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3. Informationen zum Zulassungsverfahren

Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber/innen mit folgenden Qualifikationen (Basis: Lehrgangsordnung 2012 i.d.F. vom 20.2.2019)

1. Berufsausbildung nach BBiG (§ 20 Ziffer 1 LO)

Verwaltungsfachangestellte (VfA), Fachangestellte für Bürokommunikation (FaB) und Kaufleute für Büromanagement - im Bereich des öffentlichen Dienstes (KfBM)

Mindestens 3 Jahre Berufspraxis im öffentlichen Dienst (öD) -  nach Abschluss.

Hinweis: Wurde die Berufsausbildung mit dem Prädikat „gut“ oder besser abgeschlossen, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.

Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L.


2. Vergleichbare Berufsausbildung (§ 20 Ziffer 1 LO)

Als vergleichbare Ausbildung wird der Abschluss Kaufleute für Bürokommunikation (KaB) – Land Berlin (mit erfolgreicher dienstbegleitender Unterweisung an der VAk) anerkannt.

Mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD nach Abschluss.


3. Abschluss Verwaltungslehrgang I (VL I) (§ 20 Ziffer 2 LO).

Mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD nach Abschluss.

Hinweis: Bei erfolgreicher Prüfung zum VfA - mit dem Prädikat „gut“ oder besser -, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.

Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L.


4. Ausnahme (§ 2 Absatz 5 LO)

Ausnahmen können für folgende Bewerber/innen beantragt werden:

  • Grundberuf nach BBiG (bspw.: mit IHK-Abschluss);
  • Bachelor/Master;
  • Vergleichbare Qualifikationen

Weitere Voraussetzungen zur Anmeldung:

Erfolgreiche Teilnahme an der Basisqualifikation II

Mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD (im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst).

Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L.

Begründung der Ausnahme durch Behörde, i.d.R. : Personalentwicklungs-Maßnahme


Hinweis für alle Bewerber/innen: 
Alle gemeldeten Bewerber/innen nehmen ausschließlich am Eignungstest (§ 2 Absatz 2 LO) teil.