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11b. Lehrpläne - Jahrgang 2024

11.0 Einführung in die Ausbildung einschließlich Lerntechniken) - 4 DStd.

Lernziel:

Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.

Die Auszubildenden kennen die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und verstehen das Verwaltungsverfahren.

Hinweis

Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016

 

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DSt.

1. Die öffentliche Verwaltung

1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung

1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden

Die Auszubildenden

  • können die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren
  • können die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen
1 1

2. Träger und Gliederung der
    öffentlichen Verwaltung


2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und  
      Landesebene

2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger

Die Auszubildenden

  • können den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger
  • können deren Befugnisse definieren und erläutern
1 1
3. Die Rechtgrundlagen der  öffentlichen Verwaltung

 

3.1 Übersicht über das öffentliche Recht

3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen

Die Auszubildenden

  • können die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen
  • können verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
1 1
4. Die Grundsätze des
   Verwaltungshandelns

4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung

4.2 Gleichheitsgrundsatz

4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung

4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Die Auszubildenden

  • können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern
  • kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern
1 2
5. Die Grundsätze des
   Verwaltungsverfahrens

5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens

5.2 Zuständigkeit und Form

5.3 Untersuchungsgrundsatz

5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe

5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung

5.6 Amtssprache und Akteneinsicht

Die Auszubildenden

  • können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern
1 2
6. Die Lehre vom Verwaltungsakt

6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts

6.2 Inhalt und Form

6.3 Wirksamkeit

6.4 Nebenbestimmungen

6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung

Die Auszubildenden

  • können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen
  • kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden
  • können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern
2 2
7. Der Rechtsschutz

7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten

7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Auszubildenden

  • können die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung
  • können die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen
2 1
8. Das Vollstreckungsverfahren

8.1 Voraussetzungen

8.2 Verfahren

8.3 Zwangsmittel

Die Auszubildenden

  • können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten ( mit und ohne Grund-VA ) darstellen
  • können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden
2 1
Leistungsanchweis schriftlich (Test)


1

11.1b Allgemeines Verwaltungsrecht - 16 DStd.

Lernziel:

Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts zu vermitteln bzw. die an der Berufsschule vermittelten Kenntnisse zu verfestigen.

Die Auszubildenden kennen die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und verstehen das Verwaltungsverfahren.

Hinweis

Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Allgemeines Verwaltungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Etwaige begleitende Fallkonstellationen werden von der Lehrkraft eingebracht.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016

 

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DSt.

1. Die öffentliche Verwaltung

1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung

1.2 Einteilung nach den Mitteln mit denen staatliche Ziele verwirklicht werden

Die Auszubildenden

  • können die öffentliche Verwaltung definieren und deren Aufgabengebiete skizzieren
  • können die verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung darstellen
1 1

2. Träger und Gliederung der
    öffentlichen Verwaltung


2.1 Aufbau und Struktur der der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-und  
      Landesebene

2.2 Definition und Befugnisse der Verwaltungsträger

Die Auszubildenden

  • können den Aufbau der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene darstellen und kennen die jeweiligen Verwaltungsträger
  • können deren Befugnisse definieren und erläutern
1 1
3. Die Rechtgrundlagen der  öffentlichen Verwaltung

 

3.1 Übersicht über das öffentliche Recht

3.2 Der Stufenaufbau der Rechtsnormen

Die Auszubildenden

  • können die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Rechts ( hoheitliches Handeln etc. ) darstellen und öffentliches von privatem Recht abgrenzen
  • können verschiedene Rechtsnormen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
1 1
4. Die Grundsätze des
   Verwaltungshandelns

4.1 Gesetzmäßkeit der Verwaltung

4.2 Gleichheitsgrundsatz

4.3 Grundsatz der Ermessungsazsübung

4.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Die Auszubildenden

  • können Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes anwendungsbezogen darstellen und deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln erläutern
  • kennen die Möglichkeiten der Ermessungsausübung und die Vorausetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese erörtern
1 2
5. Die Grundsätze des
   Verwaltungsverfahrens

5.1 Beginn eines Verwaltungsfverfahrens

5.2 Zuständigkeit und Form

5.3 Untersuchungsgrundsatz

5.4 Rechtliche Gehör- und Amtshilfe

5.5 Auskunft und Beratung, Geheimhaltung

5.6 Amtssprache und Akteneinsicht

Die Auszubildenden

  • können den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens skizzieren und die in diesem Rahmen geltenden Grundsätze erläutern
1 2
6. Die Lehre vom Verwaltungsakt

6.1 Definition und Merkmale des Verwaltungsakts

6.2 Inhalt und Form

6.3 Wirksamkeit

6.4 Nebenbestimmungen

6.5 Fehlerhafte Verwaltungsakte und Heilung

Die Auszubildenden

  • können die Merkmales eines Verwaltungaktes definieren und von bloßem tatsächlichen Verwaltungshandeln ( Realakten ) abgrenzen
  • kennen die Anforderungen an Form und Inhalt eines Verwaltungsaktes und können die verschiedenen Nebenbestimmungen unterscheiden
  • können mögliche Fehler in Verwaltungsakten erkennen sowie die Voraussetzungen der Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten erläutern
2 2
7. Der Rechtsschutz

7.1 Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten

7.2 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

7.3 Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Auszubildenden

  • können die Wirkung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte erläutern und kennen die Möglichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung
  • können die sofortige Vollziehung fallbezogen anwenden und kennen ihre Voraussetzungen
2 1
8. Das Vollstreckungsverfahren

8.1 Voraussetzungen

8.2 Verfahren

8.3 Zwangsmittel

Die Auszubildenden

  • können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten ( mit und ohne Grund-VA ) darstellen
  • können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden
2 1
Leistungsanchweis schriftlich (Test)


1

11.2 Arbeitsrecht (ArbR) - 32 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • können Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden
  • kennen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • können die Arbeitsgerichtsbarkeit aufzeigen
  • können die Beteiligungsrechte darstellen
  • können die Regelungen zum Datenschutz aufzeigen

Stand: 02/2019

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)


Arbeitsrecht 1 - 16 DStd.

Lerninhalt Stoffgliederung Lernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.

1.Begriff und Aufgaben des   
   Arbeitsrechts


1.1 Begriff

1.2 Privatrecht

1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht

1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit

1.5 Arbeitnehmendenschutz

1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts


1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und
      Normenkollisionen ( Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-,       Spezialitätsprinzip


Die Auszubildenden

  • kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts, 
  • kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen
  • können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen


1


1

2.Tarifvertragsrecht

 

2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition

2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände

2.3 Tarifvertrag

2.4 Tariffähigkeit

2.5 Inhalt des Tarifvertrages

Die Auszubildenden

  • lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen



1


1

3.Die Begründung des   Arbeitsverhältnisses

 

3.1 Stellenausschreibung

3.2 Auswahlverfahren

3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages

3.4 Einwendungen

Die Auszubildenden

  • wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft
  • haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte
  • kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB


2


2

 4.Befristete Arbeitsverhältnisse

 

4.1 Zeitbefristung (Befristung ohne Sachgrund)

4.2 Zweckbefristung (Befristung mit Sachgrund)

4.3 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses

4.4 Weiterbeschäftigung nach Fristablauf

4.5 Anrufung des Arbeitsgerichtes

4.6 tarifliche Regelung

Die Auszubildenden

  • kennen die Voraussetzungen und Grenzen von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere die §§ 14-17 TzBfG, § 30 TV-L
  • können kleine Fälle lösen


2


1

5.Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

 

5.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und
      Arbeitnehmenden

5.2 Arbeit gegen Entgelt

5.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden

5.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden

Die Auszubildenden

  • kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG
  • können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen


2


2

6.Nebentätigkeit

 

6.1 Berufsfreiheit

6.2 Anzeige

6.3 Untersagung, Auflagen

6.4 Beteiligungsrechte


Die Auszubildenden
  • kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe
  • können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen


2


1

 7.Personelle
    Einzelmaßnahmen

7.1 Umsetzung

7.2 Abordnung

7.3 Versetzung


7.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder  
      betriebliche Gründe, Ermessen )
Die Auszubildenden
  • kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L
  • können entsprechende Fälle bearbeiten


2


2


 8.Entgeltfortzahlung im  
    Krankheitsfall

8.1 Voraussetzungen

8.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht

8.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet

8.4 vorübergehende Verhinderung

8.5 Erkrankung im Ausland

Die Auszubildenden

  • kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und
  • können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen


2


1


9.Erholungsurlaub

 

Die Auszubildenden

9.1 Dauer

9.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs

9.3 Urlaubszeitpunkt

9.4 Übertragbarkeit

9.5 Urlaubsabgeltung

Die Auszubildenden

  • können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub)
  • kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung


2


1

 10.Beendigung von
     Arbeitsverhältnissen

10.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung

10.2 Erreichen der Altersgrenze

10.3 Auflösungsvertrag

10.4 Abmahnung

10.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung

10.6 Anfechtung

10.7 Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Auszubildenden

  • kennen die wichtigsten Beendigungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen
  • können anhand eines Prüfungsschemas Kündigungsfälle lösen
  • können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben


2


2


Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




2

 


 

Arbeitsrecht 2 - 16 DStd.

Lerninhalt Stoffgliederung Lernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.

Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I

  • Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
  • Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu          
    • personellen Einzelmaßnahmen
    • Entgelt
    • Urlaub
    • krankheitsbedingten Fehlzeiten
    • Nebentätigkeit
    • Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Auszubildenden

  • können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen ( Fallbezogene Rechtsanwendung )


3


16

Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)




2

 

11.2 Arbeitsrecht (ArbR) - 32 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • können Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden
  • kennen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • können die Arbeitsgerichtsbarkeit aufzeigen
  • können die Beteiligungsrechte darstellen
  • können die Regelungen zum Datenschutz aufzeigen

Stand: 02/2019

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)


Arbeitsrecht 1 - 16 DStd.

Lerninhalt Stoffgliederung Lernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.

1.Begriff und Aufgaben des   
   Arbeitsrechts


1.1 Begriff

1.2 Privatrecht

1.3 Individual-, Kollektivarbeitsrecht

1.4 Vertrags-, Abschluss-, Inhaltsfreiheit

1.5 Arbeitnehmendenschutz

1.6 Rechtsquellen des Arbeitsrechts


1.7 Auflösung von Normenkonkurrenzen und
      Normenkollisionen ( Rang-, Günstigkeits-, Ablösungs-,       Spezialitätsprinzip


Die Auszubildenden

  • kennen Grundbegriffe des Arbeits- und Tarifrechts, 
  • kennen die wichtigsten arbeits- und tariflichen Rechtsquellen
  • können diese in eine Normenpyramide einordnen und Normenkollisionen lösen


1


1

2.Tarifvertragsrecht

 

2.1 Koalitionsfreiheit und Merkmale einer Koalition

2.2 Gewerkschaften und Arbeitgebendenverbände

2.3 Tarifvertrag

2.4 Tariffähigkeit

2.5 Inhalt des Tarifvertrages

Die Auszubildenden

  • lernen anhand Art. 9 III GG und den §§ 1-5 TVG die Grundbegriffe des Tarifvertragsrecht kennen



1


1

3.Die Begründung des   Arbeitsverhältnisses

 

3.1 Stellenausschreibung

3.2 Auswahlverfahren

3.3 Form und wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages

3.4 Einwendungen

Die Auszubildenden

  • wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) und des AGG abläuft
  • haben eine Übersicht über die Personalvertretungsorgane und deren Rechte
  • kennen Form und Inhalt nach dem NachwG und mögliche Einwendungen beim Arbeitsvertrag, insbesondere die §§ 119, 123, 143 BGB


2


2

 4.Befristete Arbeitsverhältnisse

 

4.1 Zeitbefristung (Befristung ohne Sachgrund)

4.2 Zweckbefristung (Befristung mit Sachgrund)

4.3 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses

4.4 Weiterbeschäftigung nach Fristablauf

4.5 Anrufung des Arbeitsgerichtes

4.6 tarifliche Regelung

Die Auszubildenden

  • kennen die Voraussetzungen und Grenzen von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere die §§ 14-17 TzBfG, § 30 TV-L
  • können kleine Fälle lösen


2


1

5.Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

 

5.1 Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und
      Arbeitnehmenden

5.2 Arbeit gegen Entgelt

5.3 Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden

5.4 Treuepflicht der Arbeitnehmenden

Die Auszubildenden

  • kennen die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis anhand der § 611a, 613, 241 II BGB und der §§ 3, 22, 26 ff, 35 TV-L und § 5 EFZG
  • können das Entgelt unter Beachtung der §§ 12-17 und 24 TV-L berechnen


2


2

6.Nebentätigkeit

 

6.1 Berufsfreiheit

6.2 Anzeige

6.3 Untersagung, Auflagen

6.4 Beteiligungsrechte


Die Auszubildenden
  • kennen das Rechts auf eine Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe
  • können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane lösen


2


1

 7.Personelle
    Einzelmaßnahmen

7.1 Umsetzung

7.2 Abordnung

7.3 Versetzung


7.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat, dienstliche oder  
      betriebliche Gründe, Ermessen )
Die Auszubildenden
  • kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer personellen Einzelmaßnahme nach § 4 TV-L
  • können entsprechende Fälle bearbeiten


2


2


 8.Entgeltfortzahlung im  
    Krankheitsfall

8.1 Voraussetzungen

8.2 Verletzung der Anzeige- Nachweispflicht

8.3 ein Dritter hat die Arbeitsunfähigkeit verschuldet

8.4 vorübergehende Verhinderung

8.5 Erkrankung im Ausland

Die Auszubildenden

  • kennen die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und
  • können anhand der §§ 3-7 EFZG und § 22 TV-L die genauen Daten und Zeiträume bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Fallbearbeitung festlegen


2


1


9.Erholungsurlaub

 

Die Auszubildenden

9.1 Dauer

9.2 Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs

9.3 Urlaubszeitpunkt

9.4 Übertragbarkeit

9.5 Urlaubsabgeltung

Die Auszubildenden

  • können die Dauer des Erholungsurlaubs anhand des § 26 TV-L und BUrlG bei Einstellung und Beendigung berechnen (Teilzeit, Teilurlaub)
  • kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung


2


1

 10.Beendigung von
     Arbeitsverhältnissen

10.1 Zeitablauf oder Zweckerreichung

10.2 Erreichen der Altersgrenze

10.3 Auflösungsvertrag

10.4 Abmahnung

10.5 fristgemäße oder fristlose Kündigung

10.6 Anfechtung

10.7 Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Auszubildenden

  • kennen die wichtigsten Beendigungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen
  • können anhand eines Prüfungsschemas Kündigungsfälle lösen
  • können einen kurzen Überblick über die Arbeitsgerichtsbarkeit geben


2


2


Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




2

 


 

Arbeitsrecht 2 - 16 DStd.

