4. Informationen zur Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Verwaltungsfachwirt/in
Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Nachteilsausgleich
Prüfungskennzahlen
Für die Prüfungsarbeiten wird jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin jeweils mit der Einladung eine persönliche Prüfungskennzahl zugeteilt. Diese ist anstelle des Namens für alle Prüfungsklausuren zu verwenden. Die Verantwortung für die korrekte Angabe der Kennzahl tragen die Teilnehmer*innen.
Hilfsmittelregelungen für die Fachwirtprüfung
Sämtliche zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine zusätzlichen Bemerkungen und Erläuterungen enthalten.
Hiervon ausgenommen sind
- handschriftliche Unterstreichungen (auch Durchstreichungen),
- Hervorhebungen (Farbmarkierungen, Einrahmungen, Einklammerungen, Anführungs-, Ausrufe- und Fragezeichen sowie die nachfolgenden mathematischen Zeichen: +, -, *, :, >, <, =, ≠)
- Verweisungen auf z.B. andere Normen in Form von Zahlenhinweisen (Bsp.: i.V.m. § XY).
Im Zusammenhang mit Verweisungen sind die Zusätze: „vergleiche“, „siehe“, „auch“, „aber“, „oder“, „und“, „analog“ sowie Verweisungspfeile zulässig. Jede andere Kommentierung der Hilfsmittel ist nicht gestattet. Beigaben jeder Art, insbesondere eingeschobene und eingeklebte Blätter sind nicht zulässig.
Trennblätter und Reiter (Post it´s oder ähnliches) dürfen nur mit der Bezeichnung der Vorschrift versehen sein oder aber innerhalb einer Vorschrift mit den Paragraphen und Originalüberschriften. Seiten ohne Text in den Gesetzestexten oder sonstigen Hilfsmitteln dürfen nicht beschrieben werden.
Verbotene Hilfsmittel
- Handy´s (Bitte ausschalten und vom Tisch nehmen!)
- PC´s, Laptops, Tablets, Smartwatches
Prüfungsarbeiten
Freistellung für die Teilnahme an der Prüfung
Die Prüfung zum/zur Geprüften Verwaltungsfachwirt/in findet auf freiwilliger Basis statt und ist nicht Bestandteil des Verwaltungslehrgangs II.
Somit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Dienstbefreiung für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung.
Weitere Informationen
Die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse für die Abnahme der Prüfung zur/zum Geprüften Verwaltungsfachwirt/in befindet sich in der Verwaltungsakademie Berlin - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz- Turmstr. 86, 10559 Berlin.
Fragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der zuständigen Stelle:
Hong Trang Starck – I C 2
Tel.: 030 90229 – 8046
E-Mail: Hong-Trang.Starck@vak.berlin.de
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