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1. Informationen zur BQ I

Rechtliche Grundlage der BQ I

Lehrgangsordnung für die Verwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Berlin (ABl. Nummer 12 vom 23. März 2012, S. 476), zu letzt geändert durch Beschluss des VAk-Vorstandes vom 30. Mai 2023 (ABl. Nummer 37 vom 25. August 2023, S. 3689). 


An wen richtet sich die BQ I?

Teilnehmen können Tarifbeschäftigte, die neu in der Berliner Verwaltung sind.


Dauer und Ziel des BQ I

Die Qualifikation dau ert ca. 3 Monate und umfasst 44 Doppelstunden. Sie findet in der Regel wöchentlich mit 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) i m Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 18 . 1 0 Uhr an einem bis max. zwei gleichbleibenden Wochentagen statt.

Die Basisqualifikation hat zum Ziel, die Teilnehmenden in die Grundlagen der Verwaltung des Landes Berlin einzuführen.


Fachgebiete und Leistungsnachweise

Fachgebiete

Anzahl der

Doppelstunden

Praxistag

Doppelstunden

Leistungsnachweis

(schriftlich - 90 Minuten)

Der öffentliche Dienst (öD)-

ein Überblick

9
Klausur

Verfassungsrecht (Schwerpunkt

Berliner Verfassungsrecht - VvB)

11 2 Klausur
Haushaltsrecht (HHR) 11
Klausur
Verwaltungstechnik (VT) 11
Klausur
Gesamt 42 2

In jedem Fachgebiet ist ein schriftlicher Leistungsnachweis von 6 0 Minuten (+ 30 Minuten Nachbe sprechung) vorgesehen.

Die Praxistage dienen der Vertiefung des im Unterricht erworbenen Wissens. Sie werden von den jeweiligen Lehrkräften geplant und begleitet.


Nachteilsausgleich

Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Ein entspre chender Antrag ist zu stellen: https://www.berlin.de/vak/lernen - und - qualifizieren/lehrgaenge/ (Antrag auf Nachteilsausgleich). Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist.


Zeugnis

Die BQ I ist erfolgreich absolviert, wenn alle Leistungsnachweise (LN) be standen werden (jeweils mind. 50/100 Punkten).
Die Wiederholung von nicht bestandenen LN ist einmalig möglich. 
Über die erfolgreiche Teilnahm e vergibt die VAk ein Zeugnis .