Lerninhalt Stoffgliederung Lernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.

Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I

  • Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
  • Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu          
    • personellen Einzelmaßnahmen
    • Entgelt
    • Urlaub
    • krankheitsbedingten Fehlzeiten
    • Nebentätigkeit
    • Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Auszubildenden

  • können unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen ( Fallbezogene Rechtsanwendung )


3


16

Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)




2

 

11.3 Beamtenrecht (BR) - 32 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • kennen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtenrechts
  • können das Beamtenverhältnis als Rechtsverhältnis darstellen
  • können verschiedene Arten von Beamtenverhältnissen aufzeigen und voneinander unterscheiden
  • kennen Ernennungsfälle und deren Voraussetzungen
  • kennen Ernennungsfehler und deren Rechtsfolgen darstellen
  • können Grundzüge des Laufbahnrechts beschreiben
  • kennen die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten
  • können die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten benennen
  • kennen Beendigungsgründe und deren Rechtsfolgen
Stand: 02/2019Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)


Beamtenrecht 1 - 16 DStd.


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.
1.Grundlagen

1.1 Einführung in das Stoffgebiet

1.2 wichtige Rechtsvorschriften


1.3 hergebrachte Grundsätze des     Berufsbeamtentums

1.4 Einteilung der Beamten

1.5 übergeordnete Stellen

Die Auszubildenden

  • kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten
  • können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO)
  •  kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG
  •  können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO)
  • kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte*n, die/den (Fach)Vorgesetzte*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB)
1 2
2.Ernennung

2.1 Stellenausschreibung

2.2 Auswahlverfahren, Landespersonal-     
      ausschuss

2.3 Ernennung

2.4 Ernennungsfälle

2.5 Ernennungsurkunden

2.6 fehlerhafte Ernennungen

2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts


Die Auszubildenden

  • wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG)
  • kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden
  • kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG
  • können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden
  • können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen
  • kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten
  • kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin
2 4

3.Pflichten der Beamtinnen und Beamten

3.1 Pflichten

3.2 Folgen von Pflichtverletzungen


Die Auszubildenden

  • kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken


  • kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59  LBG, § 9 BBesG Berlin)
2 2-3

4.Rechte der Beamtinnen und Beamten

4.1 Rechte

4.2 Alimentation ( Grundlagen der Besoldung )

Die Auszubildenden

  • kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht
  • können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
  • kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen
  • kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung
2 2-3

5.Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis

5.1 Umsetzung

5.2 Abordnung

5.3 Versetzung

5.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat,      dienstliche oder betriebliche Gründe,
     Ermessen )

Die Auszubildenden

  • kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG
  • können entsprechende Fälle bearbeiten
1 2

6.Beendigung des Beamtenverhältnisses

6.1 Entlassung

6.2 Verlust der Beamtenrechte

6.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

6.4 Ruhestand

Die Auszubildenden

  • kennen die Beendigungsgründe der §§ 21 ff BeamtStG, §§ 33, 34 LBG
  • können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzung der Beendigung von B.a.W. und B.a.P. prüfen
2 1

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




2



Beamtenrecht 2 - 16 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Eläuterung Groblernziele Lernzielstufe Zeitrichtwert in DSt.
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
  • Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
  • Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu den Themen
    • Einstellungsverfahren
    • fehlerhafte Ernennungen
    • Nebentätigkeiten
    • Pflichtverletzungen ( Dienstvergehen ) und Folgen
    • Urlaubsberechnung nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
    • Bezügebestandteile
    • Beendigung

Die Auszubildenden

  • können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung)
3 14
Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzzüglich Nachbereitung )


2

11.3 Beamtenrecht (BR) - 32 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • kennen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtenrechts
  • können das Beamtenverhältnis als Rechtsverhältnis darstellen
  • können verschiedene Arten von Beamtenverhältnissen aufzeigen und voneinander unterscheiden
  • kennen Ernennungsfälle und deren Voraussetzungen
  • kennen Ernennungsfehler und deren Rechtsfolgen darstellen
  • können Grundzüge des Laufbahnrechts beschreiben
  • kennen die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten
  • können die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten benennen
  • kennen Beendigungsgründe und deren Rechtsfolgen
Stand: 02/2019Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)


Beamtenrecht 1 - 16 DStd.


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.
1.Grundlagen

1.1 Einführung in das Stoffgebiet

1.2 wichtige Rechtsvorschriften


1.3 hergebrachte Grundsätze des     Berufsbeamtentums

1.4 Einteilung der Beamten

1.5 übergeordnete Stellen

Die Auszubildenden

  • kennen die Unterscheidungsmerkmale zwischen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten
  • können die wichtigsten beamtenrechtlichen Rechtsquellen in eine Normenpyramide einordnen (GG, BeamtStG, LBG, BesG, LfbG, PersVG, LGG, SGB IX, EUrlVO)
  •  kennen die Stellung des Beamtenrechts im Rechtssystem und die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 33 I-V GG
  •  können Beamtinnen und Beamte nach dem Dienstherrn, der Art, der Dauer, der Laufbahn und der besoldungsrechtlichen/haushaltsrechtlichen Stellung unterscheiden (§ 2-6 BeamtStG, § 2 LBG, §§ 7, 8 LfbG, § 49 LHO)
  • kennen die Dienstbehörde, die oberste Dienstbehörde, die/den Dienstvorgesetzte*n, die/den (Fach)Vorgesetzte*n und Weisungsberechtigte als übergeordneten Stellen (§§ 3-5, 16 ff LGB)
1 2
2.Ernennung

2.1 Stellenausschreibung

2.2 Auswahlverfahren, Landespersonal-     
      ausschuss

2.3 Ernennung

2.4 Ernennungsfälle

2.5 Ernennungsurkunden

2.6 fehlerhafte Ernennungen

2.7 Grundzüge des Laufbahnrechts


Die Auszubildenden

  • wissen wie ein Stellenbesetzungsverfahren unter Beachtung der zu beteiligenden Personalvertretungsorgane (und ihrer jeweiligen Rechte) abläuft (§ 9 BeamtStG, § 8 LBG, §§ 5, 6 LGG, §§ 4,6 LfbG)
  • kennen die sachlichen und persönlichen Ernennungsvoraussetzungen und können sie auf konkrete Fälle anwenden
  • kennen die Ernennungsfälle des § 8 I BeamtStG
  • können das statusrechtliche Amt vom abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amt unterscheiden
  • können Ernennungsurkunden fertigen und auf Fehler untersuchen
  • kennen die Nichternennung, die nichtige und die rücknehmbare Ernennung, §§ 11, 12 BeamtStG, §§ 14, 15 LBG und können entsprechende Fälle bearbeiten
  • kennen die Grundzüge des Laufbahnrechts, §§ 2, 7, 8 LfbG und die wichtigsten Amtsbezeichnungen nach dem BBesG Berlin
2 4

3.Pflichten der Beamtinnen und Beamten

3.1 Pflichten

3.2 Folgen von Pflichtverletzungen


Die Auszubildenden

  • kennen die Pflichten der §§ 33 ff BeamtStG, 48 ff LBG, insbesondere die allgemeine und politische Treuepflicht, den Diensteid, die Dienstpflicht, die Arbeitszeit, das Fernbelieben vom Dienst (§ 59 I LBG, entsprechend Anwendung des § 5 EFZG), die Befolgung dienstlicher Anordnungen, die Verschwiegenheitspflicht, die Remonstrationspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken


  • kennen die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Dienstvergehen) in disziplinarischer, haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger Hinsicht und können entsprechende Fälle lösen (§ 47-49 BeamtStG, § 59  LBG, § 9 BBesG Berlin)
2 2-3

4.Rechte der Beamtinnen und Beamten

4.1 Rechte

4.2 Alimentation ( Grundlagen der Besoldung )

Die Auszubildenden

  • kennen die Rechte der §§ 40 ff BeamtStG, §§ 60 ff, 74 ff LBG, insbesondere das Recht auf Fürsorge und Schutz, das Rechts auf das Amt, auf Teilzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Personalakteneinsicht
  • können die Dauer des Erholungsurlaubs berechnen und kennen die Regelungen zur Übertragbarkeit und Abgeltung (EUrlVO, SUrlVO) und) nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
  • kennen das Recht auf Nebentätigkeit nach Art. 12 GG und die möglichen Versagungsgründe der §§ 40 BeamtStG, 60 ff LBG und können Nebentätigkeitsfälle, auch unter Beachtung der Rechte der Personalvertretungsorgane, lösen
  • kennen die Bestandteile der Besoldung nach dem BBesG Berlin und die Grundlagen der Versorgung
2 2-3

5.Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis

5.1 Umsetzung

5.2 Abordnung

5.3 Versetzung

5.4 Allgemeingültiges ( Anhörung, Personalrat,      dienstliche oder betriebliche Gründe,
     Ermessen )

Die Auszubildenden

  • kennen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer funktionellen Änderung im Beamtenverhältnis nach den §§ 13 ff BeamtStG, 26 ff LBG
  • können entsprechende Fälle bearbeiten
1 2

6.Beendigung des Beamtenverhältnisses

6.1 Entlassung

6.2 Verlust der Beamtenrechte

6.3 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

6.4 Ruhestand

Die Auszubildenden

  • kennen die Beendigungsgründe der §§ 21 ff BeamtStG, §§ 33, 34 LBG
  • können Fälle zu den §§ 22, 23 BeamtStG lösen, insbesondere das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzung der Beendigung von B.a.W. und B.a.P. prüfen
2 1

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




2



Beamtenrecht 2 - 16 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Eläuterung Groblernziele Lernzielstufe Zeitrichtwert in DSt.
Wiederholung und Vertiefung unter Einbeziehung der GGO I
  • Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
  • Fallbearbeitung (Vermerk) insbesondere zu den Themen
    • Einstellungsverfahren
    • fehlerhafte Ernennungen
    • Nebentätigkeiten
    • Pflichtverletzungen ( Dienstvergehen ) und Folgen
    • Urlaubsberechnung nur bei Prüfungsrelevanz in BR 2, da ähnlich Arbeitsrecht
    • Bezügebestandteile
    • Beendigung

Die Auszubildenden

  • können - unter Einbeziehung der GGO 1 - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen Fallbezogene Rechtsanwendung)
3 14
Leistungsnachweis schriftlich (120 min. Klausur zuzzüglich Nachbereitung )


2

11.4 Berliner Verfassungsrecht (VvB) - 16 DStd.

 Lernziel:

Die Auszubildenden

  • kennen die verfassungsrechtliche Stellung der Kommunen und deren Aufgaben
  • können die Wahlen zum Abgeordnetenhaus, die wichtigsten Organe und ihre wesentlichen Aufgaben sowie die Organisation und Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses erläutern
  • können die Stellung des Regierenden Bürgermeisters, die Wahl und Abwahl des Senats sowie die Aufgaben der Regierung darstellen
  • können die Stellung und die Aufgaben der Hauptverwaltung sowie der Bezirksverwaltung beschreiben, die Aufgabenverteilung abgrenzen sowie die Aufgaben und Stellung der mittelbaren Landesverwaltung darstellen und ihren Zweck begründen

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016 (ohne Feinlernziel)

 


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitwert in Dst.

1.Grundzüge des    Gemeinderechts
( *siehe auch Richtlernziel:  Die Verwaltung )

1.1 Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung

1.2 Stellung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände

1.3 Innere Gemeindeverfassung

Die Auszubildenden

  • können den demokratischen Grundgedanken der kommunalen Selbstverwaltung ( Art. 28 GG ) darstellen
  • können die Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung nennen
  • können
1 1,5
2.Verfassungsentwicklung     Berlins von 1920 bis heute 2.1 Der Weg zur Verfassung von Berlin 1995

Die Auszubildenden

  • können das Groß-Berlin-Gesetz", dessen Entstehung und die grundsätzliche Bedeutung für das heutige Berlin darstellen
  • kennen die Entwicklung nach 1945 und 1990 zur Verfassung von Berlin von 1950 und 1995
  • kennen die besondere Rechtsstellung Berlins als "Viermächtestadt" in der Zeit von 1945-1990
1 1
3.Grundlagen der Verfassung von Berlin

3.1 Berlin als Stadtstaat

3.2 Berlin als Bundesland

3.3 Grundlagen der inneren Verfassung

Die Auszubildenden

  • begreifen Berlin als Gemeinde und Bundesland
  • können den Inhalt der Art. 1 bis 5 VvB darstellen, isnbesodnere
    • Träger staatlicher Gewalt
    • Gewaltenteilung
    • Gesetzgebung durch das Volk
    • Einteilung in Bezirke
2 0,5
4.Grundrechte und Staatsziele

4.1 Grundrechte

4.2 Staatsrechte

Die Auszubildenden

  • kennen die Grundrechte und Staatsziele der Verfassung von Berlin
  • können diese im Verhältnis zum Grundgesetz einordnen
1 0.5
5.Das Abgeordnetenhaus von Berlin

5.1 Wahl 

5.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse**

5.3 Organisation und Arbeitsweise

(** siehe auch Richtlernziel:"Rechtsetzung/Plebizite")

Die Auszubildenden

  • können die Wahlgrundsätze beschreiben
  • kennen die grundsätzlichen Wahlsysteme ( Mehrheitswahlsystem und Verhältniswahlsystem) und können die Merkmale, die Unterschiede und jeweils Vor- und Nachteile erläutern
  • können die Begriffe 
    • Überhangmandate
    • Ausgleichsmandate
    • 5%- Klausel
    • Grundmandatsklausel erläutern
  • kennen die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten und können diese im Spannungsverhältnis zur Franktionsdisziplin bewerten 
  • kennen die Bedeutung der Fraktionen
  • können die Aufgaben des Abgeordnetenhauses
    • Wahlaufgaben
    • Gesetzgebung**
    • Kontrolle der Exekutive beschreiben
  • können die innere Organisation und die sich daraus ergebende Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses beschreiben
3 3
6.Rechtsetzung / Plebiszite

