadÖffG
- GastG
- GrünanlG
- JuSchG
- HundeG Bln
- LImSchG Bln
- NiSG
- NRSG Bln
|
Die Auszubildenden
- können - unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen (fallbezogene Rechtsanwendung)
|
3
|
16
|
Lesitungsnachweis
schriftlich (praktischer Fall: Vermerk, Verfügung analog Beispiel im Lehrbrief) (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)
|
|
|
|
2
|
11.10 Projekt Politik (Pol) - 16 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
1.Politische Theorie
|
1.1 Grundbegriffe der Politischen Theorie
1.2 Politische Ideen
1.3 Regierungsformen
|
Die Auszubildenden
- kennen „Was ist Politik?“
- kenne die Begriffe Macht, Herrschaft, Konflikt, Legitimation
- kennen die drei Dimensionen des Politischen (Polity, policy, politcs)
- kennen die politischen Ideen Sozialismus
- kennen die politischen Ideen Liberalismus
- kennen die politischen IdeenKonservatismus
- kennen „Was bedeutet politisch: links – rechts?“
|
1/2
1/2
1/2
|
1
1
1
|
2. Ausgewählte Politikfelder |
2.1 Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit
2.2 Europäische Integration
|
Die Auszubildenden
- kennen den Weg von den Europäischen Gemeinschaften (EWG) zur Europäischen Union (EU)
- kennen Deutschlands Rolle in der EU: Staatsziel europäische Integration (Art. 23 GG)
- kennen die Grundfreiheiten in der EU
- kennen bürgerschaftliche Partizipation an Entscheidungen der EU
- können die Frage: EU – Staatenbund oder Bundesstaat? erläutern
- diskutieren zum Thema „EU in der Krise? – Migrationspolitik, Euro-Finanzpolitik, Erweiterungs-politik und Austritt Großbritanniens (Brexit)
|
1/2
|
1
|
3. Politik in Deutschland
|
3.1 Vier staatliche Ebenen
3.2 Rechtlicher Rahmen von Politik
3.3 Parteienstaat
3.4 Interessenverbände / Einfluss auf politische Prozesse
3.5 Bürgerliches Engagement
|
Die Auszubildenden
- kennen die vier staatlichen Ebenen
- Gemeinden
- Länder
- Bund
- Europäische Union
- kennen
- 79 Absatz 3 GG - Ewigkeitsklausel
- die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO)
- politische Teilhaberechte (des GG) in der Praxis
- kennen die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 GG
- kennen Arten von Verbänden: Wirtschafts-, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Berufs-, Verbraucherverbände
- kennen NGOs
- kennen Lobbyismus im demokratischen Prozess
- kennen Beispiele direkter Demokratie: Volksbegehren, Volksabstimmungen etc.
- kennen Bürgerinitiativen
|
1
2
2
2
2
|
0,5
2
2
1,5
2
|
4.Aktuelles / Exkursion / Schwerpunktsetzung
|
4.1 Politik aktuell
|
Die Auszubildenden
|
1
|
0,5
|
Leistungsnachweis schriftlich
- Klausur (180 min.) oder
- Präsentation (Kleingruppenpräsentation von 2-3 Personen) während des Unterrichts zuzüglich Thesenpapier zu ausgewählten Themen; Abstimmung und Festlegung erfolgen durch die Lehrkraft
|
|
|
|
2
|
Hinweis: Die Auszubildenden sind berechtigt – abweichend von den genannten Themenvorschlägen – in Abstimmung mit dem Dozenten / der Dozentin weitere Themen eigenständig festzulegen.
