3. Informationen zum Zulassungsverfahren
Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber/innen mit folgenden Qualifikationen (Basis: Lehrgangsordnung 2012 i.d.F. vom 20.2.2019)
1. Berufsausbildung nach BBiG (§ 20 Ziffer 1 LO)
Verwaltungsfachangestellte (VfA), Fachangestellte für Bürokommunikation (FaB) und Kaufleute für Büromanagement - im Bereich des öffentlichen Dienstes (KfBM)
Mindestens 3 Jahre Berufspraxis im öffentlichen Dienst (öD) - nach Abschluss.
Hinweis: Wurde die Berufsausbildung mit dem Prädikat „gut“ oder besser abgeschlossen, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.
Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L.
2. Vergleichbare Berufsausbildung (§ 20 Ziffer 1 LO)
Als vergleichbare Ausbildung wird der Abschluss Kaufleute für Bürokommunikation (KaB) – Land Berlin (mit erfolgreicher dienstbegleitender Unterweisung an der VAk) anerkannt.
Mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD nach Abschluss.
3. Abschluss Verwaltungslehrgang I (VL I) (§ 20 Ziffer 2 LO).
Mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD nach Abschluss.
Hinweis: Bei erfolgreicher Prüfung zum VfA - mit dem Prädikat „gut“ oder besser -, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.
Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L.
4. Ausnahme (§ 2 Absatz 5 LO)
Ausnahmen können für folgende Bewerber/innen beantragt werden:
- Grundberuf nach BBiG (bspw.: mit IHK-Abschluss);
- Bachelor/Master;
- Vergleichbare Qualifikationen
Weitere Voraussetzungen zur Anmeldung:
Erfolgreiche Teilnahme an der Basisqualifikation II
Mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD (im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst).
Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L.
Begründung der Ausnahme durch Behörde, i.d.R. : Personalentwicklungs-Maßnahme
Hinweis für alle Bewerber/innen:
Alle gemeldeten Bewerber/innen nehmen ausschließlich am Eignungstest (§ 2 Absatz 2 LO) teil.