6.1 Gesetzgebung**

6.2 Plebiszite**

6.3 Erlass von Rechtsvorschriften


(** siehe auch Richtlernziel:"Das Abgeordnetenhaus von Berlin")

Die Auszubildenden

  • können das Gesetzgebungsverfahren im AH erläutern (auch bezogen auf Plebiszite)**
  • können die Möglichkeiten und Verfahrensweisen der Elemente der direkten Demokratie nennen und darstellen
  • können Bedeutung und Erlass von Rechtsverordnungen erklären
3 2
7.Der Senat von Berlin

7.1 Bildung

7.2 Stellung, Aufgaben und Befugnisse

7.3 Organisation und Arbeitsweise

Die Auszubildenden

  • können die Bildung des Senats erläutern
  • können das Instrument des Misstrauensantrages darstellen
  • können die Aufgaben ( politische Leitung / unpolitische Leitung der Hauptverwaltung ) darstellen
  • können die Arbeitsweise ( Richtlinienkompetenz / Ressortprinzip / Kollegialprinzip ) definieren
2 1
8. Der Verfassungsgerichtshof

8.1 Bildung und Organisation

8.2 Aufgaben

Die Auszubildenden

  • kennen die Bildung sowie die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes
  • können die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes nennen
1 0,5
9.Die Verwaltung

9.1 Unmittelbare Landesverwaltung

    • die Hauptverwaltung
    • die Bezirksverwaltung
    • Aufgabenverteilung
    • Verhältnis (Hauptverwaltung - Bezirksverwaltung u.a. Eingriffsrecht, Aufsicht, Verwaltungsvorschriften)
    • Rat der Bürgermeister

9.2 Mittelbare Landesverwaltung

9.3 Verwaltungsreform

Die Auszubildenden

  • können die Grundsätze der zweistufigen Verwaltung 
    • Zuständigkeiten
    • Aufsicht
    • Konflikte / Zusammenarbeit darstellen und erläutern
  • können die Bezirke als Teil der zweistufigen Verwaltung mit ihrer besonderen Rechtsstellung, den Prinzipien der Selbstverwaltung und Organen ( BVV und BA ) beschrieben *
  • können die mittelbare Landesverwaltung als Form der Selbstverwaltung beschreiben und Beispiele nennen
  • kennen den aktuellen Stand der Reformdiskussion

( * siehe auch Richtlernziel: "Grundzüge des Gemeinderechts" )

3




2


1

4
Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)


2

11.5 Einführung in die juristische Methodenlehre (EjM) - 8 DStd.

Lernziel:

Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, dass die Auszubildenden eine einheitliche Wissensbasis für die in der Ausbildung zu vermittelnden Rechtsfächer erhalten. Juristische Grundsätze werden verwaltungsnah dargestellt.

Die Auszubildenden

  • erkennen, welche Aufgaben das Recht hat
  • können zwischen öffentlichem und privatem Recht, formellem Recht und materiellem Recht sowie zwischen Rechtsquellen und bloßen Weisungen ohne Außenwirkung unterscheiden
  • erkennen die verschiedenen Arten von Rechtsnormen und können diese anwenden
  • erkennen unbestimmte Rechtsbegriffe und können diese auslegen
  • erkennen gebundene Verwaltung und Ermessensverwaltung und können pflichtgemäßes Ermessen ausüben
  • beherrschen die schriftliche Darstellung einer juristischen Begutachtung nach Verwaltungsmaßstäben

Hinweis

Die Behandlung der Themen erfolgt unter auszugsweiser Verwendung des Lehrbriefes „Einführung in das juristische Denken“ in der aktuellen Auflage. Begleitende Fallkonstellationen werden von der Dozentin/dem Dozenten eingebracht.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zeitrichtwert in DStd.
1.Wesen und Aufgaben des Rechts, die Rechtsordnung

1.1 Allgemeine Bedeutung des Rechts

1.2 Objektives und subjektives Recht

Die Auszubildenden

  • können den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit, Recht und Gesetz beschreiben und unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge darstellen
2 1
2.Rechtsquellen - Ihre Rechtsetzung und Rangordnung

2.1 Formelle Gesetze

2.2 Materielle Gesetze

2.3 Rechtsverordnungen

2.4 Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften

2.5 Gewohnheitsrecht, Richterrecht



Die Auszubildenden

  • können formelle von materiellen Gesetzen unterscheiden und diese von verwaltungsinternen Regelungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen abgrenzen
  • können die Bedeutung von Gewohnheits- und Richterrecht für Rechtsanwendung der Exekutive erläutern
  • können die verschiedenen Regelungen in eine Normenpyramide einordnen und erläutern
2 1
3.Arten von Rechtsnormen

3.1 Verbots- / Gebotsnormen

3.2 Hilfsnormen

3.3 Gegennormen

3.4 Sonstige Normen

3.5 Antwortnormen

Die Auszubildenden

  • können die verschiedenen Normarten erläutern und voneinander abgrenzen
  • können diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft identifizieren


3 1
4.Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe

4.1 Auslegungskriterien

4.2 Analogie und ergänzende Auslegung

4.3 Teleologische Reduktion

Die Auszubildenden 

  • können mithilfe der Auslegungskriterien unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren, definieren und diese sachverhaltsbezogen anwenden
2 1
5.Ermächtigungsgrundlagen, die Antwortnormen im öffentlichen Recht / Rechtsfolgen

5.1 Tatbestandsseite

5.2 Rechtsfolgeseite

5.3 Muss-, Soll- und Kannvorschriften

5.4 Pflichtgemäßes Ermessen

5.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Die Auszubildenden

  • können gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten darstellen und Ermächtigungsgrundlagen benennen /bilden
  • können die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung erläutern und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen pflichtgemäß Ermessen ausüben und fallbezogen verhältnismäßige Entscheidungen treffen
3 2
6.Der Gutachtenstil

6.1 Bedeutung

6.2 Sprache

6.3 Aufbau

Die Auszubildenden

  • können einen Sachverhalt in Form einer juristischen Begutachtung verwaltungsbezogen lösen
  • können die Ergebnisse in einem Vermerk darstellen
 
3 2
Kein schriftlicher Leistungsanchweis


 


11.6 Haushaltsrecht (Haush) - 48 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • haben umfassende Kenntnisse in der Haushalts- und Finanzwirtschaft in Berlin, insbesondere
    • Inhalt und Charakter des Haushaltsgesetzes sowie Begriff, Wirkung und Funktion des Haushaltsplans
    • Verfahren der Aufstellung des Haushaltsplans mit den maßgeblichen Entscheidungsprozessen der politischen Institutionen
    • Bestandteile des Haushaltsplans mit Gliederung und Haushalts-systematik einschließlich Bezirksverwaltungen
  • kennen die Verantwortung in der Haushaltswirtschaft
  • kennen die Grundsätze zur Erhebung von Einnahmen
  • kennen die Bewirtschaftungsgrundsätze für Ausgaben
  • kennen die Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge und gehen damit rechtssicher um
  • kennen die Steuerungsinstrumente im Rahmen einer flexiblen Haushalts-wirtschaft

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Haushaltsrecht 1 (16 DStd.)

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Der Landeshaushalt

1.1 Zielstellung und Wirkungen des Haushaltsplans



1.2 Bedeutung des Haushaltsgesetzes 





1.3 Haushaltskreislauf einschließlich Aufstellungsverfahren und Kontrolle



1.4 Bestandteile des Haushaltsplans











1.5 Haushaltsgliederung





1.6 Stellenplan

Die Auszubildenden

  • kennen die wesentlichen Aufgaben und Wirkungen als Steuerelement
  • verstehen die Planungsmethoden für die Ermittlung des Finanzbedarfs


  • kennen die Bedeutung und Wirkung des Haushaltsgesetzes
  • verstehen die Feststellungswirkung ( einschließlich der vorläufigen Haushaltswirtschaft )


  • kennen und verstehen die wichtigsten Verfahrensschritte im Zuge des Aufstellungsverfahrens
  • verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleich
  • kennen und verstehen die Aufgaben von Revision, Abgeordnetenhaus / BVV und Landesrechnungshof bei der Haushaltsplankontrolle


  • verstehen die Gliederung und Haushaltssystematik des Landeshaushaltsplans und der Bezirkshaushaltspläne einschließlich der Stellenpläne
  • kennen die Einahme- und Ausgabearten
  • können anhand von Übungsfällen aus der beruflichen Praxis selbstständig Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zuordnen
  • verstehen die Unterschiede der haushaltstechnischen Regelungen für Einnahmen, konsumtiven Ausgaben, Investitionsausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen
  • können Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben und Investitionen differenzieren
  • verstehen die herausgehobene Bedeutung von Investitionen
  • verstehen die Bedeutung von Verpflichtungsermächtigungen für die Transparenz und parlamentarische Kontrollfunktion
  • kennen die Regelungen zur Kreditermächtigung
  • verstehen die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen


  • können zwischen Grob- und Feingliederung mit Einzelplan, Kapitel und Titeln unterscheiden
  • kennen die Unterschiede zwischen Landeshaushalt und den Bezirkshaushaltsplänen
  • kennen exemplarische Haushaltszahlen im Zahlen- und Erläuterungsteil und können diese erläutern
  • verstehen die Bedeutung und Wirkung von Haushaltsvermerken


  • kennen den Aufbau und die Funktion eines Stellenplans und können zwischen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen differenzieren
  • kennen die Unterschiede zu freien Mitarbeitern

2




 

 

 

2




 

 

2




 

 

 

 

 

 

2












 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


2




 

 

 

 

 

 

 

2

 

1



 

 

 


0,5



 

 


1


 

 

 

 

 

 

 

 

3













 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2




 

 

 

 

 

 

 

1




 



2.Haushaltsgrundsätze

2.1 Bedeutung und Wirkungen von Haushaltsgrundsätzen und deren Ausnahmen

Die Auszubildenden

  • verstehen die Bedeutung des Kassenwirksamkeits-prinzips für die zeitliche Bindung
  • kennen die Voraussetzungen für die Bildung von Haushaltsresten
  • verstehen den Unterschied zwischen sachlicher Bindung und Zweckbindung und können diesen erläutern
  • kennen die herausgehobene Bedeutung der Grundsätze der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und können diese anhand konkreter Einzelfälle erläutern
  • verstehen wie die ordnungsgemäße Beachtung der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden kann
  • kennen die Bedeutung der Gesamtdeckung u.a. für den Haushaltsausgleich

2

2

3.Bildung von Ansätzen

3.1 Anmelden von Maßnahmen

3.2 Erstellen von Voranschlägen

Die Auszubildenden

  • können Titelgruppen und Ansatzhöhe unter Anwendung und Berücksichtigung von Rundungsvorschriften und der haushaltstechnischen Vorschriften für Einnahmen (inkl. Zweckgebundene Mittel) sowie Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben (inkl. Zuwendungen) und Investitionsausgaben selbständig ermitteln
  • erkennen erforderliche Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen anhand praktischer Übungsfälle

2

3

4.Globalsumme

4.1 Bestandteile der Globalsumme

4.2 Ermittlung der Globalsumme im Zuge des Aufstellungsverfahrens

Die Auszubildenden

  • kennen die Unterschiede bei der Ermittlung der Finanzbedarfe zwischen Hauptverwaltung und der Globalzuweisung an die Bezirke auf Basis von Produkten

  • kennen die wesentlichen Bestandteile einer Globalsumme
  • kennen wesentliche Vor- und Nachteile der Globalsummensystematik

1

0,5

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)



 

2

 


Haushaltsrecht 2 (18 DStd.)

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Zuordnung der Dat. Lernzielstufe

 1.Dezentrale Fach- und Ressourcenverordnung

1.1 Bedeutung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Haushaltsführung




1.2 Funktionsträger




1.3 Befugnisse

Die Auszubildenden

  • können Vor- und Nachteile erläutern
  • können die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung zur zentralen Steuerung abgrenzen


  • kennen die Aufgaben und Funktionen der Funktionsträger (Leitende der Verwaltungszweige, Beauftragte für den Haushalt, Titelverwaltende, Leitende von Organisationseinheiten) und können diese unterscheiden


  • kennen die Wirkungen der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, Feststellungsbefugnisse und Anordnungsbefugnis und können selbständig unterscheiden, wann diese auszuüben sind


2




 

 

 

 

 

3





 

 

 

 

 

 

 

 

2

0,5




 

 

 

 

 

1




 

 

 

 

 

 

 

 


1

2.Haushaltsüberwachung

2.1 Methoden des Haushaltscontrollings

2.2 Instrumente des Haushaltscontrollings

Die Auszubildenden 

  • kennen die Aufgaben des Landesfinanzservice (einschließlich Landeshauptkasse und zentrale Verfahrensbetreuung HKR) und Bezirkskassen bei der Haushaltsführung und -überwachung
  • kennen und verstehen verschiedene Methoden und Instrumente des Haushaltscontrollings bei der Überwachung der Haushaltsführung.
  • können die verschiedenen Arten der Haushaltsüberwachungslisten unterscheiden und berechnen
2 1

3. Bewirtschaftung von Einnahmen

3.1 Grundlagen der Einnahmebewirtschaftung

3.2 Formale Voraussetzungen für die Veränderung von Ansprüchen

 

 

 

Die Auszubildenden

  • die Anforderungen einer rechtzeitigen und vollständigen kassenwirksamen Einnahmeerhebung unterscheiden
  • die haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Auswahl von Stundung, Niederschlagungen und Erlass bei der Veränderung von Ansprüchen des Landes Berlins selbständig anwenden
3 2,5

4.Bewirtschaftung von Ausgaben

4.1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen














4.2 Abweichungen vom Haushaltsplan

Die Auszubildenden

  • kennen und verstehen die Grundlagen bei der Bewirtschaftung von Ausgaben
  • kennen die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechts
  • verstehen die Vergabegrundsätze
  • kennen die Unterschiede der Unter- und Oberschwellenverfahren einschließlich der Vergabearten können Auftragswerte berechnen
  • können die zulässigen Vergabearten bei Unterschwellenverfahren auswählen
  • können selbständig die wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabereife eines Verfahrens prüfen
  • kennen die regulären verfahrensvorbereitenden Maßnahmen (Vorüberlegungen) und können diese erläutern
  • können Angebote anhand von Übungsfällen formal prüfen und werten
  • können die Voraussetzungen der Verfahrensaufhebung prüfen
  • kennen die haushaltsrechtlichen Regelungen zur E-Vergabe


  • kennen die Aufgabe von Nachtragshaushalten und Ergänzungsplänen
  • kennen und verstehen die Unterschiede von höheren und neuen Ausgaben bei zusätzlichen Finanzbedarfen innerhalb der Haushaltswirtschaft
  • können die Mehrbedarfe korrekt ermitteln und die formalen Voraussetzungen (u.a. Deckungsfähigkeit und über- und außerplanmäßige Ausgaben) für einen Ausgleich prüfen und anwenden

3













 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

7












 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


3

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




2

 


Haushaltsrecht 3 (14 DStd.)

