1. Informationen zum Verwaltungslehrgang I
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungslehrgangs I
Rechtliche Grundlage für den Verwaltungslehrgang I (VL I) ist die Lehrgangsordnung für die Verwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Berlin vom 03. Februar 2012 (ABl. S. 476), geändert durch Beschluss des VAk-Vorstandes vom 20.02.2019.
An wen richtet sich der VL I? – Teilnehmerkreis
Teilnehmen können tariflich Beschäftige im nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation oder einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die mindestens in der Entgeltgruppe 3 TV-L eingruppiert sind und über eine mindestens dreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung verfügen
Außerdem richtet sich der Lehrgang an tariflich Beschäftige des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die in den Entgeltgruppen 1 bis 2 TV-L eingruppiert sind, den Verwaltungsgrundlehrgang mit Erfolg besucht haben und über eine mindestens dreijährige Berufspraxis verfügen.
Dauer des Lehrgangs
Der Lehrgang dauert ca. zwei Jahre und umfasst in der Regel 243 Doppelstunden. Er findet an einem Tag in der Woche mit meist 4 Doppelstunden (eine Doppelstunde = 90 Minuten) statt. In Ausnahmefällen (u.a. Unterrichtsverlegungen) kann die regelmäßige Wochenstundenzahl davon abweichen. Bei der Urlaubsplanung muss darauf Rücksicht genommen werden, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien unterrichtsfrei sind.
Fachgebiete und Leistungsnachweise des Verwaltungslehrgangs I
Fachgebiete |
Anzahl der Unterreichtsdoppelstunden |
Doppelstundenanzahl für den schriftlichen Leistungsnachsweis (Klausur) |
Techniken geistiger Arbeit |
14 |
kein Leistungsnachweis vorgesehen |
Verwaltungstechnik |
16 |
2 |
Staatsrecht |
16 |
2 |
Verfassung von Berlin |
14 |
2 |
Staat und Wirtschaft |
12 |
1 |
Bürgerliches Recht |
20 |
2 |
Allgemeines Verwaltungsrecht |
16 |
2 |
Polizei- und Ordnungsrecht |
14 |
2 |
Beamtenrecht |
14 |
2 |
Arbeitsrecht |
14 |
2 |
Sozialhilferecht |
16 |
2 |
Haushaltswesen |
22 |
2 |
Verwaltungsbetriebswirtschaft |
9 |
1 |
Einführung in die Informationstechnik |
22 |
2 |
Gesamt |
219 |
24 |
Ziele des Lehrgangs
Der VL I hat zum Ziel, den tariflich Beschäftigten ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation oder einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die Tätigkeiten im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung wahrnehmen oder für solche vorgesehen sind, ein umfassendes Verwaltungsgrundwissen zu vermitteln.
Nachteilsausgleich
Lehrgangsteilnehmende, die infolge einer Behinderung gegenüber anderen Lehrgangsteilnehmenden benachteiligt sind, können bei der Lehrgangsbetreuung der VAk - möglichst zu Beginn des Lehrganges - einen Nachteilsausgleich für die Teilnahme an den Leistungsnachweisen beantragen. Dem schriftlichen Antrag ist ein ärztliches Gutachten beizufügen, dem der konkrete „Ausgleich“ zu entnehmen ist.
Zeugnis
Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ ist. Über die erfolgreiche Teilnahme wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die Gesamtbewertung und die Bewertungen in den einzelnen Fachgebieten zu entnehmen sind.
Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten
Nach erfolgreicher Absolvierung des Verwaltungslehrgangs I besteht die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ teilzunehmen. Weitere Informationen zu Terminen und Prüfungsmodalitäten sind beim zentralen Prüfungsamt der VAk erhältlich.
Es gilt die Gebührenordnung der VAk (VAkGebO) vom 20.08.2019. Kosten werden nur bei Anmeldung durch die Behörde übernommen!
Teilnehmende, die den Verwaltungslehrgang I erfolgreich absolviert haben, können zum Verwaltungslehrgang II zugelassen werden, sofern die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:
- mindestens 3 Jahre Berufspraxis öD nach Abschluss des VL I (bei erfolgreicher Prüfung zum VfA - mit dem Prädikat „gut“ oder besser, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.)
- Mindestens Entgeltgruppe 5 TV L
Literatur für den Verwaltungslehrgang I
Für den VL I gibt es kein Standard-Lehrmaterial.
Die Fachbereiche des VL I bauen u.a. auf den Inhalten der Lehrbriefe der Verwaltungsakademie Berlin auf. Diese Inhalte werden daher vorausgesetzt. Literaturempfehlungen für die Vertiefung der Lehrinhalte können bei den Dozentinnen/Dozenten erfragt werden.
Es wird empfohlen, das Angebot öffentlicher Bibliotheken, der Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Recht auf dem Gelände des Bildungs- und Verwaltungszentrums, der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Hardenbergstr. 22-24, 10623 Berlin) und des Informationsbüros des Europäischen Parlaments (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) zu nutzen (beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen der einzelnen Einrichtungen).
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