11.10 Projekt Politik (Pol) - 16 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
---|
1.Politische Theorie
|
1.1 Grundbegriffe der Politischen Theorie
1.2 Politische Ideen
1.3 Regierungsformen
|
Die Auszubildenden
kennen „Was ist Politik?“
kenne die Begriffe Macht, Herrschaft, Konflikt, Legitimation
kennen die drei Dimensionen des Politischen (Polity, policy, politcs)
kennen die politischen Ideen Sozialismus
kennen die politischen Ideen Liberalismus
kennen die politischen IdeenKonservatismus
kennen „Was bedeutet politisch: links – rechts?“
|
1/2
1/2
1/2
|
1
1
1
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2. Ausgewählte Politikfelder |
2.1 Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit
2.2 Europäische Integration
|
Die Auszubildenden
kennen den Weg von den Europäischen Gemeinschaften (EWG) zur Europäischen Union (EU)
kennen Deutschlands Rolle in der EU: Staatsziel europäische Integration (Art. 23 GG)
kennen die Grundfreiheiten in der EU
kennen bürgerschaftliche Partizipation an Entscheidungen der EU
können die Frage: EU – Staatenbund oder Bundesstaat? erläutern
diskutieren zum Thema „EU in der Krise? – Migrationspolitik, Euro-Finanzpolitik, Erweiterungs-politik und Austritt Großbritanniens (Brexit)
|
1/2
|
1
|
3. Politik in Deutschland
|
3.1 Vier staatliche Ebenen
3.2 Rechtlicher Rahmen von Politik
3.3 Parteienstaat
3.4 Interessenverbände / Einfluss auf politische Prozesse
3.5 Bürgerliches Engagement
|
Die Auszubildenden
kennen die vier staatlichen Ebenen
Gemeinden
Länder
Bund
Europäische Union
kennen
79 Absatz 3 GG - Ewigkeitsklausel
die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO)
politische Teilhaberechte (des GG) in der Praxis
kennen die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 GG
kennen Arten von Verbänden: Wirtschafts-, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Berufs-, Verbraucherverbände
kennen NGOs
kennen Lobbyismus im demokratischen Prozess
kennen Beispiele direkter Demokratie: Volksbegehren, Volksabstimmungen etc.
kennen Bürgerinitiativen
|
1
2
2
2
2
|
0,5
2
2
1,5
2
|
4.Aktuelles / Exkursion / Schwerpunktsetzung
|
4.1 Politik aktuell
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Die Auszubildenden
|
1
|
0,5
|
Leistungsnachweis schriftlich
Klausur (180 min.) oder
Präsentation (Kleingruppenpräsentation von 2-3 Personen) während des Unterrichts zuzüglich Thesenpapier zu ausgewählten Themen; Abstimmung und Festlegung erfolgen durch die Lehrkraft
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|
2
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Hinweis: Die Auszubildenden sind berechtigt – abweichend von den genannten Themenvorschlägen – in Abstimmung mit dem Dozenten / der Dozentin weitere Themen eigenständig festzulegen.
11.11 Staatsrecht (StR) - Repetitorium - 6 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden kennen die grundlegenden Begriffe und können sie eigen-ständig darlegen und erläutern.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
1.Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen
|
1.1 Art 20 und 1 GG
1.2 Ewigkeitsklausel – Art. 79 Abs. 3 GG
1.3 Die Bundesrepublik als sozialer Rechtsstaat
1.4 Die Bundesrepublik in der Europäischen Union – Art. 23 GG
|
Die Auszubildenden
- können die Bedeutung der Art. 1 und 20 GG als Gegenentwurf zur Weimarer Reichsverfassung darstellen
- können die 5 Staatsstrukturprinzipien, insbesondere „Sozialstaat“ und „Rechtsstaat“ erläutern *
- begreifen die Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Union
- können die Abgrenzungen und Mitwirkungs-möglichkeiten – auch der Bundesländer – gegenüber der EU darstellen **
* / ** siehe auch Richtlernziel: „Der deutsche Rechtsstaat“)
|
2
|
1
|
2.Der deutsche Rechtsstaat
|
2.1 Rechtsquellen („Normenpyramide“)
2.2 Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU, Bund und Ländern
2.3 Inhalte und Bedeutung der Rechtswegegarantie
|
Die Auszubildenden
- können die Rechtsquellen und deren Zustandekommen und Rangfolge darstellen und erläutern
- können die Basics der Zusammenarbeit in der EU (insbesondere „Subsidiarität“ und „begrenzte Einzelermächtigung“) erklären **
- können die umfassende Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Bundesverfassungs-gericht) erfassen *
(* / ** siehe auch Richtlernziel: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“)
|
2
|
1
|
3.Grundrechte
|
3.1 Geltung/ Wirkung von Grundrechten
3.2 Grundrechtseinteilung
3.3 Einschränkung von Grundrechten
3.4 Bedeutung des „Auffanggrundrechtes“ – 2 Abs. 1 GG
|
Die Auszubildenden
- können die Bedeutung der Grundrechte für das Menschenbild darstellen
- können die Grundrechte in Menschen- und Bürger:innenrechte unterscheiden
- kennen die Notwendigkeit und Möglichkeit der Grundrechtseinschränkung und können sie unterscheiden (Schrankenarten)
- können den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezogen auf das legislative und exekutive Verhalten darstellen
- können Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht für Ausländer und Ausländerinnen und als subsidiär anzuwendendes Grundrecht beschreiben
- können den umfassenden Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit – Allgemeines Persönlichkeitsrecht) definieren
|
2
|
2
|
4.Mitwirkung der Bundesländer
|
|
Die Auszubildenden
- können als Ausprägung des Bundesstaatprinzips die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer auf allen Ebenen staatlicher Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) darstellen
- die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bezogen auf die EU-Ebene darstellen *
(* / ** siehe auch Richtlernziele: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“, „Der deutsche Rechtsstaat“)
|
2
|
1
|
5.Aktuelle Entwicklungen/ Schwerpunktsetzung
|
|
Die Auszubildenden
- können aktuelle Entwicklungen/Ereignisse (z.B. Urteile des BVerfG‘es, bevorstehende Wahlen, besonders wichtige Gesetzesvorhaben etc.) in vorhandenes staatsrechtliches Wissen einordnen
|
2
|
1
|
kein schriftlicher Leistungsnachweis
|
|
|
|
|
11.11 Staatsrecht (StR) - Repetitorium - 6 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden kennen die grundlegenden Begriffe und können sie eigen-ständig darlegen und erläutern.