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Zuordnung der Dstd. Lernzielstufe

Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte aus Haushaltsrecht I und II

Die Prüfungsreife für die schriftliche und praktische Abschlussprüfung

 

 

 

 

 

Die Auszubildenden

  • können die Lerninhalte von Haushaltsrecht 1 und 2 selbständig anhand von Übungsfällen bearbeiten und die einschlägigen rechtlichen Vorschriften lösungsgerecht anwenden


3

10

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




 

2

 

11.6 Haushaltsrecht (Haush) - 48 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • haben umfassende Kenntnisse in der Haushalts- und Finanzwirtschaft in Berlin, insbesondere
    • Inhalt und Charakter des Haushaltsgesetzes sowie Begriff, Wirkung und Funktion des Haushaltsplans
    • Verfahren der Aufstellung des Haushaltsplans mit den maßgeblichen Entscheidungsprozessen der politischen Institutionen
    • Bestandteile des Haushaltsplans mit Gliederung und Haushalts-systematik einschließlich Bezirksverwaltungen
  • kennen die Verantwortung in der Haushaltswirtschaft
  • kennen die Grundsätze zur Erhebung von Einnahmen
  • kennen die Bewirtschaftungsgrundsätze für Ausgaben
  • kennen die Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge und gehen damit rechtssicher um
  • kennen die Steuerungsinstrumente im Rahmen einer flexiblen Haushalts-wirtschaft

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Haushaltsrecht 1 (16 DStd.)

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Der Landeshaushalt

1.1 Zielstellung und Wirkungen des Haushaltsplans



1.2 Bedeutung des Haushaltsgesetzes 





1.3 Haushaltskreislauf einschließlich Aufstellungsverfahren und Kontrolle



1.4 Bestandteile des Haushaltsplans











1.5 Haushaltsgliederung





1.6 Stellenplan

Die Auszubildenden

  • kennen die wesentlichen Aufgaben und Wirkungen als Steuerelement
  • verstehen die Planungsmethoden für die Ermittlung des Finanzbedarfs


  • kennen die Bedeutung und Wirkung des Haushaltsgesetzes
  • verstehen die Feststellungswirkung ( einschließlich der vorläufigen Haushaltswirtschaft )


  • kennen und verstehen die wichtigsten Verfahrensschritte im Zuge des Aufstellungsverfahrens
  • verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleich
  • kennen und verstehen die Aufgaben von Revision, Abgeordnetenhaus / BVV und Landesrechnungshof bei der Haushaltsplankontrolle


  • verstehen die Gliederung und Haushaltssystematik des Landeshaushaltsplans und der Bezirkshaushaltspläne einschließlich der Stellenpläne
  • kennen die Einahme- und Ausgabearten
  • können anhand von Übungsfällen aus der beruflichen Praxis selbstständig Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zuordnen
  • verstehen die Unterschiede der haushaltstechnischen Regelungen für Einnahmen, konsumtiven Ausgaben, Investitionsausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen
  • können Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben und Investitionen differenzieren
  • verstehen die herausgehobene Bedeutung von Investitionen
  • verstehen die Bedeutung von Verpflichtungsermächtigungen für die Transparenz und parlamentarische Kontrollfunktion
  • kennen die Regelungen zur Kreditermächtigung
  • verstehen die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen


  • können zwischen Grob- und Feingliederung mit Einzelplan, Kapitel und Titeln unterscheiden
  • kennen die Unterschiede zwischen Landeshaushalt und den Bezirkshaushaltsplänen
  • kennen exemplarische Haushaltszahlen im Zahlen- und Erläuterungsteil und können diese erläutern
  • verstehen die Bedeutung und Wirkung von Haushaltsvermerken


  • kennen den Aufbau und die Funktion eines Stellenplans und können zwischen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen differenzieren
  • kennen die Unterschiede zu freien Mitarbeitern

2




 

 

 

2




 

 

2




 

 

 

 

 

 

2












 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


2




 

 

 

 

 

 

 

2

 

1



 

 

 


0,5



 

 


1


 

 

 

 

 

 

 

 

3













 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2




 

 

 

 

 

 

 

1




 



2.Haushaltsgrundsätze

2.1 Bedeutung und Wirkungen von Haushaltsgrundsätzen und deren Ausnahmen

Die Auszubildenden

  • verstehen die Bedeutung des Kassenwirksamkeits-prinzips für die zeitliche Bindung
  • kennen die Voraussetzungen für die Bildung von Haushaltsresten
  • verstehen den Unterschied zwischen sachlicher Bindung und Zweckbindung und können diesen erläutern
  • kennen die herausgehobene Bedeutung der Grundsätze der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und können diese anhand konkreter Einzelfälle erläutern
  • verstehen wie die ordnungsgemäße Beachtung der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden kann
  • kennen die Bedeutung der Gesamtdeckung u.a. für den Haushaltsausgleich

2

2

3.Bildung von Ansätzen

3.1 Anmelden von Maßnahmen

3.2 Erstellen von Voranschlägen

Die Auszubildenden

  • können Titelgruppen und Ansatzhöhe unter Anwendung und Berücksichtigung von Rundungsvorschriften und der haushaltstechnischen Vorschriften für Einnahmen (inkl. Zweckgebundene Mittel) sowie Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben (inkl. Zuwendungen) und Investitionsausgaben selbständig ermitteln
  • erkennen erforderliche Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen anhand praktischer Übungsfälle

2

3

4.Globalsumme

4.1 Bestandteile der Globalsumme

4.2 Ermittlung der Globalsumme im Zuge des Aufstellungsverfahrens

Die Auszubildenden

  • kennen die Unterschiede bei der Ermittlung der Finanzbedarfe zwischen Hauptverwaltung und der Globalzuweisung an die Bezirke auf Basis von Produkten

  • kennen die wesentlichen Bestandteile einer Globalsumme
  • kennen wesentliche Vor- und Nachteile der Globalsummensystematik

1

0,5

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)



 

2

 


Haushaltsrecht 2 (18 DStd.)

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Zuordnung der Dat. Lernzielstufe

 1.Dezentrale Fach- und Ressourcenverordnung

1.1 Bedeutung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Haushaltsführung




1.2 Funktionsträger




1.3 Befugnisse

Die Auszubildenden

  • können Vor- und Nachteile erläutern
  • können die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung zur zentralen Steuerung abgrenzen


  • kennen die Aufgaben und Funktionen der Funktionsträger (Leitende der Verwaltungszweige, Beauftragte für den Haushalt, Titelverwaltende, Leitende von Organisationseinheiten) und können diese unterscheiden


  • kennen die Wirkungen der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, Feststellungsbefugnisse und Anordnungsbefugnis und können selbständig unterscheiden, wann diese auszuüben sind


2




 

 

 

 

 

3





 

 

 

 

 

 

 

 

2

0,5




 

 

 

 

 

1




 

 

 

 

 

 

 

 


1

2.Haushaltsüberwachung

2.1 Methoden des Haushaltscontrollings

2.2 Instrumente des Haushaltscontrollings

Die Auszubildenden 

  • kennen die Aufgaben des Landesfinanzservice (einschließlich Landeshauptkasse und zentrale Verfahrensbetreuung HKR) und Bezirkskassen bei der Haushaltsführung und -überwachung
  • kennen und verstehen verschiedene Methoden und Instrumente des Haushaltscontrollings bei der Überwachung der Haushaltsführung.
  • können die verschiedenen Arten der Haushaltsüberwachungslisten unterscheiden und berechnen
2 1

3. Bewirtschaftung von Einnahmen

3.1 Grundlagen der Einnahmebewirtschaftung

3.2 Formale Voraussetzungen für die Veränderung von Ansprüchen

 

 

 

Die Auszubildenden

  • die Anforderungen einer rechtzeitigen und vollständigen kassenwirksamen Einnahmeerhebung unterscheiden
  • die haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Auswahl von Stundung, Niederschlagungen und Erlass bei der Veränderung von Ansprüchen des Landes Berlins selbständig anwenden
3 2,5

4.Bewirtschaftung von Ausgaben

4.1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen














4.2 Abweichungen vom Haushaltsplan

Die Auszubildenden

  • kennen und verstehen die Grundlagen bei der Bewirtschaftung von Ausgaben
  • kennen die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechts
  • verstehen die Vergabegrundsätze
  • kennen die Unterschiede der Unter- und Oberschwellenverfahren einschließlich der Vergabearten können Auftragswerte berechnen
  • können die zulässigen Vergabearten bei Unterschwellenverfahren auswählen
  • können selbständig die wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabereife eines Verfahrens prüfen
  • kennen die regulären verfahrensvorbereitenden Maßnahmen (Vorüberlegungen) und können diese erläutern
  • können Angebote anhand von Übungsfällen formal prüfen und werten
  • können die Voraussetzungen der Verfahrensaufhebung prüfen
  • kennen die haushaltsrechtlichen Regelungen zur E-Vergabe


  • kennen die Aufgabe von Nachtragshaushalten und Ergänzungsplänen
  • kennen und verstehen die Unterschiede von höheren und neuen Ausgaben bei zusätzlichen Finanzbedarfen innerhalb der Haushaltswirtschaft
  • können die Mehrbedarfe korrekt ermitteln und die formalen Voraussetzungen (u.a. Deckungsfähigkeit und über- und außerplanmäßige Ausgaben) für einen Ausgleich prüfen und anwenden

3













 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

7












 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


3

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




2

 


Haushaltsrecht 3 (14 DStd.)

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Zuordnung der Dstd. Lernzielstufe

Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte aus Haushaltsrecht I und II

Die Prüfungsreife für die schriftliche und praktische Abschlussprüfung

 

 

 

 

 

Die Auszubildenden

  • können die Lerninhalte von Haushaltsrecht 1 und 2 selbständig anhand von Übungsfällen bearbeiten und die einschlägigen rechtlichen Vorschriften lösungsgerecht anwenden


3

10

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)




 

2

 

11.7 Informationstechnik (IT) - 12 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden verstehen die Gründe für den zunehmenden Einsatz der Informationstechnik und können sie auf ihr eigenes Umfeld übertragen. Dabei werden sie sicher in der Handhabung der Themen Ergonomie, Datenschutz und Präsentation. Im Abschluss können die Auszubildenden die weitere Entwicklung einschätzen und denkbare Modelle entwickeln.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016

 


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe

Zuordnung

der DStd.

1.Allgemeine Grundlagen

1.1 Gründe und Ziele für die Anwendung der IT

1.2 Probleme der Automatisierung von Aufgaben

1.3 Grundbegriffe der IT

1.4 Elementare Funktion der Informationsverarbeitung

Die Auszubildenden

  • kennen Grundlagen von Software (z.B. Betriebssystem, Standardsoftware, Fachanwendungen)
  • kennen Anforderungen und Schwierigkeiten für den Einsatz von IT Anwendungen
  • können die Sachverhalte auf aktuelle Situationen in der Berliner Verwaltung übertragen

2

1

2. Ergonomie

2.1 Rechtliche Grundlagen

2.2 Modelle der Risikobewertung

2.3 Ergonomischer Arbeitsplatz

Die Auszubildenden

  • kennen rechtliche Grundlagen die für einen Bildschirmarbeitsplatz anzuwenden sind
  • können Aussagen und Beispiele auf Ihre Sachlichkeit hin überprüfen und bewerten
  • kennen wesentliche Kriterien, die für gute Arbeitsbedingungen notwendig sind.
  • kennen Möglichkeiten sind laufend auf den aktuellen Stand der Technik zu halten

3

1

3.Datenschutz / Datensicherheit

3.1 Grundlagen der EU DatenschutzGrundverordnung

3.2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

3.3 Rechtlicher Rahmen der Verwaltung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

3.4 Datensicherheit

3.5 Sicherheitsvorfall

3.6 Regeln für sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz und Mobil (Passwörter, Signaturen, CyberAngriffe)

Die Auszubildenden

  •  kennen die Grundlagen der EUDSGVO
  • können die Rahmenbedingungen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung prüfen und bewerten
  •  kennen die Abgrenzung Datenschutz / Datensicherheit
  • kennen den Begriff Sicherheitsvorfall und können ein richtiges Verhalten zuordnen  
  • können sichere Passwörter erzeugen
  •  kennen die Gefahren und Bedrohungen beim digitalen Arbeiten


2

4

4.Präsentation

4.1 Grundlagen einer guten Powerpoint Präsentation

4.2 Inhalte, Gliederung, Animation

4.3 Präsentieren in Online Meetings

Die Auszubildenden

  • kennen die Anwendungsmöglichkeiten von Powerpoint
  • können einfache Präsentationen jederzeit erstellen

3

2

5.E-Government

5.1  Ziele des Einsatzes

5.2 EGovernment Gesetz Berlin

5.3 Aktuelle Entwicklungen

5.4 OZG

Die Auszubildenden

  • kennen die Gründe und Ziele für eine elektronische Verwaltung
  • kennen die wesentlichen Inhalte des Berliner EGovernment Gesetzes
  • kennen das OZG
  • können Fragen zum aktuellen Sachstand ihrer Ausbildungsbehörde strukturell und inhaltlich richtig beantworten 

2

2

6.Auswirkungen der IT

6.1 Auf den Arbeitsplatz

6.2 Auf die Verwaltung

6.3 Auf den Bürger/die Bürgerin im Umgang mit der Verwaltung

Die Auszubildenden

  • können die aktuellen Lehrinhalte auf ihr Arbeitsumfeld übertragen
  • können technische Entwicklungen oder Restriktionen öffentlicher Verwaltung aus ihrer Sicht kritisch bewerten
  • können die Entwicklungen und Veränderungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, einordnen und bewerten

2

1

Leistungsnachweis schriftlich 




1

11.7 Informationstechnik (IT) - 12 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden verstehen die Gründe für den zunehmenden Einsatz der Informationstechnik und können sie auf ihr eigenes Umfeld übertragen. Dabei werden sie sicher in der Handhabung der Themen Ergonomie, Datenschutz und Präsentation. Im Abschluss können die Auszubildenden die weitere Entwicklung einschätzen und denkbare Modelle entwickeln.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016

 


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe

Zuordnung

der DStd.

1.Allgemeine Grundlagen

1.1 Gründe und Ziele für die Anwendung der IT

1.2 Probleme der Automatisierung von Aufgaben

1.3 Grundbegriffe der IT

1.4 Elementare Funktion der Informationsverarbeitung

Die Auszubildenden

  • kennen Grundlagen von Software (z.B. Betriebssystem, Standardsoftware, Fachanwendungen)
  • kennen Anforderungen und Schwierigkeiten für den Einsatz von IT Anwendungen
  • können die Sachverhalte auf aktuelle Situationen in der Berliner Verwaltung übertragen

2

1

2. Ergonomie

2.1 Rechtliche Grundlagen

2.2 Modelle der Risikobewertung

2.3 Ergonomischer Arbeitsplatz

Die Auszubildenden

  • kennen rechtliche Grundlagen die für einen Bildschirmarbeitsplatz anzuwenden sind
  • können Aussagen und Beispiele auf Ihre Sachlichkeit hin überprüfen und bewerten
  • kennen wesentliche Kriterien, die für gute Arbeitsbedingungen notwendig sind.
  • kennen Möglichkeiten sind laufend auf den aktuellen Stand der Technik zu halten

3

1

3.Datenschutz / Datensicherheit

3.1 Grundlagen der EU DatenschutzGrundverordnung

3.2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

3.3 Rechtlicher Rahmen der Verwaltung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

3.4 Datensicherheit

3.5 Sicherheitsvorfall

3.6 Regeln für sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz und Mobil (Passwörter, Signaturen, CyberAngriffe)

Die Auszubildenden

  •  kennen die Grundlagen der EUDSGVO
  • können die Rahmenbedingungen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung prüfen und bewerten
  •  kennen die Abgrenzung Datenschutz / Datensicherheit
  • kennen den Begriff Sicherheitsvorfall und können ein richtiges Verhalten zuordnen  
  • können sichere Passwörter erzeugen
  •  kennen die Gefahren und Bedrohungen beim digitalen Arbeiten


2

4

4.Präsentation

4.1 Grundlagen einer guten Powerpoint Präsentation

4.2 Inhalte, Gliederung, Animation

4.3 Präsentieren in Online Meetings

Die Auszubildenden

  • kennen die Anwendungsmöglichkeiten von Powerpoint
  • können einfache Präsentationen jederzeit erstellen

3

2

5.E-Government

5.1  Ziele des Einsatzes

5.2 EGovernment Gesetz Berlin

5.3 Aktuelle Entwicklungen

5.4 OZG

Die Auszubildenden

  • kennen die Gründe und Ziele für eine elektronische Verwaltung
  • kennen die wesentlichen Inhalte des Berliner EGovernment Gesetzes
  • kennen das OZG
  • können Fragen zum aktuellen Sachstand ihrer Ausbildungsbehörde strukturell und inhaltlich richtig beantworten 

2

2

6.Auswirkungen der IT

6.1 Auf den Arbeitsplatz

6.2 Auf die Verwaltung

6.3 Auf den Bürger/die Bürgerin im Umgang mit der Verwaltung

Die Auszubildenden

  • können die aktuellen Lehrinhalte auf ihr Arbeitsumfeld übertragen
  • können technische Entwicklungen oder Restriktionen öffentlicher Verwaltung aus ihrer Sicht kritisch bewerten
  • können die Entwicklungen und Veränderungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, einordnen und bewerten

2

1

Leistungsnachweis schriftlich 




1

11.8 Kommunikation (Komm) - 24 DStd.

Lernziel:

Mit der Integration der Kommunikationsthemen in einem mehrgliedrigen, aufeinander aufbauenden Seminarkonzept ist das Ziel verbunden, die Auszubildenden mit praktischen Anleitungen zu unterstützen und während ihrer Ausbildung kontinuierlich zu begleiten. Aktuelle Beispiele aus der Gruppe sollen hierbei für den Lernprozess herangezogen werden.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Kommunikation 1 - 16 DStd. - Grundlagen der Kommunikation & Kommunikation am Telefon

 

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe ZuordnungderDStd.

1.Kommunikationsmodelle

1.1 Einführung in grundlegende Kommunikationsmodelle, beispielsweise

    • Eigen- und Fremdwahrnehmung (Johari-Fenster)
    • Eisbergmodell
    • Sender-Empfänger-Modelle
    •  Verbale, nonverbale und paraverbale Botschaften
    • Explizite und implizite Botschaften
    • Selektive Wahrnehmung / Informationsverluste

1.2 Übungen zum sender- und empfängerorientierten Umgang mit den Modellen anhand praktischer Beispiele

Die Auszubildenden

  • Kommunikation beeinflussen
  • können ihr eigenes Kommunikationsverhalten auf der Grundlage der Lehrinhalte reflektieren
  • können das grundlegende Kommunikationsverständnis in Bezug zum beruflichen Kontext bringen


1

4

2.Relevanz und gesellschaftlich-politischer Rahmen von Kundenorientierung

2.1 Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung – Ausgangspunkt und Zielsetzung

2.2 Verwaltung als Dienstleistung – Historische und politische Rahmenbedingungen

2.3 Rolle der Bürgerinnen und Bürger  als externe Kundinnen und  Kunden

2.4 Vorteile der Kundenorientierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung

2.5 Ebenen der Kundenorientierung

    • Verwaltungszugang
    • Verwaltungsinhalte
    • Verwaltungsverfahren

Die Auszubildenden

  • können die Entwicklung und aktuellen Zielsetzungen zum Thema Kundenorientierung in der Öffentlichen Verwaltung wiedergegeben
  • können die Rollen von Bürgerinnen und Bürgern als externe Kundinnen und Kunden reflektieren und beschreiben
  • können reflektieren, wie individuelle und vielfältige Lebenslagen und daraus resultierende Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden in der Kundenorientierung berücksichtigt werden können

2

2

3.Kundenorientierte Gestaltung von Texten

3.1 Verständlichkeitsregeln

3.2 Adressatenbezogene, gendergerechte und lösungsorientierte Formulierungen

 Die Auszubildenden

  • können Texte adressatengerecht formulieren
  • kennen gendergerechte Formulierungen für Verwaltungstexte

2

2

4.Techniken der praktischen Kommunikation mit dem Kunden/der Kundin anhand von Rollenspielen, Praxissimulationen, Reflektionen und Fallbeispielen

4.1 Techniken professioneller Gesprächsführung und Übungen

4.2 Strukturierter Gesprächsaufbau

4.3 Lösungsorientierung im Gespräch

4.4 Umgang mit Konflikten

4.5 Umgang mit schwierigen Situationen; Entwicklung von kommunikations-bezogenen Deeskalationsstrategien

 Die Auszubildenden

  • können den Aufbau und Ablauf eines strukturierten Gesprächs wiedergeben
  • kennen Formulierungsbespiele für ein kundenorientiertes und lösungsorientiertes Gespräch
  • kennen kommunikationsbezogene Deeskalationsstrategien und können sie anwenden

3

4

5.Grundlagen des Telefongesprächs

5.1 Stimme und Sprechweise als Wirkungsmittel im telefonischen Kontakt

5.2 Struktur des Telefongesprächs

5.3 Zielorientierte Steuerung eines Telefongesprächs

5.4 Übungen zum Umgang mit (schwierigen) Anruferinnen und Anrufern

Die Auszubildenden

  • können die Einflussfaktoren von Stimme und Sprechweise auf die telefonische Kommunikation wiedergeben
  • können den strukturierten Aufbau und Ablauf eines Telefongespräches wiedergeben

1

2

6.Kundenorientierung durch professionelles Telefonieren

6.1 Telefonische Dienstleistung als Schnittstelle zum Kunden/zur Kundin

6.2 Bedeutung und Spezifika des telefonischen Kundenkontaktes

6.3 Adressatenorientierung am Telefon

 Erstellen eines „Telefonknigge“

 Die Auszubildenden

  • kennen die speziellen Merkmale des telefonischen Kundenkontaktes
  • können die Bedeutung des kundenorientierten telefonischen Kundenkontakts als Dienstleistung wiedergeben
  • können einen „Telefonknigge“ erstellen

2

2

 Leistungsnachweis

 


  • Aktive Teilnahme am Unterricht (Rollenspiele, Bearbeiten von Fallbeispielen, Recherche und Transfer)
  • Ausarbeiten und Durchführen einer Präsentation

 

 

 

 


Kommunikation 2 - 8 DStd, - Interkulturelle Kompetenz und Diversitymanagement

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der Doppelten

1.Diversity-Kompetenz im Umgang mit den Kunden und Kundinnen

1.1 Umgang mit Unterschiedlichkeiten – Diversity Management als Herausforderung für Gesellschaft und Verwaltung

1.2 Geschichte und Aktualität der diversity-orientierten und interkulturellen Fragestellungen in Deutschland

1.3 Auswirkungen interkultureller Konflikte auf das Verwaltungshandeln anhand von Fallbeispielen

1.4 Vertiefung der wesentlichen Grundlagen kundenorientierten Verwaltungshandelns anhand diversity-orientierter und interkultureller Fragestellungen


 Die Auszubildenden

  • können die Begriffe Diversity und Diversity Management definieren
  • können die Aufgabe und Bedeutung für die Öffentliche Verwaltung hierzu darstellen
  • kennen das Diversity-Leitbild und dessen Umsetzung in der Berliner Verwaltung
  • können die Auswirkungen/Herausforderungen für das Verwaltungshandeln im migrationsgesellschaftlichen/ interkulturellen Kontext wiedergeben

2

2

2.Anwendung und Vertiefung der Kommunikationstechniken anhand interkultureller Fragestellungen

2.1 Vertiefung der kommunikationstheoretischen Modelle im Blick auf interkulturell unterschiedliche Wahrnehmungen und Reaktionsweisen anhand eigener Fallbeispiele und Erfahrungen

2.2 Vertiefung von Techniken der kundenorientierten Gesprächsführung insbesondere bei eingeschränkten Sprachkenntnissen

2.3 Bedeutung der Körpersprache in der interkulturellen Kommunikation

2.4 Prävention von Konflikten

Die Auszubilden

  • können das eigene Kommunikationsverhalten in Bezug auf interkulturelle und diversity-bezogene Zusammenhänge/Konflikte reflektieren
  • können Unterschiede/Gemeinsamkeiten und Handlungsoptionen im interkulturellen Kundenkontakt zur Prävention/Deeskalation von Konflikten und in der adressaten- und kundenorientierten Kommunikation einbinden
3 6

Kein schriftlicher Leistungsnachweis




 

 


11.9 Polizei- und Ordnungsrecht (POR) - 36 DStd.

Lernziel:

Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, durch Anwendung der Rechtsnormen des Gefahrenabwehrrechts materiell überschaubare Sachverhalte nach der Methodik der Rechtsanwendung zu prüfen und dabei verwaltungsrechtlich korrekt zu handeln.

Die Auszubildenden

  • verstehen die Wandlung des Polizeibegriffs von der vorabsolutistischen Zeit bis zur heutigen Zeit
  • können die Besonderheiten des Polizei- und Ordnungsrechts innerhalb des Verwaltungsrechts hinsichtlich seiner Instrumentarien und Zuständigkeitsregelungen darlegen
  • verstehen die Ausbildungsinhalte „Kommunikation“, „Verwaltungstechnik“, „Einführung in das juristische Denken“ und „Allgemeines Verwaltungsrecht“ als Grundlagen der Fallbearbeitung des Polizei- und Ordnungsrechts
  • erarbeiten ein Rechtsgutachten (Vermerk) sowie ein Urteil (schriftlicher belastender Verwaltungsakt)

Hinweis

Die Behandlung der Themen erfolgt unter Verwendung des Lehrbriefes „Polizei- und Ordnungsrecht“ in der aktuellen Auflage. Begleitende Fallkonstellationen werden von der Dozentin/dem Dozenten eingebracht.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Polizei- und Ordnungsrecht 1 - 18 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der Dstd.

