1. Informationen zum Verwaltungslehrgang I
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungslehrgangs I
Rechtliche Grundlage für den Verwaltungslehrgang I (VL I) ist die Lehrgangsordnung für die Verwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Berlin vom 23.03.2012 (ABl. S. 476), geändert durch Beschluss des VAk-Vorstandes vom 30.05.2023.
An wen richtet sich der VL I? – Teilnehmerkreis
Der VL I richtet sich an Tarifbeschäftigte - ohne eine Verwaltungsausbildung – die Tätigkeiten im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung wahrnehmen oder für solche vorgesehen sind und über eine mindestens einjährige Beschäftigungszeit im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (bis Lehrgangsbeginn) verfügen.
Außerdem richtet sich der VL I an Tarifbeschäftigte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die den Verwaltungsgrundlehrgang oder die Basisqualifizierung I mit Erfolg absolviert haben, sofern sie über eine mindestens einjährige Beschäftigungszeit im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (bis Lehrgangsbeginn) verfügen.
Dauer des Lehrgangs
Der Lehrgang dauert ca. zwei Jahre und umfasst in der Regel 250 Doppelstunden. Er findet an einem Tag in der Woche mit meist 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) statt. In Ausnahmefällen (u.a. Unterrichtsverlegungen) kann die regelmäßige Wochenstundenzahl davon abweichen. Bei der Urlaubsplanung muss darauf Rücksicht genommen werden, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien unterrichtsfrei sind.
Fachgebiete und Leistungsnachweise des Verwaltungslehrgangs I
Fachgebiete |
Anzahl der Unterreichtsdoppelstunden |
Doppelstundenanzahl für den schriftlichen Leistungsnachsweis (Klausur) |
Lern- und Arbeitsmethodik |
14 |
kein Leistungsnachweis vorgesehen |
Einführung in das juristische Denken |
4 |
kein Leistungsnachweis vorgesehen |
Diversity |
8 |
kein Leistungsnachweis vorgesehen |
Verwaltungstechnik |
16 |
2 |
Staatsrecht |
16 |
2 |
Verfassung von Berlin |
14 |
2 |
Volkswirtschaftslehre |
12 |
1 |
Bürgerliches Recht |
20 |
2 |
Allgemeines Verwaltungsrecht |
16 |
2 |
Polizei- und Ordnungsrecht |
14 |
2 |
Beamtenrecht |
14 |
2 |
Arbeitsrecht |
14 |
2 |
Sozialhilferecht |
16 |
2 |
Haushaltswesen |
22 |
2 |
Verwaltungsbetriebswirtschaft |
9 |
1 |
Einführung in die Informationstechnik |
22 |
2 |
Ziele des Lehrgangs
Der VL I hat zum Ziel, Tarifbeschäftigten ohne eine Verwaltungsausbildung, die Tätigkeiten im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung wahrnehmen oder für solche vorgesehen sind, ein umfassendes Verwaltungsgrundwissen zu vermitteln.
Nachteilsausgleich
Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung anderen Lehrgangsteilnehmenden gegenüber wesentlich im Nachteil sind, kann - auf Antrag - durch die VAk eine angemessene Erleichterung gewährt werden. Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Durchführung des Leistungsnachweises zu stellen. Auf Verlangen der VAk ist ein fachärztliches Attest vorzulegen, dem ausschließlich die zu gewährende Erleichterung zu
entnehmen ist. Art und Umfang eines
Nachteilsausgleichs, welche Erleichterungen
beziehungsweise Hilfsmittel (zum Beispiel
Zeitverlängerungen, Erholungspausen, Gebärdendol-
metscher/Gebärdendolmetscherinnen, für die
Bedienung durch Blinde geeignete Computer) im
Einzelfall erforderlich und angemessen sind, ist im
Vorfeld mit dem schwerbehinderten Menschen und mit
der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern und
entsprechend umzusetzen. Erleichterungen
beziehungsweise die Verwendung von zugelassenen
Hilfsmitteln dürfen sich nicht nachteilig auf die
Bewertung des Leistungsnachweises auswirken. Die
fachlichen Anforderungen dürfen nicht geringer
bemessen werden. Art und Umfang der zu
gewährenden Erleichterung ist für den konkreten
Einzelfall durch die VAk festzulegen
Zeugnis
Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ ist. Über die erfolgreiche Teilnahme wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die Gesamtbewertung und die Bewertungen in den einzelnen Fachgebieten zu entnehmen sind.
Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten
Nach erfolgreicher Absolvierung des Verwaltungslehrgangs I besteht die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ teilzunehmen. Weitere Informationen zu Terminen und Prüfungsmodalitäten sind beim zentralen Prüfungsamt der VAk erhältlich.
Es gilt die Gebührenordnung der VAk (VAkGebO) vom 20.08.2019. Kosten werden nur bei Anmeldung durch die Behörde übernommen!
Teilnehmende, die den Verwaltungslehrgang I erfolgreich absolviert haben, können zum Verwaltungslehrgang II zugelassen werden, sofern die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:
- mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD nach Abschluss des VL I (bei erfolgreicher Prüfung zum VfA - mit dem Prädikat „gut“ oder besser, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.)
- Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L
Literatur für den Verwaltungslehrgang I
Für den VL I gibt es kein Standard-Lehrmaterial.
Die Fachbereiche des VL I bauen u.a. auf den Inhalten der Lehrbriefe der Verwaltungsakademie Berlin auf. Diese Inhalte werden daher vorausgesetzt. Literaturempfehlungen für die Vertiefung der Lehrinhalte können bei den Dozentinnen/Dozenten erfragt werden.
Es wird empfohlen, das Angebot öffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Recht auf dem Gelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums, der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Hardenbergstr. 22-24, 10623 Berlin) und des Informationsbüros des Europäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen).