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2. Lehrpläne

2.1 Einführung ins juristische Denken (EjD)

Lernziel:
Lernzielstufe: 1/2                                                                                                                   
Die Teilnehmenden sollen:

  • beschreiben den Zusammenhang zwischen Recht und Gesetz, stellen unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge dar und ordnen diese in eine Normenpyramide ein,
  • unterscheiden formelle von materiellen Gesetzen und grenzen diese von verwaltungsinternen Weisungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen ab,
  • erläutern die verschiedenen Normarten, grenzen diese voneinander ab und identifizieren diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft,
  • erläutern die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung und grenzen diese von gebundenen Entscheidungen ab,
  • leiten gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten ab und bilden Ermächtigungsgrundlagen.

 


Lerninhalte - 4 DStd.

 

1. Grundlagen

  • Bedeutung von Recht und Ordnung
  • Gesetze lesen und zitieren
  • Normarten

2. Rechtsquellen und Gesetzgebungszuständigkeiten; Normenhierarchie

3. Grundsätze des Verwaltungshandelns

  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Grundsatz der Gleichbehandlung
  • Grundsatz der Ermessensausübung
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Leistungsnachweis: ohne

2.2 Staatsrecht (StR)

Lernziel:
Lernzielstufe: 2/3
Die Teilnehmenden:

  • können die Entstehung und die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung darstellen,
  • begreifen die besondere Bedeutung der wehrhaften Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland,
  • können die staatlichen Organe in ihrer Bedeutung und Aufgabenstellung darstellen,
  • erfassen die Grundrechte in ihrer Wirkung für Bürger/Bürgerinnen und Verwaltung.

Rechtsnormen: GG, Vertrag von Lissabon (Auszug)

 


Lerninhalte - 12 DStd.

1. Grundgesetz - Entstehung und Aufbau

2. Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen Art. 20 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG

3. Freiheitliche demokratische Grundordnung

4. Überblick Bundesorgane

5. Gesetzgebung des Bundes

6. Menschen- und Bürgerrechte

7. Europäische Integration - EU-Recht / GG


Leistungsnachweis: Klausur
180 Minuten = 2 DStd.
"Praxistag"
Besuch: Deutscher Bundestag oder Deutscher Dom (Ausstellung Bundestag) oder Deutsches Historisches Museum (Dauerausstellung) = 4 DStd.

2.3 Allgemeines Verwaltungsrecht (VR)

Lernziel: 
Lernzielstufe: 2                                                                                                                             
Die Teilnehmenden:

  • kennen die Arten des Verwaltungshandelns und des Verwaltungsaktes,
  • wenden die Grundsätze des Verwaltungshandelns und des -verfahrens an,
  • können den Verwaltungsakt definieren sowie Aufbau und Inhalt darstellen,
  • führen das Verwaltungsverfahren zweckmäßig und rechtmäßig durch.

Rechtsnormen: insbesondere: VwVfG, VwGO, VwZG

 


Lerninhalte - 12 DStd.

 

1. Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung

2. Abgrenzung öffentliches Recht ./. Privatrecht

3. Rechtsquellen

4. Verwaltungsverfahren

5. Ermessensausübung, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

6. Lehre vom Verwaltungsakt

7. Rechtsbehelfsverfahren

2.4 Polizei- und Ordnungsrecht (POR)

Lernziel: 
Lernzielstufe: 2/3
Die Teilnehmenden:

  • können die Besonderheiten und Grundbegriffe des Polizei- und Ordnungsrechts (Gefahr, Standardmaßnahmen und Generalklausel, Verantwortliche, Zuständigkeitsregelungen) fallbezogen umsetzen und anwenden,
  • können die Lehrgangsinhalte des allgemeinen Verwaltungsrechts als Grundlage der Fallbearbeitung des Polizei- und Ordnungsrechts anwenden und darauf aufbauen.

Rechtsnormen: insbesondere ASOG, VwVfG, VwGO, VwVG

 


Lerninhalte - 12 DStd.

 

1. Grundbegriffe des Polizeirechts, insbes.: Gefahrenabwehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zuständigkeiten

2. Ermessensausübung, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Verantwortlichkeit

3. Ermächtigungsgrundlagen

4. Verwaltungszwang

5. Fälle praktischer Rechtsanwendung (Grundzüge der Bescheidtechnik / inkl. Vorgaben der GGO I)


Leistungsnachweis: VR und POR-Klausur
180 Minuten = 2 DStd.
"Praxistag"
Besuch: Gerichtsverhandlung = 4 DStd.

2.5 Haushaltsrecht (HHR)

Lernziel:
Lernzielstufe: 1/2
Die Teilnehmenden:

  • erwerben umfassende theoretische und praktische Kenntnisse in der öffentlichen Finanzwirtschaft mit dem Schwerpunkt Haushaltsrecht,
  • kennen die Bedeutung des Haushaltsrechts für die öffentliche Aufgabenerfüllung und können herausgehobene Regeln zur Haushaltswirtschaft anwenden.

Rechtsnormen: VvB, LHO, HtR

 


Lerninhalte - 14 DStd.

 

1. Haushaltsplanaufstellungsverfahren (Haupt- und Bezirksverwaltung)

2. Haushaltsgrundsätze und –vermerke

3. Zuständigkeiten und Haushaltsvollmachten in der Haushaltswirtschaft

4. Grundsatz der Erhebung von Einnahmen mit der Veränderung von Ansprüchen

5. Grundlagen bei der Bewirtschaftung der Ausgaben

6. Haushaltscontrolling

7. Steuerungsinstrumente im Rahmen einer flexiblen Haushaltswirtschaft


Leistungsnachweis: Klausur
180 Minuten = 2 DStd.

2.6 Öffentliches Dienstrecht (ÖDR)

Lernziel: 
Lernzielstufe: 2/3
Die Teilnehmenden:

  • kennen die rechtlichen Grundlagen des Arbeits- und Beamtenrechts des Landes Berlin,
  • können insbesondere Sachverhalte erfassen und die jeweils maßgeblichen rechtlichen Grundlagen umfassen herausfinden.

Rechtsnormen: GG, Laufbahngesetz, TV L (Auszüge), PersVG, Datenschutzrechtliche Regelungen, LGG, AGG


Lerninhalte - 16 DStd.

1. Beamtenrecht

    • Begründung und Beendigung von Beamtenverhältnissen
    • Rechte und Pflichten von Beamten

2. Arbeitsrecht

    • Rechtsquellen des Arbeitsrechts
    • Der Arbeitsvertrag
    • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

Leistungsnachweis: Klausur
180 Minuten = 2 DStd.