1.Der Wandel des formellen und materiellen Polizeibegriffs

1.1 Der Staat als Friedens- und Ordnungsmacht

1.2 Zur Geschichte des Polizeibegriffs

1.3 Die heutige Funktion des Polizei- und Ordnungsrechts

Die Auszubildenden

  • können den Wandel der Polizei als „Wächterin“ über Recht, Sitte und Moral zur heutigen Aufgabendefinition darstellen
  • können den Unterschied zwischen der heutigen Vollzugspolizei und den für Gefahrenabwehr zuständigen Ordnungsbehörden skizzieren

2

1

2. Ein Grundbegriff des POR – Gefahrenabwehr

2.1 Ein weiter Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrecht – „öffentliche Sicherheit und Ordnung“

Die Auszubildenden

  • können die verschiedenen Gefahrenarten voneinander abgrenzen und definieren
  • können die Bestandteile der öffentlichen Sicherheit erläutern und diese in Abgrenzung zur öffentlichen Ordnung fallbezogen anwenden

2

2

3.Zuständigkeiten bei der Gefahrenabwehr

3.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der Gefahrenabwehr

Die Auszubildenden

  • kennen die einschlägigen Regelungen (AZG, ASOG, ZustKatOrd, VwVfG (Bln), VvB) zur Zuständigkeitsverteilung im Land Berlin und können diese fallbezogen bestimmen

2

0,5

4.Die Ermessensausübung der Verwaltung

4.1 Ermessensarten: Entschließungs- und Auswahlermessen

4.2 Ermessensreduzierung auf Null

4.3 Ermessensfehler

Die Auszubildenden

  • kennen die Möglichkeiten der Ermessensausübung und mögliche Ermessensfehler
  • können die Möglichkeit einer Ermessensreduzierung auf Null, dem jeweiligen Sachverhalt angemessen, anwenden

2

0,5

5. Das Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)

5.1  Ablauf der Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand praktischer Beispiele

Die Auszubildenden

  • kennen die Voraussetzungen verhältnismäßigen Handelns und können diese fallbezogen erörtern

2

0,5

6.Verantwortliche Personen (Adressaten)

6.1 Begriffsbestimmungen

6.2 Weitere Probleme der Adressatenregelung

6.3 Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme

6.4 Voraussetzungen der Inanspruchnahme des sog. Nicht-Störers nach § 16 ASOG

Die Auszubildenden

  • können die verschiedenen Verantwortlichen definieren und behördliche Maßnahmen anwendungsbezogen gegen diese ergreifen
  • kennen die besonderen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sog. Nicht-Störer und können diese in den Kontext der verantwortlichen Personen einordnen
  • können die unmittelbare Ausführung gem. § 15 ASOG als Besonderheit der Adressatenregelung einordnen

2

1,5

7.Die Generalklausel im Polizei- und Ordnungsrecht

7.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Die Auszubildenden

  • können die Voraussetzungen der Generalklausel definieren
  • können den Anwendungsbereich der Norm im Rahmen der Subsidiaritätskette des Gefahren abwehrenden Rechts erfassen und erörtern

2

1

8.Die Standardmaßnahmen

8.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Die Auszubildenden

  • können den Unterschied der Standardmaßnahmen zur Generalklausel (eindeutig festgelegter Zweck des immer gleichen Eingriffs in bestimmte Grundrechte) darlegen und die Maßnahmen in die Subsidiaritätskette einordnen

2

1

9.Grundlagen der Ordnungsverfügung sowie die ordnungsbehördliche Erlaubnis

9.1 Abschluss zur gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung und kurze Darstellung der Erlaubnis mit Verweis auf Vertiefung in VR – Band 2

Die Auszubildenden

  • können das bisher gelernte in Form einer gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung darstellen und kennen die Grundzüge der ordnungsbehördlichen Erlaubnis

2

1

10.Der Verwaltungszwang

10.1 Die Rechtsgrundlagen und Mittel des Verwaltungszwanges

10.2 Weitere Grundlagen des Verwaltungszwanges

10.3 Weitere Voraussetzungen des Verwaltungszwanges

10.4 Zwangsmittelandrohung

Die Auszubildenden

  • können die Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung und die verschiedenen Vollstreckungsarten (mit und ohne Grund-VA) darstellen
  • können die zulässigen Zwangsmittel definieren und fallbezogen anwenden

2

2

11. Die Ordnungsverfügung in der Praxis

11.1  Darstellung von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln anhand praxisnaher Verfügungen

Die Auszubildenden

  • können den Zusammenhang von Verwaltungsakten und deren Durchsetzung mit Hilfe von Zwangsmitteln darstellen
  • können eine praxisgerechte Verfügung erstellen und behördenspezifische Besonderheiten berücksichtigen

3

2

(mit ½ aus
polizeilicher Erlaubnis, s.u.)

12. Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts in Stichworten

12.1 Voraussetzungen und Anwendungsbereich

12.2 Abgrenzung zum Gefahrenabwehrrecht

Die Auszubildenden

  • kennen den Unterschied zwischen Verfügungen zur Gefahrenabwehr und dem Sanktionscharakter des Ordnungswidrigkeitsverfahrens für vergangene Rechtsverstöße und können diese voneinander abgrenzen

2

1

13.Vertiefende Übungen nach Maßgabe der Dozentin/ des Dozenten

13.1 Beispiele aus der Praxis anhand verschiedener Spezialgesetze aus dem Gefahrenabwehrrecht

Die Auszubildenden

  • können fallbezogen Vermerke und ordnungsrechtliche Verfügungen formulieren und dabei auch Spezialgesetzen anwenden

3

2

Leistungsnachweis schriftlich ( Klausur)


2

 


 Polizei- und Ordnungsrecht 2 - 18 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.
Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte Polizei- und Ordnungsrecht 1
  • Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen
  • Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung / Bescheid) insbesondere zu folgenden Bereichen des Eingriffsrechts
    • ASOG Bln
    • BerlLadÖffG
    • GastG
    • GrünanlG
    • JuSchG
    • HundeG Bln
    • LImSchG Bln
    • NiSG
    • NRSG Bln

Die Auszubildenden

  • können - unter Einbeziehung der GGO I - praktische Aufgaben bearbeiten, dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen (fallbezogene Rechtsanwendung)

3

16

Lesitungsnachweis 

schriftlich (praktischer Fall: Vermerk, Verfügung analog Beispiel im Lehrbrief) (120 min. Klausur zuzüglich Nachbereitung)


 

 

2

11.10 Projekt Politik (Pol) - 16 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • kennen die Grundlagen der Projektarbeit und Präsentationstechniken
  • stärken anhand praxisbezogener Projektarbeit ihre Selbstlernkompetenz und die Teamfähigkeit

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Politische Theorie

1.1 Grundbegriffe der Politischen Theorie




1.2 Politische Ideen





1.3 Regierungsformen

Die Auszubildenden

  • kennen „Was ist Politik?“
  • kenne die Begriffe Macht, Herrschaft, Konflikt, Legitimation
  • kennen die drei Dimensionen des Politischen (Polity, policy, politcs)



  • kennen die politischen Ideen Sozialismus
  • kennen die politischen Ideen Liberalismus
  • kennen die politischen IdeenKonservatismus
  • kennen „Was bedeutet politisch: links – rechts?“


  • kennen die Regierungsformen

    • republikanisch
    • monarchistisch
    • diktatorisch
    • demokratische / diktatorische Systeme

1/2





1/2





1/2

1





1





1

2. Ausgewählte Politikfelder

2.1 Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit





2.2 Europäische Integration

Die Auszubildenden

  • kennen die Institutionen

    • UNO
    • NATO
    • KSZE


  • kennen den Weg von den Europäischen Gemeinschaften (EWG) zur Europäischen Union (EU)
  • kennen Deutschlands Rolle in der EU: Staatsziel europäische Integration (Art. 23 GG)
  • kennen die Grundfreiheiten in der EU
  • kennen bürgerschaftliche Partizipation an Entscheidungen der EU
  • können die Frage: EU – Staatenbund oder Bundesstaat? erläutern
  • diskutieren zum Thema „EU in der Krise? – Migrationspolitik, Euro-Finanzpolitik, Erweiterungs-politik und Austritt Großbritanniens (Brexit)

1/2

1

3. Politik in Deutschland

3.1 Vier staatliche Ebenen



 


3.2 Rechtlicher Rahmen von Politik





 

 

 

3.3 Parteienstaat







 

 

 

 

 

 

3.4 Interessenverbände / Einfluss auf politische Prozesse



 

 


3.5 Bürgerliches Engagement


Die Auszubildenden

  •  kennen die vier staatlichen Ebenen
    • Gemeinden
    • Länder
    • Bund
    • Europäische Union

 

  • kennen
    • 79 Absatz 3 GG - Ewigkeitsklausel
    • die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO)
    • politische Teilhaberechte (des GG) in der Praxis

 

  • kennen das Parteienprivileg (Art. 21 GG)
  • kennen das Parteiengesetz (PartG) mit den Schwerpunkten:

          • Was ist eine Partei
          • Chancengleichheit der Parteien
          • Parteifinanzierung


  • kennen die Parteien im Bundestag

  • kennen die Bedeutung von parteinahen Stiftungen


 

 

 

  • kennen die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 GG
  • kennen Arten von Verbänden: Wirtschafts-, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Berufs-, Verbraucherverbände
  • kennen NGOs
  • kennen Lobbyismus im demokratischen Prozess


  • kennen Beispiele direkter Demokratie: Volksbegehren, Volksabstimmungen etc.
  • kennen Bürgerinitiativen

1





 

 

2




 

 

 


2







 

 

 

 

 


2




 

 

 

2

0,5




 


 

2




 

 

 


2








 

 

 

 

 

1,5



 

 

 


2

4.Aktuelles / Exkursion / Schwerpunktsetzung

4.1 Politik aktuell

Die Auszubildenden

  •  diskutieren aktuelle politische Ereignisse

     


1


0,5

Leistungsnachweis schriftlich

  • Klausur (180 min.) oder
  • Präsentation (Kleingruppenpräsentation von 2-3 Personen) während des Unterrichts zuzüglich Thesenpapier zu ausgewählten Themen; Abstimmung und Festlegung erfolgen durch die Lehrkraft





2

 

Hinweis: Die Auszubildenden sind berechtigt – abweichend von den genannten Themenvorschlägen – in Abstimmung mit dem Dozenten / der Dozentin weitere Themen eigenständig festzulegen.

11.10 Projekt Politik (Pol) - 16 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • kennen die Grundlagen der Projektarbeit und Präsentationstechniken
  • stärken anhand praxisbezogener Projektarbeit ihre Selbstlernkompetenz und die Teamfähigkeit

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Politische Theorie

1.1 Grundbegriffe der Politischen Theorie




1.2 Politische Ideen





1.3 Regierungsformen

Die Auszubildenden

  • kennen „Was ist Politik?“
  • kenne die Begriffe Macht, Herrschaft, Konflikt, Legitimation
  • kennen die drei Dimensionen des Politischen (Polity, policy, politcs)



  • kennen die politischen Ideen Sozialismus
  • kennen die politischen Ideen Liberalismus
  • kennen die politischen IdeenKonservatismus
  • kennen „Was bedeutet politisch: links – rechts?“


  • kennen die Regierungsformen

    • republikanisch
    • monarchistisch
    • diktatorisch
    • demokratische / diktatorische Systeme

1/2





1/2





1/2

1





1





1

2. Ausgewählte Politikfelder

2.1 Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit





2.2 Europäische Integration

Die Auszubildenden

  • kennen die Institutionen

    • UNO
    • NATO
    • KSZE


  • kennen den Weg von den Europäischen Gemeinschaften (EWG) zur Europäischen Union (EU)
  • kennen Deutschlands Rolle in der EU: Staatsziel europäische Integration (Art. 23 GG)
  • kennen die Grundfreiheiten in der EU
  • kennen bürgerschaftliche Partizipation an Entscheidungen der EU
  • können die Frage: EU – Staatenbund oder Bundesstaat? erläutern
  • diskutieren zum Thema „EU in der Krise? – Migrationspolitik, Euro-Finanzpolitik, Erweiterungs-politik und Austritt Großbritanniens (Brexit)

1/2

1

3. Politik in Deutschland

3.1 Vier staatliche Ebenen



 


3.2 Rechtlicher Rahmen von Politik





 

 

 

3.3 Parteienstaat







 

 

 

 

 

 

3.4 Interessenverbände / Einfluss auf politische Prozesse



 

 


3.5 Bürgerliches Engagement


Die Auszubildenden

  •  kennen die vier staatlichen Ebenen
    • Gemeinden
    • Länder
    • Bund
    • Europäische Union

 

  • kennen
    • 79 Absatz 3 GG - Ewigkeitsklausel
    • die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO)
    • politische Teilhaberechte (des GG) in der Praxis

 

  • kennen das Parteienprivileg (Art. 21 GG)
  • kennen das Parteiengesetz (PartG) mit den Schwerpunkten:

          • Was ist eine Partei
          • Chancengleichheit der Parteien
          • Parteifinanzierung


  • kennen die Parteien im Bundestag

  • kennen die Bedeutung von parteinahen Stiftungen


 

 

 

  • kennen die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 GG
  • kennen Arten von Verbänden: Wirtschafts-, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Berufs-, Verbraucherverbände
  • kennen NGOs
  • kennen Lobbyismus im demokratischen Prozess


  • kennen Beispiele direkter Demokratie: Volksbegehren, Volksabstimmungen etc.
  • kennen Bürgerinitiativen

1





 

 

2




 

 

 


2







 

 

 

 

 


2




 

 

 

2

0,5




 


 

2




 

 

 


2








 

 

 

 

 

1,5



 

 

 


2

4.Aktuelles / Exkursion / Schwerpunktsetzung

4.1 Politik aktuell

Die Auszubildenden

  •  diskutieren aktuelle politische Ereignisse

     


1


0,5

Leistungsnachweis schriftlich

  • Klausur (180 min.) oder
  • Präsentation (Kleingruppenpräsentation von 2-3 Personen) während des Unterrichts zuzüglich Thesenpapier zu ausgewählten Themen; Abstimmung und Festlegung erfolgen durch die Lehrkraft





2

 

Hinweis: Die Auszubildenden sind berechtigt – abweichend von den genannten Themenvorschlägen – in Abstimmung mit dem Dozenten / der Dozentin weitere Themen eigenständig festzulegen.

