3. Lehrpläne
3.1 Einführung ins juristische Denken (EjD)
EjD
Lernziel:
Lernzielstufe: 1/2
Die Teilnehmenden:
- beschreiben den Zusammenhang zwischen Recht und Gesetz, stellen unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge dar und ordnen diese in eine Normenpyramide ein,
- unterscheiden formelle von materiellen Gesetzen und grenzen diese von verwaltungsinternen Weisungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen ab,
- erläutern die verschiedenen Normarten, grenzen diese voneinander ab und identifizieren diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft,
- erläutern die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung und grenzen diese von gebundenen Entscheidungen ab,
- leiten gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten ab und bilden Ermächtigungsgrundlagen.
Lerninhalte - 4 DStd.
1. Grundlagen
- Bedeutung von Recht und Ordnung
- Gesetze lesen und zitieren
- Normarten
2. Rechtsquellen und Gesetzgebungszuständigkeiten; Normenhierarchie
3. Grundsätze des Verwaltungshandelns
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Grundsatz der Gleichbehandlung
- Grundsatz der Ermessensausübung
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Leistungsnachweis: ohne