Skip to main content

4. Informationen zur Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Verwaltungsfachwirt/in

Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die Anmeldung zur Prüfung hat, unter Beachtung der Anmeldefrist, schriftlich zu erfolgen. Der Anmeldung sind Angaben zur Person, Angaben über die in den §§ 8 und 9 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (FPO) vom 12. Mai 2011 genannten Voraussetzungen und eine Erklärung, ob und mit welchem Erfolg der Pürfungsbewerber bereits an der Prüfung teilgenommen hat, beizufügen. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das Formular, welches unter folgendem Link zur Verfügung steht: https://www.berlin.de/vak/dokumente/formulare.php

Nachteilsausgleich

Gem. § 15 FPO ist Prüflingen, die infolge einer Behinderung anderen Prüflingen gegenüber wesentlich im Nachteil sind, auf Antrag durch die zuständige Stelle eine angemessene Erleichterung zu bewilligen. Der Antrag ist rechtzeitig vor Durchführung der einzelnen Prüfungsleistung zu stellen. Auf Verlangen der zuständigen Stelle ist ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dem ausschließlich die zu gewährende Erleichterung zu entnehmen ist. Art und Umfang der zu gewährenden Erleichterung ist für den konkreten Einzelfall festzulegen. 

Prüfungskennzahlen

Für die Prüfungsarbeiten wird jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin jeweils mit der Einladung eine persönliche Prüfungskennzahl zugeteilt. Diese ist anstelle des Namens für alle Prüfungsklausuren zu verwenden. Die Verantwortung für die korrekte Angabe der Kennzahl tragen die Teilnehmer*innen.

Hilfsmittelregelungen für die Fachwirtprüfung

Sämtliche zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine zusätzlichen Bemerkungen und Erläuterungen enthalten.

Hiervon ausgenommen sind

  • handschriftliche Unterstreichungen (auch Durchstreichungen),
  • Hervorhebungen (Farbmarkierungen, Einrahmungen, Einklammerungen, Anführungs-, Ausrufe- und Fragezeichen sowie die nachfolgenden mathematischen Zeichen: +, -, *, :, >, <, =, ≠)
  • Verweisungen auf z.B. andere Normen in Form von Zahlenhinweisen (Bsp.: i.V.m. § XY).

Im Zusammenhang mit Verweisungen sind die Zusätze: „vergleiche“, „siehe“, „auch“, „aber“, „oder“, „und“, „analog“ sowie Verweisungspfeile zulässig. Jede andere Kommentierung der Hilfsmittel ist nicht gestattet. Beigaben jeder Art, insbesondere eingeschobene und eingeklebte Blätter sind nicht zulässig.

Trennblätter und Reiter (Post it´s oder ähnliches) dürfen nur mit der Bezeichnung der Vorschrift versehen sein oder aber innerhalb einer Vorschrift mit den Paragraphen und Originalüberschriften. Seiten ohne Text in den Gesetzestexten oder sonstigen Hilfsmitteln dürfen nicht beschrieben werden.

Verbotene Hilfsmittel

  • Handy´s (Bitte ausschalten und vom Tisch nehmen!)
  • PC´s, Laptops, Tablets, Smartwatches
Prüfungsarbeiten
Auf der Internet-Seite der Verwaltungsakademie Berlin finden Sie Prüfungsarbeiten (ohne Lösungen) aus vergangenen Jahren als pdf-Dateien zum Herunterladen.
Freistellung für die Teilnahme an der Prüfung

Die Prüfung zum/zur Geprüften Verwaltungsfachwirt/in findet auf freiwilliger Basis statt und ist nicht Bestandteil des Verwaltungslehrgangs II.

Somit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Dienstbefreiung für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung.

Weitere Informationen

Die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse für die Abnahme der Prüfung zur/zum Geprüften Verwaltungsfachwirt/in befindet sich in der Verwaltungsakademie Berlin - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz- Turmstr. 86, 10559 Berlin.

Fragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der zuständigen Stelle:

Hong Trang Starck – I C 2

Tel.: 030 90229 – 8046

E-Mail: Hong-Trang.Starck@vak.berlin.de