11.11 Staatsrecht (StR) - Repetitorium - 6 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden kennen die grundlegenden Begriffe und können sie eigen-ständig darlegen und erläutern.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen

1.1 Art 20 und 1 GG

1.2 Ewigkeitsklausel – Art. 79 Abs. 3 GG

1.3 Die Bundesrepublik als sozialer Rechtsstaat

1.4 Die Bundesrepublik in der Europäischen Union – Art. 23 GG

Die Auszubildenden 

  • können die Bedeutung der Art. 1 und 20 GG als Gegenentwurf zur Weimarer Reichsverfassung darstellen
  • können die 5 Staatsstrukturprinzipien, insbesondere „Sozialstaat“ und „Rechtsstaat“ erläutern *
  • begreifen die Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Union
  • können die Abgrenzungen und Mitwirkungs-möglichkeiten – auch der Bundesländer – gegenüber der EU darstellen **


* / ** siehe auch Richtlernziel: „Der deutsche Rechtsstaat“)

2

1

2.Der deutsche Rechtsstaat

2.1 Rechtsquellen („Normenpyramide“)

2.2 Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU, Bund und Ländern

2.3 Inhalte und Bedeutung der Rechtswegegarantie

Die Auszubildenden

  • können die Rechtsquellen und deren Zustandekommen und Rangfolge darstellen und erläutern
  • können die Basics der Zusammenarbeit in der EU (insbesondere „Subsidiarität“ und „begrenzte Einzelermächtigung“) erklären **
  • können die umfassende Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Bundesverfassungs-gericht) erfassen *


(* / ** siehe auch Richtlernziel: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“)

2

1

3.Grundrechte

3.1 Geltung/ Wirkung von Grundrechten

3.2 Grundrechtseinteilung

3.3 Einschränkung von Grundrechten

3.4 Bedeutung des „Auffanggrundrechtes“ –
2 Abs. 1 GG


Die Auszubildenden

  • können die Bedeutung der Grundrechte für das Menschenbild darstellen
  • können die Grundrechte in Menschen- und Bürger:innenrechte unterscheiden
  • kennen die Notwendigkeit und Möglichkeit der Grundrechtseinschränkung und können sie unterscheiden (Schrankenarten)
  • können den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezogen auf das legislative und exekutive Verhalten darstellen
  • können Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht für Ausländer und Ausländerinnen und als subsidiär anzuwendendes Grundrecht beschreiben
  • können den umfassenden Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit – Allgemeines Persönlichkeitsrecht) definieren

2

2

4.Mitwirkung der Bundesländer


Die Auszubildenden

  • können als Ausprägung des Bundesstaatprinzips die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer auf allen Ebenen staatlicher Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) darstellen
  • die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bezogen auf die EU-Ebene darstellen *


(* / ** siehe auch Richtlernziele: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“, „Der deutsche Rechtsstaat“)

2

1

5.Aktuelle Entwicklungen/ Schwerpunktsetzung


Die Auszubildenden

  • können aktuelle Entwicklungen/Ereignisse (z.B. Urteile des BVerfG‘es, bevorstehende Wahlen, besonders wichtige Gesetzesvorhaben etc.) in vorhandenes staatsrechtliches Wissen einordnen

2

1

kein schriftlicher Leistungsnachweis




 

11.11 Staatsrecht (StR) - Repetitorium - 6 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden kennen die grundlegenden Begriffe und können sie eigen-ständig darlegen und erläutern.

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen

1.1 Art 20 und 1 GG

1.2 Ewigkeitsklausel – Art. 79 Abs. 3 GG

1.3 Die Bundesrepublik als sozialer Rechtsstaat

1.4 Die Bundesrepublik in der Europäischen Union – Art. 23 GG

Die Auszubildenden 

  • können die Bedeutung der Art. 1 und 20 GG als Gegenentwurf zur Weimarer Reichsverfassung darstellen
  • können die 5 Staatsstrukturprinzipien, insbesondere „Sozialstaat“ und „Rechtsstaat“ erläutern *
  • begreifen die Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Union
  • können die Abgrenzungen und Mitwirkungs-möglichkeiten – auch der Bundesländer – gegenüber der EU darstellen **


* / ** siehe auch Richtlernziel: „Der deutsche Rechtsstaat“)

2

1

2.Der deutsche Rechtsstaat

2.1 Rechtsquellen („Normenpyramide“)

2.2 Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU, Bund und Ländern

2.3 Inhalte und Bedeutung der Rechtswegegarantie

Die Auszubildenden

  • können die Rechtsquellen und deren Zustandekommen und Rangfolge darstellen und erläutern
  • können die Basics der Zusammenarbeit in der EU (insbesondere „Subsidiarität“ und „begrenzte Einzelermächtigung“) erklären **
  • können die umfassende Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Bundesverfassungs-gericht) erfassen *


(* / ** siehe auch Richtlernziel: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“)

2

1

3.Grundrechte

3.1 Geltung/ Wirkung von Grundrechten

3.2 Grundrechtseinteilung

3.3 Einschränkung von Grundrechten

3.4 Bedeutung des „Auffanggrundrechtes“ –
2 Abs. 1 GG


Die Auszubildenden

  • können die Bedeutung der Grundrechte für das Menschenbild darstellen
  • können die Grundrechte in Menschen- und Bürger:innenrechte unterscheiden
  • kennen die Notwendigkeit und Möglichkeit der Grundrechtseinschränkung und können sie unterscheiden (Schrankenarten)
  • können den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezogen auf das legislative und exekutive Verhalten darstellen
  • können Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht für Ausländer und Ausländerinnen und als subsidiär anzuwendendes Grundrecht beschreiben
  • können den umfassenden Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit – Allgemeines Persönlichkeitsrecht) definieren

2

2

4.Mitwirkung der Bundesländer


Die Auszubildenden

  • können als Ausprägung des Bundesstaatprinzips die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer auf allen Ebenen staatlicher Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) darstellen
  • die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bezogen auf die EU-Ebene darstellen *


(* / ** siehe auch Richtlernziele: „Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen“, „Der deutsche Rechtsstaat“)

2

1

5.Aktuelle Entwicklungen/ Schwerpunktsetzung


Die Auszubildenden

  • können aktuelle Entwicklungen/Ereignisse (z.B. Urteile des BVerfG‘es, bevorstehende Wahlen, besonders wichtige Gesetzesvorhaben etc.) in vorhandenes staatsrechtliches Wissen einordnen

2

1

kein schriftlicher Leistungsnachweis




 

11.12 Sozialhilferecht (Soz) - 24 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • können das Sozialstaatsprinzip und das System der sozialen Sicherung darstellen
  • kennen die Grundsätze, Träger und Zuständigkeiten der Sozialhilfe
  • können die Anspruchsvoraussetzungen für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung definieren, das Spektrum der Selbsthilfemöglichkeiten erkennen und die Bewilligung von laufenden und einmaligen Leistungen darlegen
  • können die Begrifflichkeiten Einkommen und Vermögen erläutern, verstehen den Einsatz von Einkommen und können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Sozialhilferecht 1 - 14 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Der Sozialstaat

1.1 Historisch Entwicklung des sozialen Systems

1.2 Das Sozialstaatsprinzip


1.3 Bestandsgarantie

Die Auszubildenden

  • können den Begriff und den Inhalt des Sozialstaates beschreiben
  • können die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialstaates benennen
  • können die historische Entwicklung hin zum Sozialstaat beschreiben
  • können die Strukturprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland benennen

1

1

2.Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

2.1 Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland

2.2 Die Sozialversicherung

2.3 Die Ausgabe der sozialen Sicherung

2.4 Finanzierung der Sozialleistungen

2.5 Drei-Säulen-Theorie

2.6 Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher (SGB)

Die Auszubildenden

  • können den Begriff und den Inhalt des sozialen Netzes beschreiben
  • können die Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher sowie insbesondere die für die Sozialhilfegewährung wesentlichen Bestimmungen des SGB I und X benennen
  • können die Bereiche benennen, die innerhalb der Sozialhilfe besonders kostenintensiv sind

2

1

3.Grundsätze der Sozialhilfe

3.1 Aufgabe der Sozialhilfe

3.2 Nachrang der Sozialhilfe (Subsidiaritätsprinzip)

3.3 Besonderheiten des Einzelfalls (Individualprinzip)

3.4 Rechtsanspruch auf Sozialhilfe

3.5 Einsetzen der Hilfe

3.6 Vorbeugende, nachgehende Hilfe

3.7 Formen der Sozialhilfe

3.8 Rechte und Pflichten der Leistungsbezieher

3.9 Träger der Sozialhilfe

3.10 Örtliche und sachliche Zuständigkeit

3.11 Verhältnis zu freien Wohlfahrtsverbänden

3.12 Hilfe in besonderen Lebenslagen

    • Persönliche und sachliche Voraussetzungen
    • Wirtschaftliche Voraussetzungen
    • Die Einkommensgrenzen

Die Auszubildenden

  • können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen
  • können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären
  • können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen

2

4

4.Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung

4.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

4.2 Überprüfung der Selbsthilfemöglichkeiten der/ des Hilfesuchenden

4.3 Ermittlungen des sozialrechtlichen Bedarfs

4.4 Laufende und einmalige Hilfen zum Lebensunterhalt

4.5 Sozialhilfe an Ausländer/ innen

4.6 Besonderheiten der Grundsicherung

Die Auszubildenden

  • können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen,
  • können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären,
  • können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen,
  • können die Unterscheidung zwischen den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII treffen und
  • können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen

3

3

5.Bedarfsdeckungsmöglichkeiten

5.1 Einsatz der Arbeitskraft

5.2 Einkommen und Vermögen

    • Begriff des Einkommens
    • Einkommensarten
    • Nicht anzurechnende Einkommen
    • Bereinigung von Einkommen
    • Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen


5.3 Begriff des Vermögens

    • Verwertung
    • Geschütztes Vermögen
    • Darlehensweise Gewährung der Hilfe

Die Auszubildenden

  • können den Einsatz von Einkommen verstehen und hierbei auch nicht einzusetzende Einkommen erkennen,
  • können Freibeträge bei einer Erwerbstätigkeit sicher anwenden
  • können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen und hierbei auch nicht verwertbares oder auch geschütztes Vermögen erkennend
  • können die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe bei nicht verwertbarem Vermögen anwenden

3

2

6. Ansprüche der Sozialhilfeempfänger/ innen, Rückzahlbarkeit von Leistungen


6.1 Kostenersatz (schuldhaftes Verhalten, Erben, Doppelleistung)

6.2 Rückforderung zu Unrecht bezogener Sozialhilfe

6.3 Überleitung von Ansprüchen bzw. Übergang von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen

6.4 Erstattungen zwischen Sozialhilfeträgern

6.5 Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern

Die Auszubildenden

  • können das System der Aufhebung von Verwaltungsakten fehlerfrei anwenden
  • können Kostenersatzansprüche gegen Hilfesuchende sowie ggf. gegen deren Erben durchsetzen
  • können zivilrechtliche Ansprüche der Leistungsbeziehenden, die durch den Träger übergeleitet werden könnten, benennen

2

1

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)

Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland



2


Sozialhilferecht 2 - 10 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd

1.Wiederholung und Vertiefung

1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen; Einfache Fallbeispielbearbeitung (Vermerk, Bescheid)

Die Auszubildenden

  • können Leistungsansprüche nach den SGB II und XII sicher zuordnen
  • können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen
  • können Bescheide über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII fertigen

3

8

2. Arbeitslosengeld II

2.1 Grundsätze

2.2 Ziele

2.3 Adressaten

2.4 Angebote

2.5 Verhältnis zu anderen Hilfen

 Die Auszubildenden

  • können die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nennen und beschreiben
  • könnendie Motive des Gesetzgebers für die Einführung des SGB II nennen
  • können die Organisationsform der Jobcenter benennen
  • können die einzelnen Adressaten der Leistung nennen
  • können Rechte und Pflichten der Leistungsbeziehenden benennen

1

1

Leistungsnachweis schriftlich (Test)




1

 

11.12 Sozialhilferecht (Soz) - 24 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • können das Sozialstaatsprinzip und das System der sozialen Sicherung darstellen
  • kennen die Grundsätze, Träger und Zuständigkeiten der Sozialhilfe
  • können die Anspruchsvoraussetzungen für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung definieren, das Spektrum der Selbsthilfemöglichkeiten erkennen und die Bewilligung von laufenden und einmaligen Leistungen darlegen
  • können die Begrifflichkeiten Einkommen und Vermögen erläutern, verstehen den Einsatz von Einkommen und können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Sozialhilferecht 1 - 14 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Der Sozialstaat

1.1 Historisch Entwicklung des sozialen Systems

1.2 Das Sozialstaatsprinzip


1.3 Bestandsgarantie

Die Auszubildenden

  • können den Begriff und den Inhalt des Sozialstaates beschreiben
  • können die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialstaates benennen
  • können die historische Entwicklung hin zum Sozialstaat beschreiben
  • können die Strukturprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland benennen

1

1

2.Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

2.1 Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland

2.2 Die Sozialversicherung

2.3 Die Ausgabe der sozialen Sicherung

2.4 Finanzierung der Sozialleistungen

2.5 Drei-Säulen-Theorie

2.6 Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher (SGB)

Die Auszubildenden

  • können den Begriff und den Inhalt des sozialen Netzes beschreiben
  • können die Aufgaben und Ziele der Sozialgesetzbücher sowie insbesondere die für die Sozialhilfegewährung wesentlichen Bestimmungen des SGB I und X benennen
  • können die Bereiche benennen, die innerhalb der Sozialhilfe besonders kostenintensiv sind

2

1

3.Grundsätze der Sozialhilfe

3.1 Aufgabe der Sozialhilfe

3.2 Nachrang der Sozialhilfe (Subsidiaritätsprinzip)

3.3 Besonderheiten des Einzelfalls (Individualprinzip)

3.4 Rechtsanspruch auf Sozialhilfe

3.5 Einsetzen der Hilfe

3.6 Vorbeugende, nachgehende Hilfe

3.7 Formen der Sozialhilfe

3.8 Rechte und Pflichten der Leistungsbezieher

3.9 Träger der Sozialhilfe

3.10 Örtliche und sachliche Zuständigkeit

3.11 Verhältnis zu freien Wohlfahrtsverbänden

3.12 Hilfe in besonderen Lebenslagen

    • Persönliche und sachliche Voraussetzungen
    • Wirtschaftliche Voraussetzungen
    • Die Einkommensgrenzen

Die Auszubildenden

  • können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen
  • können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären
  • können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen

2

4

4.Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung

4.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

4.2 Überprüfung der Selbsthilfemöglichkeiten der/ des Hilfesuchenden

4.3 Ermittlungen des sozialrechtlichen Bedarfs

4.4 Laufende und einmalige Hilfen zum Lebensunterhalt

4.5 Sozialhilfe an Ausländer/ innen

4.6 Besonderheiten der Grundsicherung

Die Auszubildenden

  • können die allgemeinen Prinzipien und Grundsätze des Sozialhilferechts nennen,
  • können die einzelnen Grundsätze nennen und erklären,
  • können die Grundsätze anhand von konkreten Sachverhalten auch praktisch umsetzen,
  • können die Unterscheidung zwischen den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII treffen und
  • können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen

3

3

5.Bedarfsdeckungsmöglichkeiten

5.1 Einsatz der Arbeitskraft

5.2 Einkommen und Vermögen

    • Begriff des Einkommens
    • Einkommensarten
    • Nicht anzurechnende Einkommen
    • Bereinigung von Einkommen
    • Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen