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
---|
1.Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen
|
1.1 Art 20 und 1 GG
1.2 Ewigkeitsklausel – Art. 79 Abs. 3 GG
1.3 Die Bundesrepublik als sozialer Rechtsstaat
1.4 Die Bundesrepublik in der Europäischen Union – Art. 23 GG
|
Die Auszubildenden
können die Bedeutung der Art. 1 und 20 GG als Gegenentwurf zur Weimarer Reichsverfassung darstellen
können die 5 Staatsstrukturprinzipien, insbesondere „Sozialstaat“ und „Rechtsstaat“ erläutern *
begreifen die Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Union
können die Abgrenzungen und Mitwirkungs-möglichkeiten – auch der Bundesländer – gegenüber der EU darstellen **
* / ** siehe auch Richtlernziel: „Der deutsche Rechtsstaat“)
|
2
|
1
|
2.Der deutsche Rechtsstaat
|
2.1 Rechtsquellen („Normenpyramide“)
2.2 Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU, Bund und Ländern
2.3 Inhalte und Bedeutung der Rechtswegegarantie
|
Die Auszubildenden
können die Rechtsquellen und deren Zustandekommen und Rangfolge darstellen und erläutern
können die Basics der Zusammenarbeit in der EU (insbesondere „Subsidiarität“ und „begrenzte Einzelermächtigung“) erklären **
können die umfassende Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Bundesverfassungs-gericht) erfassen *
(* / ** siehe auch Richtlernziel: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“)
|
2
|
1
|
3.Grundrechte
|
3.1 Geltung/ Wirkung von Grundrechten
3.2 Grundrechtseinteilung
3.3 Einschränkung von Grundrechten
3.4 Bedeutung des „Auffanggrundrechtes“ –
2 Abs. 1 GG
|
Die Auszubildenden
können die Bedeutung der Grundrechte für das Menschenbild darstellen
können die Grundrechte in Menschen- und Bürger:innenrechte unterscheiden
kennen die Notwendigkeit und Möglichkeit der Grundrechtseinschränkung und können sie unterscheiden (Schrankenarten)
können den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezogen auf das legislative und exekutive Verhalten darstellen
können Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht für Ausländer und Ausländerinnen und als subsidiär anzuwendendes Grundrecht beschreiben
können den umfassenden Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit – Allgemeines Persönlichkeitsrecht) definieren
|
2
|
2
|
4.Mitwirkung der Bundesländer
|
|
Die Auszubildenden
können als Ausprägung des Bundesstaatprinzips die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer auf allen Ebenen staatlicher Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) darstellen
die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bezogen auf die EU-Ebene darstellen *
(* / ** siehe auch Richtlernziele: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“, „Der deutsche Rechtsstaat“)
|
2
|
1
|
5.Aktuelle Entwicklungen/ Schwerpunktsetzung
|
|
Die Auszubildenden
können aktuelle Entwicklungen/Ereignisse (z.B. Urteile des BVerfG‘es, bevorstehende Wahlen, besonders wichtige Gesetzesvorhaben etc.) in vorhandenes staatsrechtliches Wissen einordnen
|
2
|
1
|
kein schriftlicher Leistungsnachweis
|
|
|
|
|
11.12 Sozialhilferecht (Soz) - 24 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Sozialhilferecht 1 - 14 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
---|
1.Der Sozialstaat
|
1.1 Historisch Entwicklung des sozialen Systems
1.2 Das Sozialstaatsprinzip
1.3 Bestandsgarantie |
Die Auszubildenden
können den Begriff und den Inhalt des Sozialstaates beschreiben
können die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialstaates benennen
können die historische Entwicklung hin zum Sozialstaat beschreiben
können die Strukturprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland benennen
|
1
|
1
|
2.Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland
|
2.1 Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland
2.2 Die Sozialversicherung
2.3 Die Ausgabe der sozialen Sicherung
2.4 Finanzierung der Sozialleistungen
2.5 Drei-Säulen-Theorie
2.6 Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher (SGB)
|
Die Auszubildenden
können den Begriff und den Inhalt des sozialen Netzes beschreiben
können die Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher sowie insbesondere die für die Sozialhilfegewährung wesentlichen Bestimmungen des SGB I und X benennen
können die Bereiche benennen, die innerhalb der Sozialhilfe besonders kostenintensiv sind
|
2
|
1
|
3.Grundsätze der Sozialhilfe
|
3.1 Aufgabe der Sozialhilfe
3.2 Nachrang der Sozialhilfe (Subsidiaritätsprinzip)
3.3 Besonderheiten des Einzelfalls (Individualprinzip)
3.4 Rechtsanspruch auf Sozialhilfe
3.5 Einsetzen der Hilfe
3.6 Vorbeugende, nachgehende Hilfe
3.7 Formen der Sozialhilfe
3.8 Rechte und Pflichten der Leistungsbezieher
3.9 Träger der Sozialhilfe
