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9. Kriterien zur Benotung von mündlichen Leistungen

§ 11 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst im Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst (APOallgVerwD, LfbGr. 1)

vom 19. August 2019

 

In die Benotung fließt neben den mündlichen Leistungen die Mitarbeit des Einzelnen in allen Phasen des Unterrichts ein. Dazu zählen das Engagement bei Einzelarbeiten, in Gruppen- und Paararbeit ebenso wie die gezeigten Kenntnisse und Transferüberlegungen bei direkter Ansprache und Aufforderung eines Lernenden. Ebenso können fachspezifische Leistungen einbezogen werden, wie z.B. Tests, Projektarbeiten, Hausaufgaben, Präsentationen etc. Für die Benotung der Mitarbeit ist die Qualität von größerer Bedeutung als die reine Quantität der Beiträge. Die Benotungsmatrix kann im Unterricht auch zur Selbsteinschätzung der Mitarbeit durch die Lernenden eingesetzt werden.