5.3 Begriff des Vermögens

    • Verwertung
    • Geschütztes Vermögen
    • Darlehensweise Gewährung der Hilfe

Die Auszubildenden

  • können den Einsatz von Einkommen verstehen und hierbei auch nicht einzusetzende Einkommen erkennen,
  • können Freibeträge bei einer Erwerbstätigkeit sicher anwenden
  • können den Einsatz von Vermögen richtig verlangen und hierbei auch nicht verwertbares oder auch geschütztes Vermögen erkennend
  • können die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe bei nicht verwertbarem Vermögen anwenden

3

2

6. Ansprüche der Sozialhilfeempfänger/ innen, Rückzahlbarkeit von Leistungen


6.1 Kostenersatz (schuldhaftes Verhalten, Erben, Doppelleistung)

6.2 Rückforderung zu Unrecht bezogener Sozialhilfe

6.3 Überleitung von Ansprüchen bzw. Übergang von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen

6.4 Erstattungen zwischen Sozialhilfeträgern

6.5 Kostenerstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern

Die Auszubildenden

  • können das System der Aufhebung von Verwaltungsakten fehlerfrei anwenden
  • können Kostenersatzansprüche gegen Hilfesuchende sowie ggf. gegen deren Erben durchsetzen
  • können zivilrechtliche Ansprüche der Leistungsbeziehenden, die durch den Träger übergeleitet werden könnten, benennen

2

1

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)

Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland



2


Sozialhilferecht 2 - 10 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd

1.Wiederholung und Vertiefung

1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen; Einfache Fallbeispielbearbeitung (Vermerk, Bescheid)

Die Auszubildenden

  • können Leistungsansprüche nach den SGB II und XII sicher zuordnen
  • können konkrete Fallgestaltungen der Leistungsgewährung mit praxisnahen Sachverhalten lösen
  • können Bescheide über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII fertigen

3

8

2. Arbeitslosengeld II

2.1 Grundsätze

2.2 Ziele

2.3 Adressaten

2.4 Angebote

2.5 Verhältnis zu anderen Hilfen

 Die Auszubildenden

  • können die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nennen und beschreiben
  • könnendie Motive des Gesetzgebers für die Einführung des SGB II nennen
  • können die Organisationsform der Jobcenter benennen
  • können die einzelnen Adressaten der Leistung nennen
  • können Rechte und Pflichten der Leistungsbeziehenden benennen

1

1

Leistungsnachweis schriftlich (Test)




1

 

11.13 Verwaltungstechnik (VT) - 26 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • erlangen Grundkenntnisse über Rechtsformen, Aufbau und Strukturen sowie das Geschäftsverfahren in der Berliner Verwaltung anhand der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO I) als „Rüstzeug“ für die täglichen Arbeitsabläufe
  • können auf dieser Grundlage Verfügungsentwürfe anfertigen und zeichnen bzw. zeichnen lassen sowie die Verfügungen ausführen (Verfügungstechnik

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Verwaltungstechnik 1 - 16 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe ZuordnungderDStd.

1.Einführung

1.1 Begriff der öffentlichen Verwaltung

1.2 Funktion der öffentlichen Verwaltung

1.3 Träger der öffentlichen Verwaltung

Die Auszubildenden

  • können den Begriff der (öffentlichen) Verwaltung als Teil der Exekutive (ausführende Gewalt) begreifen und von privater Verwaltung abgrenzen
  • können die Funktionen (Aufgaben) der Verwaltung kennen und beispielhaft benennen
  • kennen die Träger der öffentlichen Verwaltung und deren Organe

1

2

2.Grundlagen für das Büro- und Geschäftsverfahren

2.1 Grundsätze für das Verwaltungshandeln

2.2 Rechtliche Grundlagen

Die Auszubildenden

  • kennen die Grundsätze des Verwaltungshandelns und können sie erklären sowie mit Beispielen verknüpfen
  • kennen die rechtlichen Grundlagen und können damit umgehen

2

1

3.Bürger und Verwaltung

3.1 Verwaltung aus der Sicht des Bürgers/der Bürgerin

3.2 Bürgernahe Verwaltung/ Bürgerämter

3.3 Verkehr mit der Bevölkerung

3.4 Öffentlichkeitsarbeit

Die Auszubildenden

  • kennen sich mit den einschlägigen Vorschriften der GGO I aus
  • können das Erlernte an eigenen Beispielen aus der Praxis beschreiben
  • können Beratungen und Hilfen richtig und angemessen anwenden

1

1

4.Die Organisation der Behörden

4.1 Begriff, Grundlagen und Ziele der Organisation

4.2 Institutionelle Organisation

4.3 Funktionelle Organisation

4.4 Leitungs- und Handlungs-verantwortung

Die Auszubildenden

  • kennen den Behördenaufbau im Land Berlin (unmittelbar/mittelbar)
  • kennen den Behördenaufbau von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern des Landes Berlin
  • können Stellenzeichen bilden und Organigramme erstellen
  • sollen die Funktionsträger in den Behörden nennen und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschreiben können

2

2

5.Geschäftsverfahren

5.1 Dienstpost

    • Aufgaben von Verteilungsstellen
    • Behandlung von Eingängen
    • Postversand


5.2 Bearbeitung der Eingänge

    • Durchsicht und Weiterleitung
    • Sicht- und Geschäftsgangvermerke
    • Bearbeitungsgrundsätze


5.3 Förmliche Behandlung/ Schriftverkehr

    • Verfügungstechnik
    • Zeichnung
    • Vermerke
    • Reinschrift

Die Auszubildenden


  • sollen das Geschäftsverfahren in der Verwaltung verstehen und in der Praxis anwenden können
  • können Eingänge richtig behandeln und bearbeiten, Verfügungsentwürfe entwerfen, zeichnen bzw. zeichnen lassen und ausführen
  • können Reinschriften unterzeichnen und fertigen und abschließend bearbeiten
  • sollen die unterschiedlichen Arten von Vermerken kennen und können ihr Handeln danach ausrichten

2

6

6.Weitere Bürotätigkeiten

6.1 Urschriftliche Erledigung

6.2 Partei- und Vertretungsbezeichnungen, Vollmachten

6.3 Verhandlungen, Versicherung an Eides Statt

6.4 Beglaubigung, Bescheinigungen

6.5 Sitzungsniederschriften

6.6 Arbeitsmittel

Die Auszubildenden

  • können die grundlegenden Regelungen über verschiedene Bürotätigkeiten beschreiben

1

1

7.Verwaltung des Schriftgutes

7.1 Verwahrung und Mitnahme

7.2 Aktenführung

7.3 Aktenplan

7.4 Aussonderung und Vernichtung von Altakten

Die Auszubildenden

  • kennen die Bedeutung der Akten-führung und Aktenaufbewahrung

1

1

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)





2

 


Verwaltungstechnik 2 - 8 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Allgemeine Wiederholung und Vertiefung

1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen


Die Auszubildenden

  • die Zielsetzung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) auch in Hinblick auf ihre Weiterentwicklung anwenden
  • komplexe Situationen des Verwaltungsalltages anhand der GGO I sinnvoll einordnen und angemessen agieren

2

2

2.Übungen zur Verfügungstechnik 2.1 Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung)

Die Auszubildenden

  •  können auch bei komplizierten Sachverhalten zielgerichtete Verfügungsentwürfe erstellen und die verantwortlichen Zeichnungen korrekt anordnen

3

4

3.Führung und Zusammenarbeit in der Verwaltung

3.1 Reflexion der in den Praxisstellen gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke in Bezug auf die Anwendung der GGO

Die Auszubildenden

  • können die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Behörden darstellen
  • kennen die Führungsgrundsätze und können ihr eigenen Handeln danach ausrichten

2

1

Leistungsnachweis schriftlich (Test)




1

 


Verwaltungstechnik 3 - 2 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.
Repetitorium
  • Allgemeine Wiederholung
  • Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen

Die Auszubildenden

  • beherrschen das Erlernte
  • können komplexe Sachverhalte eigenständig lösen
  • erkennen Weiterentwicklungen und bringen ihre Erfahrungen aktiv in die Diskussion ein

3

2

Kein schriftlicher Leistungsnachweis




 

11.13 Verwaltungstechnik (VT) - 26 DStd.

Lernziel:

Die Auszubildenden

  • erlangen Grundkenntnisse über Rechtsformen, Aufbau und Strukturen sowie das Geschäftsverfahren in der Berliner Verwaltung anhand der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO I) als „Rüstzeug“ für die täglichen Arbeitsabläufe
  • können auf dieser Grundlage Verfügungsentwürfe anfertigen und zeichnen bzw. zeichnen lassen sowie die Verfügungen ausführen (Verfügungstechnik

Stand: 05/2016

Genehmigt durch VAk-Vorstand: 09/2016


Verwaltungstechnik 1 - 16 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe ZuordnungderDStd.

1.Einführung

1.1 Begriff der öffentlichen Verwaltung

1.2 Funktion der öffentlichen Verwaltung

1.3 Träger der öffentlichen Verwaltung

Die Auszubildenden

  • können den Begriff der (öffentlichen) Verwaltung als Teil der Exekutive (ausführende Gewalt) begreifen und von privater Verwaltung abgrenzen
  • können die Funktionen (Aufgaben) der Verwaltung kennen und beispielhaft benennen
  • kennen die Träger der öffentlichen Verwaltung und deren Organe

1

2

2.Grundlagen für das Büro- und Geschäftsverfahren

2.1 Grundsätze für das Verwaltungshandeln

2.2 Rechtliche Grundlagen

Die Auszubildenden

  • kennen die Grundsätze des Verwaltungshandelns und können sie erklären sowie mit Beispielen verknüpfen
  • kennen die rechtlichen Grundlagen und können damit umgehen

2

1

3.Bürger und Verwaltung

3.1 Verwaltung aus der Sicht des Bürgers/der Bürgerin

3.2 Bürgernahe Verwaltung/ Bürgerämter

3.3 Verkehr mit der Bevölkerung

3.4 Öffentlichkeitsarbeit

Die Auszubildenden

  • kennen sich mit den einschlägigen Vorschriften der GGO I aus
  • können das Erlernte an eigenen Beispielen aus der Praxis beschreiben
  • können Beratungen und Hilfen richtig und angemessen anwenden

1

1

4.Die Organisation der Behörden

4.1 Begriff, Grundlagen und Ziele der Organisation

4.2 Institutionelle Organisation

4.3 Funktionelle Organisation

4.4 Leitungs- und Handlungs-verantwortung

Die Auszubildenden

  • kennen den Behördenaufbau im Land Berlin (unmittelbar/mittelbar)
  • kennen den Behördenaufbau von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern des Landes Berlin
  • können Stellenzeichen bilden und Organigramme erstellen
  • sollen die Funktionsträger in den Behörden nennen und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschreiben können

2

2

5.Geschäftsverfahren

5.1 Dienstpost

    • Aufgaben von Verteilungsstellen
    • Behandlung von Eingängen
    • Postversand


5.2 Bearbeitung der Eingänge

    • Durchsicht und Weiterleitung
    • Sicht- und Geschäftsgangvermerke
    • Bearbeitungsgrundsätze


5.3 Förmliche Behandlung/ Schriftverkehr

    • Verfügungstechnik
    • Zeichnung
    • Vermerke
    • Reinschrift

Die Auszubildenden


  • sollen das Geschäftsverfahren in der Verwaltung verstehen und in der Praxis anwenden können
  • können Eingänge richtig behandeln und bearbeiten, Verfügungsentwürfe entwerfen, zeichnen bzw. zeichnen lassen und ausführen
  • können Reinschriften unterzeichnen und fertigen und abschließend bearbeiten
  • sollen die unterschiedlichen Arten von Vermerken kennen und können ihr Handeln danach ausrichten

2

6

6.Weitere Bürotätigkeiten

6.1 Urschriftliche Erledigung

6.2 Partei- und Vertretungsbezeichnungen, Vollmachten

6.3 Verhandlungen, Versicherung an Eides Statt

6.4 Beglaubigung, Bescheinigungen

6.5 Sitzungsniederschriften

6.6 Arbeitsmittel

Die Auszubildenden

  • können die grundlegenden Regelungen über verschiedene Bürotätigkeiten beschreiben

1

1

7.Verwaltung des Schriftgutes

7.1 Verwahrung und Mitnahme

7.2 Aktenführung

7.3 Aktenplan

7.4 Aussonderung und Vernichtung von Altakten

Die Auszubildenden

  • kennen die Bedeutung der Akten-führung und Aktenaufbewahrung

1

1

Leistungsnachweis schriftlich (Klausur)





2

 


Verwaltungstechnik 2 - 8 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.

1.Allgemeine Wiederholung und Vertiefung

1.1 Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen


Die Auszubildenden

  • die Zielsetzung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) auch in Hinblick auf ihre Weiterentwicklung anwenden
  • komplexe Situationen des Verwaltungsalltages anhand der GGO I sinnvoll einordnen und angemessen agieren

2

2

2.Übungen zur Verfügungstechnik 2.1 Fallbearbeitung (Vermerk, Verfügung)

Die Auszubildenden

  •  können auch bei komplizierten Sachverhalten zielgerichtete Verfügungsentwürfe erstellen und die verantwortlichen Zeichnungen korrekt anordnen

3

4

3.Führung und Zusammenarbeit in der Verwaltung

3.1 Reflexion der in den Praxisstellen gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke in Bezug auf die Anwendung der GGO

Die Auszubildenden

  • können die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Behörden darstellen
  • kennen die Führungsgrundsätze und können ihr eigenen Handeln danach ausrichten

2

1

Leistungsnachweis schriftlich (Test)




1

 


Verwaltungstechnik 3 - 2 DStd.

Richtlernziel Groblernziel Erläuterung Groblernziel Lernzielstufe Zuordnung der DStd.
Repetitorium
  • Allgemeine Wiederholung
  • Übungen in der Anwendung von Rechtsnormen

Die Auszubildenden

  • beherrschen das Erlernte
  • können komplexe Sachverhalte eigenständig lösen
  • erkennen Weiterentwicklungen und bringen ihre Erfahrungen aktiv in die Diskussion ein

3

2

Kein schriftlicher Leistungsnachweis