3.10 Örtliche und sachliche Zuständigkeit
3.11 Verhältnis zu freien Wohlfahrtsverbänden
3.12 Hilfe in besonderen Lebenslagen
Persönliche und sachliche Voraussetzungen
Wirtschaftliche Voraussetzungen
Die Einkommensgrenzen
|
Die Auszubildenden
können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen
können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären
können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen
|
2
|
4
|
4.Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
|
4.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
4.2 Überprüfung der Selbsthilfemöglichkeiten der/ des Hilfesuchenden
4.3 Ermittlungen des sozialrechtlichen Bedarfs
4.4 Laufende und einmalige Hilfen zum Lebensunterhalt
4.5 Sozialhilfe an Ausländer/ innen
4.6 Besonderheiten der Grundsicherung
|
Die Auszubildenden
können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen,
können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären,
können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen,
können die Unterscheidung zwischen den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII treffen und
können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen
|
3
|
3
|
5.Bedarfsdeckungsmöglichkeiten
|
5.1 Einsatz der Arbeitskraft
5.2 Einkommen und Vermögen
Begriff des Einkommens
Einkommensarten
Nicht anzurechnende Einkommen
Bereinigung von Einkommen
Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen
5.3 Begriff des Vermögens
Verwertung
Geschütztes Vermögen
Darlehensweise Gewährung der Hilfe
|
Die Auszubildenden
können den Einsatz von Einkommen verstehen und hierbei auch nicht einzusetzende Einkommen erkennen,
können Freibeträge bei einer Erwerbstätigkeit sicher anwenden
können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen und hierbei auch nicht verwertbares oder auch geschütztes Vermögen erkennend
können die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe bei nicht verwertbarem Vermögen anwenden
|
3
|
2
|
6. Ansprüche der Sozialhilfeempfänger/ innen, Rückzahlbarkeit von Leistungen
|
6.1 Kostenersatz (schuldhaftes Verhalten, Erben, Doppelleistung)
6.2 Rückforderung zu Unrecht bezogener Sozialhilfe
6.3 Überleitung von Ansprüchen bzw. Übergang von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen
6.4 Erstattungen zwischen Sozialhilfeträgern
6.5 Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern
|
Die Auszubildenden
können das System der Aufhebung von Verwaltungsakten fehlerfrei anwenden
können Kostenersatzansprüche gegen Hilfesuchende sowie ggf. gegen deren Erben durchsetzen
können zivilrechtliche Ansprüche der Leistungsbeziehenden, die durch den Träger übergeleitet werden könnten, benennen
|
2
|
1
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) |
Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland
|
|
|
2
|
Sozialhilferecht 2 - 10 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd |
---|
1.Wiederholung und Vertiefung
|
1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen; Einfache Fallbeispielbearbeitung (Vermerk, Bescheid) |
Die Auszubildenden
können Leistungsansprüche nach den SGB II und XII sicher zuordnen
können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen
können Bescheide über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII fertigen
|
3
|
8
|
2. Arbeitslosengeld II
|
2.1 Grundsätze
2.2 Ziele
2.3 Adressaten
2.4 Angebote
2.5 Verhältnis zu anderen Hilfen
|
Die Auszubildenden
können die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nennen und beschreiben
könnendie Motive des Gesetzgebers für die Einführung des SGB II nennen
können die Organisationsform der Jobcenter benennen
können die einzelnen Adressaten der Leistung nennen
können Rechte und Pflichten der Leistungsbeziehenden benennen
|
1
|
1
|
Leistungsnachweis schriftlich (Test)
|
|
|
|
1
|
11.12 Sozialhilferecht (Soz) - 24 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Sozialhilferecht 1 - 14 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
1.Der Sozialstaat
|
1.1 Historisch Entwicklung des sozialen Systems
1.2 Das Sozialstaatsprinzip
1.3 Bestandsgarantie |
Die Auszubildenden
- können den Begriff und den Inhalt des Sozialstaates beschreiben
- können die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialstaates benennen
- können die historische Entwicklung hin zum Sozialstaat beschreiben
- können die Strukturprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland benennen
|
1
|
1
|
2.Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland
|
2.1 Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland
2.2 Die Sozialversicherung
2.3 Die Ausgabe der sozialen Sicherung
2.4 Finanzierung der Sozialleistungen
2.5 Drei-Säulen-Theorie
2.6 Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher (SGB)
|
Die Auszubildenden
- können den Begriff und den Inhalt des sozialen Netzes beschreiben
- können die Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher sowie insbesondere die für die Sozialhilfegewährung wesentlichen Bestimmungen des SGB I und X benennen
- können die Bereiche benennen, die innerhalb der Sozialhilfe besonders kostenintensiv sind
|
2
|
1
|
3.Grundsätze der Sozialhilfe
|
3.1 Aufgabe der Sozialhilfe
3.2 Nachrang der Sozialhilfe (Subsidiaritätsprinzip)
3.3 Besonderheiten des Einzelfalls (Individualprinzip)
3.4 Rechtsanspruch auf Sozialhilfe
3.5 Einsetzen der Hilfe
3.6 Vorbeugende, nachgehende Hilfe
3.7 Formen der Sozialhilfe
3.8 Rechte und Pflichten der Leistungsbezieher
3.9 Träger der Sozialhilfe
3.10 Örtliche und sachliche Zuständigkeit
3.11 Verhältnis zu freien Wohlfahrtsverbänden
3.12 Hilfe in besonderen Lebenslagen
-
- Persönliche und sachliche Voraussetzungen
- Wirtschaftliche Voraussetzungen
- Die Einkommensgrenzen
|
Die Auszubildenden
- können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen
- können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären
- können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen
|
2
|
4
|
4.Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
|
4.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
4.2 Überprüfung der Selbsthilfemöglichkeiten der/ des Hilfesuchenden
4.3 Ermittlungen des sozialrechtlichen Bedarfs
4.4 Laufende und einmalige Hilfen zum Lebensunterhalt
4.5 Sozialhilfe an Ausländer/ innen
4.6 Besonderheiten der Grundsicherung
|
Die Auszubildenden
- können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen,
- können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären,
- können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen,
- können die Unterscheidung zwischen den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII treffen und
- können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen
|
3
|
3
|
5.Bedarfsdeckungsmöglichkeiten
|
5.1 Einsatz der Arbeitskraft
5.2 Einkommen und Vermögen
-
- Begriff des Einkommens
- Einkommensarten
- Nicht anzurechnende Einkommen
- Bereinigung von Einkommen
- Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen
5.3 Begriff des Vermögens
-
- Verwertung
- Geschütztes Vermögen
- Darlehensweise Gewährung der Hilfe
|
Die Auszubildenden
- können den Einsatz von Einkommen verstehen und hierbei auch nicht einzusetzende Einkommen erkennen,
- können Freibeträge bei einer Erwerbstätigkeit sicher anwenden
- können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen und hierbei auch nicht verwertbares oder auch geschütztes Vermögen erkennend
- können die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe bei nicht verwertbarem Vermögen anwenden
|
3
|
2
|
6. Ansprüche der Sozialhilfeempfänger/ innen, Rückzahlbarkeit von Leistungen
|
6.1 Kostenersatz (schuldhaftes Verhalten, Erben, Doppelleistung)
6.2 Rückforderung zu Unrecht bezogener Sozialhilfe
6.3 Überleitung von Ansprüchen bzw. Übergang von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen
6.4 Erstattungen zwischen Sozialhilfeträgern
6.5 Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern
|
Die Auszubildenden
- können das System der Aufhebung von Verwaltungsakten fehlerfrei anwenden
- können Kostenersatzansprüche gegen Hilfesuchende sowie ggf. gegen deren Erben durchsetzen
- können zivilrechtliche Ansprüche der Leistungsbeziehenden, die durch den Träger übergeleitet werden könnten, benennen
|
2
|
1
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur) |
Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland
|
|
|
2
|
Sozialhilferecht 2 - 10 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd |
1.Wiederholung und Vertiefung
|
1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen; Einfache Fallbeispielbearbeitung (Vermerk, Bescheid) |
Die Auszubildenden
- können Leistungsansprüche nach den SGB II und XII sicher zuordnen
- können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen
- können Bescheide über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII fertigen
|
3
|
8
|
2. Arbeitslosengeld II
|
2.1 Grundsätze
2.2 Ziele
2.3 Adressaten
2.4 Angebote
2.5 Verhältnis zu anderen Hilfen
|
Die Auszubildenden
- können die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nennen und beschreiben
- könnendie Motive des Gesetzgebers für die Einführung des SGB II nennen
- können die Organisationsform der Jobcenter benennen
- können die einzelnen Adressaten der Leistung nennen
- können Rechte und Pflichten der Leistungsbeziehenden benennen
|
1
|
1
|
Leistungsnachweis schriftlich (Test)
|
|
|
|
1
|
11.13 Verwaltungstechnik (VT) - 26 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Verwaltungstechnik 1 - 16 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
ZuordnungderDStd. |
1.Einführung
|
1.1 Begriff der öffentlichen Verwaltung
1.2 Funktion der öffentlichen Verwaltung
1.3 Träger der öffentlichen Verwaltung
|
Die Auszubildenden
- können den Begriff der (öffentlichen) Verwaltung als Teil der Exekutive (ausführende Gewalt) begreifen und von privater Verwaltung abgrenzen
- können die Funktionen (Aufgaben) der Verwaltung kennen und beispielhaft benennen
- kennen die Träger der öffentlichen Verwaltung und deren Organe
|
1
|
2
|
2.Grundlagen für das Büro- und Geschäftsverfahren
|
2.1 Grundsätze für das Verwaltungshandeln
2.2 Rechtliche Grundlagen
|
Die Auszubildenden
- kennen die Grundsätze des Verwaltungshandelns und können sie erklären sowie mit Beispielen verknüpfen
- kennen die rechtlichen Grundlagen und können damit umgehen
|
2
|
1
|
3.Bürger und Verwaltung
|
3.1 Verwaltung aus der Sicht des Bürgers/der Bürgerin
3.2 Bürgernahe Verwaltung/ Bürgerämter
3.3 Verkehr mit der Bevölkerung
3.4 Öffentlichkeitsarbeit
|
Die Auszubildenden
- kennen sich mit den einschlägigen Vorschriften der GGO I aus
- können das Erlernte an eigenen Beispielen aus der Praxis beschreiben
- können Beratungen und Hilfen richtig und angemessen anwenden
|
1
|
1
|
4.Die Organisation der Behörden
|
4.1 Begriff, Grundlagen und Ziele der Organisation
4.2 Institutionelle Organisation
4.3 Funktionelle Organisation
4.4 Leitungs- und Handlungs-verantwortung
|
Die Auszubildenden
- kennen den Behördenaufbau im Land Berlin (unmittelbar/mittelbar)
- kennen den Behördenaufbau von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern des Landes Berlin
- können Stellenzeichen bilden und Organigramme erstellen
- sollen die Funktionsträger in den Behörden nennen und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschreiben können
|
2
|
2
|
5.Geschäftsverfahren |
5.1 Dienstpost
-
- Aufgaben von Verteilungsstellen
- Behandlung von Eingängen
- Postversand
5.2 Bearbeitung der Eingänge
-
- Durchsicht und Weiterleitung
- Sicht- und Geschäftsgangvermerke
- Bearbeitungsgrundsätze
5.3 Förmliche Behandlung/ Schriftverkehr
-
- Verfügungstechnik
- Zeichnung
- Vermerke
- Reinschrift
|
Die Auszubildenden
- sollen das Geschäftsverfahren in der Verwaltung verstehen und in der Praxis anwenden können
- können Eingänge richtig behandeln und bearbeiten, Verfügungsentwürfe entwerfen, zeichnen bzw. zeichnen lassen und ausführen
- können Reinschriften unterzeichnen und fertigen und abschließend bearbeiten
- sollen die unterschiedlichen Arten von Vermerken kennen und können ihr Handeln danach ausrichten
|
2
|
6
|
6.Weitere Bürotätigkeiten |
6.1 Urschriftliche Erledigung
6.2 Partei- und Vertretungsbezeichnungen, Vollmachten
6.3 Verhandlungen, Versicherung an Eides Statt
6.4 Beglaubigung, Bescheinigungen
6.5 Sitzungsniederschriften
6.6 Arbeitsmittel
|
Die Auszubildenden
- können die grundlegenden Regelungen über verschiedene Bürotätigkeiten beschreiben
|
1
|
1
|
7.Verwaltung des Schriftgutes
|
7.1 Verwahrung und Mitnahme
7.2 Aktenführung
7.3 Aktenplan
7.4 Aussonderung und Vernichtung von Altakten
|
Die Auszubildenden
- kennen die Bedeutung der Akten-führung und Aktenaufbewahrung
|
1
|
1
|
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
|
|
|
|
2
|
Verwaltungstechnik 2 - 8 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
1.Allgemeine Wiederholung und Vertiefung
|
1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
|
Die Auszubildenden
- die Zielsetzung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) auch in Hinblick auf ihre Weiterentwicklung anwenden
- komplexe Situationen des Verwaltungsalltages anhand der GGO I sinnvoll einordnen und angemessen agieren
|
2
|
2
|
2.Übungen zur Verfügungstechnik |
2.1 Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung) |
Die Auszubildenden
- können auch bei komplizierten Sachverhalten zielgerichtete Verfügungsentwürfe erstellen und die verantwortlichen Zeichnungen korrekt anordnen
|
3
|
4
|
3.Führung und Zusammenarbeit in der Verwaltung
|
3.1 Reflexion der in den Praxisstellen gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke in Bezug auf die Anwendung der GGO |
Die Auszubildenden
- können die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Behörden darstellen
- kennen die Führungsgrundsätze und können ihr eigenen Handeln danach ausrichten
|
2
|
1
|
Leistungsnachweis schriftlich (Test)
|
|
|
|
1
|
Verwaltungstechnik 3 - 2 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
Repetitorium |
- Allgemeine Wiederholung
- Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
|
Die Auszubildenden
- beherrschen das Erlernte
- können komplexe Sachverhalte eigenständig lösen
- erkennen Weiterentwicklungen und bringen ihre Erfahrungen aktiv in die Diskussion ein
|
3
|
2
|
Kein schriftlicher Leistungsnachweis |
|
|
|
|
11.13 Verwaltungstechnik (VT) - 26 DStd.
Lernziel:
Die Auszubildenden
Stand: 05/2016
Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016
Verwaltungstechnik 1 - 16 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
ZuordnungderDStd. |
---|
1.Einführung
|
1.1 Begriff der öffentlichen Verwaltung
1.2 Funktion der öffentlichen Verwaltung
1.3 Träger der öffentlichen Verwaltung
|
Die Auszubildenden
können den Begriff der (öffentlichen) Verwaltung als Teil der Exekutive (ausführende Gewalt) begreifen und von privater Verwaltung abgrenzen
können die Funktionen (Aufgaben) der Verwaltung kennen und beispielhaft benennen
kennen die Träger der öffentlichen Verwaltung und deren Organe
|
1
|
2
|
2.Grundlagen für das Büro- und Geschäftsverfahren
|
2.1 Grundsätze für das Verwaltungshandeln
2.2 Rechtliche Grundlagen
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Die Auszubildenden
kennen die Grundsätze des Verwaltungshandelns und können sie erklären sowie mit Beispielen verknüpfen
kennen die rechtlichen Grundlagen und können damit umgehen
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2
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1
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3.Bürger und Verwaltung
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3.1 Verwaltung aus der Sicht des Bürgers/der Bürgerin
3.2 Bürgernahe Verwaltung/ Bürgerämter
3.3 Verkehr mit der Bevölkerung
3.4 Öffentlichkeitsarbeit
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Die Auszubildenden
kennen sich mit den einschlägigen Vorschriften der GGO I aus
können das Erlernte an eigenen Beispielen aus der Praxis beschreiben
können Beratungen und Hilfen richtig und angemessen anwenden
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1
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1
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4.Die Organisation der Behörden
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4.1 Begriff, Grundlagen und Ziele der Organisation
4.2 Institutionelle Organisation
4.3 Funktionelle Organisation
4.4 Leitungs- und Handlungs-verantwortung
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Die Auszubildenden
kennen den Behördenaufbau im Land Berlin (unmittelbar/mittelbar)
kennen den Behördenaufbau von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern des Landes Berlin
können Stellenzeichen bilden und Organigramme erstellen
sollen die Funktionsträger in den Behörden nennen und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschreiben können
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2
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2
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5.Geschäftsverfahren |
5.1 Dienstpost
Aufgaben von Verteilungsstellen
Behandlung von Eingängen
Postversand
5.2 Bearbeitung der Eingänge
Durchsicht und Weiterleitung
Sicht- und Geschäftsgangvermerke
Bearbeitungsgrundsätze
5.3 Förmliche Behandlung/ Schriftverkehr
Verfügungstechnik
Zeichnung
Vermerke
Reinschrift
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Die Auszubildenden
sollen das Geschäftsverfahren in der Verwaltung verstehen und in der Praxis anwenden können
können Eingänge richtig behandeln und bearbeiten, Verfügungsentwürfe entwerfen, zeichnen bzw. zeichnen lassen und ausführen
können Reinschriften unterzeichnen und fertigen und abschließend bearbeiten
sollen die unterschiedlichen Arten von Vermerken kennen und können ihr Handeln danach ausrichten
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2
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6
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6.Weitere Bürotätigkeiten |
6.1 Urschriftliche Erledigung
6.2 Partei- und Vertretungsbezeichnungen, Vollmachten
6.3 Verhandlungen, Versicherung an Eides Statt
6.4 Beglaubigung, Bescheinigungen
6.5 Sitzungsniederschriften
6.6 Arbeitsmittel
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Die Auszubildenden
können die grundlegenden Regelungen über verschiedene Bürotätigkeiten beschreiben
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1
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1
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7.Verwaltung des Schriftgutes
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7.1 Verwahrung und Mitnahme
7.2 Aktenführung
7.3 Aktenplan
7.4 Aussonderung und Vernichtung von Altakten
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Die Auszubildenden
kennen die Bedeutung der Akten-führung und Aktenaufbewahrung
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1
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1
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Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)
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2
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Verwaltungstechnik 2 - 8 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
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1.Allgemeine Wiederholung und Vertiefung
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1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
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Die Auszubildenden
die Zielsetzung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) auch in Hinblick auf ihre Weiterentwicklung anwenden
komplexe Situationen des Verwaltungsalltages anhand der GGO I sinnvoll einordnen und angemessen agieren
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2
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2
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2.Übungen zur Verfügungstechnik |
2.1 Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung) |
Die Auszubildenden
können auch bei komplizierten Sachverhalten zielgerichtete Verfügungsentwürfe erstellen und die verantwortlichen Zeichnungen korrekt anordnen
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3
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4
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3.Führung und Zusammenarbeit in der Verwaltung
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3.1 Reflexion der in den Praxisstellen gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke in Bezug auf die Anwendung der GGO |
Die Auszubildenden
können die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Behörden darstellen
kennen die Führungsgrundsätze und können ihr eigenen Handeln danach ausrichten
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2
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1
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Leistungsnachweis schriftlich (Test)
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1
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Verwaltungstechnik 3 - 2 DStd.
Richtlernziel |
Groblernziel |
Erläuterung Groblernziel |
Lernzielstufe |
Zuordnung der DStd. |
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Repetitorium |
Allgemeine Wiederholung
Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
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Die Auszubildenden
beherrschen das Erlernte
können komplexe Sachverhalte eigenständig lösen
erkennen Weiterentwicklungen und bringen ihre Erfahrungen aktiv in die Diskussion ein
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3
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2
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Kein schriftlicher Leistungsnachweis |
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